Dieses Mal wurde die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg, Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg, vertr. durch d.Vorstand durch die Amtsrichterin der 25. Zivilabteilung des Amtsgerichtes Saarlouis in vollem Umfang verurteilt. Kläger war das Sachverständigenbüro A.. Beklagte, wie sollte es anders sein, die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg. Die Amtsricherin verurteilt die Beklagte mit Urteil vom 26.8.2009 – 25 C 839/09 – zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der gekürzten Sachverständigenkosten. Nachfolgend das Urteil der Amtsrichterin in Saarlouis. Die Amtsrichterin hat sich dabei ausführlich mit der Aktivlegitimation des klagenden Sachverständigenbüros auseinander gesetzt und ausführlich den zugesprochenen Sachverständigenkostenrestbetrag begründet.
IM NAMEN DES VOLKES
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 128,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.4.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 39 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.5.2009 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.