Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,
da in diesem Blog regelmäßig nur kritisch zu betrachtende Urteile vermehrt Kommentare, wenn auch nicht immer sachlich, hervorrufen, stellen wir Euch hier gleich noch ein Urteil aus dem Saarland, der Heimat des LG Saarbrücken, vor. In dem konkreten Fall hatte das örtlich zuständige Amtsgericht Saarlouis über restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zu entscheiden. Verklagt waren als Gesamtschuldner die eintrittspflichtige AXA-Versicherung und deren Versicherter. Zur Kausalität des Schadensherganges und zur Berücksichtigung der fiktiven Reparaturkosten ist das Urteil des AG Saarlouis noch durchaus brauchbar. Dann aber bei den Sachverständigenkosten fängt es an gruselig zu werden. Insoweit handelt es sich wieder um ein Urteil, das zeigt, was die 13 S- Berufungskammer des LG Saarbrücken (sog. Freymann-Kammer) und der VI. Zivilsenat des BGH angerichtet haben. Auch die Ausführungen zum § 287 ZPO sind nicht aus dem Gesetzestext des § 287 ZPO zu entnehmen, wenn es wie folgt heißt:
„Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO normalerweise dann ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung „erforderlichen“ Betrages im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn der Geschädigte den betreffenden Aufwand gehabt, d.h, die Rechnung auch bezahlt hat“. … Wann und in welcher Höhe Nebenkosten im Einzelfall zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO im Schätzwege zu bestimmen.“
Das ist schlichtweg falsch, denn der § 287 ZPO räumt dem Gericht keine Preiskontrolle ein, wie der VI. Zivilsenat mit zutreffender Begründung noch mit Urteil vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – entschieden hatte. So frei gestellt, wie der VI. Zivilsenat den Tatrichter im Rahmen des § 287 ZPO sieht, ist er tatsächlich bei rechtskonformer Berücksichtigung des § 287 ZPO nicht, wie die bereits hier eingestellten Urteile zum § 287 ZPO zeigen. Insgesamt kann daher auch diese Entscheidung als juristische Arbeit nur mit mangelhaft, weil mit juristischen Mängeln behaftet, bewertet werden. Lest aber das kritisch zu betrachtende Urteil des AG Saarlouis selbst und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.
Willi Wacker