Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
häufig werden wir darauf angesprochen, die Reihe mit älteren BGH-Entscheidungen doch fortzuführen, da dadurch gut ein Überblick zu Abweichungen in den jüngeren BGH-Entscheidungen, insbesondere des VI. Zivilsenates des BGH, geschaffen werden kann. Deshalb setzen wir die Reihe fort und stellen Euch heute noch ein Urteil des IX. Zivilsenates des BGH zum § 287 ZPO, aber auch zum Schadensersatz und dem entgangenen Gewinn gemäß § 252 BGB vor. Aus der Entscheidung des BGH vom 9.4.1992 – IX ZR 104/91 – zitieren wir bereits vorab:
„Um der Beweisnot des Geschädigten abzuhelfen, hat der Richter den Schaden zu schätzen, wenn und soweit die festgestellten Umstände dafür eine genügende Grundlage sind; eine Schätzung entfällt nur, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge.“
Das bedeutet, dass bei dem Vorliegen einer konkreten Rechnung, wie z.B. bei den Sachverständigenkosten, keine Beweisnot des Geschädigten vorliegt. Damit ist dann auch – entgegen der neueren Rechtsprechung des VI. Zivilsenates – keine Schätzung auf der Grundlage des § 287 ZPO möglich. Weiterhin hat der IX. Zivilsenat des BGH festgestellt, daß
„… bei seiner Entscheidung nach § 287 Abs. 1 ZPO der Tatrichter die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB zu berücksichtigen hat.“
Damit hat es – zu Recht – festgestellt, dass die Schadenshöhenschätzung nach § 287 ZPO eine Beweiserleichterung für den Geschädigten ist. Keinesfalls eröffnet die Schadenshöhenschätzung die Möglichkeit einer Schadensersatzverkürzung bei einer konkret vorliegenden Rechnung zu Gunsten des Schädigers, denn durch die Rechnung ist der Schaden der Höhe nach belegt. Sollte der Schädiger der Ansicht sein, dass die berechneten Beträge überteuert seien oder die Rechnung überhöht sei, so ist er nicht rechtlos gestellt und kann den Vorteilsausgleich suchen, wie der BGH (in BGHZ 63, 182 ff.) bereits entschieden hatte. Lest aber selbst das BGH-Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und noch eine schöne Woche
Willi Wacker
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