Das Amtsgericht Mannheim hat mit Urteil vom 13.07.2009 (10 C 110/09) dem Sachverständigen das restliche Sachverständigenhonorar zugesprochen. Auch hier ist die HUK-Coburg Versicherung, wieder einmal mehr, mit den Listen des BVSK bei Gericht gescheitert. Besonders erwähnenswert ist, dass die Richterin die Zusammenhänge gut heraus gearbeitet hat, insbesondere was das vertragliche Zusammenwirken zwischen der HUK und dem BSVK betrifft.
Wegen Schadensersatz hat das Amtsgericht Mannheim durch die Richterin am Amtsgericht Mannheim Dr. G. am 13.07.2009 nach dem Sach- und Streitstand vom 13.07.2007 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO
für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111,65 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.04.2008 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Anwaltsgebühren der Rechtsanwälte in Höhe von 39,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2009 freizustellen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6. Die Berufung wird nicht zugelassen.