AG Dresden verurteilt kurz und knapp den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher zur Zahlung der von der HUK-COBURG rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 24.10.2016 – 105 C 3456/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

am Sonnabend stellen wir Euch praktisch als leichte Wochenedlektüre hier noch ein Urteil aus Dresden zu den Sachverständigenkosten gegen den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher vor. Die erkennende Dezernentin der 105. Zivilabteilung des AG Dresden hat kurz und knapp das Urteil abgehandelt. Zwar hat das erkennende Gericht wieder die BVSK-Honorumfrage bei der Bemessung der Honorarposten bemüht, was unseres Erachtens nicht zutreffend ist, da dem Gericht eine Preiskontrolle untersagt ist, aber im Ergebnis ist es zutreffend zu einer Verurteilung des Unfallverursachers zur Zahlung der Beträge gelangt, die die eintrittspflichtige HUK-COBURG rechtswidrig gekürzt hatte. So muss eben der Versicherte das auslöffeln, was ihm der Versicherer eingebrockt hat. Eigentlich schade, dass der Versicherte letztlich die Zeche zahlen muss, die ihm der Versicherer durch die unberechtigten Kürzungen hinterläßt. Aber anscheinend spekulieren die Versicherer darauf, dass nicht jeder Geschädigte die rechtswidrigen Kürzungen durch das Gericht überprüfen läßt. Lest aber selbst das Urteil des AG Dresden und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Ansbach: Nach unverschuldetem Verkehrsunfall hat Geschädigter Anspruch auf Ersatz von Kindersitzen ohne Abzug Neu für Alt (AG Ansbach Urteil vom 19.10.2016 – 5 C 721/16 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zum Wochende stellen wir Euch hier ein Urteil des AG Ansbach zur Erstattung von Kindersitzen nach einem Verkehrsunfall gegen die Itzehoer Versicherung mit interessanten Ausführungen zur Thematik „Neu für Alt“ vor. Durch einen vom Versicherungsnehmer der Itzehoer Versicherungs AG verursachten Verkehrsunfall wurden unter anderem auch die auf der Rückbank befindlichen Kindersitze mit Basis beschädigt. Der Unfall wurde schuldhaft dadurch verursacht, dass der Schädiger im fließenden Verkehr auf das Heck des Fahrzeugs des Klägers auffuhr. Zur Unfallzeit befanden sich zwei Kinder in den beiden Kindersitzen. Beide Kindersitze waren Sitzsysteme mit Basisplatte und Aufsatz. Die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung nahm für die Kindersitze einen Abszug neu für alt vor. Diesen Abzugsbetrag klagte der Geschädi9te – zu Recht – ein. Wer will sich schon mit gebrauchten Kindersitzen begnügen? Bei diesen wichtigen Sicherungssystemen – ebenso bei Sicherheitsgurten oder Airbags – besteht grundsätzlich Anspruch auf vollen Neuteilersatz ohne Abzug. Lest aber selbst das Urteil des AG Ansbach vom 19.10.2016 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Itzehoer Versicherung, NfA, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | 2 Kommentare

VI. Zivilsenat des BGH entscheidet zu den Kriterien der Schadenshöhenschätzung im Sinne des § 287 ZPO mit Urteil vom 6.6.1989 – VI ZR 66/88 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute streuen wir wieder ein BGH-Urteil zu den Kriterien einer Schätzung auf der Grundlage des § 287 ZPO ein. Die hier bisher veröffentlichen älteren BGH-Urteile und auch die noch folgenden werden in den neueren BGH-Urteilen zitiert. Damit der Leser bzw. die Leserin auch die Möglichkeit hat, diese in den BGH-Entscheidungen zitierten Urteile zu erfassen, hatte die Redaktion sich entschlossen, auch diese älteren BGH-Entscheidungen hier zu veröffentlichen. Wenn selbst der VI. Zivilsenat des BGH diese Urteile in aktuellen Entscheidungen zitiert, dann können die älteren Urteile nicht so „verstaubt“ sein, dass sie nicht mehr zu Entscheidungen benötigt werden. In diesem Sinne lest das BGH-Urteil zum § 287 ZPO und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Personenschäden, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Rüsselsheim sieht eine Werkstatt in Wiesbaden als nicht mehr ohne Weiteres zugänglich und lehnt Verweisung auf diese Werkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung im Prozess gegen das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. ab. (AG Rüsselsheim Urt. v. 16.10.2016 – 3 C 5397/14 (37) – )

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

nachfolgend stellen wir Euch hier und heute noch ein Urteil des AG Rüsselsheim zur fiktiven Schadensabrechnung gegen das Deutsche Büro Grüne Karte eV. vor. Bei der Regulierungsfrist liegt das erkennende Gericht bei der Annahme von 2 Monaten wohl daneben, denn in heutigen Zeiten modernster Übermittlungen per Fax und Internet ist eine zeitnahe Bearbeitung auch bei ausländischen Versicherern möglich. Wenn das LG Saarbrücken bei inländischen Versicherern eine Regulierungsfrisat von annähernd 2 Wochen für gerechtfertigt erachtet, dann muss bei ausländischen Versicherern das Doppelte, als 4 Wochen, als angemessen erachtet werden. das Gericht hat im konkreten Fall eine Verwisung auf eine freie Werkstatt bei 30 Kilometer Entfernung vom Wohnort des Geschädigten für nicht mehr zumutbar erachtet. Ich bin bereits der Ansicht, dass auch eine Verweisung auf eine Werkstatt  ab 15 oder 20 km für unangemessen anzusehen ist, da eine solche Werkstatt nicht mehr ohne Weiteres zugänglich ist.

Hier noch die Erläuterunges des Einsenders:

„… Urteil des AG Rüsselsheim vom 16.10.2015, erstritten gegen das Deutsche Büro Grüne Karte, in dem das Amtsgericht die Möglichkeit der Verweisung auf eine Fachwerkstatt mit niedrigeren Stundenverrechnungssätzen für die fiktive Reparaturkostenabrechnung einschränkte; die Gegenseite hatte eine sattsam bekannte Werkstatt in Wiesbaden, die …  GmbH, als Alternative vorgebracht, dagegen hat das AG Rüsselsheim entschieden,  dass die Entfernung von 30 km vom Wohnort der Klägerin zur Werkstatt unzumutbar sei und die Werkstatt als unzulässige Alternative verworfen.“

Lest selbst das Urteil des AG Rüsselsheim und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Deutsches Büro Grüne Karte, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Sachverständigenhonorar, Unkostenpauschale, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Leverkusen spricht bei voller Haftung der HUK-COBURG Allg. Vers. AG nur den größeren Teil der eingeklagten restlichen Sachverständigenkosten gegen den bei der HUK-COBURG versichterten Unfallverursacher zu mit kritisch zu betrachtender Begründung im Urteil vom 13.10.2016 – 25 C 5/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

heute stellenn wir Euch ein Urteil aus Leverkusen zu den Sachverständigenkosten gegen den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallfahrer vor. Das erkennende Gericht hat zu Begin der Urteilsbegründung alles richtig gemacht, indem es auf § 249 Abs. 1 BGB verwiesen hat. Dann wechselte es allerdings – rechtsirrig – auf die Angemessenheitsüberprüfungsschiene über. Im Schachensersatzrecht kommt es aber nicht auf die Angemessenheit der Sachverständigenkosten im Sinne des Werkvertragsrechtes an, sondern auf die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB. Geklagt hatte in dem Rechtsstreit, der dem Urteil zugrunde liegt, der Geschädigte gegen den Schädiger, so dass entsprechend des BGH-Urteils VI ZR 225/13 hätte entschieden werden müssen.  An diesem Urteil des AG Leverkusen kann man aber gut erkennen, welchen Schaden der VI. Zivilsenat des BGH mit seinen Urteilen VI ZR 50/15 und VI ZR 491/15 angerichtet hat. Hätte das erkennende Gericht das Grundsatzurteil des BGH VI ZR 225/13 angewendet, das hier zur Entscheidung einschlägig war, hätte keine Angemessenheitsprüfung und schon gar nicht eine Preiskontrolle, die nach BGH VI ZR 67/06 untersagt ist, vorgenommen werden müssen. So aber hat das erkennende Gericht die gar nicht einschlägige Rechtsprechung zu den abgetretenen Sachverständigenkosten zugrunde gelegt. Wegen dieses rechtlichen Fehlers hat dann der Geschädigte auch noch ein Viertel der Verfahrenskosten zu tragen und erhält seinen Schaden noch nicht einmal voll ersetzt. Die vom Gericht vorgenommene Bezugnahme auf BVSK widerspricht auch BGH VI ZR 225/13, denn die Ergebnisse der BVSK-Umfrage über die Höhe der üblichen Honorare muss der Geschädigte nicht kennen. Was der Greschädigte nicht kennen muss, kann ihm bei der Überprüfung der Erforderlichkeit im Sinne der subjektbezogenen Schadensbetrachtung im Nachhinein nicht zum Nachteil gereichen. Lest daher selbst dieses kritisach zu betrachtende Urteil des AG Leverkusen und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

DEKRA sucht Lobbyisten für das EU-Parlament

Quelle: politjobs.eu vom 25.01.2017

Hier eine Stellenausschreibung der DEKRA, mit der ein Lobbyist für das EU-Parlament gesucht wird. Die Bewerbungsfrist ist zwar bereits am 13.02.2017 abgelaufen. Aber vielleicht ist der Job ja noch frei? Freiwillige vor!

Weiterlesen >>>>>

Möglicherweise wäre so ein Job auch ein lukratives „Freizeit-Vergnügen“ für einen BGH-Richter im Ruhestand mit reichlich einseitiger Seminarerfahrung? Lobby hier oder Lobby da – ist ja fast das gleiche Metier? In Sachen „Befangenheit von Bundesrichtern“ gibt es übrigens einen interessanten Beitrag in der NJW 2016, 1156 von Dr. Rolf Lamprecht (Gründungs- und Ehrenvorsitzender der Justizpressekonferenz Karlsruhe – JPK). Das muss man einfach gelesen haben. Ist wohl genauso ein verblendeter Verschwörungstheoretiker wie einige Leute bei Captain HUK? Der Präsident des BVerfG, Andreas Voßkuhle wohl auch, der zur Zeit an einem „Ehrenkodex“ für das Richterkollegium am Bundesverfassungsgericht arbeitet. Ist natürlich reiner Zufall, dass dem BVerfG so etwas (Selbstverständliches) erst 68 Jahre nach Gründung der BRD einfällt? Oder besteht hier vielleicht doch dringender Handlungsbedarf aufgrund der zunehmenden Korruption an den deutschen Bundesgerichten, durch die das Recht deutlich sichtbar in Richtung der zahlungskräftigen Lobbyisten „gebogen“ wird? Offensichtlich befinden wir uns mit unseren bisherigen Erkenntnissen in guter Gesellschaft.

Siehe hierzu auch: ARD-Beitrag vom 22.02.2017

Veröffentlicht unter Allgemein, BGH-Urteile, BVerfG-Urteile, DEKRA, Haftpflichtschaden, Netzfundstücke, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 14 Kommentare

AG Idar-Oberstein verurteilt die bei der HUK-COBURG Versicherte zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten aus § 249 I BGB mit Urteil vom 17.10.2016 – 323 C 4/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zwar liegen immer noch einige historische BGH-Urteile zum § 287 ZPO vor und warten auf Veröffentlichung, doch wollen wir diese nach und nach zwischen die aktuellen Schadensersatzurteile einschieben. Hier und heute stellen wir Euch ein Urteil aus Idar-Oberstein zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die bei der HUK- COBURG versicherte Unfallverursacherin vor. Es handelt sich bei dem Urteil des AG Idar-Oberstein eigentlich um ein positiv begründetes Urteil, obleich der vom Gericht genannte und im Urteil angegebene Klagegrund „wegen Dienstleistungsvertrag“ wohl absolut verfehlt ist. Der erkennenden jungen Richterin des AG Idar-Oberstein sei gesagt, dass die Klage auf restlichen Schadensersatz begründet ist. Schadensersatz bleibt nun mal Schadensersatz, auch wenn die Restschadensersatzforderung abgetreten ist. Erfreulich ist, dass auch das Amtsgericht Idar-Oberstein die Anspruchsgrundlage für die restlichen Sachverständigenkosten im § 249 I BGB sieht. Das AG Idstein bleibt demnach nicht alleine. Somit stellen – wohl zu Recht – immer mehr Untergerichte die Sachverständigenkosten auf § 249 Abs. 1 BGB. Lest selbst das Urteil  des AG Idar-Oberstein vom 17.10.2016 – 323 C 4/16 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 4 Kommentare

AG Würzburg kürzt nach BVSK die berechneten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, für den die HUK-COBURG voll haftet, mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 8.9.2016 – 18 C 1728/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

wir hoffen, dass ihr alle gut aus den Osterferien zurückgekommen seid. Nach den historischen BGH-Urteilen stellen wir Euch jetzt wieder Urteile zum Schadensersatzrecht der Unterinstanzen vor. Heute beginnen wir mit einem kritisch zu betrachtenden Urteil des AG Würzburg. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um restliche Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht, weil die eintrittspflichtige HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse wieder einmal nicht in der Lage war, vollständigen Schadensersatz nach einem von ihrem Versicherungsnehmer verursachten Verkehrsunfall zu leisten. Der Restschadensbetrag wurde aus abgetretenem Recht rechtshängig gemacht. In der Unrteilsbegründung hat das erkennende Gericht zunächst das Argument gebracht, dass „nur wenn die der Rechnung zugrundeliegenden Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegen, sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden, weshalb der Tatrichter dann gefordert ist, den erforderlichen Aufwand gemäß § 287 ZPO anhand von tragfähigen Anknüpfungspunkten zu schätzen.“ Dies entspricht noch der Rechtsprechung des BGH aus seinem Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 225/13. Dann wird allerdings frisch und fröhlich – entgegen zitiertem BGH-Urteil VI ZR 225/13 – frei Schnauze nach BVSK 2015 geprüft und gekürzt. Dabei hat der BGH in dem Urteil VI ZR 67/06 eine Preiskontrolle verboten (vgl. dazu auch: v. Ullenboom NJW 2017, 849, 852 Fußn. 45). Insoweit ist eine Kritik an dem Urteil des AG Würzburg erlaubt, auch wenn frühere Kommentatoren dieses Blogs sich nunmehr anderenorts über die kritische Haltung dieses Blogs äußern. Lest selbst dieses kritisch zu betrachtende Urteil des AG Würzbug und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne nachösterliche Woche
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 6 Kommentare

BGH entscheidet mit historischem Urteil vom 2.2.1965 – VI ZR 237/63 – zu § 287 ZPO und zum Verdienstausfall.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute am Karfreitag stellen wir Euch hier noch ein weiteres historisches BGH-Urteil zum § 287 ZPO und zum Verdienstausfall vor. Diejenigen Leser, die schon über die historischen BGH-Urteile mit Unverständnis reagieren, seien versichert, dass wir nach Ostern wieder mit Schadensersatzurteilen neueren Datums aufwarten. Es liegt ein Stau von September 2016 bis heute vor. Das letzte uns zugeleitete Urteil datiert vom 28.3.2017. Diese Urteile müssen eingescannt und bearbeitet werden. Nichts desto Trotz haben auch die älteren BGH-Urteile ihre Bedeutung. Selbst Urteile des Reichsgerichts in Zivilsachen haben noch Bedeutung bis heute. Denn das Reichsgericht hatte bereits im Jahr 1928 über die Bedeutung der Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB entschieden. Danach sind unter erforderlichen Kosten solche zu verstehen, die zur Vornahme der Herstellung des vorherigen Zustandes benötigt werden (RG JW 1928, 1744). Dabei hat auch schon das RG entschieden, dass Schadensersatz im Sinne des § 249 BGB nämlich nicht der Ausgleich der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten , sondern der Ersatz des Wiederherstellungsaufwandes ist (RG a.a.O.). Lest aber selbst das BGH-Urteil aus dem Jahre 1963 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen arbeitsfreien besinnlichen Karfreitag
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Personenschäden, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

VI. Zivilsenat des BGH entscheidet mit Revisionsurteil vom 7.7.1970 – VI ZR 233/69 – zum § 287 ZPO.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

bis Ostern wollten wir Euch hier historische BGH-Urteile vorstellen, die auch heute noch hochaktuell sein können. So veröffentlichen wir heute auch noch ein weiteres Urteil zum § 287 ZPO. Auch nach dieser Entscheidung ist der Tatrichter wohl doch nicht so freigestellt, wie uns der VI. Zivilsenat des BGH in seiner heutigen Besetzung mit Bundesrichter Wellner ständig glaubhaft machen will? Lest aber selbst das Urteil des VI. Zivilsenates des BGH vom 7.7.1970 – VI ZR 233/69 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Zur Beruhigung einiger Leser, die bereits nachgefagt hatten, sei gesagt, dass wir die Reihe mit älteren BGH-Urteilen einschieben, um Zeit für die aktuelle  Schadensersatzrechtsprechung zu bekommen.

Viele Grüße und trotzdem einen schönen Karfreitag und schöne Ostertage
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Beweiserleichterung - § 287 ZPO, BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Haftungsteilung, Personenschäden, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Historische BGH-Entscheidung zum § 287 ZPO zur freien Schätzung des Kausalverlaufs hinsichtlich der Folgen eines schweren Verkehrsunfalls (BGH Urteil vom 10.6.1958 – VI ZR 120/57 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

heute am Gründonnerstag stellen wir  Euch in der Reihe „historische BGH-Urteile“ noch ein „Uralt-Urteil“ zum § 287 ZPO bei einem Personenschaden mit nachfolgendem (kausalen) Selbstmord vor. Auch in diesem Rechtsstreit ging es um die Schätzung des Kausalverlaufs bei einem Schadensereignis. Die Vorschrift des § 287 ZPO dient gerade dazu, dem Unfallopfer den Nachweis der Schadensursächlichkeit und insbesondere den meist schwierigen Nachweis dafür zu erleichtern, wie sich die Lage ohne den Unfall gestaltet haben würde. Zur damaligen Zeit hatte sich der auch damals schon für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH noch richtig Gedanken über die Situation des unfallgeschädigten Klägers gemacht. Lest selbst das BGH-Urteil vom 10.6.1958 – VI ZR 120/57 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und schöne Osterfeiertage
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Personenschäden, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

VI. Zivilsenat des BGH entscheidet mit Urteil vom 26.11.1968 – VI ZR 176/67 – zur Beweiserleichterung beim § 287 ZPO.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

wir setzen unsere Reihe mit historischen, aber gleichwohl hochaktuellen Urteilen des BGH fort. Auch in diesem Rechtsstreit ging es um die richtige Anwendung des § 287 ZPO. Lest selbst das nachfolgend dargestellte BGH-Urteil vom 26.11.1968 – VI ZR 176/67 – mit einer klaren Ansage zum § 287 ZPO bezüglich der Anwendung zur Beweiserleichterung für den Geschädigten. Da sich der § 287 ZPO nicht geändert hat, wohl aber die Rechtsprechung dazu mit dem „besonders freigestellten Tatrichter „, muss sich der VI. Zivilsenat fragen lassen, warum dieser Sinneswandel erfolgt ist? In dem nachfolgend aufgeführten BGH-Urteil vom 26.11.1968 ist nicht von „tatrichterlicher Freiheit“ zur willkürlichen Kürzung des Schadensersatzes bzw. von einzelnen Rechnungspositionen á la Wellner die Rede. Das Kürzen einzelner Rechnungsposten dürfte mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des § 287 ZPO als Grundlage für eine Schadens h ö h e n schätzung nicht vereinbar sein. Maßgeblich kann bestenfalls nur der Endbetrag sein, denn der eine rechnet so und der andere rechnet so ab und im Ergebnis kommen beide in etwa auf den gleichen Endbetrag. Dann widerspricht es dem Sinn der Schätzung des Schadenshöhenbetrage, bei dem einen oder bei dem anderen einzelne Posten der Zusammenstellung des Schadens richterlich zu kürzen, zumal dem Gericht eine Preiskontrolle im Schadensersatzrecht sowieso untersagt ist (vgl. BGH VI ZR 67/06 sowie v. Ullenboom NJW 2017, 849, 852 Fußn. 45). Lest aber selbst das Urteil des BGH aus dem Jahre 1968 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße und noch eine schöne Karwoche.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Beweiserleichterung - § 287 ZPO, BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Personenschäden, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | Ein Kommentar