Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
am Sonnabend stellen wir Euch praktisch als leichte Wochenedlektüre hier noch ein Urteil aus Dresden zu den Sachverständigenkosten gegen den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher vor. Die erkennende Dezernentin der 105. Zivilabteilung des AG Dresden hat kurz und knapp das Urteil abgehandelt. Zwar hat das erkennende Gericht wieder die BVSK-Honorumfrage bei der Bemessung der Honorarposten bemüht, was unseres Erachtens nicht zutreffend ist, da dem Gericht eine Preiskontrolle untersagt ist, aber im Ergebnis ist es zutreffend zu einer Verurteilung des Unfallverursachers zur Zahlung der Beträge gelangt, die die eintrittspflichtige HUK-COBURG rechtswidrig gekürzt hatte. So muss eben der Versicherte das auslöffeln, was ihm der Versicherer eingebrockt hat. Eigentlich schade, dass der Versicherte letztlich die Zeche zahlen muss, die ihm der Versicherer durch die unberechtigten Kürzungen hinterläßt. Aber anscheinend spekulieren die Versicherer darauf, dass nicht jeder Geschädigte die rechtswidrigen Kürzungen durch das Gericht überprüfen läßt. Lest aber selbst das Urteil des AG Dresden und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende.
Willi Wacker