LG Cottbus zum Zustandekommen eines Kfz-Mietvertrages

Mit Urteil vom 07.05.2008 (5 S 3/08) hat das LG Cottbus in der Berufung dazu Stellung genommen, unter welchen Umständen ein wirksamer Kfz-Mietvertrag zustande kommt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Berufung ist zulässig und begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten als Gesamtschuldner einen Anspruch auf Zahlung von Miete für das streitgegenständliche Kfz gem. § 535 Abs. 2 BGB in Höhe von 1.674,98 €.

Voraussetzung ist, dass zwischen den Parteien ein Auto-Mietvertrag bestand. Dies ist hier gegeben.

Die Vertragsurkunde selbst weist beide Beklagte als Mieter aus, ist aber nur vom Beklagten zu 2. unterschrieben worden. Dennoch ist der Vertrag mit beiden Beklagten, mithin auch mit dem Beklagten zu 1., zustande gekommen.

Zwar war die insoweit vor dem Amtsgericht durchgeführte Beweisaufnahme zu einer etwaigen Bevollmächtigung des Beklagten zu 2. durch den Beklagten zu 1. unergiebig. Dies wird mit der Berufung auch nicht gerügt.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , | Schreib einen Kommentar

AG Essen-Borbeck spricht Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstatt, UPE-Zuschläge und Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung dem Geschädigten zu (5 C 152/08 vom 16.04.2009)

Das AG Esses-Borbeck, der Richter der 5. Zivilabteilung, hat mit Urteil vom 16.04.2009 (5 C 152/08) dem Geschädigten auch bei fiktiver Schadensabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt sowie die Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten zugesprochen.

Die Klägerin kann die geltend gemachten Netto-Reparaturkosten in voller Höhe erstattet verlangen, Einen Abzug muss sich die Klägerin nicht gefallen lassen. Die Klägerin kann auch bei fiktiver Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Sie muss sich nicht auf andere Fachwerkstätten und deren Stundenverrechnungssätze verweisen lassen. Nichts anderes folgt im Übrigen aus der immer wieder zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. „Porsche-Urteil„): Aus diesem Urteil folgt allein, dass sich ein Geschädigter unter Umständen dann auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen müsse, wenn diese ohne Weiteres zugänglich und – vor allem – gleichwertig ist.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Bagatellschaden, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, Unkostenpauschale, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | 2 Kommentare

AG Nürnberg spricht Geschädigtem bei fiktiver Schadensabrechnung markengebundene Fachwerkstattlöhne zu.

Die Amtsrichterin der 31. Zivilabteilung des AG Nürnberg hat mit Urteil vom 20.01.2009 (31 C 5330/08) die beklagte Versicherung  verurteilt, an den Kläger 541,27€ nebst Zinsen sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 70,20€ nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtstreites trägt die Beklagte.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage war weitest gehend begründet. Der Kläger hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf weiteten Schadener­satz in Höhe von 541,27 Euro gem. §§ 823, 249 BGB, § 7 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 VVG.

1. Der Kläger kann von der Beklagten nach den im Gutachten des Sachverständigen xxx vom 14.5.2003 aufgewiesenen Stundenverrechnungssätzen regional ansässiger markengebundenen Fachwerkstattlöhne Ersatz verlangen.

Der Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten besteht unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (so BGHZ 66, 239, 241) . Der Geschädigte kann gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten vornehmen. Dies folgt daraus, dass der Geschädigte nach dem gesetzlichen Bild des Schadenersatzes Herr des Restitu­tionsgeschehen ist.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, Urteile, Wertminderung | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Nutzungsausfallschaden 3.500,00 €!

Die rechtswidrige Regulierungspraxis der HUK-Coburg hat wieder zu einer finanziellen Belastung ihrer Versichertengemeinschaft geführt.
Die HUK-Coburg musste sich in einem Vergleich vor dem Amtsgericht Fürstenwalde unter dem offenbar nicht mehr zu ertragenden Druck der wahren Rechtslage gegenüber dem geschädigten Unfallopfer verpflichten, an dieses im Wesentlichen Nutzungsausfall in Höhe von 3.500,00 € zu zahlen.

Sachverhalt:

Der 21 Jahre alte VW Golf II wurde durch einen VN der HUK-Coburg in einem Verkehrsunfall erheblich beschädigt. Das Schadensgutachten hatte einen sogenannten 130%-Grenzfall zum Ergebnis. Auf Basis der Zahlen des Sachverständigengutachtens entschied sich die Geschädigtenseite dann zur Durchführung einer fachgerechten Reparatur entsprechend dem Schadensgutachten. Nach Abschluss der fachgerechten Reparatur in einer Fachwerkstatt nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens war der Geschädigte aus eigenen Mitteln nicht in der Lage, die Reparaturkostenrechnung zu begleichen. Er war deshalb auf die Regulierungsleistung der HUK-Coburg angewiesen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter 130%-Regelung, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Integritätsinteresse, Nutzungsausfall, Unglaubliches, Urteile, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 14 Kommentare

LG Stuttgart weist Berufung der HDI Versicherung wegen Verurteilung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten zurück

Mit Urteil vom 01.04.2009 (5 S 369/08) hat das LG Stuttgart die Berufung der HDI Direkt Versicherung AG gegen ein Urteil des AG Waiblingen vom 23.10.2008 (1 C 1140/08), mit dem diese zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 951,47 € zzgl. Zinsen verurteilt wurde, zurückgewiesen. Das Gericht bestätigt die Anwendung der Schwacke-Liste und lehnt Fraunhofer und Zinn ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung der Beklagten ist zurückzuweisen.

Die Berufung ist nicht begründet, da die Entscheidung des Amtsgerichts weder auf einer Rechtsverletzung gem. § 546 ZPO beruht, noch nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen, § 513 ZPO.

Die Feststellungen des Amtsgerichts sind nach § 529 Abs. 1 ZPO zugrunde zu legen, da keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit begrün­den. Die tatrichterliche Beweiswürdigung kann vom Berufungsgericht im Rahmen der Prüfung einer Rechtsverletzung nach §§ 513, 546 ZPO nur daraufhin überprüft werden, ob gegen Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze verstoßen wurde. Ansonsten darf der erkennende Richter die im Prozess gewonnenen Feststellungen nach seiner Einschät­zung würdigen. Eine in diesem Sinne vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstge­richt stellt keinen Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO dar.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, RDG, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

LG Dortmund verurteilt in der Berufung die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 05.02.2009 (4 S 115/08) hat das LG Dortmund auf die Berufung der Klägerin die HUK-Coburg Allgemeine Versicherung  AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 185,65 € zzgl. Zinsenn sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht bestätigt die Anwendung der Schwacke-Liste und lehnt Fraunhofer und Zinn ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Berufung ist zulässig und begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten als Gesamtschuldner einen Anspruch auf Zahlung restlicher Mietwagenkosten in Höhe von 185,65 € gemäß der §§ 7, 17 StVG, 3 PflVG a.F.. Das erstinstanzliche Urteil war insofern abzuändern.

Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Klägerin aktiv legitimiert. Einen Verstoß seitens der Klägerin gegen Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz durch Forderungseinzug für die Geschädigte besteht nach Auffassung der Kammer nicht Ausweislich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin ist es grundsätzlich Sache des Mieters selbst für den Ersatz des Schadens zu sorgen. Zur Sicherheit wird der Schadensersatzanspruch des Geschädigten an die Klägerin abgetreten Ausweislich des Schreibens der Klägerin an die Geschädigte Frau X. vom 10.4.2007 (Bl. 139 d.A.) ist Frau X. auch aufgefordert worden die Mietwagenkosten zu erstatten.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Mietwagenkosten, RDG, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

LG Mönchengladbach verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 20.01.2009 (5 S 110/08) hat das LG Mönchengladbach auf die klägerseits eingelegte Berufung  gegen ein Urteil des AG Erkelenz die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 895,71 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht bestätigt die Anwendung der Schwacke-Liste und lehnt neben der Fraunhofer Tabelle alle von der Versicherung vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen, die Position gegen die Schwacke-Liste einnehmen, ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg.

I.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Mietwagenkosten in Höhe von 895,71 € gemäß §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 Nr.1 PflVG (jetzt § 115 Abs. 1 S.1 Nr.1 VVG), 398 BGB.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, RDG, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Wiesloch verurteilt beklagte Haftpflichtversicherung zur Zahlung restlichen SV-Honorars aus abgetretenem Recht (1 C 329/08 vom 27.02.2009).

Das AG Wiesloch (Baden-Württemberg) hat mit Urteil vom 27.02.2009 ( 1 C 329/08 ) dem klagenden SV aus abgetretenem Recht restliches SV-Honorar in Höhe von 93,46 Euro nebst Zinsen sowie Anwaltsgebühren von 39,00 Euro zugesprochen. Die Kosten des Rechtstreites trägt die Beklagte.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Beklagte ist aus abgetretenem Recht verpflichtet, an die Klägerin den gemäß Ziffer 1 tenorierten Betrag zu bezahlen. Die Zahlungsverpflichtung gemäß des Tenors zu Ziffer 2 besteht aus Verzugsgesichts­punkten.

Im Einzelnen:

Zunächst ist die Klägerin anspruchsberechtigt. Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bzw. das RDG liegt nicht vor.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, RDG, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 10 Kommentare

AG Meschede verurteilt AXA Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 23.03.2009 (6 C 597/08) hat das AG Meschede die AXA Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 632,03 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtliche RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt Fraunhofer, Zinn und Klein ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und bezüglich der Hauptforderung begründet.

Bedenken gegen die Aktivlegitimation der Klägerin bestehen nicht. Die Wirksamkeit der Abtretungserklärung scheitert nicht am Bestimmtheitsgrundsatz. Von der Geschädigten sind abgetreten worden die Mietwagenkosten. Da die Erklärung eindeutig war, war eine Bezifferung der Forderung nicht erforderlich.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten einen Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Axa Versicherung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Ein Kommentar

AG Lüdenscheid verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (94 C 148/08 vom 02.04.2009)

Mit Urteil vom 02.04.2009 (94 C 148/08) hat das Amtsgericht Lüdenscheid die HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 313,81 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtliche RA-Kosten verurteilt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist mit Ausnahme eines Teils der geltend gemachten Nebenforderungen begründet.

Der Klägerin steht aus abgetretenem Recht der Unfallgeschädigten X. gegen die Beklagten ein restlicher Anspruch in Höhe von 313,81 Euro zu.

Zwischen den Parteien ist es unstreitig, dass die Beklagten dem Grunde nach verpflichtet sind, der Geschädigten X. den anlässlich des Unfalls vom xx.xx.2007 entstandenen Schaden zu ersetzen. Ebenso ist es unstreitig, dass die Geschädigte für die Zeit der Anmietung des Ersatzfahrzeuges von der Klägerin auf ein Mietfahrzeug angewiesen war und ihre Ansprüche an die Klägerin abgetreten hat. Die Parteien streiten allein über die Fragen, ob der Geschädigten ein Anspruch in Höhe der ihr berechneten Mietwagenkosten zusteht oder allein ein Anspruch in Höhe der Kosten, die angefallen wären, wenn die Geschädigte ein Fahrzeug zu einem günstigeren Tarif angemietet hätte und ihr eine solche Anmietung auch möglich und zumutbar gewesen wäre.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | Schreib einen Kommentar

HUK-Coburg Allg. Versicherung AG verliert SV Honorarprozess auch vor dem AG Gotha/Thüringen (22 C 646/07 vom 28.04.2009).

Die HUK-Coburg Allg. Versicherung AG kann auch vor dem AG Gotha/Thüringen nicht punkten. Sie wurde im SV Honorarprozess des klagenden SV aus abgetretenem Recht verurteilt, an den Kläger 156,20€ nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtstreites trägt die Beklagte (Az.: 22 C 646/07 vom 28.04.2009).

TATBESTAND:

Die Beklagte hatte den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen GTH-xxx haftpflichtversichert. Am 09.10.2006 ereignete sich in Gotha ein Verkehrsunfall zwi­schen dem Fahrzeug des Zeugen xxx und dem des Herrn xxx. Das Fahrzeug des Zeugen mit dem amtlichen Kennzeichen GTH-xxx wurde dabei beschädigt.
Die Beklagte erkannte die Haftung dem Grunde nach zu 100 % an und regulierte dement­sprechend den dem Zeugen entstandenen Sachschaden, mit Ausnahme der Kosten für ein Sachverständigengutachten, worum die Parteien streiten.

Der Zeuge xxx beauftragte die Klägerin, zur Feststellung der Schadenshöhe an seinem PKW ein Sachverständigengutachten zu erstellen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, RDG, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | 3 Kommentare

AG Bad Neustadt a.d. Saale spricht mit Urteil vom 04.05.2009 dem Geschädigten auch bei fiktiver Abrechnung Verbringungskosten und UPE-Aufschläge zu (2 C 433/08 vom 04.05.2009)

Der Amtsrichter der 2. Zivilabteilung des AG Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Endurteil vom 04.05.2009 ( 2 C 433/08) dem Geschädigten auch bei fiktiver Schadensabrechnung die im SV Gutachten aufgeführten Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge zugesprochen. Dementsprechend wurden die VN und die beteiligte Versicherung gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 652,80€ nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtstreites.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist vollumfänglich begründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagten einen Anspruch auf weiteren Schadensersatz in der einge­klagten Höhe aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 18Abs. 1 StVG, 115WG,249ff. BGB.

Der Kläger hat sein Fahrzeug nicht reparieren lassen. Gleichwohl hat er Anspruch auf den für die fachgerechte Reparatur „erforderlichen“ Geldbetrag, § 249 BGB. Anzustellen ist daher eine hypo­thetische Erwägung, nämlich diejenige, welche Kosten angefallen wären, wenn der Kläger die be­schädigte Sache in der Weise, zu welcher er berechtigt gewesen wäre, hätte instand setzen las­sen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, KRAVAG Versicherung, Unkostenpauschale, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten | Verschlagwortet mit , , , , , , | Ein Kommentar