VI. Zivilsenat entscheidet mit Beschluss vom 15.3.2005 – VI ZB 74/04 – zur Befangenheit eines Sachverständigen und zur Geltendmachung des Ablehnungsantrages.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

ab heute veröffentlichen wir in loser Folge einige Entscheidungen des BGH sowie auch anderer Gerichte zur Befangenheit eines Sachverständigen. Wir beginnen mit einem Beschluss des VI. Zivilsenates des BGH, damals noch mit der Vorsitzenden Richterin am BGH Frau Dr. Müller, vom 15.3.2005 – VI ZB 74/04 -. Lest selbst den Beschluss und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Autonom – Daten los – mit dem Schlafsack unter die Brücke

Gesetzesentwurf „Autonomes Autofahren“ – Das Ende vom Anfang?

Auf dem Weg nach Hause verkündet der Nachrichtensprecher, Frau Merkel auf der CeBIT, die Japaner sind auch da. Frau Merkel bemängelt die Langsamkeit von Deutschland, die Gesundheitskarte braucht viel zu lange. Dass diese bisher viel zu viel Krankenkassenbeitragsgelder verschlungen hat, wurde nicht thematisiert.  Datensparsamkeit war gestern, Deutschlands technologische Zukunft steht auf dem Spiel.  Und dann dies, das Gesetz zum autonomen Fahren soll im Sommer in Sack und Tüten sein.  Selbstverständlich wird nach dem Willen der Hersteller, äh des Gesetzgebers, ausschließlich der Fahrer nach einem Unfall haften. Und die Versicherer warten, warten, warten …., währenddessen die Richterschaften sich zu IT-Spezialisten fortbilden, um in gewohnter Manier – besonders freigestellt – ihre Sicht der Dinge „Im Namen des Lobbyisten“  zu verkünden. Dies alles nur, weil vor lauter Bäumen der Wald nicht gesehen wird. Nämlich neben dem bereits möglichen autonomen Bahnfernreisen, zukunftsorientiert auch einen  individuellen autonomen Nahverkehr auf Schienen (Induktionsspannungsschleifen in/unter der Fahrbahndecke) mittels Bereitstellung bedarfsgerecht an- und abzukoppelnder Fahrgastzellen auf den Weg zu bringen.

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AG Nördlingen verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten und misst der HUK-BVSK-Liste keine Bedeutung zu mit Urteil vom 28.11.2013 – 2 C 189/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute stellen wir Euch ein Urteil des Amtsgerichts Nördlingen zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG vor. Wieder war es die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse, die eigenmächtig, also rechtswidrig, die berechneten Sachverständigenkosten kürzte, obwohl für sie eine hundertprozentige Einstandspflicht bestand, da ihr Versicherungsnehmer die alleinige Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls trägt. Eine prima Entscheidung, wie wir meinen. Insbesondere ist wichtig, dass das erkennende Gericht die von der HUK-COBURG vorgelegte und in Bezug genommene HUK-BVSK-Liste als nicht maßgeblich bezeichnet hat. Es ist auch dem deutschen Recht fremd, dass ein Schuldner von sich aus bestimmt, wie hoch der zu leistende Schadensersatz sein soll. Nach dem deutschen Recht bestimmt der Gläubiger, und das ist nach § 249 BGB der Geschädigte. Der Schuldner hat eine Leistungsverpflichtung, nämlich den Schadensersatz zu leisten. er hat auch nicht zu bestimmen, wie Schadensersatz zu leisten ist. Gläubiger des Schadensersatzanspruchs bleibt nach wie vor der Geschädigte. Die Kostenquotelung ergibt sich aus einer Klagerücknahme. Lest aber selbst das Urteil des AG Nördlingen und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare zu dem Urteil ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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Werbefilm unlauter und verunglimpfend – HUK24 gibt strafbewehrte Unterlassungserklärung ab

Versicherungsmakler geht erfolgreich gegen HUK24 vor

28.11.2016 Berater Top New von Michael Fiedler

Der Werbespot der HUK24, in dem der Direktversicherer auch über Makler lästerte, hat ein juristisches Nachspiel. Ein Mitgliedsunternehmen der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) wehrte sich gegen die Darstellung.

„Die Rechtsfolgen des verunglimpfenden Videos dürften einen namhaften vierstelligen Betrag gekostet haben. Das Geld hätte sich die HUK24 sparen können, wenn sie sich an die eigenen Compliance-Richtlinien gehalten hätte“, kommentiert ‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen. Tatsächlich haben sich die Versicherungsgesellschaften der HUK-Coburg Gruppe dem Verhaltenskodex des Versichererverbandes GDV und den daraus resultierenden Selbstverpflichtungen unterworfen und das Compliance-Management-System (CMS) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers testieren lassen. Nach diesen Bekenntnissen erwartet die HUK-Coburg von „allen Organen des Unternehmens“ ein „regelkonformes, wertebasiertes und integres Verhalten“.

Quelle: procontra, alles lesen >>>>>>

Die Vorgeschichte: CH-Beitrag vom 03.11.2016

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BGH urteilt mit historischem Revisionsurteil vom 5.3.1985 – VI ZR 204/83 – zur fiktiven Schadensabrechnung.

Hallo verehrte Capotain-Huk-Leserschaft,

auch wenn es dem einen oder dem anderen Kommentator nicht gefallen mag, oder gerade vielleicht erst recht, stellen wir Euch ein weiteres historisches und hochinteressantes Urteil des BGH zur fiktiven Abrechnung bzw. zur Ersatzbeschaffung, zum Integritätsinteresse usw. vor.  An diesem Revisionsurteil aus dem Jahre 1985 ist unter anderem gut zu erkennen, wie der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat immer mehr in Richtung Versicherungswirtschaft abgedriftet ist. Vielleicht liegt es an der Besetzung des Senates? Auffällig ist, dass seit Bundesrichter Wellner, der Mitglied dieses für Schadensersatz zuständigen Zivilsenates ist, sich die Rechtsprechung immer versicherungsfreundlicher entwickelt hat. Lest selbst das BGH-Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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OLG Dresden urteilt zur 1,8-Gebühr bei Schadensregulierung nach Verkehrsunfall mit Berufungsurteil vom 6.12.2015 – 7 U 1027/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zum Wochenbeginn stellen wir Euch hier ein Berufungsurteil des OLG Dresden zu den Rechtsanwaltskosten gegen die AachenMünchener Versicherung und den bei ihr Versicherten vor. Im Streit war eine 1,8-Gebühr. Das der Berufung zugrundeliegende Urteil des LG Leipzig hatten wir bereits am 06.11.2016 hier veröffentlicht. Die Entscheidung wird der eine oder andere Rechtsanwalt wohl mit Interesse zur Kenntnis nehmen? Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch die Kanzlei Uterwedde in Leipzig. Hier noch die Erläuterungen des Einsenders:

„Führt man Gespräche mit der Gegenseite, ist man schon bei 1,5 (weil  es auch zu BRAGO-Zeiten schon eine 15/10. Gebühr gab). Demnach kann der Versicherer wegen der Toleranzgrenze es nicht beanstanden, wenn eine 1,8-Gebühr gefordert wird. Ob die 1,8-fache Gebühr tatsächlich angemessen war, darauf kommt es nicht an.“

Lest selbst das Urteil des OLG Dresden und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

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VII. Zivilsenat des BGH urteilt zur Schätzpraxis in Werkvertragsangelegenheiten mit willkürlichen Kürzungen mit Urteil vom 26.10.2000 – VII ZR 239/98 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

heute am Sonntag stellen wir Euch hier noch ein älteres, aber immer noch aktuelles und vor allem hochinteressantes Urteil des BGH, allerdings des VII. Zivilsenates,  zur werkvertraglichen „Üblichkeit“ eines Werklohnes nach § 632 Abs. 2 BGB sowie zur fehlenden Beiziehung eines Sachverständigen vor. Das Berufungsgericht, das OLG München hatte hier die gegenständliche Werklohnforderung freihändig um 15% gekürzt. Nach welcher Ermächtigungsnorm fragt sich der Lesr? Derartige Kürzungen kommen uns doch irgendwie bekannt vor, oder? Dass aber Richter in Sachen SV-Kosten selbst im Schadensersatzprozess dann nach werkvertraglichen Grundsätzen genau so vorgehen, wie das OLG München es bei der streitgegenständlichen Werklohnforderung gemacht hat, ist eigentlich ein Skandal, der zum Himmel stinkt. Insbesondere nachdem der BGH dieser „Schätzpraxis“ mit genau diesem Urteil schon in werkvertraglicher Hinsicht eine Absage erteilt hatte. Lest selbst das werkvertraglich bestimmte BGH Urteil aus dem Jahr 2000 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.
Wacker

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AG Groß-Gerau urteilt zur 130-Prozent-Regelung bei Eigenreparatur, bei der der Geschädigte die Kosten des wirtschaftlichen Totalschadens auf unter 130% drücken konnte, mit Urteil vom 17.4.2016 – 65 C 148/15 (14) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenende veröffentlichen wir für Euch hier noch ein Urteil des AG Groß-Gerau zur 130%-Regelung sowie den zugehörigen Beschluss des LG Darmstadt im Berufungsverfahren. Es geht um die Schadensabrechnung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem es dem Geschädigten gelang, durch Eigenreparatur den vom Sachverständigen geschätzten wirtschaftlichen Totalschaden in einen unter 130%-Schaden zu drücken. Lest selbst die Entscheidungen der Gerichte und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Zu den Entscheidungen geben wir Euch auch noch die Erläuterungen des Einsenders bekannt:

Hier lag unter Berücksichtigung der vollen Reparaturkosten, die der Sachverständige kalkuliert hatte, ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, den die beklagte DBV-Versicherung dann nur bezahlen wollte. Der Geschädigte reparierte den Schaden dann allerdings selbst und ohne die MWSt lag der Schaden unter der 130%-Grenze; die DBV Versicherung weigerte sich aber, diesen Betrag zu zahlen. Das AG hat erkannt, dass sie dazu verpflichtet ist, der Vergleich ist nicht mit den vollen Reparaturkosten gemäß Gutachten einschließlich MWSt anzustellen, sondern es kommt auf die spezifische Situation des Geschädigten an, und wenn dieser als Eigenreparateur eben keine MWSt zahlen braucht, ist dies maßgeblich. Die DBV Versicherung hat gegen das Urteil Berufung zum LG Darmstadt erhoben, diese aber auf Hinweisbeschluss gem. § 522 ZPO zurückgenommen, der die Auffassung des AG voll bestätigte.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Nördlingen verurteilt die VHV Versicherungs AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Verkehrsunfall aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 23.1.2015 – 2 C 696/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

mit dem vor einigen Tagen veröffentlichten Urteil hatten wir Nördlingen als weißen Fleck auf der Urteilslandkarte getilgt. Hier und heute veröffentlichen wir noch ein Urteil des Amtsgerichts Nördlingen zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die VHV Versicherung. Wieder eine positive Entscheidung, wie wir meinen. Lest aber selbst und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Greifswald urteilt bei einem Fiktivabrechner zu Lasten der VHV Versicherung AG mit Urteil vom 27.10.2016 – 45 C 14/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum beginnenden Wochenende stellen wir Euch hier ein Urteil aus Greifswald zur fiktiven Abrechnung, zu den fiktiven Verbringungskosten und zu den Ersatzteilaufschlägen sowie zu den Sachverständigenkosten gegen die VHV Versicherung. Alles in allem eine positive Entscheidung des AG Greifswald, wie wir meinen. Lest aber selbst und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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VI. Zivilsenat entscheidet erneut einen Parkplatzunfallschaden mit Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 –

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir setzen unsere BGH-Urteils-Reihe fort und stellen Euch heute auch noch ein  aktuelles Urteil des VI. Zivilsenates des BGH vom 11.10.2016 vor. Es geht dabei um die mögliche Haftungsverteilung bei einem Parkplatzunfall rückwärts ausparkender Kraftfahrzeuge. Lest selbst das Urteil des BGH vom 11.10.2016 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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IV. Zivilsenat des BGH entscheidet unter anderem zu den Sachverständigenkosten im Vollkaskoschadensfall mit Urteil vom 5.11.1997 – IV ZR 1/97 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute stellen wir noch eine historische Entscheidung des IV. Zivilsenates des BGH vor, aus der man erkennen kann, dass schon damals die Versicherer mit allen Tricks versucht hatten, sich aus der Haftung zu schleichen. Im konkreten Fall wollte die eintrittspflichtige Versicherung dies durch den Kunstkniff des „Betriebsschadens“ erreichen. Damit ist sie jedoch am BGH gescheitert. Interessant sind auch die Ausführungen zu den Sachverständigenkosten in Zusammenhang mit den Wiederherstellungskosten. In den damaligen AKBs hatten die Versicherer die Sachverständigenkosten noch nicht explizit ausgeschlossen. Demzufolge waren auch diese Kosten als Teil der Wiederherstellung zu ersetzen. Lest selbst das BGH-Urteil des IV.  Zivilsenates vom 5.11.1997 – IV ZR 1/97 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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