Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
zum Wochenende veröffentlichen wir für Euch hier noch ein Urteil des AG Groß-Gerau zur 130%-Regelung sowie den zugehörigen Beschluss des LG Darmstadt im Berufungsverfahren. Es geht um die Schadensabrechnung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem es dem Geschädigten gelang, durch Eigenreparatur den vom Sachverständigen geschätzten wirtschaftlichen Totalschaden in einen unter 130%-Schaden zu drücken. Lest selbst die Entscheidungen der Gerichte und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Zu den Entscheidungen geben wir Euch auch noch die Erläuterungen des Einsenders bekannt:
Hier lag unter Berücksichtigung der vollen Reparaturkosten, die der Sachverständige kalkuliert hatte, ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, den die beklagte DBV-Versicherung dann nur bezahlen wollte. Der Geschädigte reparierte den Schaden dann allerdings selbst und ohne die MWSt lag der Schaden unter der 130%-Grenze; die DBV Versicherung weigerte sich aber, diesen Betrag zu zahlen. Das AG hat erkannt, dass sie dazu verpflichtet ist, der Vergleich ist nicht mit den vollen Reparaturkosten gemäß Gutachten einschließlich MWSt anzustellen, sondern es kommt auf die spezifische Situation des Geschädigten an, und wenn dieser als Eigenreparateur eben keine MWSt zahlen braucht, ist dies maßgeblich. Die DBV Versicherung hat gegen das Urteil Berufung zum LG Darmstadt erhoben, diese aber auf Hinweisbeschluss gem. § 522 ZPO zurückgenommen, der die Auffassung des AG voll bestätigte.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker
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