VI. Zivilsenat des BGH urteilt am 4.5.1982 mit dem Aktenzeichen VI ZR 166/80 zur Mehrwertsteuererstattung bei Ersatzbeschaffung.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir setzen unsere Reihe mit historischen BGH-Urteilen fort. Heute stellen wir Euch hier ein weiteres historisches BGH-Urteil zur Mehrwertsteuererstattung bei einer Ersatzbeschaffung vor. Das waren noch BGH-Urteile mit Format, wie wir meinen. Lest selbst und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Mehrwertsteuer, Urteile, Wiederbeschaffungswert | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Nördlingen verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 4.2.2011 – 1 C 641/10 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachdem wir mit dem Urteil des AG Neresheim einen „weißen Fleck“ auf der Urteilslandkarte getilgt haben, stellen wir Euch jetzt auch noch ein Urteil des AG Nördlingen vor. Auch hier handelt es sich um ein etwas älteres Urteil zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG. Auch Nördlingen war bisher ein unbeschriebenes Blatt in unserer Datei. Jetzt kann auch dieses Urteil in unsere Liste der Urteile gegen die HUK-COBURG aufgenommen werden. Vielleicht liegt bei dem einen oder dem anderen Leser oder bei der einen oder anderen Leserin noch ein Urteil aus den weißen Flecken. Sendet die Urteile bitte an die Redaktion, damit eine lückenlose Urteilsdatei gegen die HUK-COBURG und andere Versicherer erstellt werden kann. Bei dem nachfolgend dargestellten Urteil des AG Nördlingen handelt es sich unseres Erachtens um eine eigentlich recht positive Entscheidung. Lest aber selbst und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Neresheim verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.7.2012 – 1 C 81/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

auch heute beginnen wir mit einem etwas älteren Urteil aus Neresheim zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG. Auch Neresheim war in unserer Datenbank betreffend die positiven Urteile gegen die HUK-COBURG bisher noch ein unbeschriebener Gerichtsort. Das hat sich mit dem nachfolgenden Urteil geändert. Nach und nach ergibt sich eine flächendeckende Urteilsliste, die sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Zwar gibt es noch weiße Flecken, insbesondere in Norddeutschland und im Nordosten, aber mit Eurer Hilfe könnten auch diese Gebiete HUK-COBURG-urteilsmäßig erschlossen werden. Übersendet der Redaktion deshalb Urteile aus den bisherigen weißen Flecken auf der Urteilslandkarte. Das Gericht geht davon aus, dass Einzelpositionen nicht nach werkvertraglichen Kriterien zu prüfen sind und hält dann aber Grundhonorar und Einzelpositionen der Nebenkosten für „angemessen“. Da liegt unseres Erachtens ein Widerspruch in sich vor. Auf die Angemessenheit im werkvertraglichen Sinne kommt es in der Tat bei einem Schadensersatzanspruch nicht an. Denn in § 249 BGB, der maßgeblichen Norm der Schadensbemessung, ist mit keinem Wort die Angemessenheit erwähnt. Auch was unangemessen ist, kann schadensersatzrechtlich erforderlich sein. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

VI. Zivilsenat des BGH entscheidet bei fiktiver Schadensabrechnung erneut zur Zumutbarkeit der Verweisung auf eine freie Werkstatt mit Revisionsurteil vom 7.2.2017 – VI ZR 182/16 –

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

nach den beiden historischen BGH-Urteilen stellen wir Euch heute noch ein aktuelles BGH-Urteil vom 7.2.2017 vor. Es ging um die Zumutbarkeit einer Verweisung auf eine freie Werkstatt. Im konkreten Fall hatte der Geschädigte sein etwa 9 1/2 Jahre altes Fahrzeug ständig in der Markenfachwerkstatt reparieren lassen, was auch nachgewiesen werden konnte, allerdings wurden die letzten Jahre die Inspektionen nicht mehr in der Mercedes-Fachwerkstatt durchgeführt. Und genau da griff die Einschränkung der Unzumutbarkeit der Verweisung durch den VI. Zivilsenat des BGH unter Mitwirkung des Bundesrichters Wellner an. Wenn nicht mehr die Inspektionen in der Markenfachwerkstatt durchgeführt werden, dann gibt der Geschädigte zu erkennen, dass er keinen Wert auf eine Reparatur in der Markenfachwerkstatt legt, obwohl die Reparaturen ständig dort durchgeführt wurden. Eine weitere Einschränkung der bisherigen Rechtsprechung zulasten des Geschädigten. Die fiktive Schadensabrechnung seit 2009 (VI ZR 53/09) kommt mir vor, wie ein an Diabetes-Erkrankter. Mit jedem neuen Urteil werden die Gliedmaßen weiter abgeschnitten. Nach willkürlicher 3-Jahres-Frist und Scheckheftpflege nun noch eine neue willkürliche Einschränkung. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte aber die Naturalrestitution gleich behandelt werden wie die fiktive Abrechnung (mit Ausnahme des systemwidrigen Ausschlusses der Umsatzsteuer nach § 249 II 2 BGB). Von einer Gleichbehandlung kann aber seit dem BGH-Urteil VI ZR 53/09 (BGH ZfS 2010, 143) keine Rede mehr sein. Auffallend ist auch, dass der Bundesrichter Wellner offensichtlich immer noch versicherungsfreundliche Urteile mitentscheiden darf. Selbst nach den vernichtenden Fernsehbeiträgen zu seiner potentiellen Befangenheit aufgrund der umfangreichen Tätigkeit für MWV, Versicherungsforen usw. kann/darf er weiter mit entscheiden. Auch die Kritik des deutschen Richterbundes unter Hinweis auf die ethischen Grundsätze scheint am BGH insgesamt abzuperlen? Lest selbst das erneute Verweisungsurteil des BGH und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>> | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | 14 Kommentare

VI. Zivilsenat des BGH entscheidet zu der Mehrwertsteuer bei Geschädigtem, der einen Landmaschinenhandel im Münsterland betreibt, mit Urteil vom 6.6.1972 – VI ZR 49/71 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute stellen wir Euch noch ein historisches BGH-Urteil vor. Es handelt sich um das BGH-Urteil zur Mehrwertsteuer, auf das in dem BGH-Urteil VI ZR 654/15 hingewiesen wurde. Wichtig in dieser historischen Entscheidung ist die Passage, dass „der Geschädigte durch die Schadensersatzleistung des Schädigers keine Bereicherung, sondern nur Ersatz des tatsächlichen Schadens erhalten soll. Eine andere Lösung wäre mit dem Sinn und dem Zweck des Schadensersatzrechts nicht zu vereinbaren.“ Das gilt auch heute noch. Der dem Geschädigten tatsächlich entstandene Schaden soll ihm ersetzt werden, nicht mehr und auch nicht weniger. Wenn jedoch der Schädiger die tatsächlich entstandenene Schadensbeträge willkürlich kürzt, ist das mit dem Schadensersatzrecht nicht mehr zu vereinbaren. Lest selbst das Urteil des VI. Zivilsenates des BGH in der Besetzung des Senatspräsidenten und der Bundesrichter vom 6.6.1972 – VI ZR 49/71 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Mehrwertsteuer, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>> | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

X. Zivilsenat des BGH entscheidet mit „historischem“ Urteil vom 29.11.1988 – X ZR 112/87 – zu einem Unfall auf der Rhein-Werft mit Fragen des Schadensersatzes, der Sachverständigenkosten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

nachfolgend stellen wir Euch hier ein „historisches“ BGH-Urteil zum Schadensersatz, zu den AGBs und zu den Sachverständigenkosten, das bei diversen neueren Entscheidungen schon des Öfteren zitiert wurde, vor. Zwar hat sich zwischenzeitlich die Währung geändert, aber im Prinzip ist das Recht geblieben. Die Besonderheit liegt unter anderem hier in der Gerichtsbarkeit der Rhein-Schiffahrtsgerichte, da der Rhein eine Schiffahrtswasserstraße mit eigenen Regeln ist. Bei Havarien und Unfällen sind die Schiffahrtsgerichte zuständig. Lest selbst das Urteil des Werkvertragssenates des BGH vom 29.11.1988 – X ZR 112/87 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Bochum verurteilt die bei der HUK-COBURG Versicherte zur Zahlung der restlichen, von der HUK-COBURG vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 19.8.2016 – 42 C 6/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

von Halle an der Saale geht es weiter nach Bochum im Ruhrgebiet. Nachfolgend stellen wir Euch hier und heute noch ein positives Urteil aus Bochum zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen den bei der HUK-COBURG Versicherten vor. Zu Recht hat der Gläubiger nicht mehr die ohnehin beratungsresistente HUK-COBURG als einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, sondern direkt den Verursacher, damit dieser durch die Zustellung der Klageschrift auch Kenntnis von dem rechtswidrigen Regulierungsaverhalten seiner HUK-COBURG erhält. Die erkennende Richterin ist zwar zuerst in die Angemessenheit nach BVSK abgedriftet, hat dann aber wieder die Spur gefunden. So wurde insbesondere eine Bezugnahme auf die Werte des JVEG abgelehnt. Insoweit folgen nicht alle Gerichte der Rechtsprechung des LG Saarbrücken und des BGH mit seinem Urteil VI ZR 50/15. Völlig zu Recht hat das erkennende Gericht darauf hingewiesen, dass bei der Schadenshöhenschätzung das Gericht besonders freigestellt ist, wie immer wieder der VI. Zivilsenat des BGH betont. Dementsprechend ist das Gericht auch nicht an die JVEG-Vorgaben des BGH gebunden. Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass die berechneten Sachverständigenkosten für den Geschädigten, auf den kommt es an, nicht erheblich erkennbar überhöht waren. Damit waren sie zu erstatten. Einer Überprüfung der Angemessenheit im werkvertraglichen Sinne hätte es daher nicht bedurft. Lest selbst das Urteil des AG Bochum vom 19.8.2016 – 42 C 6/16 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 5 Kommentare

Erkennende Richterin des AG Halle (Saale) erklärt damals zuständige Richterin im Verfahren 105 C 2197/15 mit Beschluss vom 1.12.2016 für befangen.

Hallo verehrte Captain-Huk-Lesyerschaft,

nachdem aus der Kommentatorenschaft Bedenken hinsichtlich der richterlichen Befangenheit erhoben wurden, stellen wir Euch hier und heute einen positiv entschiedenen Befangenheitsantrag aus Halle an der Saale nebst zugehörigem Urteil und Gehörsrüge vor. Das zugrundeliegende Urteil hatten wir auch schon am 02.01.2017 hier veröffentlicht. Ganz unten dann noch ein Schreiben vom 06.12.2016 des AG Halle an den Sachverständigen, mit dem sich das AG Halle an der Saale schon wieder aus der Affäre ziehen will. Es ist aus dem Beschluss des AG Halle zu ersehen, dass gerade gegen diesen qualifizierten Kfz-Sachverständigen seitens der Richterschaft am AG Halle rechtswidrig vorgegangen wird. Es war bei dem bereits vorgestellten Vorgang nicht das erste Mal, dass bewußt gegen den klagenden Sachverständigen entschieden wurde. Bei dieser Häufung ist eindeutig von Befangenheit auszugehen. Es liegt nämlich ein erhebliches begründetes Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des betreffenden Dezernenten des angerufenen Gerichts vor. Nach den Mitteilungen des Einsenders ist das Verfahren auf Antrag des Klägers wieder aufgenommen worden. Es ist schon erstaunlich, wieviel Energie ein Kläger in einen relativ einfach zu entscheidenden Schadensersatzprozess inverstieren muss, nur weil der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer nicht in der Lage oder gewillt ist, bei voller Haftung auch vollen Schadensersatz zu leisten. Das Übel liegt also bei den Kfz-Haftpflichtversicherern. Denen sollte die Justiz aufgeben, mehr Energie in eine ordentliche, dem Gesetz entsprechende  Schadensabwicklung zu legen und nicht rechtswidrige Schadenskürzungen vorzunehmen. Lest selbst die Entscheidungen des AG Halle an der Saale und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Befangenheit, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Unglaubliches, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 5 Kommentare

Game over: OLG Bamberg macht Schluss mit der „HUK-gesteuerten“ Angemessenheits-Rechtsprechung im Gerichtsbezirk Coburg und verurteilt HUK Coburg mit Berufungsurteil zur Erstattung der Sachverständigenkosten, die die HUK außergerichtlich in 22 Fällen (rechtswidrig) gekürzt hatte (1 U 63/16 vom 23.02.2017)

Der Kläger, die MS Automotive GmbH in Weinstadt und deren uns allseits bekannte Rechtsvertretung, RA Dory, obsiegen nach unbefriedigendem Kraftakt am LG Coburg um so erfreulicher am OLG Bamberg.

Zum Verfahrensverlauf teilt die MS Automotive GmbH mit, dass eine Mitte 2013 eingereichte „Sammelklage“ beim LG Coburg wegen Honorarkürzungen seitens der HUK-Coburg-Versicherer in 22 Fällen  nicht zufriedenstellend mit „äußerst zweifelhaften 69-seitigem Urteil am 30.03.2016 vorläufig endete“.

Seitens der HUK wurde vor dem LG Coburg alles mit Nichtwissen bestritten was es zu bestreiten gab – außer der eigenen Existenz natürlich.

Während dreier Verhandlungstage mußten deshalb u. a. die Auftraggeber als Zeugen zur Authentizität ihrer Unterschriften vernommen werden. Dies jeweils unter Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers. Man hat ja auch sonst nichts besseres zu tun?

Um so beachtenswerter hat sodann das OLG Bamberg im Berufungsverfahren mit einem kurzen und knackigen 9-seitigem Urteil vom 23.02.2017 die geltend gemachten  Ansprüche ins „rechte Licht“ gerückt.

Das Urteil am OLG Bamberg ist rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen.

________________________________________________________________________________

Es folgt zunächst die Kommentierung zum OLG Bamberg von RA Dory und sodann das OLG-Urteil.

Das aufgehobene Urteil des LG Coburg wurde hintenangestellt.

Virus

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 14 Kommentare

AG Torgau Zweigstelle Oschatz verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung nur eines Teils der berechneten Sachverständigenkosten mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 30.8.2016 – 2 C 745/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute stellen wir Euch noch ein „Schrotturteil“ vor. In diesem Fall hat das Amtsgericht in Torgau, Zweigst. Oschatz, zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG entscheiden müssen, nachdem die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt hatte. Da es sich um einen abgetretenen Schadensersatzanspruch handelte, hätten die Voraussetzungen des § 249 BGB geprüft werden müssen. Entsprechend der Vorgaben in den unsinnigen Schriftsätzen der HUK-Anwälte prüfte das erkennende Gericht nach der zum Teil bereits überholten Rechtsprechung des LG Saarbrücken und des OLG Dresden. Auch BGH VI ZR 357/13 wurde herangezogen. Weiterhin wurden werkvertragliche Gesichtspunkte, wie die Angemessenheit des Werklohns, herangezogen, obwohl derartige Gesichtspunkte im Schadensersatzrecht nichts zu suchen haben. Auch unangemessener Werklohn kann erforderlich im Sinne des § 249 BGB sein. Auch die analoge Mietwagenrechtsprechung wurde entgegen BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 angewandt. Der absolute Knüller ist die Anwendung der Rechtsprechung des OLG Dresden, obwohl der BGH mit VI ZR 225/13 die Deckelung gerade abgelehnt hat. Gegen dieses Urteil gehört die Gehörsrüge erhoben. Erfreulich ist, dass das erkennende Gericht die Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall nach § 249 I BGB wertet. Leider prüft das Gericht dann über § 249 II 1 BGB weiter. Als juristische Arbeit kann sie nur als unzulänglich bezeichnet werden. Lest selbst das kritisch zu betrachtende Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 2 Kommentare

Bundesrechnungshof rügt Nebentätigkeiten von Bundesrichtern – Zu viele Erle­di­gungen nebenbei?

Quelle: LTO vom 28.11.2016

Bundesrichter beschäftigen sich zu stark neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesrechnungshof im Rahmen einer Prüfung, die sich insbesondere mit dem Bundesgerichtshof (BGH) befasste, wie die NJW berichtet. Nach Ansicht der Bonner Prüfbehörde sollen die Genehmigungen zurückgeführt werden, um die Leistungsfähigkeit der Senate nicht zu gefährden.

Weiterlesen >>>>>

Veröffentlicht unter Befangenheit, BGH-Urteile, Das Allerletzte!, Netzfundstücke, Unglaubliches, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

„Wir brauchen keine Gesetze, wir brauchen Recht!“

Nachfolgend möchte ich auf einen interessanten Aufsatz von F. A. Hoischen aufmerksam machen.  F. A. Hoischen  ist Jurist (Studium an der Universität Bonn) und war bis 1997 als Anwalt in Düsseldorf tätig.

Gesetz und Recht – Dasselbe oder Gegensätze?

On 27. Dezember 2014, in Gesellschaft und Politik, Interessantes, by FreiwilligFrei

von Ferdinand A. Hoischen.

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Gesetz und Recht sind nicht dasselbe. Gesetz kommt zwar als Recht verkleidet daher, kann es aber in Wirklichkeit niemals sein, soll es seitens der gesetzgebenden Organe auch gar nicht sein und ist tatsächlich immer das genaue Gegenteil davon. (weiter lesen hier)

Aus der Zusammenfassung:

Die Grundlage von Recht ist Moral. Der Zweck des Rechts ist das friedliche Zusammenleben der Individuen. Die Grundlage von Gesetzen ist Gewalt. Der Zweck der Gesetze ist die Sicherung und Ausübung der Macht des Staates. Da Gewalt niemals moralisch ist (Ausnahme: Handeln in Notwehr, jedoch werden Gesetze nicht in Notwehr geschaffen), können Gesetz und Recht nicht dasselbe sein, sondern sind vielmehr diametrale Gegensätze. Gesetze sind unabhängig von ihrem Inhalt immer amoralisch, weil sie auf Gewalt und nur auf Gewalt beruhen.

Wir brauchen keine Gesetze, wir brauchen Recht!

Quelle:  FreiwilligFrei, alles lesen >>>>

Veröffentlicht unter Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches | Schreib einen Kommentar