Der Kläger, die MS Automotive GmbH in Weinstadt und deren uns allseits bekannte Rechtsvertretung, RA Dory, obsiegen nach unbefriedigendem Kraftakt am LG Coburg um so erfreulicher am OLG Bamberg.
Zum Verfahrensverlauf teilt die MS Automotive GmbH mit, dass eine Mitte 2013 eingereichte „Sammelklage“ beim LG Coburg wegen Honorarkürzungen seitens der HUK-Coburg-Versicherer in 22 Fällen nicht zufriedenstellend mit „äußerst zweifelhaften 69-seitigem Urteil am 30.03.2016 vorläufig endete“.
Seitens der HUK wurde vor dem LG Coburg alles mit Nichtwissen bestritten was es zu bestreiten gab – außer der eigenen Existenz natürlich.
Während dreier Verhandlungstage mußten deshalb u. a. die Auftraggeber als Zeugen zur Authentizität ihrer Unterschriften vernommen werden. Dies jeweils unter Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers. Man hat ja auch sonst nichts besseres zu tun?
Um so beachtenswerter hat sodann das OLG Bamberg im Berufungsverfahren mit einem kurzen und knackigen 9-seitigem Urteil vom 23.02.2017 die geltend gemachten Ansprüche ins „rechte Licht“ gerückt.
Das Urteil am OLG Bamberg ist rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen.
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Es folgt zunächst die Kommentierung zum OLG Bamberg von RA Dory und sodann das OLG-Urteil.
Das aufgehobene Urteil des LG Coburg wurde hintenangestellt.
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