WGV mit Null Bock auf „Indizierung“ des vom Geschädigten beglichenen Kfz-SV-Honorars

Vorwort

Die Württembergische Gemeindeversicherung leistet sich einen Hagelflieger, der pro Jahr zusätzlich mit 100.000 € Unterhaltungskosten zu Buche schlägt. 1 von 3 Flugzeugen, die Gewitterwolken mit einer Aceton-Silberjodid-Lösung impfen und so die Bildung von schweren Hagelkörnern verhindern sollen.

Simpler Glaube oder Größenwahn? 

Wenn Unwetter drohen: Flieger soll Hagel stoppen

Es wird heißer und heißer – spätestens am Samstag drohen schwere Gewitter. Und die können auch wieder gefährliche Hagelschauer mit sich bringen. Doch gegen diese ist nun ein Hagelflieger im Einsatz.

Bezahlen müssen die Schäden in der Regel Versicherungen – deshalb will die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) jetzt vorbeugen. Sie bezahlt einen Hagelflieger, der auch im Kreis Göppingen unterwegs ist. Bislang gab es drei dieser Flugzeuge, die Gewitterwolken mit einer Aceton-Silberjodid-Lösung impfen, so soll die Bildung schwerer Hagelkörner verhindert werden. Stationiert sind die Flugzeuge in Stuttgart und Donaueschingen, zwei bezahlt der Rems-Murr-Kreis, wo viel Wein und Obst angebaut wird. Die Kosten belaufen sich pro Flugzeug auf mehr als 100.000 Euro im Jahr.

Quelle: swp.de, alles lesen >>>>>>

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AG Hannover verurteilt zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Lackangleichungskosten, der UPE-Aufschläge, der Prüfkosten, und der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.8.2016 – 406 C 528/16 -.

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute stellen wir Euch noch ein Urteil des Amtsgerichts Hannover zur fiktiven Schadensabrechnung und zur Kostenerstattung der Stellungnahme des Sachverständigen vor. Leider ist uns wieder nicht die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung mitgeteilt worden. Das erkennende Gericht hat in diesem Fall sämtliche von der einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung gekürzten Schadenspositionen – zu Recht – zugesprochen, wie Kosten der Lackangleichung, die UPE-Aufschläge, Prüfkosten und auch die Sachverständigenkosten. Eine prima Entscheidung, wie wir meinen. Man muss sich nur vorstellen, dass hier der Geschädigte – trotz einhundertprozentiger Haftung des Schädigers – hier um knapp eintausend Euro geprellt werden sollte. Mit Recht hat der Geschädigte sich gegen die willkürlichen und durch Nichts gerechtfertigten Kürzungen seitens des Versicherers gewehrt und ihm wurde der Erfolg zu Recht nicht versagt. Lest selbst das Urteil des AG Hannover und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

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Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lackangleichung, Sachverständigenhonorar, Stellungnahme, UPE-Zuschläge, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>> | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | 8 Kommentare

AG Bielefeld verurteilt trotz Hinweises der HUK-COBURG auf BGH VI ZR 50/15 die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 4.8.2016 – 401 C 118/16 -.

Hallo sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenbeginn stellen wir Euch ein Urteil des AG Bielefeld vom 4.8.2016 vor. Wieder einmal ging es um rechtswidrig gekürzte Sachverständigenkosten, die die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG trotz einhundertprozentiger Haftung partout nicht erstatten wollte. Seitens der HUK-COBURG wurde natürlich auf das Pinocchio-Urteil des BGH (VI ZR 50/15) verwiesen. Entscheidend wäre jedoch das Grundsatzurteil VI ZR 225/13 gewesen. Das gegen die HUK-COBURG ergangene BGH-Urteil VI ZR 225/13 will die HUK-COBURG, obwohl selbst betroffen, nicht gegen sich gelten lassen. Trotz, oder gerade wegen dieses Urteils hat die HUK-COBURG mit überzeugender Begründung auch diese Schlacht verloren. Allerdings dürfte der Hinweis auf die „beglichene“ Rechnung schadensersatzrechtlich ins Leere gehen, denn  der bezahlten Rechnung steht die Belastung mit der Zahlungsverpflichtung gleich. Auf die logische Sekunde zwischen Nichtbezahlung und Bezahlung kommt es nicht an. Das Vermögen des Schuldners ist auch dann gemindert, wenn der Sachverständige den Geschädigten als seinen Kunden wegen des Restbetrages bereits rechtskräftig in Anspruch genommen hat und einen Zahlungstitel vorliegen hat. Deshalb kann es auf die Bezahlung an sich nicht ankommen. Nachfolgend geben wir Euch noch die Erläuterungen des Einsenders zu diesem Urteil bekannt:

„Anbei ein interessantes Urteil des AG Bielefeld, das sich schon mit dem
Urteil des BGH vom 26.04.2016 (BGH VI ZR 50/15) beschäftigen musste. In
der Welt der Versicherer existiert ja BGH VI ZR 225/13 nicht, aus VI ZR 50/15 wollte man schnell Honig saugen. “

Na, dann fängt die Woche ja gut an. Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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ERGO Versicherungs AG ließ in einem Rechtsstreit um restliche Mietwagenkosten Versäumnisurteil gegen sich ergehen. (AG Halle (Saale) Versäumnisurteil vom 29.1.2016 – 97 C 3579/15 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

über das Wochenende bieten wir Euch einmal etwas leichtere Lesekost. Nachfolgend stellen wir Euch in einer Rechtsstreitigkeit gegen die ERGO-Versicherungs AG, in dem es um restliche Mietwagenkosten ging, das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Halle an der Saale vor. Damit das Versäumnisurteil verständlich wird, haben wir für Euch den vorgerichtlichen Schriftverkehr, soweit er hier von Bedeutung ist, vorangestellt. Man sieht also, mit welcher rechtswidrigen Taktik die einstandspflichtigen Krafthaftpflichtversicherer Schäden der Unfallopfer regulieren. Es geht ohne Anwalt und ohne Gericht nicht mehr. Damit die Versicherten auch Kenntnis von den Machenschaften der Versicherer, hier der ERGO Versicherungs AG, erlangen, sollte, soweit möglich, der Unfallverursacher, also der Versicherte persönlich, gerichtlich in Anspruch genommen werden. Im vorliegenden Rechtsstreit wird der Schädiger, also der Versicherte, durch die ERGO keine Kenntnis von dem Versäumnisurteil erhalten. Ihm wird lediglich mitgeteilt, dass der Schaden des Unfallopfers reguliert wurde. Dass die ERGO mit der Salamitaktik letztlich auf die Nase fiel, das wird dem Versicherungsnehmer verheimlicht. Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Neuss spricht bei komplizierter Haftung bei einem berührungslosen Verkehrsunfall die Rechtsanwaltskosten des geschädigten Rechtsanwalts nicht zu mit Urteil vom 28.7.2016 – 101 C 2177/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochende veröffentlichen wir hier noch ein Urteil des Amtsgerichts Neuss zu den Rechtsanwaltskosten gegen die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs AG. Das erkennende Gericht war der – allerdings irrigen – Auffassung, dass die Anwaltskosten nicht zu erstatten seien, da der Geschädigte erst nach Regulierungsverweigerung des Schädigers berechtigt sei, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Diese Ansicht des noch jungen Richters ist grundsätzlich falsch, denn die Kosten der Rechtsverfolgung sind vom Schädiger zu ersetzende Kosten. Dies gilt umsomehr als es sich um einen berührungslosen Verkehrsunfall handelt, dessen Haftungsfragen erst mit dem Urteil des BGH vom 22.11.2016 – VI ZR 533/15 – geklärt wurden. Wenn schon der BGH über die Haftungsfragen in einem solchen Fall entscheiden muss, dann sind die Haftungsfragen eben nicht einfach zu klären, ohne anwaltliche Hilfe schon gar nicht. Bei diesem Urteil könnte man allerdings auch die Frage stellen, ob der erkennende Richter dem klagenden Anwalt das Anwaltshonorar nicht gönnt? Abschließend noch die Erläuterungen des Einsenders zu diesem Urteil:

Einen „berührungslosen Unfall“ trotz fraglicher Haftung als „einfach“ für einen erfahrenen Privatmann zu werten, kann auch nur einem Richter auf Probe des AG Neuss einfallen. Wegen Nichtzulassung der Berufung muss es bei dem Urteil verbleiben. Unsere Erfahrungen mit Richtern zur Probe sind katastrophal. Die heutige Juristenausbildung lässt Böses befürchten …

Was denkt Ihr? Bitte Eure sachlichen Kommentare.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt mit klaren Worten im Urteil vom 1.8.2016 – 114 C 9527/15 – die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum beginnenden Wochenende veröffentlichen wir hier für Euch ein Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Wieder musste der Geschädigte bzw. der Sachverständige, den der Geschädigte zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe hinzugezogen hatte, den restlichen Schadensersatz für einen für ihn unverschu8ldeten Verkehrsunfall einklagen, nachdem diese beratungsresistente Versicherung aus Coburg nicht in der Lage war, außergerichtlich vollständigen Schadensersatz zu leisten. Dafür hat die beklagte HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG von dem erkennenden Gericht deutliche Worte anhören müssen. Prima Entscheidung, wie wir meinen. Das erkennende Gericht hat zu Recht auf die Grundsatzentscheidung VI ZR 225/13 hingewiesen. Zutreffend war auch der Hinweis darauf, dass die HUK-COBURG als großes Versicherungsunternehmen über eine Rechtsabteilung verfügt und damit auch ohne Zuhilfenahme des Gerichtes den fälligen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, den der HUK-Coburg-Versicherte verursacht hat, vollständig leisten kann. Aber offensichtlich ist das bei dieser Versicherung – offenbar wegen ihrer Beratungsresistenz – nicht möglich. Lest selbst das Urteil mit den klaren Worten und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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LG Neubrandenburg ändert Urteil des AG Waren an der Müritz ab und verurteilt die HUK-COBURG im Ergebnis zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Berufungsurteil vom 20.7.2016 – 1 S 29/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen  und -Leser,

hier und heute stellen wir Euch noch ein Berufungsurteil aus Neubrandenburg zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG vor. Wieder einmal – oder immer noch – hatte die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG die berechneten  Sachverständigenkosten rechtswidrig gekürzt. Wieder einmal musste ein Rechtsstreit geführt werden, weil diese Versicherung nicht gewillt ist, vollständigen Schadensersatz zu leisten, obwohl vollständige Haftung besteht. Die Berufungskammer des LG Neubrandenburg hat mit dem nachfolgend dargestellten Urteil unserer Meinung nach eine recht positive Entscheidung gegen die HUK-COBURG getroffen, allerdings mit Begründungsmängeln. Wieder wurden werkvertragliche Gesichtspunkte in den Rechtsstreit um den Schadensersatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eingebracht. Es erfolgte eine Einzelpositionenüberprüfung der Nebenkosten auf Grundlage von BVSK. Hierzu muss gesagt werden, dass werkvertragliche Gesichtspunkte im Schadensersatzrecht nichts zu suchen haben. Es geht im Schadensersatzprozess um Schadensersatz und nicht um Werkvertrag. Dass es hier im Rechtsstreit zu dieser werkvertraglichen Einzelpostenüberprüfung gekommen ist, daran trägt der Kläger offenbar aber wohl eine Mitschuld, denn offensichtlich wurde in der Klage oder in der Replik wieder mit BVSK argumentiert. Dann muss man sich nicht wundern, wenn das Gericht auf diesen schadensersatzrechlich falschen Zug aufspringt. Nach BGH muss der Geschädigte die Ergebnisse der BVSK-Umfrage nicht kennen (BGH VI ZR 225/13). Lest aber selbst das Urteil des LG Neubrandenburg und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Eilenburg verurteilt Allsecur Deutschland AG mit nicht überzeugender Begründung im Urteil vom 27.7.2016 – 11 C 1031/15 – zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Unfall.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute stellen wir Euch ein Urteil aus Eilenburg zu den Sachverständigenkosten gegen die Allsecur Versicherung vor. Das erkennende Amtsgericht in Eilenburg hat leider nur im Ergebnis zutreffend entschieden. Zur Begründung wurde wieder auf werkvertragliche Gesichtspunkte zurückgegriffen, obwohl es im Schadensersatzrecht eben nicht um (werk-)vertragliche Prüfungen geht. Denn auch unangemessene Honorare können den erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 BGB darstellen. Die vom Gericht vorgenommene Einzelpositionsprüfung im Rahmen des § 287 ZPO geht schon gar nicht, denn § 287 ZPO erlaubt nur eine Schadenshöhenschätzung. Entscheidend ist, und darauf hat wiederholt das LG Hamburg hingewiesen, der Gesamtbetrag. Die Verzugszinsen wurden leider ebenfalls nicht zugesprochen. Unserer Meinung nach geschieht dies fehlerhaft, da die Versicherung in Verzug gesetzt war. Aber darüber könnte man sich trefflich streiten. Lest selbst das Urteil des AG Eilenburg und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Wiesbaden verurteilt mit lesenswertem Urteil vom 7.7.2016 – 91 C 569/16 (15) – die VHV Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Unfall.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

auch heute kam ich erst jetzt dazu, ein neues Urteil hier zu veröffentlichen. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein positives Urteil aus Wiesbaden zu den Sachverständigenkosten gegen die VHV Versicherung vor. Im Gegensatz zu den hier auch veröffentlichten „Schrotturteilen“ handelt es sich bei dem Urteil des AG Wiesbaden um eine prima Entscheidung, wie wir meinen. Das Urteil kann unseres Erachtens auch als Musterurteil angesehen werden. Zwar hat das erkennende Gericht entsprechend der nicht ganz plausiblen Beurteilung des BGH die Sachverständigenkosten, obwohl konkret abgerechnet, über § 249 II 1 BGB beurteilt. Letztlich kommt das Gericht dann aber doch über die BGH-Entscheidung VI ZR 225/13 dazu, dass der Geschädigte von der Erforderlichkeit der berechneten Sachverständigenkosten ausgehen durfte, weil keine für ihn erkennbare deutliche Überhöhung vorlag. Damit wird wieder die Ex-ante-Sicht des Geschädigten in den Vorderegrund gerückt. Lest selbst das Urteil des AG Wiesbaden und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.   

Viele Grüße
Willi Wacker

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LG Frankfurt am Main entscheidet mit „Schrottberufungsurteil“ im Rechtsstreit um restliche, abgetretene Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Allg. Vers. AG (LG Frankfurt / Main Ber.-Urt. v. 13.6.2016 – 2-01 S 109/15 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute stellen wir Euch nach den bisher lesenswerten Urteilen gegen die HUK-COBURG ein „Mega-Schrotturteil“ aus der Frankfurter Berufungskammer, das von einer Einzelrichterin gesprochen wurde, zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG vor. Das erkennende Gericht hat eine Kürzung auf der Grundlage von BVSK vorgenommen. Obwohl der vom Geschädigten hinzugezogene Sachverständige beim Grundhonorar unter den Werten der BVSK-Liste gelegen hatte, wurden die Nebenkosten trozdem rechtwsidrig und willkürlich gekürzt. Darin liegt eindeutig ein Verstoß gegen § 287 ZPO, wonach es nur auf die Schadenshöhe, also den Gesamtbetrag ankommt. Der eine Sachverständige rechnet mit niedrigeren Grundwerten, dafür aber höhere Nebenkosten und der nächste Sachverständige rechnete genau anders herum, und beide kommen zum selben Gesamtbetrag. Dann kann nicht bei dem einen noch gekürzt werden. Das Frankfurter Landgericht sollte sich einmal bei den Hamburger Kollegen informieren, die mit zutreffender Begründung nur auf den Gesamtbetrag abstellen. Der Anwalt der HUK-COBURG aus K.  wusste offensichtlich sehr genau, warum er gerade dort Berufung gegen das Urteil des AG Frankfurt eingelegt hatte, wenn man die Urteilszitate der erkennenden Einzelrichterin liest. Offensichtlich handelt es sich um Entscheidungen im Sinne der Versicherung, die diese Kammer bisher abgesetzt hat? Das Einzige, was diese Einzelrichterin richtig gemacht hat, war die Begründung zur Aktiv- und Passivlegitamition. Und damit steht fest, dass die HUK-COBURG auch in Frankfurt am Sitz ihrer Niederlassung, die als Schadenaußenstelle getarnt wurde, verklagt werden kann. Auch hier zeigt sich, wie die HUK-COBURG mit ihren Schadenaußenstellen, die angeblich nicht selbständig sein sollen, die klagenden Geschädigten bewußt und vorsätzlich(!) auf falsche Spuren führen will. Lest aber selbst das Einzelfallurteil des LG Frankfurt und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und noch einen schönen Feierabend
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, abgetretener Kosten des Kfz-Sachverständigen aus dem vom VN der HUK-Coburg verursachten Unfall mit Urteil vom 28.6.2016 – 114 C 9529/15 –

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Otterndorf an der Unterelbe geht es auf unserer Urteilsreise weiter nach Leipzig. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG vor. Wieder einmal hatte die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse die berechneten und mit der Rechnung dokumentierten Kosten des von ihm hinzugezogenen Sachverständigen gekürzt. Wieder einmal musste ein Rechtsstreit geführt werden, damit diese Versicherung endlich einmal lernt, korrekt Schadensersatz zu leisten. Das erkennende Gericht hat der HUK-COBURG aber ins Versicherungsstammbuch geschrieben, wie  bei voller Haftung zu regulieren ist. Genau so sieht Rechtssicherheit aus. Aber wir sind nach wie vor der Meinung, dass sich auch nach diesem Urteil nichts bei der HUK-COBURG ändern wird. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Otterndorf verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 15.8.2016 – 2 C 179/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nach dem lesenswerten Urteil des AG Mitte gegen die HUK-COBURG, das wir Euch heute Mittag vorgestellt hatten, setzen wir unsere Reihe mit lesenswerten Urteilen gegen die HUK-COBURG fort. Nachfolgend stellen wir Euch  hier ein Urteil aus Otterndorf zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK24 AG vor. Das angerufene Amtsgericht Otterndorf musste über von der HUK 24 AG rechtsawidrig gekürzte Sachverständigenkosten nach einem vom Unfallverursacher, der bei der HUK 24 AG haftpflichtversichert ist, verursachten Verkehrsunfall entscheiden. Mit lesenswerter Begründung wurde sämtliche von der HUK 24 AG vorgebrachten Argumente zur Seite geschoben. Zu Recht, wie wir meinen. Zu Recht wurde die HUK 24 AG auch zur Zahlung der restlichen berechneten Kosten des Sachverständigen verurteilt. Denn diese Kosten gehören zu den unmittelbar mit dem Schaden verbundenen Vermögensnachteilen, die über § 249 I BGB auszugleichen sind (vgl. BGH VI ZR 365/03; BGH VI ZR 67/06). Zu Recht hat das erkennende Gericht abschließend auch darauf hingewiesen, dass es Sache der Beklagten ist, sich mit dem Sachverständigen wegen seiner Kosten auseinanderzusetzen. Das ist ebenfalls zutreffend, denn der Sachverständige ist nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten. Vielmehr ist er Erfüllungsgehilfe des Schädigers. Denn dessen Verpflichtung ist es, den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Daher hat das Gericht zu Recht den Schädiger bzw. dessen Versicherer auf den Vorteilsausgleich verwiesen (vgl. Imhof / Wortmann DS 2011, 149 ff.). Lest aber selbst das Urteil des AG Otterndorf und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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