Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
nach dem „Schrotturteil“ aus Witten beginnen wir diese Woche mit einem positiven Urteil aus Berlin zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG. Wieder einmal zeigt sich, dass die HUK-COBURG nur in der Lage ist, alles zu bestreiten, ohne substantielle Begründung. Der BGH hatte ihr betreits in dem Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – ins Versicherungsstammbuch geschrieben, dass einfaches Bestreiten grundsätzlich nicht ausreicht (vgl. BGH aaO Rn. 8). Gleichwohl wird in Negierung der BGH-Rechtsprechung bestritten, was nur zu bestreiten ist, praktisch ins Blaue hinein! Das erkennende Amtsgericht Mitte in Berlin hat der HUK-COBURG aber den rechten Weg gewiesen. Auch das von der HUK-COBURG vorgebrachte BGH-Urteil vom 26.4.2016 – VI ZR 50/15 – wurde durch das erkennende Gericht gut „abgebügelt“. Vielleicht schreibt sich die HUK-COBURG dieses Urteil in ihr Versicherungsstammbuch? Beachtenswert für die HUK-COBURG wäre es allemal. Lest selbst das Urteil des AG Mitte und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker