Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,
nach dem heute morgen veröffentlichten Schrotturteil des AG Bochum stellen wir Euch hier – quasi als Kontrastprogramm dazu – ein positives Urteil des AG Diez zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die bei der VHV Versicherung versicherte Unfallverursacherin vor. Zu Recht hat der von dem Kläger eingeschaltete Rechtsanwalt den Schadensersatzanspruch gegen die VHV Versicherung nicht weiterverfolgt, sondern statt dessen die Schädigerin persönlich wegen des Restschadensersatzes in Anspruch genommen. Bei dem vom Kläger beauftragten Anwalt handelt es sich übrigens um einen im Verkehrsrecht sehr erfahrenen Anwalt, der auch bereits veröffentlichte juristische Beiträge mitverfasst hat. Weil die Klage schlüssig dargestellt wurde, konnte das angerufene Gericht ohne jeglichen Bezug auf die BGH-Rechtsprechung und ohne Bezug auf die Angemessenheitsliste des BVSK auskommen. Wir finden, dass die erkennende Amtsrichterin des AG Diez ein sauberes Urteil verfasst hat. Lest aber selbst das Urteil vom 5.4.2016 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker