Unter dem Titel
Hoffentlich nicht HUK versichert – Kasko schon gar nicht?
hatten wir am 19.03.2015 über den Umgang der HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG mit ihren Kunden bei der Abwicklung eines Kaskoschadens berichtet. Mit dem damaligen Schreiben wurde Druck auf den VN ausgeübt, damit er das Fahrzeug zur Reparatur in eine HUK-Partnerwerkstatt verbringt. Und das bei einem sog. Premium-Versicherungsvertrag ohne Werkstattbindung. Ein klares Signal darauf, was die HUK unter „Premium“ versteht. Premium-Prämie kassieren und im Schadensfall Kasko-Select (Werkstattbindung) liefern. Meiner Meinung nach kratzte dieses Schreiben haarscharf an der Nötigung. Aber abstruse Schreiben dieser Art gehören ja inzwischen zum Tagesgeschäft dieser Versicherung?
Inhaltlich findet das gleiche Schriftstück wohl konzernweit bei den Teilkaskoschäden Verwendung. Aktuell haben wir ein Schreiben an den Versicherten der HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG (im Auftrag der HUK 24 AG) erhalten, nachdem der einen Glasschaden gemeldet hatte (nach Angaben des Einsenders auch hier ein Vertrag ohne jegliche Werkstattbindung). Dieses Schriftstück enthält die selbe Einschüchterungs-Strategie wie im CH-Beitrag vom 19.03.2015 bereits dargestellt. Sofern man das Fahrzeug nicht in einer HUK-Werkstatt reparieren lässt, werden Einschränkungen bei den Leistungen in Aussicht gestellt, die im Versicherungsvertrag so nicht enthalten sind.
Auch hier stellt man den VN also wieder vor die Wahl zwischen „Zuckerbrot“ oder „Peitsche“.