AG Zwickau verurteilt LVM-Versicherung zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 29.4.2016 – 2 C 1690/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wie versprochen stellen wir in dieser Woche auch positive Urteile hier ein. Die von der LVM-Versicherung vorgerichtlich vorgenommenen Schadenskürzungen konnte das erkennende Amtsgericht Zwickau kurz und knapp abhandeln. Geklagt hatte in diesem Fall der Sachverständige, an den der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten gemäß § 398 BGB erfüllungshalber abgetreten worden war. Lest selbst das positive Urteil des AG Zwickau vom 29.4.2016 – 2 C 1690/15 –  und  gebt auch zu diesem Urteil bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

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AG Coburg verurteilt nur zu einem geringen Teil die HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit fehlerhafter Begründung (AG Coburg Urt. v. 16.2.2016 – 12 C 1572/15 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

um es vorweg zu sagen: Ich will Euch die Woche nicht vermiesen. Aber wie Ihr wisst, veröffentlichen wir zur Abschreckung auch schon mal völlig verfehlte Entscheidungen. Eine solche ist das Schrotturteil des AG Coburg v0m 16.2.2016 – 12 C 1572/15 – , das wir Euch heute vorstellen. Betroffen war die HUK-COBURG als eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer. Da die in Coburg, dem Gerichtsort des Rechtsstreites, ansässige HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG keinen vollständigen Schadensersatz trotz voller Haftung leistete, klagte der Geschädigte (!) gegen die HUK-COBURG Allgemeine Verasicherungs AG in Coburg. Da nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – bzw. vom 19.2.2014   VI ZR 225/13 – die vom BGH dort aufgestellten Kriterien anzuwenden gewesen wären, werden durch das erkennende Gericht fehlerhaft einzelne Positionen der Sachverständigenkostenrechnung überprüft und gekürzt. Die in dem BGH-Grundsatzurteil vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – aufgestellten Kriterien, wie die Ex-ante-Sicht des Geschädigten bezüglich der Erforderlichkeit des Herstellungsaufwandes werden völlig ignoriert. Wo bleibt hierbei die Sicht und die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten – wie im Urteil noch mehrfach zitiert? Urteile wie diese zeigen, wie sich einige Gerichte im Abwärtsstrudel befinden. Der größte Arbeitgeber vor Ort macht aus der unabhängigen Justiz einen Justizkasperle. Zumindest wurde die Berufung zugelassen, was hier aber nicht weiterhilft, da das Berufungsgericht ja auch im Einflussbereich der HUK-COBURG liegt (siehe z.B. 32 S 89/14). Da fragt man sich, ob ein ortsansässiger Versicherungskonzern eine Gleichschaltung der Justiz beabsichtigen oder sogar durchführen kann und darf? Um sachliche Kommentare hervorzulocken, macht es Sinn, Urteile wie dieses hier zu veröffentlichen. Im Übrigen wollen wir damit der HUK-COBURG widersprechen, die beim OLG Hamm hat vortragen lassen, dass dieser Blog versicherungsfeindlich sei, was auch immer das sein soll (OLG Hamm Beschluss vom 26.2. 2015 – 1 W 86/14 -). Lest bitte selbst das Urteil des AG Coburg und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Ich verspreche Euch, dass wir in dieser Woche auch noch positive Urteile veröffentlichen werden. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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LG Frankfurt am Main weist mit einstimmigem Beschluss vom 5.2.2016 – 2-01 S 238/15 – die Berufung der HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse wegen Erfolgslosigkeit des Rechtsmittels gegen das Urteil des AG Frankfurt zurück.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Samstagnachmittag veröffentlichen wir für Euch hier noch einen einstimmigen Beschluss aus Frankfurt am Main, mit dem die Berufung der HUK-COBURG zu den Sachverständigenkosten nebst Kosten für eine gutachterliche Stellungnahme zurückgewiesen wurde. Das zugehörige AG-Urteil hatten wir am 06.02.2016 hier veröffentlicht. Wieder einmal hat die HUK-COBURG einen Rechtsstreit auch in der Berufungsinstanz verloren und damit wieder einmal Gelder der Versichertengemeinschaft vergeudet, obwohl die Kammer bereits einen Hinweis gegeben hatte. Die HUK-COBURG will eben mit dem Kopf durch die Wand. Dabei erleidet sie aber nicht nur Blessuren und Kopfschmerzen, sondern auch einen massiven Imageverlust. Lest aber selbst den einstimmigen Zurückweisungsbeschluss des LG Frankfurt am Main und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Köln verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers AG zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 25.2.2016 – 275 C 179/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute stellen wir Euch ein umfangreich begründetes Urteil aus Köln zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Allgemeine Vericherungs AG vor. Wieder einmal hatte die HUK-COBURG rechtswidrig den Schadensersatzanspruch des Geschädiften gekürzt. Wieder einmal hat die HUK-COBURG vor Gericht verloren. Man beachte nur die Vielzahl der verlorenen Prozesse in der Urteilsliste Sachveständigenkosten HUK-COBURG. Lest selbst das Urteil des AG Köln vom 25.2.2016 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Herrn Rechtsanwalt Andreas Schwartmann aus 50739 Köln.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Bereits vor 2006 – Jährliche Veranstaltung der LVM unter – traditioneller – Mitwirkung von BGH-Richter Wolfgang Wellner

Als Partner der DVA  – Die Deutsche Versicherungsakademie

…. Bildungsanbieter für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen und ihre Partner ….

tritt die bei Versicherern bevorzugte Kanzlei Bach Langheid Dallmayr wie folgt auf:

Die Anwälte der Kanzlei Bach Langheid Dallmayr nehmen Lehraufträge wahr und schulen den juristischen Nachwuchs. In unserer Tagungsreihe des VersicherungsForums übernimmt BLD die inhaltliche Gestaltung der Tagungen.

So agieren BLD-Anwälte jährlich federführend beim Kölner Symposium. Das Kölner Symposium wiederum liegt in den Händen des LVM Versicherers.

Dauer-Referent der sich wiederholenden, ausschließlich Versicherer geprägten Veranstaltung ist Herr Wolfgang Wellner, Richter am BGH, 6. Senat. Aufgrund der besonderen, einseitig geprägten Nähe von Richter Wellner zur Versicherungswirtschaft und deren bevorzugten Kanzlei, sollten am BGH tätige Rechtsvertretungen, im Interesse ihrer Mandanten und im eigenen Interesse (haftungsrechtlichen Erwägungen), Befangenheitsanträge unter Beachtung von § 43 ZPO stellen, sobald Richter Wellner in einem Verfahren unter Beteiligung eines Versicherer involviert ist.

§ 43 ZPO
Verlust des Ablehnungsrechts
Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.

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LG Frankfurt am Main urteilt zu dem Nachbesichtigungsbegehren der eintrittspflichtigen Versicherung, zu den Sachverständigenkosten, zur Unkostenpauschale und zu den Anwaltsgebühren mit Urteil vom 20.11.2015 – 2-10 O 200/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute stellen wir ein Urteil aus Frankfurt am Main zur Nachbesichtigung, zur Unkostenpauschale, zu den Sachverständigenkosten und zu den Rechtsanwaltsgebühren gegen die Aachen Münchener Versicherung vor. In diesem Schadensfall hat die beklagte Versicherung vorgerichtlich wieder alles bestritten, was zu bestreiten war. Aber dieses Bestreiten erfolgte ins Blaue hinein, war also nicht begründet. Insgesamt war der gesamte Vortrag der Beklagten im Wesentlichen unerheblich. Das Gericht hat auch klar die Beklagte in ihre Schranken verwiesen, dass das von ihr gestellte Begehren der Nachbesichtigung keine gesetzliche Grundlage hat. Der Versicherer des Schädigers kann lediglich Auskunft verlangen, mehr nicht. Daher sind grundsätzlich Nachbesichtigungsbegehren der Versicherer zurückzuweisen, weil sie im Gesetz keine Grundlage finden. Auch das Argument der Versicherung, die im Schadensgutachten enthaltenen Lichtbilder seien nicht aussagefähig, wurde durch das erkennende Gericht zu Recht schnell zurückgewiesen. Denn der vom Geachädigten beauftragte Sachverständige ist nicht sein Erfüllungsgehilfe. Vielmehr ist er als Erfüllungsgehilfe des Schädigers anzusehen (vgl. Himmelreich-Halm-Müller Handb. d. Fachanw. Verkehrsr. Kap. 6 Rn. 227 mit Hinweis auf  OLG Naumburg DS 2006, 283 ff; AG Nürnberg SP 2008, 306), so dass mögliche Fehler des Sachverständigen gemäß §§ 278, 254 BGB dem Schädiger zuzurechnen sind ( BGHZ 63, 182 ff; OLG Naumburg aaO; OLG Nürnberg SP 2002, 358; LG Hagen NZV 2003, 337; AG Unna SP 2004, 205, 206; Imhof/Wortmann DS 2011, 149, 151).  Lest aber selbst das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.11.2015 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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BGH, 3. Senat – AZ: III ZR 157/99 vom 26.07.2000 – Ablehnung des Befangenheitsantrages

Vor den Beschlüssen:

BGH VI. Senat – AZ: VI ZA 12/08 vom 15.06.2009 – entscheidet über ein Ablehnungsgesuch von Richtern des VI. Senats

und

BGH VI. Senat – AZ: VI ZR 54/07 vom 02.06.2010 – zur Besorgnis der Befangenheit von Richtern des VI. Senats  (Befangenheitsantrag u.a. gegen Richter Wellner und Richter Galke)

hatte u.a. Richter Wellner darüber zu befinden, ob dem Antragsteller zu folgen ist und die Richterkollegen, u. a. Richter Galke, als befangen zu erklären sind.

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AG Offenbach am Main entscheidet mit Urteil vom 13.10.2015 – 340 C 95/15 – zu dem anzurechnenden Restwert.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenbeginn stellen wir Euch hier ein Urteil zum Restwert und zu den Rechtsanwaltskosten gegen die ADAC-Versicherung vor. Mir persönlich ist die Begründung zum Restwert teilweise zu unpräzise. Es hätte meines Erachtens genügt, wenn darauf verwiesen worden wäre, dass der Geschädigte der Herr des Restitutionsgeschehens ist. Ebenso hätte ein Hinweis auf die eindeutige BGH-Rechtsprechung wohl ausgereicht, denn das von der ADAC-Versicherung abgegebene Restwertgebot beinhaltete kein Angebot eines regionalen Restwertanbieters. Berlin kann keineswegs als Region um Offenbach angesehen werden. Auch ist der Geschädigte nicht verpflichtet, der Versicherung zu ermöglichen, für sie günstigere Restwertgebote aus dem Internet, die grundsätzlich ohnehin für den Geschädigten unbeachtlich sind (vgl. BGH ZfS 2005,184; BGH ZfS 2009, 327), abgeben zu können. Lest aber selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Düsseldorf verurteilt Versicherungsnehmer der LVM zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 22.2.2016 – 231 C 9/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenende stellen wir Euch noch ein positives Urteil zu den restlichen Sachverständigenkosten vor. Es handelt sich hierbei um das lesenswerte Urteil des AG Düsseldorf vom 22.2.2016 zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen den Versicherungsnehmer der LVM Versicherung. Nachdem die LVM als eintrittspflichtige Kfz-Versicherung keinen vollen Schadensersatz geleistet hatte, hat die Geschädigte durch ihren erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu Recht den Unfallverursacher persönlich – auch gerichtlich – in Anspruch genommen. Dass die von der LVM Versicherung vorgenommene Schadenskürzung rechtswidrig war, zeigt das Urteil gegen den bei der LVM Versicherten. Dieser muss nun verzinslich das zahlen, was die LVM, also seine Haftpflichtversicherung, gekürzt hatte. Lest selbst das Urteil aus Düsseldorf und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt erneut die HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 14.1.2016 – 105 C 5476/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

es geht jetzt weiter mit einem Urteil des AG Leipzig vom 14.1.2016. Wieder einmal ging es um die von der HUK-COBURG  gekürzten Sachverständigenkosten. Und wieder einmal musste der erkennende Amtsrichter des AG Leipzig die HUK-COBURG auf die bisher gegen sie ergangenen Urteile hinweisen. Das ist nun schon zum wiederholten Male geschehen. Wir finden es einfach nur peinlich für eine Versicherung, wenn sie wiederholt auf ihre Beratungsresistenz hingewiesen werden muss. Lest aber selbst das weitere Urteil des AG Leipzig zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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BGH VI. Senat – AZ: VI ZA 12/08 vom 15.06.2009 – entscheidet über ein Ablehnungsgesuch von Richtern des VI. Senats

BGH Richter  Wellner befindet über BGH Richter Pauge – BGH Richter Pauge befindet über BGH Richter Wellner

Bevor am 02.06.2010 die BGH Richter Pauge, die Richterin von Pentz und die Richter Dr. Herrmann, Hucke und Seiters  mit Beschluss AZ: VI ZR 54/07 die Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden Richter Galke, Richter Zoll und Wellner, Richterin Diederichsen und Richter Stöhr zurückwiesen, konnten die BGH Richter Wellner, die Richterin von Pentz sowie die Richter Hucke, Seiters und Schilling bereits am 15.06.2009 keine Befangenheitsgründe ihrer Kollegen, Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs Dr. Müller,  Richterin Diederichsen,  Richter Pauge, Stöhr und Zoll, ausmachen.

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

VI ZA 12/08

vom

15. Juni 2009

in dem Prozesskostenhilfeverfahren

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BGH VI. Senat – AZ: VI ZR 54/07 vom 02.06.2010 – zur Besorgnis der Befangenheit von Richtern des VI. Senats

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

VI ZR 54/07

vom

02. Juni 2010

in dem Rechtsstreit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juni 2010 durch den Richter Pauge, die Richterin von Pentz und die Richter Dr. Herrmann, Hucke und Seiters

beschlossen:

Die Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr werden auf Kosten des Klägers als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe:

I.

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