AG Frankfurt am Main verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlichen Schadensersatzes, insbesondere Sachverständigenkosten, nach Verkehrsunfall (AG Frankfurt am Main Urteil vom 25.11.2015 – 29 C 2135/14 (21) -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenbeginn stellen wir Euch hier ein Urteil aus Frankfurt am Main zur Haftungsteilung und zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK 24 AG und deren Versicherungsnehmer vor. Wieder einmal wollte die HUK-COBURG, in diesem Fall ihre Tochter HUK 24 AG, nicht vollständigen Schadensersatz leisten. Aber auch in diesem Rechtsstreit war die HUK 24 AG unterlegen. Ein weiteres Urteil gegen die HUK-COBURG, das beweist, dass diese Versicherung offenbar nicht nach Recht und Gesetz Unfallschäden reguliert. Lest aber selbst das Urteil des AG Frankfurt am Maun und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße und eine gute Woche
Willi Wacker

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AG Saarlouis entscheidet mit Urteil vom 25.1.2016 – 28 C 317/15 (70) – zur Frage der Haftungsverteilung bei einem Parkplatzunfall und zum Nutzungsausfall.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum heutigen Sonntag veröffentlichen wir für Euch hier ein Urteil des AG Saarlouis zur Haftungsteilung bei einem Unfall auf einem privaten Parkplatz eines Einkaufsmarktes und zur Nutzungsausfallemtschädigung. Lest selbst das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag
Willi Wacker

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Berufungskammer des LG Bochum entscheidet mit mehr als kritisch zu betrachtender Begründung zu den (restlichen) Sachverständigenkosten (LG Bochum Urteil vom 31.5.2016 – 1-9 S 18/16 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

ein Kommentator hatte in seinem -umfangreichen- Kommentar das Berufungsurteil des LG Bochum vom 31.5.2016 – 1-9 S 18/16 – dargestellt. Anstatt das Urteil im Kommentar zu veröffentlichen, haben wir uns entschlossen, das Berufungsurteil des LG Bochum – quasi als Kontrastprogramm – dem herausragenden Urteil des LG Dortmund gegenüberzustellen, das wir vor Kurzem veröffentlicht haben. Nachfolgend stellen wir Euch das Berufungsurteil des LG Bochum zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht vor. Die betroffene Versicherung ist leider nicht bekannt. Wir vermuten aber, dass es sich um die HUK-COBURG handelt. Das Berufungsurteil des LG Bochum ist kritisch zu betrachten. Zunächst wird das Urteil des BGH VI ZR 225/13 zutreffend zitiert und dann werden allerdings die Nebenkosten unter die Werte dieses BGH-Urteils heruntergerechnet. Darüber hinaus wird dann noch  OLG München zitiert sowie Preise für Knipsebilder aus dem Supermarkt für 7-15 Cent zugrundegelegt. Bei höheren Preisen wird die Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht angenommen. Wo soll da aber die Schadensgeringhaltungspflicht durch den Geschädigten verletzt worden sein? Da fragt es sich dann, wie  es eigentlich mit der Fahrzeit und den Fahrtkosten zum Supermarkt steht, wenn man diese abwegige Berurteilung aus dem Urteil bis zu Ende denkt? Die von der HUK-COBURG „gesteuerte“ BVSK-Befragung 2015 ist nach Ansicht der Berufungskammer Bochum als Schätzungsgrundlage geeignet? Das steht entschieden im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung, denn der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte die Ergebnisse der Honorumfrage der BVSK-Mitglieder nicht kennen muss. Was der Geschädigte nicht kennen muss, kann auch nicht ex-post als Schätzgrundlage zugrunde gelegt werden,  da ihm dann letztlich doch unterstellt wird, diese versicherungsgesteuerte Liste (mehr ist es wohl nicht?) kennen zu müssen. Schon allein in diesem Punkt sollte der Antrag auf Zulassung der Revison gestellt werden. Insgesamt widerspricht das Urteil der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Daran ändert auch nicht die zu erwartende Enscheidung in schriftlicher Form des BGH-Urteils VI ZR 50/15. Eines ist aber aus dem Berufungsurteil des LG Bochum so langsam zu erkennen. Die Strategie der Versicherer: OLG Dresden, OLG München, LG Saarbrücken, LG Bochum, BGH VI ZR 357/13 und dann noch das mit Spannung erwartete „Schrotturteil“ VI ZR 50/15. Die Versicherer sind offensichtlich auf einem guten Weg mit tatkräftiger Unterstützung diverser Gerichte, die Schadensersatzrechte des Geschädigten immer mehr zu beschneiden. Erinnert alles an die Episode der gekippten Schwacke-Mietwagen-Rechtsprechung („Bielefelder Modell“), in dessen Folge heutzutage ca. 80 – 90 % der Urteile mit einer Selbstverständlichkeit rechtswidrig abgesetzt werden, dass dem rechtstreuen Juristen die Galle hochkommt. Ähnliches war bei der fiktiven Schadensabrechnung zu beobachten. Lest selbst das Bochumer Berufungsschrotturteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und trotzdem ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Montabaur verurteilt den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher zur Zahlung des Betrages, den die HUK-COBURG vorgerichtlich nicht zahlen wollte, mit Urteil vom 9.3.2016 – 10 C 11/16 -.

Hallo verehrte Capuain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum beginnenden Wochenende veröffentlichen wir hier noch ein positives Urteil aus dem Westerwald zu den restlichen Sachverständigenkosten, die die HUK-COBURG dem Geschädigten nicht ersetzen wollte. Der Geschädigte nahm daraufhin – zu Recht – den Schadensverursacher persönlich in Anspruch. Da auch der vorgerichtlich nicht bereit war, vollständigen Schadensersatz zu leisten, erfolgte konsequenterweise die Klage gegen ihn. Das angerufene Amtsgericht Montabaur im Westerwald verurteilte ihn zur Zahlung des Betrages, den seine Versicherung, die HUK-COBURG, nicht bereit war zu zahlen. Der Verurteilte wird sich vermutlich fragen, was das bloß für eine Versicherung ist, die ihre Versicherten in einen Rechtsstreit drängt? Lest aber selbst das Urteil des AG Montabaur und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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LG Dortmund weist die HUK-COBURG mit gerichtlicher Verfügung vom 15.7.2015 unter Bezugnahme auf die bestehende Rechtslage darauf hin, dass ihre Schadenskürzungen rechtswidrig sind (LG Dortmund Hinweis vom 15.7.2015 – 1 S 96/15 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute wollen wir Euch hier noch einen interessanten Hinweis der Berufungskammer des LG Dortmaund bekannt geben. Wieder einmal hatte die HUK-COBURG die von dem Kfz-Sachverständigen berechneten Kosten bei voller Haftung eigenmächtig gekürzt. Wieder einmal musste wegen dieser Schadenskürzung das Gericht bemüht werden. In der Berufungsinstanz hat die Berufungskammer nunmehr erneut auf die bestehende Rechtsslage hingewiesen. Den Ausführungen des Gerichts war eigentlich nichts hinzuzufügen. Lest selbst den gerichtlichen Hinweis und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Hamburg verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit umfangreichem Urteil vom 26.1.2016 – 4 C 64/15 – zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir bleiben mit unserer Urteilsberichterstattung in Hamburg. Wir stellen Euch hier ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG vor. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die trotz voller Haftung nur unzureichenden Schadensersatz geleistet hat. Es kam, wie es bei der HUK-COBURG kommen muss: Die restlichen Sachverständigenkosten, die die HUK-COBURG meinte eigenmächtig kürzen zu können, wurden aus abgetretenem Recht rechtshängig gemacht. Das angerufene Gericht hat im Urteil sehr umfangreich ausgeführt, wie seiner Ansicht nach Schadensersatz zu leisten ist. Vielleicht schreibt sich das die HUK-COBURG hinter die Ohren? Lest selbst das Urteil des AG Hamburg und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau RA Synatschke-Tchon aus 22041 Hamburg.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG HH-Bergedorf verurteilt die Halterin des bei der VHV versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (410a C 281/15 vom 03.06.2016)

Mit Urteil vom 03.06.2016 (410a C 281/15) hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf die Halterin des bei der VHV versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten in Höhe von  146,53 € zzgl. Zinsen sowie der angefallenen Kosten für eine Halteranfrage verurteilt. Ein gutes Urteil, dass einige Dinge noch einmal klarstellt:

– Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen, sind weder Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen;

– Bei der Prüfung der Erforderlichkeit kommt es auf den Gesamtrechnungsbetrag an, nicht auf Einzelpositionen der Rechnung;

– Verstöße gegen die PAngV  führen nicht zur Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung;

– Ob das BVSK-Honorartableau eine Schätzungsgrundlage darstellt, kann bezweifelt werden.

Erstritten wurde das Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

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„Schäuble will totalen (Steuer-)Überwachungsstaat“

„…. was durch die Software der Banken auf Veranlassung des Bundesfinanzministeriums schon vor Jahren ermöglicht wurde.“

Schäuble will totalen (Steuer-)Überwachungsstaat

07:12 Uhr | Vertrauliche Mitteilungen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will das Bankgeheimnis komplett abschaffen und den direkten Zugriff auf die Bankkonten der Bürger erreichen. Steuerbehörden soll der direkte Zugriff auf die Konten der Bürger ermöglicht werden, was durch die Software der Banken auf Veranlassung des Bundesfinanzministeriums schon vor Jahren ermöglicht wurde.

Es bewahrheitet sich wieder einmal, daß der Staat am schlechtesten mit Geld umgehen kann, niemals mit seinen Steuereinnahmen auskommt und die Bürger nicht als „der Souverän“, sondern als zur Ausplünderung vorgesehene „Beute“ betrachtet werden.

Quelle: goldseiten.de, alles lesen >>>>>>>

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AG Recklinghausen verurteilt mit nicht überzeugender Begründung die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverstänsdigenkosten mit Urteil vom 18.4.2016 – 19 C 201/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachstehend veröffentlichen wir für Euch hier und heute ein Urteil aus Recklinghausen zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK 24 AG, die nicht vollständigen Schadensersatz leistete. Da der Geschädigte Anspruch auf vollen Schadensersatz hat, wurde der Restschadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht rechtshängig gemacht. Leider begab sich das erkennende Gericht bei der Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB in werkvertragliche Bereiche, indem die Angemessenheit der Sachverständigenkosten nach der BVSK-Umfrage geprüft wurde. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung. Im Verfahren VI ZR 225/13 hat der BGH eindeutig entschieden, dass der Geschädigte die Ergebnisse der Honorarumfrage des BVSK nicht kennen muss. Mithin können diese Werte auch nicht Gegenstand einer gerichtlichen Schadenshöhenschätzung nach § 287 ZPO sein. Lest selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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DA -Direkt-Versicherung erkennt vor dem AG Halle (Saale) den Klageantrag auf Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten an (AG Halle / Saale – 102 C 3998/15 – Anerkenntnis vom 08.01.2016).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute stellen wir Euch noch den Schriftverkehr zu einem Anerkenntnis der DA Direkt -Vers. zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht vor. Liegt vielleicht ein Strategiewechsel bei der DA-Direkt-Versicherung vor, da in letzter Zeit häufig anerkannt wird? Lustig ist auf alle Fälle der Hinweis auf die Präjudiz und die Rechtspflicht im Anschreiben an den Rechtsanwalt des klagenden Sachverständigen. Dafür wurde der in Streit stehende Betrag nicht schlecht verzinst. Im Zeitalter von Negativzinsen sind ausstehende Schadensersatzforderungen eigentlich eine gute Geldanlage, oder? Allerdings hätte ich die Klage nicht zurückgenommen, sondern den Rechtsstreit nach Zahlung für erledigt erklärt. Denn insoweit wäre dann ein Erledigungsbeschluss ergangen. Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Berlin-Mitte verurteilt die HUK-COBURG Allg. Vers. AG nur teilweise zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit kritisch zu betrachtender Begründung mit Urteil vom 7.1.2016 – 21 C 3212/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachdem wir gestern das lesenswerte Urteil des Landgerichts Essen veröffentlicht hatten, stellen wir Euch heute – quasi als Kontrast – eine nicht überzeugende Entscheidung des Amtsgerichts Mitte in Berlin vor. Es handelt sich um einen Rechtsstreit wegen restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht. Die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt hatte wieder einmal die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG. In Sachen Abtretung, Aktivlegitimation und Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat die erkennende Richterin noch zutreffend entschieden. Dann allerdings wird das Urteil in Punkto Schadensersatzrecht zum „Schrotturteil“, da das erkennende Gericht nicht auf die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB, sondern auf die Angemessenheit im Sinne der §§ 631, 632 BGB abstellt. Für den Schadensersaatz kommt es aber einzig und allein auf die Erforderlichkeit an. Werkvertragliche Gesichtspunkte haben im Schadensersatzprozess grundsätzlich nichts zu suchen. Die von dem Kläger berechneten Restwertermittlungskosten werden vom Gericht im Urteil als Kosten der Restwertbörse angegeben. Dabei hätte dem Gericht doch bekannt sein müssen, dass der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige nach der BGH-Rechtsprechung (vgl. nur BGH ZfS 2005, 184; BGH VersR 2009, 413) grundsätzlich nur den örtlichen Restwertmarkt beachten muss. Die Berufung wurde nicht zugelassen, da die erkennende Richterin wohl sehr genau weiß, dass so ein Urteilsmist beim LG Berlin keinen Bestand haben dürfte? Lest selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Berufungskammer des LG Essen bestätigt Urteil des AG Bottrop gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG (LG Essen Berufungsurteil vom 19.1.2016 – 15 S 123/15 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenbeginn stellen wir Euch hier das Berufungsurteil des LG Essen zu der angefochtenen Entscheidung des AG Bottrop gegen den Versicherungsnehmer  der HUK-COBURG vor, das wir am 15.07.2015 hier im Captain-Huk-Blog veröffentlicht hatten. Wir halten die Berufungsentscheidung – bis auf das Wort „Gebühren“ – für eine korrekte Entscheidung. Was denkt Ihr? Lest selbst das Berufungsurteil und gebt dann bitte Eure sachlichen  Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 2 Kommentare