Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
hier und heute stellen wir Euch auch noch das 4. Urteil aus der Leipziger Urteilsreihe vor. Es handelt sich wieder um ein Urteil in einem Rechtsstreit um die restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Deutsche Allgemeine Versicherungs AG. Der zuständige Amtsrichter der 109. Zivilabteilung des AG Leipzig hat kurz und bündig entscheiden können und hat die Sache auf den Punkt gebracht, was der beklagten Versicherung nicht schmecken wird. Jetzt wurde von der Beklagten sogar die Zulässigkeit der Abrechnung nach der Schadenshöhe bestritten, obwohl der BGH eine in Relation zur Schadenshöhe berechnete Pauschalierung der Sachverständigenosten revisionsrechtlich nicht beanstandet hat (vgl. BGH Urt. v. 4.4.2006 – X ZR 122/05 – und vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 -). Da muss es den Versicherern schon verdammt schlecht gehen, wenn sie jetzt wieder die bereits ausgetretenen Pfade erneut betreten wollen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker