Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
zum Wochenbeginn stellen wir Euch hier ein Urteil aus Dachau zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. vor. Im Ergebnis ist das Urteil des AG Dachau zwar richtig, in der Begründung jedoch grottenfalsch. Es werden die Üblichkeit geprüft, Einzelposten der Rechnung auf ihre Angemessenheit überprüft, die BVSK-Liste herangezogen usw.. Fehler über Fehler. Im Schadensersatzprozess geht es einfach nur um die in § 249 BGB enthaltene Erforderlichkeit. Mit keinem Wort steht in § 249 etwas von Üblichkeit oder Angemessenheit. Das Urteil des AG Dachau ist einfach nur noch gruselig, wie wir finden. Alles Werkvertragliche wurde hier wild zusammengewürfelt, ohne dass es dabei um die einzug entscheidende Erforderlichkeit ging. Mit Schadensersatzrecht hat dieses Urteil jedenfalls nichts am Hut. Lest selbst und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker