Berufungskammer des LG Frankfurt am Main weist Berufung der DEVK gegen das zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aussprechende Urteil des AG Frankfurt am Main zurück und bestätigt damit die Zahlungsverpflichtung durch die DEVK mit Urteil vom 31.10.2014 – 2-01 S 202/12 -.

Hallo sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute stellen wir Euch hier noch ein Berufungsurteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die DEVK-Versicherung vor. Obwohl die DEVK-Versicherung zu einhundert Prozent haftet, hat sie sich offenbar mit allen Mitteln gegen eine einhundertprozentige Schadensersatzleistung gewehrt. Offensichtlich wurde seitens der DEVK wieder mit harten Bandagen im Rechtsstreit gekämpft. Letztlich fruchteten die Versuche der beklagten Eisenbahnversicherung nicht. Völlig zu Recht hat die Berufungskammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Berufung der beklagten DEVK gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zurückgewiesenn. Zu Recht hatte bereits das Erstgericht mit seinem von der DEVK angefochtenen Urteil die berechneten Sachverständigenkosten als erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 BGB angesehen. Davon ist auch die Berufungskammer zutreffender Weise nicht abgerückt. Dass die berechneten Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abgetreten waren, ändert nichts am geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf Erstattung der vollen Sachverständigenkosten. Hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten und berechneten Sachverständigenkosten hat das Berufungsgericht zutreffend auf das BGH-Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – hingewiesen. Eine Marktforschung nach dem preisgünstigsten Sachverständigen muss der Geschädigte nicht anstellen (vgl. auch BGH Urt. v. 23.1.2007 – VI ZR 67/06 -). Auch muss der Geschädigte nicht zu Gunsten des Schädigers sparen. Eine derartige Schadensgeringhaltungspflicht gibt es nämlich nicht! Er darf einen qualifizierten, regional ansässigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, ein Gutachten über den Umfang und die Höhe des Fahrzeugschadens zu erstellen. Die dafür berechneten Kosten sind grundsätzlich erforderlicher Wiederherstellungsaufwand (BGH DS 2007, 144 m. zust. Anm. Wortmann). Im Übrigen war der von der DEVK vorgebrachte Verstoß gegen die Schadensgeringhaltungspflicht unerheblich, weil die Beklagte ihrer Darlegungs- und Beweislast noch nicht einmal nachgekommen ist. Es hätte ihr nämlich oblägen, die behauptete Überhöhung der Kosten als für den Geschädigten erkennbar, und zwar muss die Überhöhung erheblich sein und diese erhebliche Überhöhung auch für den Geschädigten erkennbar sein, darzulegen.  Für eine Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht trägt nämlich der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast. Das wird häufig von den Versicherern übersehen. Lest aber selbst das Urteil der Berufungskammer des LG Frankfurt am Main und gebt dann bite Eure Kommentare ab.   

Viele Grüße und noch eine schöne Woche
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, DEVK Versicherung, Haftpflichtschaden, RDG, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 4 Kommentare

AG Landau i. d. Pfalz verurteilt die VHV Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.2.2016 – 5 C 1197/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

aus dem Sauerland geht es weiter in die Pfalz. Nachfolgend veröffentlichen wir für Euch heute noch ein Urteil aus Landau in der Pfalz zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die VHV Versicherung. Das erkennende Gericht konnte kurz und knapp den Rechtsstreit entscheiden. Es ging auch ohne die BVSK-Honorarbefragung. Diese kann ohnehin nicht Maßstab für die Erforderlichkeit sein, da die dort ermittelten Werte allenfalls im Bereich der Angemessenheit eine Bedeutung haben. Beim Schadensersatz nach § 249 BGB kommt es aber nicht auf die Angemessenheit der berechneten Sachverständigenkosten an, sondern auf das im § 249 BGB genannte Merkmal der Erforderlichkeit. Lest selbst das Urteil des AG Landau in der Pfalz und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, VHV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , | Schreib einen Kommentar

AG Plettenberg verurteilt den Versicherungsnehmer der LVM-Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 29.12.2015 – 1 C 361/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-leserinnen und -Leser,

vom Ruhrgebiet geht es weiter ins Sauerland. Hier und heute veröffentlichen wir für Euch ein Urteil aus Plettenberg zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen den Versicherungsnehmer der LVM Versicherung nach Gehörsrüge durch den Klägeranwalt. Es fällt auf, dass immer häufiger wegen des Restschadensbetrages nicht mehr die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung, sondern der Unfallverursacher oder der Halter des Unfallfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Bekanntlich haften Fahrer, Halter und Versicherer gesamtschuldnerisch, so dass sich der Geschädigte einen heraussuchen kann. Leider wurde aber in dem Urteil wieder Bezug genommen auf BVSK, obwohl der BGH entschieden hat, dass der Geschädigte die Ergebnisse der Umfrage dieses Sachverständigenverbandes nicht kennen muss. Was der Geschädigte nicht kennen muss, kann dann aber auch nicht als Maßstab genommen werden. Hier liegt eine entscheidende Nichtbeachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, LVM Versicherung, Rechtliches Gehör, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Essen-Borbeck verurteilt den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung der von der HUK-COBURG nicht erstatteten restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 7.12.2015 – 5 C 71/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Köln geht es weiter ins Ruhrgebiet nach Essen. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein Urteil des Amtsgericht Essen-Borbeck zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG vor. Wieder einmal musste der bei der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherte das ausbaden, was die Versicherung eingebrockt hatte. Nachdem die HUK-COBURG doch tatsächlich Glaubens war, den Geschädigten um seine berechtigten Schadensersatzansprüche zu prellen, obwohl die HUK-COBURG zu einhundert Prozent haftete, nahm der Geschädigte bzw. der Neugläubiger aufgrund der Abtretung erfüllungshalber den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher in Anspruch. Dass der Restschadensersatzanspruch abgetreten worden ist, ändert nichts am Rechtscharakter des Anspruchs. Trotz der Abtretung bleibt der Schadensersatzanspruch ein Schadensersatzanspruch. Er wandelt sich aufgrund der Abtretung nicht etwa um in einen Restwerklohnanspruch, wie die HUK-COBURG immer wieder Glauben machen will. Lest selbsst das Urteil des AG Essen-Borbeck und gebt dann bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Köln urteilt zur fiktiven Schadensabrechnung bei den Verbringungskosten, bei den Lackmaterialkosten und zu den restlichen Sachverständigenkosten zu Lasten der VHV-Versicherung mit Urteil vom 21.1.2016 – 274 C 200/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Frankfurt am Main geht es weiter nach Köln. Nachstehend veröffentlichen wir hier für Euch ein Urteil des Amtsgerichts Köln zur fiktiven Schadensabrechnung mit den Positionen Verbringungskosten und Lackmaterial sowie zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die VHV Versicherung. Wie auch andere Versicherer ist auch in diesem Fall die VHV der – irrigen – Meinung, dass bei fiktiver Schadensabrechnung keine Verbringungskosten zu erstatten seien, da diese nicht angefallen seien. Die fiktiven Reparaturkosten hat sie allerdings ersetzt, obwohl auch hier keine Reparaturkosten angefallen sind. Insoweit setzt sich die VHV selbst in Widerspruch. Das Schadensersatzrecht ist eben kein Kostenersatzausgleichsrecht, sondern der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehört dann auch der Geldbetrag, der entsteht, wenn das Fahrzeug von der Werkstatt zur Lackierfirma gebracht wird, wenn – wie üblich – die Fachwerkstatt nicht über eine eigene Lackiererei verfügt. Aber von der Versicherungsseite ist es ja so einfach, diese Schadensposition einfach zu ignorieren, obwohl bereits unzählige Urteile diesbezüglich ergangen sind. Wegen dieser Frage war auch bereits ein Rechtsstreit beim BGH anhängig, der dann allerdings kurzfristig durch die Versicherung durch Rücknahme der Revision beendet wurde. Lest aber selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, Verbringungskosten, VHV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Frankfurt am Main verurteilt den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher zur Zahlung der durch die HUK-COBURG gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 17.12.2015 – 29 C 2871/15 (19) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Miesbach geht es weiter nach Frankfurt am Main. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher vor. Wieder einmal hatte die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung – trotz voller Haftung – keinen vollständigen Schadensersatz geleistet. Zu Recht hat der Geschädigte dann den von der HUK-COBURG nicht regulierten Restbetrag gegen den bei der HUK-COBURG Versicherten persönlich geltend gemacht. Wie das Urteil zeigt, war die durch die HUK-COBURG vorgenommene Kürzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten rechtswidrig. Nun musste also der Versicherungsnehmer der HUK-COBURG das auslöffeln, was ihm seine HUK-COBURG eingebrockt hatte. Alles in allem eine positive Entscheidung, wie wir meinen. Lest selbst das Urteil des AG Frankfurt und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Miesbach verurteilt den Halter des bei der Allianz versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten mit fragwürdiger Begründung ((1) 12 C 22/16 vom 28.04.2016)

Mit Datum vom 28.04.2016 ((1) 12 C 22/16) hat das AG Miesbach den Halter des bei der Allianz versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten in Höhe von 140,75 € zzgl. Zinsen verurteilt.

Bedauerlicherweise verkennt das Gericht die Grundregeln der Abtretung. Diese besagen, dass sich der Anspruch durch eine Abtretung nicht ändert. Der abgetretene Anspruch wird hier jedoch in anderer Weise behandelt, da auf die Sichtweise und Kenntnis des Sachverständigen abgestellt wird.

Auch legt das Gericht die Honorarumfrage des BVSK 2015 zugrunde und gönnt dem Kläger einen „Schätzbonus“ von 15 % auf die Werte der Umfrage. Ein Urteil mit einer schlichtweg miesen Begründung. Erstritten wurde dieses Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

Die Entscheidungsgründe:

Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb die­ses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht grundsätzlich den gesamten Akteninhalt

A. Die Klage ist zulässig und begründet.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Allianz Versicherung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

AG Hamburg-St. Georg verurteilt zur Zahlung restlicher Kosten des Schadensgutachtens und der ergänzenden Stellungnahme zu Gegengutachten der DEKRA mit Urteil vom 13.11.2015 – 910 C 277/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachdem Ihr einige Tage lang nichts von mir lesen konntet, veröffentliche ich hier und heute ein Urteil aus Hamburg-St. Georg zu den restlichen Sachverständigenkosten, zur Nachbesichtigung und zur sachverständigen Stellungnahme. Während die Urteilsgründe zu den restlichen Sachverständigenkosten bezüglich der Erstellung des Schadensgutachtens und der ergänzenden sachverständigen Stellungnahme überzeugen, sind die angeführten Gründe zur Versagung der Kosten für die Teilnahme an der von der beklagten Versicherung initiierten Nachbesichtigung, auf die grundsätzlich die Versicherung keinen Anspruch hat, kritisch zu betrachten. Insbesondere die Argumentation bezüglich der DEKRA überzeugt keineswegs, denn die DEKRA kann – ebenso wie der TÜV – nicht als neutral angesehen werden. Lest aber selbst das Urteil aus Hamburg und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter DEKRA, Haftpflichtschaden, Nachbesichtigung, Sachverständigenhonorar, Stellungnahme, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>> | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Hildesheim verurteilt Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 31.7.2015 – 49 C 34/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

damit diejenigen, die heute schon in das verlängerte Wochenende (unter Einschluss des Brückentages) gehen, auch ausreichende Lektüre haben, veröffentlichen wir heute noch ein Urteil aus Hildesheim zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen den bei der HUK-COBURG versicherten Unalverursacher. Bis auf die – unserer Meinung nach – rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf das Urteil des BGH VI ZR 357/13 liegt wieder eine positive Entscheidung gegen die HUK-COBURG vor. Eine Bezugnahme auf BGH VI ZR 357/13 ist unseres Erachtens deshalb falsch, weil im Fall des VI ZR 357/13 eine Abtretung an Erfüllungs Statt vorlag und hier im zu entscheidenden Fall es um die Geltendmachung restlichen Schadensersatzes des Geschädigten ging. Diesen Fall hat der BGH in den Grundsatzurteilen VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 entschieden. Lest aber selbst das Urteil aus Hildesheim und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und einen schönen Vatertag
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

OLG Frankfurt am Main entscheidet zur fiktiven Schadensabrechnung, zur Wertminderung, zu den Sachverständigenkosten, zum Nutzungsausfall und zu den Anwaltskosten mit Urteil vom 21.4.2016 – 7 U 34/15 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachdem wir euch mit dem heute morgen veröffentlichten Urteil des OLG Düsseldorf eine – zugegebenermaßen – ältere Entscheidung zur Haftungsteilung und merkantilen Wertminderung bekanntgegeben haben, veröffentlichen wir jetzt hier ein brandaktuelles OLG-Berufungsurteil aus Frankfurt am Main zur fiktiven Abrechnung, zur Wertminderung, zum Nutzungsausfall, zu den Sachverständigenkosten und zu den Rechtsanwaltsgebühren. Wir meinen, dass es sich hierbei um eine – bis auf die Rechtsanwaltskosten – durchweg positive Entscheidung handelt. Lest selbst das Berufungsurteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.4.2016 – 7 U 34/15 – und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Deutsches Büro Grüne Karte, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Nutzungsausfall, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, UPE-Zuschläge, Urteile, Wertminderung, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | 5 Kommentare

OLG Düsseldorf urteilt zur Haftungsteilung nach einem Verkehrsunfall und entscheidet zur merkantilen Wertminderung bei älterem Fahrzeug mit Urteil vom 26.6.2012 – I-1 U 149/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachfolgend stellen wir Euch hier ein Berufungsurteil aus Düsseldorf zur Haftungsteilung und zur merkantilen Wertminderung vor. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hat doch allen Ernstes auch noch bei Gericht behauptet, dass ein älteres Kraftfahrzeug nach einen Verkehrsunfall keine Wertminderung mehr erfahre. Auch bei älteren Fahrzeugen ist nach Verkehrsunfällen eine merkantile Wertminderung zuzubilligen, denn auch bei älteren Fahrzeugen wird der potenzielle Käufer nach wahrheitsgemäßer Offenbarung des Unfalls den Kaufpreis drücken, und genau um diesen Minderwert. Zutreffend hat daher auch das OLG Düsseldorf mit dieser Entscheidung dem Unfallfahrzeug, älter als sechs Jahre und einer Laufleistung von mehr als 100.000 km, eine merkantile Wertminderung, so wie sie der Sachverständige ermittelt hat, zuerkannt. Lest aber selbst das Berufungsurteil des OLG Düsseldorf und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne kurze Arbeitswoche
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Haftungsteilung, Quotenschaden, VERSICHERUNGEN >>>>, Wertm. ältere Fahrzeuge, Wertminderung | Verschlagwortet mit , , , | Schreib einen Kommentar

Allianz Versicherung AG zahlt vollständigen Schadensersatz nach Klagezustellung

Hier ein Schreiben der Allianz Versicherung nach Klagezustellung. Wie bereits beim vorherigen Beitrag zur Generali Versicherung hat es auch die Allianz vorgezogen, den Prozess nicht aufzunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Klageschrift wurde uns zugestellt.

Wir möchten den Prozeß nicht führen. Den Klagebetrag mit Verzugszinsen überweisen wir.

Ferner bestätigen wir, daß wir die angefallenen Gerichtskosten und Ihre Gebühren tragen.

Wir versichern, daß Kostenanträge von uns nicht gestellt werden.

Bitte erklären Sie den Rechtsstreit für erledigt.

Den unten genannten Zahlungsbetrag haben wir heute auf das Konto / IBAN … , BLZ / BIC … überwiesen.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Sonstige Kfz-Schäden                            1.297,17 EUR
Verzugskosten                                             6,36 EUR
Rechtsanwaltsgebühren                           211,93 EUR
Verzugskosten                                             0,05 EUR

Zahlungsbetrag                                     1.515,51 EUR

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz

Bei den „sonstigen Kfz-Schäden“ waren übrigens auch die SV-Kosten enthalten (704,24 €).

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Veröffentlicht unter Allianz Versicherung, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar