AG Frankfurt am Main verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.10.2015 – 32 C 2877/15 (72) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachfolgend stellen wir Euch ein weiteres Urteil gegen die HUK-COBURG vor, aus dem eindeutig ersichtlich ist, wie rechtswidrig die HUK-COBURG die berechneten Sachverständigenkosten kürzt. Für die Kürzung gibt es keine Rechtsgrundlage. Bemerkenswert ist, dass auch in diesem Fall die Niederlassung der HUK-COBURG, nämlich die in Frankfurt am Main, verklagt wurde. Offenbar bestehen nur hinsichtlich der Niederlassung Dortmund Zweifel an dem Status der Niederlassung? Auf jeden Fall wurde erneut die HUK-COBURG verurteilt. Damit vergrößert sich die Urteilsliste. Gleichwohl ändert die HUK-COBURG ihre Haltung in Bezug auf die Erstattung der erforderlichen Sachverständigenkosten nicht. Das nennt man dann Beratungsresistenz, wie wir meinen. Lest aber selbst das Urteil aus Frankfurt am Main zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Vorzeigeurteil des AG Waiblingen – Az: 8 C 502/15 – gegen einen VN der Württembergischen Versicherung

Sehr geehrte Captain-HUK-Leserschaft,

heute veröffentlichen wir ein schönes Urteil des AG Waiblingen zum Thema Sachverständigenhonorar nach mündlicher Verhandlung vom 16.12.2015. Geklagt hatte ein Sachverständigenbüro als Inhaber einer Abtretung erfüllungshalber gegen den Versicherungsnehmer der Württembergischen Versicherung.

Die Richterin des AG Waiblingen betrachtet die ausgewiesenen Rechnungspositionen Fahrtkosten bzw. EDV-Fremdleistung sowie die BVSK-Sachverständigenbefragung und das JVEG aus Sicht des Geschädigten:

Nur weil die EDV-Fremdleistungen  nicht in der BVSK-Sachverständigenbefragung genannt sind, bedeutet das nicht, dass eine solche Berechnung nicht in Betracht kommt.

Auch zum Thema der von der Gegenseite vorgeworfenen Überhöhung, findet sie die richtige Antwort:

„Selbst für Rechtsanwälte oder das Gericht dürfte die Einordnung der Sachverständigenkosten schwierig sein. … Die Unfallgeschädigte hatte daher Anspruch auf vollständigen Ersatz der Sachverständigenkosten.“

Doch lest selbst und kommentiert eifrig.

Euer Gottlob

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AG Offenbach am Main verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.8.2015 – 38 C 141/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute veröffentlichen wir für Euch noch ein weiteres Urteil gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die durch ihr rechtwidriges Kürzen der berechneten Sachverständigenkosten Anlaß zur Klageerhebung bot. Lest selbst das Urteil aus Offenbach am Main zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG und gebt dann anschließend bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Saarlouis verurteilt die Niederlassung Saarbrücken der HUK-COBURG mit prima Urteil vom 27.11.2015 – 29 C 1329/15 (16) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachfolgend veröffentlichen wir hier wieder ein positives Urteil aus Saarlouis zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Verklagt wurde in diesem Fall die Niederlassung der HUK-COBURG in Saarbrücken! Wir meinen, dass es sich dabei um eine prima Entscheidung aus dem Saarland handelt. dabei stellt sich das erkennende Amtsgericht Saarlouis als ein solches Gericht dar, das nicht dem Harakiri-Kurs der Berufungskammer des LG Saarbrücken, der sog. Freymann-Kammer, folgt, sondern als Grundlage für seine Entscheidung auf die – zutreffende – Rechtsprechung des BGH sowie des Saarländischen OLG verweist. Es gibt sie also doch noch, die Richter mit dem nötigen Durchblick – auch im Landgerichtsbezirk Saarbrücken. Lest selbst das Urteil des AG Saarlouis und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Geschädigte zahlen – Wenn Flüchtlinge ohne Versicherung Unfälle bauen

Quelle: Die Welt vom 29.03.2016

Verursacht ein Flüchtling einen Unfall, wird es oft teuer – für den Geschädigten, der auf den Kosten sitzen bleibt. Denn nur wenige Asylbewerber sind versichert. Sollten die Kommunen sie versichern?

Bei Torsten Brureiner aus dem schwäbischen Dinkelscherben krachte es morgens um sieben Uhr. Da fuhr ein Asylbewerber mit dem Fahrrad frontal in das Heck seines geparkten Autos. Für den Radler ging es zwar glimpflich aus, doch der entstandene Sachschaden addierte sich auf fast 4.000 Euro. Eigentlich ein klarer Fall für die Haftpflichtversicherung des Zweiradfahrers. Doch der Flüchtling ist nicht versichert und müsste den Schaden aus eigener Tasche zahlen, das Geld dafür hat er nicht.

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Notruf-App des GDV – Das trojanische Pferd für die schöne neue (rechtswidrige) Schadenswelt der Versicherer

Hier ein Beitrag aus „Die Welt“, der zeigt, wie die Versicherer krampfhaft versuchen, das kommende E-Call System zu unterlaufen, nachdem der Zugriff auf dieses System bisher gescheitert ist. Wie jeder hier weiß und sich bei der Auseinandersetzung um E-Call eindeutig gezeigt hat, geht es den Versicherern mitnichten um die Rettung von Menschenleben, sondern ausschließlich darum, als erster den Unfallschaden abzugreifen (Schadensteuerung). Die Rettung von Menschenleben für Versicherungsinteressen werblich auszuschlachten, halte ich deshalb moralisch für hochgradig bedenklich. Bei der „Notruf-App“ handelt es sich schlicht und ergreifend um einen weiteren Unfallhelferring-Baustein im Rahmen des rechtswidrigen Schadensmanagements vieler Versicherer. „Schadensmanagement-App“ oder „Verarschungs-App“ wäre wohl die zutreffende Bezeichnung für diese Mogelpackung. Und dass der Datenschutz durch die Versicherer gewährleistet sein soll, ist wohl ein besonders derber Aprilscherz? Die HIS-Datei ist ein typisches Beispiel dafür, wie sich „Datenschutz“ durch die Versicherer definiert.

Sofern sich die „Verarschungs-App“ ohne größeren Widerstand durch die Autofahrer etablieren sollte – wovon ich bei der derzeitigen Lethargie der Bevölkerung und „Geiz ist Geil-Mentalität“ leider ausgehe – kommt in der nächsten Ausbaustufe die totale Überwachung der Autofahrers durch komplette Aufzeichung bzw. Übertragung von Fahr- und Bewegungsprofilen an die Versicherung zur Einstufung des jeweiligen Individual-Risikos über die Blackbox. Entsprechende Systeme sind ja im Ausland bereits Realität. Stufe drei ist dann die zwangsweise (flächendeckende) Verbreitung dieses Systems durch überproportional hohe Preisaufschläge für Autofahrer, die nichts von einer totalen Überwachung ihres Tagesablaufes halten und deshalb keine Blackbox installieren wollen.

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AG Siegen verurteilt LVM Versicherung zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 3.12.2015 – 14 C 2013/15 -.

Hallo verehrte Caprain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier stellen wir Euch ein Urteil aus Siegen zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die LVM Versicherung vor, das im krassen Gegensatz zu dem „Schrotturteil“ aus Fürstenfeldbruck steht, das wir Euch gestern bekannt gegeben hatten. Vielleicht können die Preußen es doch besser als die Bayern? Lest selbst das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 3.12.2015 und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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Der erkennende Amtsrichter der 6. Zivilabteilung des AG Fürstenfeldbruck entscheidet in einem Rechtsstreit gegen die HUK-COBURG mit einem erschreckend fehlerhaften Urteil ( AG Fürstenfeldbruck Urteil vom 13.1.2016 – 6 C 1527/15 – ).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum 1. April veröffentlichen wir hier ein mehr als kritisch zu betrachtendes Urteil aus Fürstenfeldbruck zu den restlichen Sachverständigenkosten aufgrund einer Klage des Geschädigten gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG. Für Klagen des Geschädigten gegen den Schädiger oder dessen Versicherer hat der VI. Zivilsenat des BGH mit Grundsatzurteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – (= BGH BeckRS 2014, 04270 = DAR 2014, 194 = DS 2014, 90 = NJW 2014, 1947 = NJW-Spezial 2014, 169 = NZV 2014, 255 = r+s 2014, 203 = VersR 2014, 474) bereits entschieden. Es ist daher den erkennenden Richterinnen oder Richtern ein Leichtes, dieses Grundsatzurteil heranzuziehen. Dann wären dem Herrn promovierten Richter beim AG Fürstenfeldbruck auch sofort folgende Ungereimtheiten in seiner Urteilsbegründung aufgefallen: Er führt in der Begründung des Urteils an, dass

„das Gericht die geltend gemachte Sachverständigenvergütung für überhöht hält. Ein Indiz liegt bereits darin, dass die Rechnung des Sachverständigen um über 30% oberhalb des von der Beklagten anerkannten Betrages liegt.“

Das ist natürlich völliger Blödsinn, denn sofern die Beklagte, also die HUK-COBURG, gar nichts bezahlt, dann wäre nach seiner Ansicht die Rechnung demnach automatisch weit überzogen, weil sie ja dann 100% darüber liegt. Das hat mit Rechtsprechung nichts mehr zu tun. In einer Examensarbeit wäre das ein glattes Unzulänglich. Es geht aber mit dem Blödsinn noch weiter. Der erkennende promovierte Richter führt weiter aus:

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AG Offenbach am Main verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 2.10.2015 – 30 C 181/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Lesserinnen und -Leser,

zum beginnenden Wochenende mit überwiegend gutem Frühlingswetter veröffentlichen wir für Euch – quasi als Lektüre auf der Bank im Garten – hier ein Urteil aus Offenbach zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG. Wieder hatte die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. die berechneten Sachverständigenkosten ohne Rechtsgrundlage gekürzt. Und wieder hat sie mit ihrer Kürzung Schiffbruch erlitten. Wieder einmal wurde sie verurteilt, die vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten nachzuzahlen. Und wieder einmal musste sie die Anwalts- und Gerichtskosten für die unberechtigte, weil rechtswidrige, Kürzung zahlen. Wieder einmal erfolgte diese Zahlung zu Lasten der Versichertengemeinschaft der HUK-Versicherten. Vielleicht merken es die Verantwortlichen heute am 1. April, dass es so nicht geht! Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Düsseldorf verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, an Erfüllungs Statt abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 9.12.2015 – 26 C 181/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute stellen wir Euch hier ein Urteil aus Düsseldorf zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (Factoring) gegen die HUK-COBURG vor. In diessem Fall war es wieder die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G., die eigenmächtig die berechneten Sachverständigenkosten, und damit die Schadensposition des Geschädigten, kürzte. Und wieder eimal wurde die HUK-COBURG zur Zahlung des restlichen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall verurteilt. Damit wächst die Urteilsliste gegen die HUK-COBURG. Sie zeichnet sich damit dadurch aus, dass sie die Versicherung ist, die am meisten zur Schadensersatzleistung verurteilt wurde. Wahrlich kein Ruhmesblatt, wie wir meinen. Vielleicht erfolgt doch noch ein Umdenken in Coburg, wer weiß? Lest selbst das Urteil des AG Düsseldorf vom 9.12.2015 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Dr. Egon Schneider „Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter!“

Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333). Alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter!
Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal.

Der Niedergang des Rechtsstaates

von Dr. Egon Schneider

Eberhard Kempf/Gabriele Jansen/Egon Müller (Hrsg.) Nomos – Verlag

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AG Frankfurt am Main Außenstelle Höchst verurteilt Allianz Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit erfrischend klarem Urteil vom 28.5.2015 – 381 C 563/15 (37) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

als Kontrast zu dem gestern veröffentlichten kritisch zu betrachtenden Urteil des AG Halle an der Saale stellen wir Euch hier und heute jetzt ein erfrischend deutliches Urteil aus der Außenstelle Höchst des Amtsgerichts Frankfurt am Main zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die Allianz Versicherung vor. Bei diesem Urteil bedarf es auch keines längeren Vorwortes. Das Urteil spricht schon für sich. Lest daher selbst das Urteil des AG Frankfurt Außenstelle Höchst vom 28.5.2015 und gebt dann bitte Eure erfreulich klaren Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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