Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
nachfolgend stellen wir Euch ein weiteres Urteil gegen die HUK-COBURG vor, aus dem eindeutig ersichtlich ist, wie rechtswidrig die HUK-COBURG die berechneten Sachverständigenkosten kürzt. Für die Kürzung gibt es keine Rechtsgrundlage. Bemerkenswert ist, dass auch in diesem Fall die Niederlassung der HUK-COBURG, nämlich die in Frankfurt am Main, verklagt wurde. Offenbar bestehen nur hinsichtlich der Niederlassung Dortmund Zweifel an dem Status der Niederlassung? Auf jeden Fall wurde erneut die HUK-COBURG verurteilt. Damit vergrößert sich die Urteilsliste. Gleichwohl ändert die HUK-COBURG ihre Haltung in Bezug auf die Erstattung der erforderlichen Sachverständigenkosten nicht. Das nennt man dann Beratungsresistenz, wie wir meinen. Lest aber selbst das Urteil aus Frankfurt am Main zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker