Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
zum beginnenden Wochenende veröffentlichen wir für Euch hier noch ein positives Urteil aus Frankfurt am Main zu den Sachverständigenkosten und zu den außergerichtlichen Anwaltskosten gegen die Allianz Versicherung AG. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer werden auch immer dreister mit ihren Kürzungen. Offenbar müssen sie bis zum Hals im finanziellen Schlamassel stecken? Immerhin wurden von den berechneten Sachverständigenkosten von 1.299,87 € nur 702,70 € erstattet, so dass ein Betrag von immerhin 597,17 € (!!!) offen blieb. Dass der Gschädigte nicht auf einen derart hohen Betrag verzichten wird, davon hätte die Allianz Versicherung ausgehen dürfen. Umso unverständlicher ist es, sich hier auf diesen teuren Prozess einzulassen, der für die Allianz Versicherung – zu Recht – verloren gegangen ist. So dreist sollte man es mit den Kürzungen nicht treiben! Da scheint die Allianz Versicherungs AG jedes Augenmaß verloren zu haben? Lest aber selbst das Urteil des AG Frankfurt am Main vom 8.10.2015 – 31 C 2258/15 (74) – und gebt dann anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker