Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
hier stellen wir Euch heute auch noch ein 12-seitiges Urteil aus Pirmasens zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die LVM Versicherung vor. Im Grunde ist das Urteil eigentlich nicht schlecht begründet, wie wir meinen. Aber bei den Nebenkosten wurde unserer Meinung nach leider wieder schadensersatzrechtlich gepatzt. Der Geschädigte kann zwar nicht erkennen, ob 2,55 € pro Lichtbild erforderlich sind. Dafür kann er aber erkennen, dass die Kosten für die Restwertermittlung nicht erforderlich sind? Eigentlich kurios, oder? Gegen das Urteil wurde Gehörsrüge eingelegt; das (negative) Ergebnis haben wir unter dem Urteil angefügt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker