AG Pirmasens verurteilt VN der LVM Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 14.12.2015 – 2 C 340/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier stellen wir Euch heute auch noch ein 12-seitiges Urteil aus Pirmasens zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die LVM Versicherung vor. Im Grunde ist das Urteil eigentlich nicht schlecht begründet, wie wir meinen. Aber bei den Nebenkosten wurde unserer Meinung nach leider wieder schadensersatzrechtlich gepatzt. Der Geschädigte kann zwar nicht erkennen, ob 2,55 € pro Lichtbild erforderlich sind. Dafür kann er aber erkennen, dass die Kosten für die Restwertermittlung nicht erforderlich sind? Eigentlich kurios, oder? Gegen das Urteil wurde Gehörsrüge eingelegt; das (negative) Ergebnis haben wir unter dem Urteil angefügt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Heinsberg verurteilt zur Zahlung der Sachverständigenkosten und der Kosten für die sachverständige Stellungnahme mit Urteil vom 16.12.2015 – 18 C 37/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute gebe ich Euch hier ein Urteil aus Heinsberg zu den Kosten für die gutachterliche Stellungnahme bekannt. Leider ist uns die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung unbekannt. Wir finden, dass über die Sachverständigenkosten sowie die Kosten für die Beilackierung top entschieden wurde, während über die fiktive Abrechnung zur Erneuerung der Türdichtung schlecht geurteilt wurde. Das Prognoserisiko liegt beim Schädiger. Dieses Urteil zeigt auch wieder einmal, dass gerichtliche Sachverständige der DEKRA grundsätzlich abzulehnen sind, da zu vermuten ist, dass ihre gerichtlich bestellten Gutachten „Gefälligkeitsgutachten“ für die Versicherungswirtschaft sind. Da die DEKRA zu einem erheblichen Teil Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält, kann sie augenscheinlich nicht neutral Schadensgutachten oder Beweisgutachten für das Gericht erstellen? Was denkt Ihr?

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Zweibrücken verurteilt Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung der von der HUK-COBURG gekürzten Sachverständigenkosten mit prima Urteil vom 4.1.2016 – 1 C 366/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier stellen wir Euch noch ein Urteil aus Zweibrücken zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die VN der HUK-COBURG vor. Und wieder handelt es sich um eine prima Entscheidung, wie wir meinen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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„Eigentum an Daten kennt unser Recht derzeit aber nicht.“

Streit um personenbezogene Daten

Das Auto­mobil als Daten­schleuder

von Sascha Kremer und Prof. Dr. Rolf Schwartmann

26.02.2016

Moderne Autos erfassen zahlreiche Informationen über ihre Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Warum das nach aktuellen Gerichtsurteilen für den Datenschutz und –handel brisant wird, erklären Rolf Schwartmann und Sascha Kremer.

Problem: Monopolisierbarkeit von Daten

Grundlage der Verfahren gegen Porsche und KIA ist dieselbe Ausgangsfrage: Sind Inhaber von Daten berechtigt, diese für eigene Zwecke gegen die Interessen Dritter und des Marktes zu monopolisieren? Das Auto mit seiner Komplexität, massenhaften Verbreitung und Stellung als existenzsicherndes Transportmittel für Verbraucher und Unternehmen ist wie gemacht für Auseinandersetzungen über die Datenhoheit und eine Reihe sonstiger Datenschutzprobleme. Mit dem Wandel zum mit Insassen und Umgebung kommunizierenden „Smartcar“ und dem Einstieg von Apple und Google in den Datenmarkt der Automobilbranche wird die Frage noch bedeutsamer. Das gläserne Auto ist nichts anderes als eine der ersten Echtanwendungen des „Internets der Dinge“, die das Recht vor fundamentale Herausforderungen stellt.

Quelle: Legal Tribune Online, alles lesen >>>>>

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AG Wuppertal verurteilt KRAVAG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Verkehrsunfall mit Urteil vom 10.12.2015 – 33 C 453/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser ,

hier und heute geben wir Euch ein kurzes Urteil aus Wuppertal zu den restlichen Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bekannt. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung ist die KRAVAG. Lest selbst das Urteil des AG Wuppertal und gebt dann bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Hamburg weist Einspruch des bei der AachenMünchener Versicherung versicherten Halters gegen den Vollstreckungsbescheid, mit dem gekürzte Sachverständigenkosten geltend gemacht werden, kostenpflichtig zurück (16 C 142/15 vom 25.01.2016)

Mit Datum vom 25.01.2016 (16 C 142/15) hat das Amtsgericht Hamburg den Einspruch des bei der AachenMünchener versicherten Halters gegen den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zurückgewiesen, mit dem gekürzte Sachverständigenkosten in Höhe von 77,10 € zzgl. Zinsen sowie die Kosten einer Halteranfrage geltend gemacht wurden. Dieser hatte sich zwar nach dem Einspruch nicht mehr bei Gericht zu Worte gemeldet, dass Gericht hat jedoch in seiner Entscheidungsbegründung nur teilweise richtig argumentiert. Insbesondere hat das Gericht bei der Frage, ob die geltend gemachten Kosten „deutlich erkennbar“ bzw. „erkennbar erheblich“ überhöht sind, zwar zutreffenderweise den Gesamtbetrag der Rechnung zugrunde gelegt, allerdings einen Vergleich mit der ortsüblichen Vergütung nach der BVSK Honorarumfrage 2013 vorgenommen. Fehlerhaft war insbesondere, den geltend gemachten Netto-Gesamtbetrag (d. h. incl. Nebenkosten) dem arithmetischen Mittel des HB V Korridors der BVSK-Liste für das Grundhonorar (d. h. ohne Nebenkosten) gegenüber zu stellen. Tatsächlich lag das geltend gemachte Grundhonorar lediglich 10,00 € über dem arithmetischen Mittel des Korridors (= 2,9 %). Dennoch ist das Ergebnis zutreffend.

Erstritten wurde dieses Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

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LG Frankfurt am Main verurteilt im Berufungsvergfahren die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 31.10.2014 – 2-01 S 159/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute veröffentlichen wir ein prima Berufungsurteil aus Frankfurt am Main zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Offensichtlich wurde von der eintrittspflichtigen HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG wieder alles bestritten. Aber es half nichts. Lest selbst das lesenswerte Urteil gegen die HUK-COBURG und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch eine schöne Woche.
Willi Wacker

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LG Darmstadt verurteilt Nürnberger Versicherung zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Berufungsurteil vom 17.5.2013 – 6 S 232/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute melde ich mich der verehrten Leserschaft als Autor zurück. Das bisherige Tempo werde ich nicht mehr einhalten können. Es muss eben alles etwas langsamer gehen. Für die Zeit, in der ich nicht im Captain-Huk-Blog arbeiten konnte, sind dankenswerterweise die Mitautoren dieses Blogs eingesprungen. Ich bedanke mich dafür bei ihnen recht herzlich. Hier und heute stelle ich Euch ein – zwar etwas älteres – Berufungsurteil aus Darmstadt zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Nürnberger Versicherung vor. Auch bei der Abfassung der Vorworte werde ich mich zunächst einmal etwas kürzer fassen. Längere Arbeiten am Schreibtisch sind mir noch nicht möglich. Lest selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK Coburg zur Erstattung der außergerichtlich durch die HUK gekürzten Sachverständigenkosten (102 C 4345/15 vom 11.11.2015)

Mit Entscheidung vom 11.11.2015 (102 C 4345/15) wurde die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der außergerichtlich (rechtswidrig) gekürzten Sachverständigenkosten in Höhe von 103,13 € nebst Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt. Geklagt hatte der Kfz-Sachverständige aus abgetretenem Recht. Bestritten wurde offensichtlich wieder alles einschl. der Aktivlegitimation sowie die Bestimmtheit der Abtretung. Die Entscheidung ist – wieder einmal – sehr gut begründet und erteilt der schadensersatzrechtlich fehlerhaften Rechtsauffassung des OLG Dresden eine klare Absage. Damit handelt es sich um eine weitere positive Entscheidung aus Leipzig zur Bereicherung unserer Urteilsliste.

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AG Frankfurt am Main verurteilt HUK Coburg zur Erstattung der außergerichtlich durch die HUK gekürzten Sachverständigenkosten (32 C 3518/15 (22) vom 28.10.2015)

Mit Entscheidung vom 28.10.2015 (32 C 3518/15 (22)) wurde die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Frankfurt am Main zur Erstattung außergerichtlich (rechtswidrig) gekürzter Sachverständigenkosten in Höhe von 217,39 € zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt. Geklagt hatte der Geschädigte gegen die HUK. Wieder eine positive Entscheidung aus Frankfurt am Main auf Grundlage des Schadensersatzrechts gem. § 249 BGB und eine wertvolle Bereicherung für unsere HUK-Coburg-Urteilsliste zu den Sachverständigenkosten.

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AG Leipzig verurteilt HUK Coburg zur Erstattung der außergerichtlich durch die HUK gekürzten Sachverständigenkosten (102 C 4346/15 vom 11.11.2015)

Mit Entscheidung vom 11.11.2015 (102 C 4346/15) wurde die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der (rechtswidrig) außergerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten in Höhe von 120,09 € zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht. Ein Urteil mit sehr umfangreicher Begründung, das die Sache letztendlich auf den Punkt bringt. Wieder eine Entscheidung aus Leipzig, bei der die HUK eine volle Bauchlandung hingelegt hat und ein weiteres Urteil für unsere Urteilsliste zu dieser beratungsresistenten Versicherung.

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AG Pinneberg verurteilt Allianz Versicherung zur Erstattung außergerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten (61 C 133/15 vom 25.11.2015)

Mit Entscheidung vom 25.11.2015 (61 C 133/15) wurde die Allianz Versicherung AG durch das Amtsgericht Pinneberg zur Erstattung (rechtswidrig) außergerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten in Höhe von 204,82 € zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht. Im Ergebnis ist das Urteil zwar richtig, in der Begründung jedoch rechtsfehlerhaft, da wieder die Einzelpositionen der Sachverständigenrechnung auf Grundlage der BVSK-Liste auf Angemessenheit überprüft wurden. Bei Schadensersatzforderungen spielt die Angemessenheit jedoch keine Rolle. Schon gar nicht auf Grundlage der BVSK-Liste (VI ZR 225/13). Im Schadensersatzprozess geht es ausschließlich nur um die Erforderlichkeit der jeweiligen Schadensposition. Die Urteilsliste freut es trotzdem.

Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus 22041 Hamburg.

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