AG Bad Homburg v. d. H. verurteilt kurz und bündig die HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 4.11.2015 – 2 C 1862/15 (22) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Hagen geht es weiter nach Bad Homburg vor der Höhe. Der zuständige Richter des dortigen Amtsgerichtes musste über die Restschadensersatzklage gegen die HUK-COBURG entscheiden, weil diese wieder einmal die Sachverständigenkosten – trotz einhundertprozentiger Haftung – nicht zu einhundert Prozent ersetzte. Das erkennende Gericht konnte aber kurz und für die HUK-COBURG schmerzhaft entscheiden. Wieder ein Urteil für die immer größer werdende Urteilsliste gegen die HUK-COBURG. So viel Beratungsresistenz müsste doch eigentlich schmerzen? Lest selbst das Urteil des AG Bad Homburg v.d.H. und gebt dann bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Hagen verurteilt Allianz Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 22.10.2015 – 11 C 149/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

es geht wieder zurück nach Hagen. Wir veröffentlichen für Euch ein weiteres Urteil des AG Hagen. Dieses Mal war es die Allianz Versicherung AG, die die berechneten Sachverständigenkosten kürzte. Der klagende Sachverständige verklagte die Allianz und deren Versicherungsnehmer als Gesamtschuldner. Die zuständige (junge) Richterin der 11. Zivilabteilung des AG Hagen urteilte sehr umfangreich, arbeitete aber den Kern der Sache sauber heraus. Eigentlich müssten nun die Vorstände der Allianz Versicherungs AG nun doch von der unsinnigen Kürzung der Schadensersatzansprüche ablassen. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich immer erst zuletzt. Lest selbst das Urteil des AG Hagen und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Hagen verurteilt die Westfälische Provinzial Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.10.2015 – 11 C 235/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von München geht es nach Hagen. Nachfolgend geben wir Euch heute morgen ein Urteil aus Hagen zur fiktiven Abrechnung, zu den Sachverständigenkosten, zu den Rechtsanwaltskosten und zur Unkostenpauschale gegen die Westfälische Provinzial Versicherung Münster bekannt. Jetzt kürzt offensichtlich auch die Westfälische Provinzial Versicherung. Es wäre vielleicht für die in Münster in Westfalen ansässige Versicherung besser, nicht in die Fußstapfen der HUK-COBURG zu treten. Denn bis auf einige technische Abzüge bildet das Urteil des Amtsgerichts Hagen Spiel, Satz und Sieg für den Geschädigten. Lest selbst das Urteil des AG Hagen und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Die Story im Ersten – „Milliarden für Millionäre“ – weil gleich drei Finanzminister sich in Untätigkeit übten

Kostenlos-Seminar zur Heilung von Richterinnen und Richtern, die unter niedrigen Beweggründen leiden

Cum-Ex-Geschäfte auch „Dividendenstripping“ genannt, stehen für den Kauf und Verkauf der Aktien von Börsen-Unternehmen kurz vor und nach dem  Dividendenstichtag. Niemand will danach mehr sagen können, wem die Wertpapiere zum Stichtag tatsächlich gehörten. Sodass durch die beteiligten Banken mehrfach Bescheinigungen über Kapitalertragssteuern an das Finanzamt ausgestellt wurden, die jedoch nie gezahlt wurden.

Die Story im Ersten: Milliarden für Millionäre

15.02.2016 | 44:28 Min. | Verfügbar bis 15.02.2017 | Quelle: Das Erste

Hat der Staat jahrelang unser Steuergeld an Reiche verschenkt? Bei bestimmten Aktiendeals konnten sich Anleger Ertragssteuern erstatten lassen, ohne sie vorher gezahlt zu haben. Nun ermitteln die Staatsanwaltschaften.

Alles lesen >>>>>

Gut zu wissen: Ist die Anti-Bargeld-Studie des Finanzministers manipuliert?

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AG München verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG München vom 12.3.2015 – 10 U 579/15 – zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 26.9.2015 – 322 C 15524/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

damit wir so langsam unseren Urteilsberg abbauen, geben wir Euch auch heute abend noch ein interessantes Urteil des Amtsgerichts München bekannt. Die HUK-COBUG Haftpflichtunterstützungskasse hatte wieder einmal die Sachverständigenkosten rechtswidrig gekürzt. Der Geschädigte ließ es bei der von der HUK-COBURG vorgenommenn Schadensersatzkürzung nicht bewenden, sondern machte den Restschadensersatz rechtshängig. Das Amtsgericht München gab dem Geschädigten Recht. Die HUK-COBURG wurde zur Zahlung verurteilt. Allerdings kann man an dem Urteil des AG München vom 26.9.2015 gut erkennen, was passiert, wenn  sich das erkennende Gericht blind an den Beschlüssen eines übergeordneten Gerichts orientiert. Bei dieser Entscheidung ist die Sache zwar gutgegangen, weil zur Zeit der Urteilverkündung der Beschluss des OLG München vom 19.12.2015 noch nicht bekannt war. Wird dem OLG München auch weiterhin blindlings gefolgt oder wird die Rechtsprechung des BGH berücksichtigt? Man wird es sehen. Der neuerliche Beschluss des OLG München verstößt nach diesseitiger Ansicht sogar gegen Verfassungsnormen, wie Art. 3 und 14 GG. Ohne sachlichen Grund wird differenziert zwischen Sachverständigen in der Region München und außerhalb dieser Region. Darüber hinaus wird ohne sachlichen Grund zwischen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und solchen, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, unterschieden. Schon von daher ist die neuerliche Rechtsprechung des OLG München nicht nachvollziehbar. Lest aber zunächst selbst das Urteil vom 26.9.2015 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen Abend
Willi Wacker

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AG Leipzig urteilt mit nicht nachvollziehbarer Begründung zu den notwendigen Kosten der sachverständigen Reparaturbestätigung mit Urteil vom 5.2.2013 – 103 C 7954/12 -.

Hallo verehrte Captain.-Huk-Leserinnen und -Leser,

obwohl das Amtsgericht Leipzig bisher fast fest in Geschädigtenhand war, veröffentlichen wir heute noch zur Abwechslung mal ein – zugegebenermassen älteres – Negativurteil zu den Kosten der Reparaturbestätigung aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Um es vorweg zu sagen: Es handelt sich um ein Urteil, das man ganz schnell wieder vergessen sollte. In diesem Rechtsstreit ging es um die Kosten der Reparaturbestätigung. Diese Reparaturbestätigung dient bekanntlich als Beweis dafür, dass sachverständigerseits dokumentiert wird, dass die vormals beschädigte Stelle am Unfallfahrzeug ordnungsgemäß repariert worden ist, um späteren Einwänden der Versicherung entgegen treten zu können, wenn z.B. noch einmal genau diese Stelle am Fahrzeug erneut durch einen Unfall betroffen sein sollte. Bekanntlich werden alle Schäden, die fiktiv abgerechnet werden, von den Versicherungen zentral in der sogenannten HIS-Datei gespeichert. Schon allein aus Dokumentationsgründen sind daher diese Reparaturbestätigungen durch Kfz-Sachverständige notwendig. Die dadurch entstehenden Kosten sind unmittelbar mit dem Unfallschaden verbundene Vermögensnachteile (vgl. BGH NJW 2007, 1450). Sachverständigenkosten sind von dem Schädiger nicht nur zur Feststellung und Dokumentation des Schadens, der Schadenshöhe und des Schadensumfangs, sondern auch zur Dokumentation der ordnungsgemäßen, sach- und fachgerechten Reparatur zu ersetzen. Die von dem erkennenden Gericht aus den Schriftsätzen der HUK-COBURG-Anwälte übernommene Begründung, die Reparaturbestätigung sei nicht von der eintrittspflichtigen Versicherung verlangt worden und daher von dieser auch nicht zu ersetzen, ist schlichtweg falsch. Es kommt nicht auf die werkvertragliche Beauftragung an, sondern es geht um Schadensersatz. Wenn die – unsinnige – Argumentation der HUK-COBURG richtig wäre, dann gäbe es wohl auch keine Gutachterkosten für die Erstellung des Schadensgutachtens, sofern die Versicherung kein Gutachten verlangt? Es gäbe auch keine Reparaturkosten, wenn die Versicherung keine Reparatur verlangt? Analog natürlich auch keine Anwaltskosten, Abschleppkosten usw….. Schon allein diese Beispiele zeigen, wie unsinnig die Argumentation der Versicherer in der Frage der Erstattungspflicht zu den Kosten der sachverständigen Reparaturbestätigung ist. Da diese ältere Rechtsprechung des AG Leipzig mittlerweile durch andere Gerichte überholt ist, sollte man dieses Negativurteil schnell vergessen. Es soll aber immerhin beweisen, dass dieser Blog, entgegen der immer wieder –  gerade von der HUK-COBURG – vorgebrachten Argumentation, nicht unbedingt versicherungsfeindlich ist, denn hier werden auch Urteile zugunsten der Versicherer veröffentlicht, wie das nachfolgende Urteil zeigt. Lest aber selbst und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main entscheidet mit Urteil vom 13.8.2015 – 32 C 2383/14 (84) – gegen die Allianz Vers AG hinsichtlich restlichen Schadensersatzes bei der fiktiven Schadensabrechnung, insbesondere hinsichtlich der Verweisung, zu den restlichen Sachverständigenkosten und Anwaltskosten, patzt aber bei der merkantilen Wertminderung.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute veöffentlichen wir für Euch hier noch ein Urteil aus Frankfurt am Main zur fiktiven Schadensabrechnung, zur Wertminderung, zu den Rechtsanwaltskosten und zu den Sachverständigenkosten. Wir meinen, dass es sich bis auf die Ausführungen zur Wertminderung um eine positive Entscheidung handelt. „Anerkannte Berechnungsmethoden“ zur Wertminderung – wo gibt es denn so etwas? Gerade der BGH hatte festgestellt, dass den Rechnungsmethoden die sachverständige Feststellung immer vorzuziehen ist. Meint der vom Gericht bestellte Gutachter vielleicht die selbstgestrickten Tabellen irgendwelcher „Minderwertberechner“ ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktgegebenheiten? Und so was soll „anerkannt“ sein? Von wem bitte? Von Fachleuten bestimmt nicht. Insoweit ist die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der merkantilen Wetminderung nicht nachvollziehbar. Lest aber selbst das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willin Wacker

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Veröffentlicht unter Allianz Versicherung, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Gleichwertigkeit, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten, Wertminderung | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | 3 Kommentare

AG Regensburg verurteilt mit Urteil vom 18.11.2015 – 4 C 1112/15 – die Generali Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Verkehrsunfall.

Hallo verehrte Captain-Huk-Lesserinnen und -Leser,

zum Wochenbeginn geben wir Euch hier ein umfangreiches Urteil des Amtsgerichts aus Regensburg zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die Generali Versicherung bekannt. Wir meinen, dass die Entscheidung des zuständigen Amtsrichters der 4. Zivilabteilung des AG Regensburg bis auf den BVSK-Vergleich eine positive Entscheidung darstellt, mit deren inhaltlicher Auseinandersetzung man bestens im Klageverfahren argumentieren kann. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure Meinungen bekannt. 

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

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Wochenendserie mit Urteilen des AG Leipzig zum Letzten: AG Leipzig verurteilt erneut die Allianz Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 27.10.2015 – 114 C 4510/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir schließen unsere Wochendserie mit Urteilen des Amtsgerichts Leipzig mit dem nachfolgend dargestellten Urteil vom 27.10.2015 gegen die Allianz Versicherungs AG zunächst ab. Als Abschluss veröffentlichen wir noch ein souveränes Urteil der Leipziger Amtsrichterin N. aus der 114. Zivilprozessabteilung des AG Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung. Auch in diesem Urteil hat das erkennende Gericht mit Recht auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – (= BGH DS 2007, 144 mit zustimmender Anm. Wortmann = NJW 2007, 1450 = ZfS 2007, 507 = VersR 2007, 560) hingewiesen. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.
Willi Wacker

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AG Hannover verurteilt die beklagte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach „Fracke“(520 C 1604/15 vom 23.12.2015)

Mit Datum vom 23.12.2015 (520 C 1604/15) hat das AG Hannover die beklagte Versicherung (leider z. Zt. nicht bekannt) zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 284,80 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht hat den arithmetischen Mittelwert zwischen dem Schwacke AMS und der (?) Fraunhofer Tabelle zur Schätzung des Normalttarifs zugrunde gelegt.

Die Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im Übrigen unbegründet.

1.) Dem Kläger steht ein Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten aus gemäß § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 VVG in Höhe von 284,80 € zu. Die haftungsbegründenden Vorausset­zungen stehen zwischen den Parteien außer Streit. Streitig ist allein die Frage der Erstat­tungsfähigkeit der noch geltend gemachten Mietwagenkosten in Höhe 284,80 €. Diese ist vor­liegend zu bejahen.

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Wochenendserie mit Urteilen des AG Leipzig zum Vierten: AG Leipzig verurteilt mit kurzrm und knappem Urteil die Allianz Versicherung AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 22.9.2015 – 114 C 1276/15 -.

Hallo verehrte Captaun-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute geben wir Euch auch noch das vierte Urteil aus der Leipziger Serie zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung bekannt. Die erkennende Amtsrichterin der 114. Zivilabteilung des AG Leipzig konnte relativ kurz und sehr rechtssicher das zusprechende Urteil begründen. Es gibt sie eben doch noch, die Richterinnen und Richter mit dem nötigen Durchblick im Schadensersatzrecht. Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen Samstagnachmittag
Willi Wacker

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Wochenendserie mit Urteilen des AG Leipzig zum Dritten: AG Leipzig verurteilt VHV durch Versäumnisurteil vom 17.9.2015 – 110 C 4485/15 – zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht. vom 17.09.2015

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir setzen unsere Wochenendserie mit Urteilen des AG Leipzig als dritten Beitrag. In diesem Fall war es die VHV Versichereung, die noch vorgerichtlich an ihrer Kürzungspraxis vehement festhielt, als es dann aber zum Rechtsstreit kam, klein beigab. Die VHV hat einfach mal gekniffen, damit kein Streiturteil gegen sie ergehen konnte. Aber auch so wurden Versichertengelder, die ihr im Namen der Versichertengemeinschaft nur anvertraut waren, durch einen unsinnigen Rechtsstreit verpulvert. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig vom 17.9.2015 und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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