Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
während ihr im Wochenende seid, arbeiten wir für Euch und stellen heute das zweite Urteil der Wochendserie vor. Wieder war es die Allianz Versicherung AG, die meinte in Leipzig die Rechtsprechung verändern zu können. Nachfolgend stellen wir Euch hier das 2. Urteil aus der Leipziger Serie zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung vor. Und wieder hat das erkennende Gericht zu Recht auf die beiden Grundsatzentscheidungen zu den erforderlichen Sachverständigenkosten hingewiesen. Vielleicht hat es jetzt der Vorstand der Allianz verstanden? Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare – auch über das Wochenende – ab.
Viele Grüße und weiterhin ein schönes Wochenende
Willi Wacker