Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
hier und heuute veröffentlichen wir das fünfte Urteil aus Frankfurt am Main zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG und schließen damit zunächst einmal diese Wochendserie ab. Leider gebraucht die erkennende Amtsrichterin das falsche Wort „Gebühren“ bei den Sachverständigenkosten. Das resultiert aber daraus, dass die HUK-COBURG selbst diesen falschen Begriff verwendet. Offenbar will sie damit suggerieren, dass es – wie bei den Gebühren im öffentlich-rechtlichen Sinne – einheitliche Kostenansätze im gesamten Bundesgebiet gäbe. In die gleiche Richtung zielt ja auch ihr Versuch, das von ihr selbst gefertigte Honorartableau als einheitlichen Bemessungsmaßstab bundesweit zu etablieren. Beide Versuche müssen scheitern, da der Coburger Versicherung die gesetzgeberische Berechtigung fehlt. Bis auf das Wort „Gebühren“ handelt es sich bei dem nachfolgend dargestellten Urteil um eine lesenswerte Entscheidung. Die Richterinnen und Richter beim Amtsgericht Frankfurt wissen offensichtlich, wo es im Schadensersatzrecht lang geht und lassen sich durch teilweise unsinnige Schriftsätze der HUK-Anwälte nicht fehlleiten. Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und – nach wie vor – ein schönes Wochenende mit Alaaf und Helau.
Willi Wacker