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AG Plön verurteilt die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (72 C 362/17 vom 10.11.2017)

Mit Urteil vom 10.11.2017 (72 C 362/17) hat das Amtsgericht Plön die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten in Höhe von 109,38 € zzgl. Zinsen verurteilt. Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten spricht das Gericht nicht zu unter Verweis … Weiterlesen

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