Bundeskartellamt – AZ: B4 – 82/02 – Geldbußen in Höhe von ca. 140 Mio. € wegen kartellrechtswidriger Absprachen im Bereich Industrieversicherung rechtskräftig

Das Bundeskartellamt informierte bereits mit Datum vom  22. Februar 2010 über den Ausgang des Verfahrens AZ  B4 – 82/02.

Unternehmensvertreter aus insgesamt 17 Versicherungsunternehmen waren an wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen im Bereich Industrieversicherung beteiligt. Den Betroffenen konnte nachgewiesen werden, dass sie Mitte 1999 vereinbart hatten, den Preis und Bedingungswettbewerb zu beenden, um gemeinsam eine Marktwende hin zu einer Verbesserung der Ertragslage der Unternehmen einzuleiten. Der finanzielle Schaden der Versicherten wurde seitens der Behörde mit ca. 140 Millionen Euro kalkuliert.

Ende des OLG-Verfahrens wegen der Bußgelder gegen Industrieversicherer

Branche: Versicherungen

Aktenzeichen : Bundeskartellamt B4 – 82/02

OLG Düsseldorf VI – Kart 18 – 55/06 (OWi)

Datum der Entscheidung: Bundeskartellamt März bzw. September 2005

OLG Düsseldorf             13. Januar 2010

Das Verfahren beim OLG Düsseldorf zur Überprüfung der Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes gegen 17 Versicherungsunternehmen und 23 persönlich Betroffene (mit einer Ausnahme jeweils Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder) wegen kartellrechts-widriger Absprachen im Bereich Industrieversicherung endete am 13. Januar 2010. Im Verlauf dieses Verfahrens beim OLG Düsseldorf haben alle persönlich Betroffenen und die nebenbetroffenen Unternehmen bis auf die HDI – Gerling Industrie Versicherung AG ihre Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide des Amtes zurückgenommen. Damit sind Geldbußen in Höhe von ca. 140 Mio. € rechtskräftig. Das OLG Düsseldorf hat in der abschließenden Hauptverhandlung am 13. Januar 2010 festgestellt, dass die HDI – Gerling Industrie Versicherung AG nicht für die möglicherweise durch die von der Gerling Konzern Versicherung AG begangene Ordnungswidrigkeit haftet, weil die Voraussetzungen für eine Rechtsnachfolge nicht erfüllt sind.

Quelle: Bundeskartellamt

Weiter lesen:  Zum Verfahren beim Bundeskartellamt

______________________________________

Weitergehende Informationen:

Kartellverfahren gegen Industrieversicherer

AXA Versicherung AG, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G und Gothaer Allgemeine Versicherung AG nehmen ihren Einspruch gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes vom März 2005 zurück
Das Bundeskartellamt hatte 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Mio. Euro gegen insgesamt 18 Versicherungsunternehmen sowie 22 betroffene Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen verhängt

Quelle: comliancemagazin.de

Und warum die  HDI – Gerling Industrie Versicherung AG davon kam:

„Die Schlupflöcher für Kartellsünder müssen geschlossen werden“

24.11.2011 ·  Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird überarbeitet. Das Bundeskartellamt sieht noch einige Lücken in den Reformplänen.

Quelle: faz.net

Dieser Beitrag wurde unter Auxilia Versicherung, Erfreuliches, Gothaer Versicherung, Kartellrecht, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Bundeskartellamt – AZ: B4 – 82/02 – Geldbußen in Höhe von ca. 140 Mio. € wegen kartellrechtswidriger Absprachen im Bereich Industrieversicherung rechtskräftig

  1. Hein Blöd sagt:

    Was ist mit der Typklasseneinstufung.
    Ist das nicht auch eine verabredete Abzocke?
    Offizielle Version:keiner muss sich daran halten.
    Tatsächliche Praxis:jeder tut es.
    Porsche wird wie Golf eingestuft;Corvette wird zehn Klassen höher abgezockt!
    Hier wird der ausländische Fahrzeugmarkt zielgerichtet benachteiligt;wo bleibt die US-Kartellbehörde?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert