Quelle: LTO vom 28.11.2016
Bundesrichter beschäftigen sich zu stark neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesrechnungshof im Rahmen einer Prüfung, die sich insbesondere mit dem Bundesgerichtshof (BGH) befasste, wie die NJW berichtet. Nach Ansicht der Bonner Prüfbehörde sollen die Genehmigungen zurückgeführt werden, um die Leistungsfähigkeit der Senate nicht zu gefährden.
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