GEZ rechtens? Verfassungsrichter winkte Gesetz seines Bruders durch
Am Freitag (18. März 2016) entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Rundfunkbeitrag von der Gebühreneinzugszentrale GEZ ohne ein Empfängsgerät rechtens ist, wie Berlin Journal berichtete. Den abgeschmetterten Bürgern bleibt nur noch, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Aber da stoßen sie auf einen Familienbetrieb.
Schon im Mai 2013 (Aktenzeichen 1BvR 1700/12) hat der dortige Vizepräsident das GEZ-Gesetz über den Zwangs-Rundfunkbeitrag seines Bruders durchgewunken. Verfassungsrichter Professor Ferdinand Kirchhof (65), der bereits 2013 über Klagen von Bürgern über die Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühren mitzuentscheiden hatte, ist der jüngere Bruder von Professor Paul Kirchhof (73) – dem Vater der neuen Rundfunksteuer.
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Und: „Was wir nicht für möglich gehalten haben, ist die Mitwirkung des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof an diesem Beschluss. Er ist der Bruder des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der wegen seines Gutachtens im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus dem Jahre 2010 als Vater des Rundfunkbeitrags gilt.“
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