Insolvente Versicherer erlauben kein Sonderkündigungsrecht.

Quelle: t-online.de, AFP

Zwei von der Pleite bedrohte Kfz-Versicherer wollen ihre Kunden nicht kündigen lassen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehe nicht, erklären die Versicherer Ineas und Lady Car Online auf ihrer Internetseite, wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilte. Die beiden Versicherer, die selbst womöglich nicht mehr für Schäden ihrer Mitglieder aufkommen können, raten dazu, eine zweite Kasko-Versicherung abzuschließen und damit dann die Kfz-Versicherung teils doppelt zu bezahlen.

 

Kunden sollen doppelt zahlen

Der Bund der Versicherten kritisierte die Erklärungen der Versicherer scharf. „Mehr Kunden-Verhöhnung geht nicht“, erklärte Lilo Blunck. Der BdV fügte hinzu, kaum ein Experte zweifle noch daran, dass Kunden einer Versicherung in Geldnot ein Recht auf Sonderkündigung hätten. Versicherungsombudsmann Günter Hirsch, der für die Vermittlung in Streitfällen von Versicherungen und Kunden zuständig ist, sei dieser Ansicht, teilte der BdV mit. Sowohl Verbraucherzentralen auch als der ADAC weisen auf das Sonderkündigungsrecht hin.

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4 Antworten zu Insolvente Versicherer erlauben kein Sonderkündigungsrecht.

  1. Friedhelm S. sagt:

    Hi Willi Wacker,
    unterliegen die Versicherungsverträge mit den beiden niederländischen Auto-Versicherungen eigentlich dem deutschen oder dem niederländischen Recht? Weiß das vielleicht jemand? Auf jeden Fall hat die niederländische Justiz die beiden Versicherungen unter Insolvenz gestellt und Insolvenzverwalter bestellt. Also dürfte niederländisches Recht anwendbar sein.
    Was ist mit Unfällen in den NL mit Autos, die bei den beiden Versicherungen haftpflichtversichert sind?
    MfG
    Friedhelm S.

  2. rgladel sagt:

    http://www.ineas.de/de/versicherung

    Es gibt wohl kein Sonderkündigungsrecht, weil das nicht vereinbart ist, aber es gibt das VVG

    VVG § 16 Insolvenz des Versicherers
    (1) Wird über das Vermögen des Versicherers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse gegenüber wirksam.
    (2) Die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes über die Wirkungen der Insolvenzeröffnung bleiben unberührt.

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Gladel,
    die Frage bleibt doch, auf die hat Ihr Vorkommentator bereits hingewiesen, welches Recht bei dem Vertrag anzuwenden ist. Wenn niederländisches Recht gilt, gilt mit Sicherheit VVG nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Willi Wacker

  4. rgladel sagt:

    Wie ich es sehe niederländischs Recht, steht nämlich unter der Aufsicht von:
    De Nederlandsche Bank (DNB)
    Postbus 98
    1000 AB Amsterdam
    Niederlande

    Das VVG ist eine Umsetzung von EU-Richtlinien, d.h. entsprechendes muss es auch in den Niederländischen Gesetzen stehen. Wegen fehlender Sprachkenntnisse kann ich da nichts finden.

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