Und wieder haben einige Versicherer durch einen Rückzieher bei der Revision entsprechende BGH-Urteile verhindert. Es ging um eine Klausel in den Versicherungsverträgen der Rechtsschutzversicherer. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte 19 Rechtsschutzversicherer abgemahnt und verklagt.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Die ersten geben auf
Im Streit um eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben wir im Sommer 2010 insgesamt 19 Rechtsschutzversicherer abgemahnt und später verklagt. In den Verträgen der Gesellschaften heißt es so oder ähnlich:
„Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”
In erster Instanz haben wir bislang 17 Urteile zu Gunsten der Versicherungsnehmer erstritten, in zweiter Instanz bestätigten bereits sechs Oberlandesgerichte unsere Auffassung. Mehr über alle Verfahren lesen Sie in unseren aktuellen Nachrichten zum Thema.
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und wieder einmal wurde durch die Versicherer eine Entscheidung des BGH unterlaufen, indem die eingelegte Revision zurückgenommen wurde. Das Spielchen kennen wir doch schon von den Versicherern. Keinen Mumm, eine Eintscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichtes herbeizuführen. Aber typisch für das Verhalten der Versicherer. Es wird Zeit, dass die ZPO insoweit geändert wird, dass das Revisionsgericht auch nach Rücknahme der Revision aufgrund des bisherigen Streitstandes entscheidet. Der BGH wird sonst zum Spielball der Versicherer.
Hallo Hans Dampf,
ohne Urteil werden die Versicherer laut FTD jedoch diesmal nicht davon kommen.
Rechtsschutzversicherer geben auf
„Die Verbraucherzentrale hat ein sogenanntes Verbandsklageverfahren angestrengt. Bei diesen Verfahren haben die Versicherer nicht die Möglichkeit des strategischen Rückziehens der Revision vor dem BGH. Um Grundsatzurteile zu verhindern, erfüllen Versicherer oft kurz vor der Entscheidung der Richter die Forderung klagender Kunden und zahlen die verlangte Summe. Das funktioniert bei Verbandsklageverfahren nicht.“
Quelle: http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:portfolio-rechtsschutzversicherer-geben-auf/60170282.html
Das Besondere an der Revisionsrücknahme in einem der Verfahren ist jedoch, dass ein Bundesrichter aus seiner Auffassung keinen Hehl gemacht hat, dass die beanstandete Klausel nicht haltbar sei. Hätte dieser Bundesrichter doch mal geschwiegen, dann wären die beiden Versicherer ins offene messer gelaufen, wie damals im Urheberrechtsverfahren vor dem I. Zivilsenat die HUK-Coburg.