Neue Honorargespräche BVSK/HUK-COBURG, neue dreiste Täuschungsversuche.

Ich bin zwar gesundheitlich angeschlagen, aber es gibt mich noch.

Mir liegen etliche Schreiben der HUK-COBURG vor. Eines welches am  30.03.2007 datiert ist und an einen Sachverständigen gesandt wurde, wird hier stellvertretend zitiert:

"Sehr geehrter Herr…,

wir möchten Sie darüber informieren, dass zwischenzeitlich Gespräche zwischen dem BVSK und unserem Unternehmen u. a. über die Vergütung für Sachverständige stattgefunden haben.
Das Ergebnis unserer Gespräche ist eine auf den bisherigen Modalitäten beruhende Empfehlung zur Sachverständigen-Vergütung, die in dem anliegenden Tableau mit deutlich höheren Endbeträgen zum Ausdruck kommt. Die HUK-COBURG Versicherungen werden künftig auf Grundlage dieses Tableaus gegenüber den BVSK-Mitgliedern abrechnen.

Wir sind bereit, auch Ihnen gegenüber auf dieser Grundlage abzurechnen und bitten uns mitzuteilen, ob Einverständnis hierzu besteht.

Für Rüchfragen in diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

HUK-Coburg"
Zitat Ende

Man glaubt es kaum, aber es ist bittere Wahrheit. Da veröffentlicht der angeblich beste , größte  und was weis ich sonst noch , Berufsverband BVSK angeblich erhobene Grundhonorare in einem Korridor und nun behauptet die HUK-COburg wieder, nach einem Gesprächsergebnis mit diesem Verband wieder (m.E.kartellrechtswidrige) Absprachen getroffen zu haben. Angeblich sollen ja diesesmal die "Vergütungen" (man staune keine Gebühren mehr) deutlich höher ausfallen.
Es erfolgt also wieder eine m.E. verbotene Empfehlung an viele Sachverständige, die gleichen Preise zu berechnen .
Was aber noch fataler ist;
irgendwer der beiden Absprachepartner verbreitet die Unwahrheit aus folgenden Gründen:

Der BVSK behauptet in seiner veröffentlichten Grundhonorar-Befragung einen Korridor statistisch ausgewertet zu haben, mit den bekannten Werten. Gleichzeitig gibt der BVSK auch seine Nebenkosten als Einzelwerte bekannt, welche auch von vielen SV so berechnet werden und nachvollziehbar sind. Soweit so gut.
Damit wäre bei  viele Kfz.-SV die Honorargestaltung in den benötigten Bandbreiten + – 30% offen.
Aber weit gefehlt, nun behauptet die HUK-Coburg mit dem BVSK ein Brutto-Honorartableau incl. Nebenkosten abgesprochen zu haben, dass diametral zu den BVSK "Ermittlungen/Abfragen" steht.
In wirklichkeit handelt es sich bei den von der HUK-Coburg behaupteten Absprachewerten nur um den gemittelten Korridor der BVSK Grundhonorarwerte zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Damit fehlen die kompletten Nebenkosten!
Sollte die Aussage der HUK-Coburg in den oben genannten Schreiben der Wahrheit entsprechen, betreibt der BVSK m. M. ein schändliches Doppelspiel und türkt Honorarwerte zu Lasten Dritter.
Auf alle Fälle möchte ich allen SV Kollegen, welche nicht das Ganze Gehirn nur zum "kreuzeln"verwenden , dringenst davon abraten diese neue "Mogelpackung der HUK-COBURG/BVSK zu unterschreiben. Damit schwindelt man Euch die kompletten Nebenkosten ab. Gehen Sie ruhig davon aus dass Ihnen damit ein Mindest-Umsatzverlust von 20% pro GA bezw. p.A. entsteht. Überprüft grundlegend die Notwendigkeit alter Absprachen und handelt dannach.

Legt zusammen und lasst gemeinsam ein Rechtsgutachten über diese unhaltbaren Zustände was der BVSK u. die HUK-Coburg ausküngeln, erstellen. Das Ziel der Beiden ist unübersehbar  nämlich ein "Üblichkeit" zu erzeugen welche es gar nicht geben kann in einer sozialen Marktwirtschaft.
Schließst Euch endlich zusammen und jagt diese Scharlatane u. Honorardiebe in die Wüste bevor solche Absprachen als üblich zu bezeichnen sind. Übel sind sie allerdings schon lange!

Die Plattform "Unfall-Net." gibt Euch bzw. uns in Kürze die Möglichkeit gemeinsam loszuschlagen.

MfG
Franz Hiltscher

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68 Antworten zu Neue Honorargespräche BVSK/HUK-COBURG, neue dreiste Täuschungsversuche.

  1. tostenoneh sagt:

    Meine mögliche Antwort (auf mein wortgleiches Schreiben):
    „Ihr Aktenzeichen:“ Gesprächsergebnis BVSK-Versicherungen (HUK) Gutachten-Rechnungen ab dem 01.03.2007″
    Sehr geehrter Herr Richter, Ihr Schreiben vom 30.03.2007 ,hier eingehend am 02.04.2007, ist mir unverständlich (hängt vieleicht mit den 1. April zusammen). Seit fast 17 Jahren bin ich als qualifizierter Sachverständiger (Dipl.-Ing.) für KFZ-Schäden u.a. tätig. Noch nie habe ich während dieser Zeit von der HUK-Coburg einen Auftrag erhalten. Als versicherungsunabhängiger KFZ-Sachverständiger nehme ich auch keine Aufträge für Schadengutachten durch Versicherungen an, wenn meine sachverständige Aussage auch aus der Sicht eines Versicherers gewünscht wird, gibt mir stets der betroffene Versicherungsnehmer (z.B. beim Sachverständigenverfahren) oder üblicherwerise der Geschädigte (im Haftpflichtfall) einen Auftrag. Sollte es entgegen dieser bisherigen Praxis zukünftig doch einmal zu einer Beauftragung durch Ihre Gesellschaft kommen, komme ich gern für diesen Fall auf Ihr Angebot zurück. Bis dahin gibt es zwischen uns jedoch nichts abzurechnen und demzufolge auch keinen Abrechnungsmodus zu vereinbaren. Im übrigen bin ich nicht Mitglied im BVSK, weshalb ich an derartige Absprachen ohnehin nicht gebunden wäre. Ihr Schreiben zeigt auch, dass der BVSK kein Ort für versicherungsunabhängige qualifizierte KFZ-Sachverstänidge sein kann. Was haben Sie sich diese preisabsprachen kosten lassen, immerhin soll der BVSK wegen starker Mitgliederverluste (fast 40% in den letzten Jahren) unter akuter Geldnot leiden. Glauben Sie nicht auch, dass Preisabsprachen oder Preisdiktate in der freien Marktwirtschaft keinen Platz haben sollten. Wie soll sich da noch Qualität von minderer Qualität unterscheiden können? Eine gesonderte Abrechnung mit Ihnen wäre überdies sittenwidrig gegenüpber Ihren Mitbewerbern, weil es dazu führt, dass diese für die selbe Leistung regelmnäßig mehr für Gutachten an Geschädigte erstatten müssten, als Sie. Als neutraler sachverstädniger und Marktbeobachter kann ich so nicht in den Versicherungsmarkt eingreigfen, in dem ich Ihren Wettbewerb zu Lasten anderer Versicherungsgessellschaften befördere. Dies kann ich mit meinen Gewissen nicht vereinbaren, ich bitte um Ihr Verständnis. Schließlich gibt es darüberhinaus keinerlei Anspruchsgrundlage Ihrerseits für eine derartige Vereinbarung sowie auf meiner Seite keinerlei Bedarf (wie oben ausgeführt)eine solche Vereinbarung zu schließen. Mit Dieser würde ich nur ein Stück meiner Neutralität und Versicherungsunabhängigkeit aufgeben.
    Mit freundlichen Grüßen … Diplomingenieur“

  2. Hotbird sagt:

    Hallo Leser,

    ich habs doch gewusst – der alte Freibeuter kann es einfach nicht lassen. Jetzt geht es ihm schon an die Gesundheit und er tritt dennoch nicht kürzer. Scheinbar wirkt jetzt seine Medizin und er fühlt sich wieder stark. 🙂

    Aber unabhängig davon, Herr Hiltscher ich denke nicht, dass ein normal denkender SV nun noch einmal auf diesen Quatsch von HUK-Coburg-BVSK und Co. reinfallen wird. Es sei denn, er muss weil er sich gegen jede Vernunft an irgendwelche Scharlatane vertraglich gebunden hat.

    Schade ist nur, dass sich trotz dieser neuen Absprache wohl immer noch einige ewig gestrige Gänse von ihrem Fuchs erst verschaukeln und dann vernaschen lassen.

  3. Raif Özalan sagt:

    Wer sich auf BVSK/HUK-COBURG einlässt, ist selbst schuld.
    Ich freue mich, dass Sie sich Herr Hiltscher wieder ärgern.

    Freundliche Grüße
    Raif Özalan

  4. hukis-liebling sagt:

    „Lange war der Franz nun krank-
    jetzt schimpft er wieder,Gott sei Dank“

    Auch ich habe das, von dir zitierte Schreiben der HUK, mit gleichem Datum erhalten.

    Wer noch alles ?

    Bitte hier bekannt geben!!!!!!

    dringende Bitte an alle Kollegen:

    der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dieses Schreiben zur Kenntnis bringen, eine Beschwerde hierüber formulieren und Stellungnahme von dort fordern.

    Wenn hier keine kartellrechtswidrige Preisabsprache zwischen HUK und BVSK vorliegt, dann habe ich wohl ein falsches Rechtsverständnis.

    Anschrift: BaFin, Postfach 53003 Bonn
    und: Bafin, Postfach 60391 Frankfurt

    (Bitte beide Dienststellen verständigen)

  5. SV Dümmler Eckental sagt:

    Danke für den Beitrag und jeden weiteren!!

    weiter so

  6. Jahre, Thomas sagt:

    Hallo Mitstreiter,

    auch wir haben dieses „Superangebot“ der HUK erhalten. An einige Kollegen haben wir es vorsorglich gefaxt.
    Wir sind kein Mitglied des BVSK und somit nicht daran gebunden. Überzeugte Mitglieder des BVSK glauben sogar daran.
    Man beachte bitte „Anlage 1“ mit der Überschrift
    „Gesprächsergebnis BVSK – Versicherungen“. Also nicht nur HUK. Hier wird sich wieder als nächste Versicherung die DEVK einklinken. Mal sehen wer dann noch alles folgen wird.

    Grüße aus dem Sachsenland

  7. Meine an die HUK versandte Antwort

    Sehr geehrter Herr Richter,

    Ihr mir großzügig unterbreitetes Angebot, alle meine zukünftigen Gutachtengebühren auszugleichen, wenn ich diese nunmehr auf der Basis der von Ihnen anerkannten Gebührentabelle berechne, lehne ich dankend ab. Da Ihnen mehr als hinreichend bekannt ist, dass Ihre mir durchaus schon bekannte Tabelle lediglich ein Gesprächsergebnis darstellt, das in keinster Weise die Üblichkeit der von der Sachverständigenallgemeinheit berechneten Kosten, zu deren Ausgleich Sie rechtlich verpflichtet sind, widerspiegelt, zeigt mir Ihr, in meinen Augen unseriöses Ansinnen meine Neutralität Ihnen gegenüber aufzugeben, einmal mehr, mit welcher Ignoranz Sie sich über unsere Rechtsprechung hinwegzusetzen versuchen und glauben, die uns Sachverständigen zustehenden Gebühren dem Goodwill Ihres Unternehmens unterwerfen zu können. Für mein Büro teile ich Ihnen daher, insbesondere auch vor dem Ihnen sicherlich bekannten Hintergrund meiner und meiner Kundschaft nunmehr bereits seit über 10 Jahren allesamt erfolgreich gegen Ihr Unternehmen durchgesetzten Klageforderungen mit, dass Sie wohl oder übel bereit sein werden müssen, die von mir für meine Gutachten berechneten Gebühren entsprechend meiner, von den eingeschalteten Gerichten durchweg als üblich eingestuften Gebührentabelle, nach Recht und Gesetz und nicht nach dem Gutdünken Ihres Vorstandes zu bezahlen haben.
    Ihre in den bisher von mir geführten Prozessen an den Tag gelegte Unfairness (trotz besseren Wissens bestreiten jeglicher Darlegung bis hin zur Behauptung, dass die von mir begutachten Fahrzeuge trotz Ihrerseits erfolgter Fahrzeugschadenzahlung nicht meinen Kunden gehören etc.), zeigt mir im übrigen, dass die mir bereits aus meiner Zeit als DEKRA-Mitarbeiter bekannten Praktiken Ihres Hauses für mich keine Basis zum Aufbau einer Partnerschaft, deren Ziel die faire Abrechung gegenüber einem berechtigten Anspruchsteller sein sollte, darstellen können.

    Abschließend weise ich daraufhin, dass ich zwischenzeitlich bereits wieder vielfache Vorgänge vorliegen habe, die ich, soweit meine Forderungen trotz erfolgter Mahnungen an meine meine Kunden von diesen noch nicht ausgeglichen wurden, nach Abschluß der zur Zeit noch laufenden Klageverfahren zuversichtlich wieder zur Klage bringen werde und dann wiederum die Rechtsorgane unserer Republik und nicht die Vorstände Ihres Unternehmens darüber entscheiden, welche Gebühren mir in den jeweiligen Angelegenheiten rechtlich zustehen.
    Auch wenn es Ihrem Hause widerstrebt, werden Sie sich daran gewöhnen müssen, meine Gebühren nach Recht und Gesetz anzuerkennen. Im Gegenzug zu Ihrem Angebot biete ich Ihnen daher an, auf weitere Klageverfahren zu verzichten, wenn Sie, wie alle anderen hier bisher bekannt gewordenen Versicherer auch, bereit sind meine zur Zeit gültige, diesem Schreiben als Anlage beigefügte Gebührentabelle anzuerkennen. Insofern bitte ich um Ihre Mitteilung, ob Einverständnis hierzu besteht.
    Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
    Dipl.-Ing. der Fahrzeugtechnik Klaus Berger
    Kfz.-Sachverständiger in Dorsten

  8. Frank sagt:

    auch ich habe ein solches „Zumutungsschreiben“ erhalten.

    Werde darauf ebenfalls „zumutbar“ antworten.

  9. virus sagt:

    Hallo Herr Berger,
    ihre Antwort finde ich gut. Ich würde nur das Wort „Gebühren“ durch „Honorar“ ersetzen.
    Sie haben zutreffend erkannt, dass die Versicherung nun den „Gegner“, den sie nicht besiegen kann, zum „Freund“ ummodelieren will.

    MfG virus

  10. Hallo Herr Richter!

    Ich will auch so ein Schreiben!

    Sonst kann ich nicht, wie die anderen, hier mein Ablehnungsschreiben posten.

    Grüße
    HM

  11. Alex sagt:

    Hallo zusammen!
    Seid neuesten probiert die HUK telefonisch eine Vereinbarung zu treffen. Unter Vorwand das Honorar zusammen mit BVSK und Herrn E.F. abgesprochen zu haben…
    Als ich meinerseits erklärt habe dass, ich trotz möglicher Vereinbarung BVSK/HUK auf mein Honorar bestehe, würde die offene Rechnung zu 90% beglichen…
    Und wieder ein Fall für den RA.,
    Egal ob 10 € oder 300 € Der HUK-Willkür Parole bieten!

  12. SVS sagt:

    @Klaus Berger

    bitte nie und nimmer von Gebühren sprechen. Wir sollten nur von Honorar sprechen und schreiben.

    Gruss SVS

  13. tostenoneh sagt:

    darf man angesichts von euro wenigstens noch von geld sprechen, oder von den versicherunseigentümern entgangener rendite ?

  14. WESOR sagt:

    Bei uns hat die HUK-Coburg telefonisch darauf hingewiesen ob wir nicht auf die neue Liste hin unsere Klagen einstellen wollen. Es wäre dann Deutschlandweit leichter für die Schadenausbeuter/ der HUK-Coburg die Gutachterrechnungen nach einem Tableau zu regulieren,hat die Schadenleiterin gemeint.

    Da hört man ganz genau hin. Für Gutachten in Deutschland soll ein Preis gelten für die Versicherung ein undurschaubares Prämien- und Leistungswirrwar.

    Wer hat eine Meinung Richtung UWG, Kartellgesetz, Preisabsprachen?

  15. SV Stoll sagt:

    Hallo Miteinander,

    kehren wir mal in uns und überlegen in Ruhe:

    Wir alle sind mit unseren Büros Privatunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. In erster Linie Schadensgutachten für Geschädigte.
    Auf Basis der Rechtssprechung sowie unter Beachtung der Technik (Herstellerrichtlinien etc.)erstellen wir diese.
    Das Produkt verrechnen wir nach unserer Honorartabelle. Punkt!

    Wie kann es dann angehen, das uns eine Privatfirma, mit der wir nicht einmal direkte Geschäftsverbindungen haben, vorschreiben will, wie wir gegenüber unseren Kunden abzurechnen haben?

    Diese Schreiben und Anrufe könnten die sich sparen.

    Morgen ruft Hornbach (oder OBI oder Bauhaus)bei einem kleinen Eisenwarenhändler an und schreibt ihm vor, für welche Preise er einen Hammer verkaufen soll???????

    Wenn das Schule macht, kommt Morgen vielleicht ein anderer Versicherer auf andere Gedanken?
    „Wenn Sie den WBW, die WM, die Std.-Sätze XY ansetzen, dann….“??????????

    Es ist einfach gesagt eine Einmischung und Beeinflussung fremder Geschäftstriebe durch Ausübung der Markt- bzw. Geldmacht. Dies kann in unserem Rechtssystem ja wohl nicht angehen.

    Die wechselseitigen Bedingungen unseres Marktes werden durch juristische Rahmenbedingungen vorgegeben bzw. eingegrenzt. Freie Marktwirtschaft ja, aber nicht um jeden Preis. Wenn wir unseriös und unangemessen abrechnen würden, würde und müßte uns die Rechtssprechnung abstrafen. Das tut sie aber nicht.
    Dieser Erkenntnis muß sich auch die HUK-Coburg beugen. Wäre es andersrum, müssten ja auch wir uns beugen.

    Mfg. SV Stoll

  16. SV-BÜRO ROBERT SPÖRLEIN sagt:

    Schon wieder hat die HUCK trotz zwei Anwälten am Ag. Bamberg
    durch Richter Neller einen SV.Honorar Prozess Haushoch Verloren Aktz.4C 532/06
    Ich Gebe nicht auf.

  17. Und bei mir zahlt heute die HUK plötzlich und nach nur einem Anwaltschreiben an den Schädiger eine Rechnung doch vollständig?????

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben den Differenzbetrag von XXX nachbezahlt.

    Wir weisen darauf hin, dass die Abrechnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjustiz für künftige Fälle erfolgt.

    MFG

    Was ist denn nun los?

    Grüße
    HM

  18. Störtebeker sagt:

    Hallo SV-Büro Robert Spörlein,

    das ist gut so, dass Sie nicht aufgeben! Denn einige ewig gestrige Kollegen haben bereits vor langer Zeit schon aufgegeben – siehe Mitglieder so mancher SV-Verbände – Und wer aufgibt, hat bekanntlich bereits verloren.

    Ich könnte Ihnen dazu ein wahr gewordenes Märchen erzählen; über lauthals schnatternde, dumme Gänse, über einen stillen, listigen Fuchs und seine Kumpel aus der Hyänenbande. Aber dies würde hier den Rahmen sprengen. Lediglich das Ende dieses wahren Märchens möchte ich Ihnen mitteilen: Und so kam es, dass der listige Fuchs gemeinsam mit der Hyänenbande am Feuer saß und sich die Gänse schmecken lies. Und wenn sie nicht gestorben sind, so fressen sie noch heute!
    😉

    Grüße vom Märchenschiff
    Störtebeker

  19. Frank sagt:

    Hallo Heinzelmännchen,

    es geschehen noch Zeichen und Wunder Grins.

  20. Klaus Berger sagt:

    Hallo Heinzelmännchen,

    manchmal machen die das. Manchmal bitten Sie auch eine Klage zurückzunehmen. Es ist aber eher selten, und wird auch wohl die Ausnahme bleiben.
    Ich habe allgemein die Erfahrung gemacht, daß es einem einfach nicht gelingen will, einem dummen Menschen glaubhaft klarzumachen, daß er dumm ist. Das schaffen Sie auch mit noch so guten Worten nicht. Dieser Mensch wird es Ihnen niemals glauben.

    Aber wie heißt es so schön? „Die Hoffnung stirbt zu letzt“ und „steter Tropfen höhlt den Stein“.

    Also lasst unsere SV-Gemeinschaft mit den gleichgesinnten Anwälten nicht nur ein Tropfen sondern ein starker Dauerregen sein!

  21. RA Schepers sagt:

    Ich habe mein System bei der Mandatsbearbeitung etwas umgestellt. Wenn der Unfall durch die HUK zu regulieren ist, erhalten Fahrer und Halter mein Anspruchschreiben an die HUK in Kopie mit der Bitte, wegen der immer wieder auftretenden Probleme bei der Schadenregulierung für eine fristgerechte Zahlung zu sorgen.

  22. RA Saager sagt:

    Zitat RA Schepers:
    „Ich habe mein System bei der Mandatsbearbeitung etwas umgestellt. Wenn der Unfall durch die HUK zu regulieren ist, erhalten Fahrer und Halter mein Anspruchschreiben an die HUK in Kopie mit der Bitte, wegen der immer wieder auftretenden Probleme bei der Schadenregulierung für eine fristgerechte Zahlung zu sorgen.“

    Finde ich gut……

    (Habe ich sofort nachgeahmt :-))

    Grüße aus der Mitte von Franken

  23. „Erst wenn der letzte Cent ergaunert,
    die letzte Instanz verloren,
    der treueste Kunde vergrault ist,
    wird die HUK feststellen,
    daß man Geld nicht versichern kann.‘‘

    Weisheit der Captain Huk Piraten

  24. WESOR sagt:

    @Heizelmänchen 10,40 Sie sind zu billig!

  25. F.Hiltscher sagt:

    Wunder,Versehen oder reuige Buße?
    Bruderhilfe überweist vor ein paar Tagen auf mein unchristliches, aber verständliches Brieflein an die Sachbearbeiterin,den Restbetrag des gekürzten Honorares ohne Worte.

    Wurde hier einer göttlichen Eingebung Folge geleistet, oder ist das ein Ergebnis bzw. die auferlegte Buße zum Zwecke des Sündenerlasses nach der Osterbeichte?(LoL)

  26. tostenoneh sagt:

    habe eben vom sv aus hagen erfahren, das es dort bereits rechtssprechung gibt, wonach ra bei huk als gegner grundsätzlich mit 1,8 abrechnen können weil es dort immer soviele schwierigkeiten gibt, der sv meinte er müsse demnach auch bei huk mehr als sonst abrechnen weil für ihn durch zusatzaufwand bei huk fällen gegenüber anderen versicherungen dasselbe gilt. finde ich gut, ich schlage vor richtertabelle x 1,3 bis 1,4 (je nach persönlicher leidensgeschichte=anzahl der bisherigen klagen o ä- des sv) und 10% davon in die verbraucherschutzkasse zb zur finanzierung dieser seite…

  27. Eberhard Planner sagt:

    @hukis-liebling
    der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dieses Schreiben zur Kenntnis bringen, eine Beschwerde hierüber formulieren und Stellungnahme von dort fordern.

    Im Eifer des Gefechtes hast Du wohl die falsche Anlaufstelle für eine Beschwerde genannt.
    Ist aber auch nicht verkehrt, wenn auch das „BaFin“ ebenfalls Wind von dieser Sache bekommt.

    Vorrangig zuständig ist jedoch für illegale Preisabsprachen (wie immer dies auch BVSK und HUK nennnen,das

    Bundeskartellamt
    Kaiser- Friedrich- Str. 16
    53113 Bonn

    Teilt bitte im blog die Antwort dieser Behörde mit.

  28. Eberhard Planner sagt:

    @hukis-liebling
    „…der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dieses Schreiben zur Kenntnis bringen, eine Beschwerde hierüber formulieren und Stellungnahme von dort fordern.“

    Im Eifer des Gefechtes hast Du wohl die falsche Anlaufstelle für eine Beschwerde genannt.

    Ist aber auch nicht verkehrt, wenn das „BaFin“ ebenfalls Wind von dieser Sache bekommt.

    Vorrangig zuständig ist jedoch für illegale Preisabsprachen (wie immer dies auch BVSK und HUK nennnen,das ist eine Solche)
    das

    Bundeskartellamt
    Kaiser- Friedrich- Str. 16
    53113 Bonn

  29. Ingenieurbüro Rasche sagt:

    Lieber Herr Hiltscher,

    meinen herzlichsten Dank für Ihr Engagement und Ihr mutiges Eintreten in der Sache. Aus eigener Erfahrung kann ich vergleichsweise dazu feststellen, dass es bisher kein einziger Berufsverband der Kraftfahrzeugsachverständigen geschafft hat, auch nur annähernd eine solche Lawine des Engagements für die Unabhängigkeit in Gang zu setzen. Man spürt förmlich das von Ihnen entfachte Feuer der Begeisterung für eine gute und gerechte Sache und man sieht daran auch, dass diese Angelegenheit längst überfällig war. SIE haben es geschafft, die Thematik an die Oberfläche zu spülen und die verschiedensten Medien haben das Thema dank Ihrer Initiative ebenfalls aufgegriffen. Ich kenne Sie inzwischen wohl gut genug, um feststellen zu können, dass sich Ihre Kritik keineswegs gegen die Autoversicherere insgesamt richtet, sondern lediglich gegen den Amoklauf eines Versicherungsunternehmens, dessen Verhalten man mit normalen Beurteilungskriterien längst nicht mehr nachvollziehen kann.
    Leider muß man aber auch feststellen, dass es offenbar vielen „Kollegen“ immer noch zu gut geht und die auch nicht bereit sind, ihre Komfortzone aufzugeben, geschweige ein solches Engagement zu stützen. Sie können aber ganz sicher sein, dass nur tote Fische mit dem Strom schwimmen und eines Tages – schon biologisch bedingt – richtig an zu stinken fangen und untergehen, wenn man einmal davon absieht, dass Sie bei einem toten Fisch sowieso nicht mehr ein Feuer der Begeisterung entfachen können. Ihre Pioniertat ist auf einem guten Weg und ich bin mir sicher, dass sie von den engagierten Kollegen erfolgreich weitergetragen wird. Meine Hochachtung für Sie und alles Gute für die Zukunft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  30. dr.cobold sagt:

    R I C H T I G
    dass sich endlich mal eine der wichtigsten KFZ-Schadensversicherer Europas, die HUK-Coburg, mit dem größten und anerkanntesten Verband BVSK eV., dank der überaus großzügigen Mühe von dessen schlauen Vorsitzenden Elmar Fuchs(nomen est ohmen), welcher mit der HUK-Coburg in nächtelangen zähen Verhandlungen um sein Honorar verhandelt hat, außerdem ein wirklich segensreiches Vergütungskommen gleich für ALLE Sachverständigen in Deutschland zustande gebracht hat, und damit für weitere Jahre unverrückbar festschreibt.
    Endlich ist es vorbei mit der Zeit, als selbsternannte „unabhängige Sachverständige“ die seit zehn Jahren wohl etwas veraltete letzte Vereinbarung: Gesprächsergebnis HUK-BVSK vor Gericht in Misskredit bringen konnten. Es ist auch nur üble Nachrede einiger Neider des VSK etc., dass Herr Fuchs nur vom Fernsehen zu der neuen Vereinbarung gedrängt worden sein soll. Nein, er hatte es sowieso schon lange vor, mit der HUK lukrativ neu zu verhandeln. Er wartete nur auf den günstigen Zeitpunkt, bis die HUK als Vorreiter der deutschen Haftpflichtversicherer durch die letzten Fernsehsendungen zum Verbraucherschutz in eine für ihn günstige Verhandlungsposition für ihn gebracht war.
    Jetzt wird es zum Segen ALLER Sachverständiger endlich soweit kommen, dass auch der Bundesgerichtshof die Vergütung nach HUK-BVSK quasi durch die pure Marktdurchdringung der HUK-Coburg Versicherungen und die Anzahl der Abrechnungsfälle nach diesem neuen aktuellen Postulat anerkennen muss!
    Damit sollte dann endlich fest stehen, welche großartige Leistung der längstjährige Vorsitzende des BVSK auch für die übrigen Sachverständigen, die leider noch nicht im Verband angemeldet sind, erbracht hat.
    Der VKS und die anderen kleinen SV-Verbandschaften werden sich wohl anschließen müssen, wenn deren Mitglieder von der HUK-Coburg überhaupt noch ihre Gebühren bezahlt bekommen wollen, dass versteht sich ja wohl von selber.
    Es bleibt unverständlich, warum diese sich gegen die Fürsorge, quasi für umsonst, des BVSK wehren, wo diese die Abrechnung mit der HUK-Coburg doch künftig so einfach macht: kein Sachverständiger, der sich dieser Gebührenvorgabe nach HUK-BVSK anpasst, wird bei Schädigern mit HUK-Coburg-Deckungskarte noch künftig weiter diese ewigen Honorarprozesse und den laufenden Ärger mit seiner Kundschaft haben, welcher Segen für die überlasteten Gerichte.
    Bei drei Prozent anteiligen statistischen Sachverständigenkosten an den Gesamtschadenskosten wird die HUK-Coburg mit dem Greifen dieses quasi Üblichkeitspostulats die Versicherungsbeiträge ihrer Kunden nochmals ganz erheblich senken. Im Haftpflichtbereich dürften da so um die zehn Prozent bei verschiedenen PKW-Typen an Prämiensenkungen damit rechnerisch bestimmt möglich sein. Da die HUK-Coburg jetzt schon zu den billigsten Haftpflichtversicherern gehört, werden sich dann noch mehr Verbraucher mit besonderem Vertrauen, für eine HUK-Versicherung entscheiden und damit die praktische Durchsetzung der Vergütungsvereinbarung nach HUK-BVSK vollenden.

    Resümee:
    1. Liebe Sachverständige, treten Sie besser dem BVSK e.V. bei, denn dieser gemeinnützige Verband ( VERTRAUENSVERBAND ) legt ihren GESICHERTEN Gebührenrahmen für Sie fest, und Sie brauchen sich von da an nicht mehr über die Kürzungen der HUK, Bruderhilfe und DEVK etc. ärgern.

    2. Vorteil Nr 2: Da alle nur noch das gleiche verdienen, brauchen Sie sich auch nicht zu sorgen, ob noch so ein freier Sachverständiger–Kollege aus Ihrer Stadt für die gleiche Arbeit wie Sie etwa immer noch mehr Geld bekommt. Nein er bekommt es ohne Gerichtshilfe von der HUK-Coburg nicht! sondern man wird es mit den bekannten Standartschreiben bis zum bitteren Ende versuchen, dass alle Nicht-BVSK-Mitglieder noch weniger freiwillig ausbezahlt bekommen – also werden Sie besser sofort BVSK-Mitglied.

    3. Als Anerkennung für großartige Leistung des Vorsitzenden des BVSK, Herrn Rechtsanwalt Elmar Fuchs (dem ehrenwerten ewigen Streiter für Unabhängigkeit und Rechtschaffenheit) sollte von allen aufrechten Sachverständigen, bei der nächsten Vorstandswahl des BVSK e.V. natürlich eine den Verdiensten entsprechende Zustimmung ausgeteilt werden, Herr RA Elmar Fuchs hat es sich wirklich verdient.

    4. Jeder der seine Fahrzeuge zu überteuerten Prämien bei anderen Versicherungen versichert hat, die dem Beispiel der HUK-COBURG nicht folgen wollen, sollte nächstmöglich in das Netz des Vertrauens der HUK-Coburg wechseln. Neben den neu hinzugewonnenen Vertrauens-Sachverständigen des BVSK verfügt die HUK-Coburg schließlich ja immer noch über die vor Gericht – stets überzeugend als neutral und unabhängig erscheinenden DEKRA- Sachverständigen! und weiterhin über das größte Netzwerk ihrer Eigenen Vertrauenswerkstätten. Und über eins können Sie sich sicher sein: alle Vertrauensbetriebe arbeiten mit Sicherheit nach den strengen Vorgaben der HUK-Coburg und nicht nach den Vorgaben von irgendwelchen selbsternannten Sachverständigen. Alle eigenen Vertrauens-Sachverständigen werden von der HUK ständig überwacht. Ja, so viel Vertrauen bekommt der Verbraucher eben nur bei der HUK-Coburg entgegengebracht, und das lohnt sich eben!

  31. WESOR sagt:

    dr. cobold, HUK ich habe getextet. Also denken Sie die Marktwirtschaft gibt es nicht mehr und BVSK und DEKRA bestimmen einheitlichen Preis / Schadenhöhe für Deutschland.

    Da werden sich viele nicht damit abfinden.

    dr. cobold danke für diesen Beitrag, er bringt eigentlich nur das Faß zum überlaufen.

  32. fanvomfux sagt:

    Bin mal gespannt wann Verbände für die Karosseriebauer, Elektriker,Mechaniker usw. die Stundensätze ihrer Mitglieder festlegen.
    Viele fragen sich allerdings warum dies noch nicht geschehen ist.
    Eigentlich ist das einfach erklärbar; hier hat man weniger SV als Mitglieder, dafür aber mehr Leute welche ihre Stundensätze bzw. den Werklohn ganz alleine ausrechnen können.
    Sozusagen „selbsternannte Preisausrechner“!

  33. runabout sagt:

    Aus den veröffentlichtten Zahlen des GDV lassen sich interessante Schlußfolgerungen ziehen:
    Kfz-HAftpflicht 2005:

    Anzahl der Haftpflichtversicherten KFZ in D:
    52,960 Mio.
    Gesamter Schadensaufwand KFZ-Haftpflicht:
    €12,133 Mrd.

    Daraus folgt nach Adam Riese:

    SCHADENSAUFWAND JE VERSICHERTEN IM JAHR 2005:

    € 229 !!!

    WIE HOCH IST EUER JAHRESBEITRAG?

  34. sehender sagt:

    Hallo dr. cobold,

    selten habe ich einen so amüsanten Kommentar gelesen, wie es Ihrer darstellt. Einfach SPITZE! (LOL – Meine Lachmuskulatur zeigt erste Anzeichen eines ausgewachsenen Muskelkaters)

    Ich befürchte nur, dass es doch noch einige oberschlaue ewig Gestrige gibt, die Ihren „Galgenhumor“ nicht verstehen werden. Ich denke da beispielsweise an die Immernochmitglieder so mancher SV-Verbände. (LOL)

  35. Versicherungsfuzzi sagt:

    @runabout:

    Ich hätte ein paar Geschädigte, denen ich gerne Ihre Rechnung vorlegen würde.

    Schadenaufwand bei einem Wachkomapatienten oder einem querschnittsgelähmten Kind: ca. 750.000 EUR.

    Wie lange müssen Sie nach Adam Ries bei einem durchschnittlichen Versicherungsbeitrag von 500 EUR dafür zahlen?

    Nur ca. 1500 Jahre.

    Anzahl der Unfälle in Deutschland mit SCHWERverletzten:
    ca. 100.000 pro Jahr!!

    Manchmal kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln…

  36. Skydiver sagt:

    Der Schadenaufwand bei einem Wachkomapatienten kann ja relativ gesehen nicht sehr hoch sein, der BVSK hat ja nicht mehr so viele Mitglieder.

    @dr.cobold genialer Beitrag, leider werden viele ihn nicht verstehen, Schade.

  37. hukis-liebling sagt:

    @versicherungsfuzzi:
    „Anzahl der Unfälle mit SCHWERverletzten: ca. 100.000 pro Jahr!

    „Haben Sie diese Zahlen aus dem „statistischen Bundesamt des IRAK“ übernommen?

    Die Zahlen des statistischen Bundesamt der BRD für 2004 lauten:

    Unfälle mit SCHWERverletzen in 2004: 40.865!!!

    Für Ihr Beispiel „Querschnittsgelähmtes Kind“ werden gerade mal
    8!!!!! Unfälle mit SCHWERverletzen Kindern

    in der amtlichen Statistik aufgeführt.

    Wenn Sie dann noch die statistischen Kriterien für „Schwerverletzte“ in Betracht ziehen, verbleiben an SCHWERSTverletzten, (wie Sie ausführen,Querschnittsgelähmtes Kind/ Wachkomapatient) gerade mal ein paar Handvoll über.

    Natürlich ist schon ein einziger Schwerstverletzter einer zuviel, damit wir uns richtig verstehen.

    Ich wollte mit meinen Ausführungen ausschließlich die Zahlen-Türkereien von „Versicherungsfuzzis“ aufdecken.

  38. hukis-liebling sagt:

    @versicherungsfuzzi

    Nachtrag:
    ich, für meine Persone kann nur über Ihre wissentlich verbreiteten Unwahrheiten den Kopf schütteln.

    Nicht jedoch über runabout, dessen Zahlen sind korrekt wiedergegeben.

  39. WESOR sagt:

    Das Geschäft mit der Angst beherrschen die Versicherer. Der nahestehende BVSK mit seinen Sachverständigen kommt laut dr. cobold der Sache jetzt gleich. Wer nicht im BVSK ist bekommt sein Honorar nur über das Gericht bei der HUK-Coburg, Bruderhilfe und DEVK laut diesen Berichtes.

    Also freie Sachverständige klärt jeden Geschädigten darüber auf. Das geltende Recht soll jetzt von der HUK-Coburg, Bruderhilfe, DEVK, BVSK und DEKRA bestimmt werden.

    Ein Beispiel: Die Fahrertüre eines hell metallfarbenen Mitsubishi wird eingedrückt. Fronttüre erneuern, Kotflügel und Fondtüre beilackieren. Von uns so im Gutachten, vom Lackierer so ausgeführt und berechnet. Von der HUK-Coburg kommt ein Schreiben mit DEKRA-Anhang. Der DEKRA Sachverständige bemerkt: Beilackierungen nicht erforderlich. Die HUK-Coburg kürzt die Schadenersatzleistung um 412, €. Jetzt muß geklagt werden. Jeder dieser Versicherungsnehmer von HUK-Coburg, Bruderhilfe, DEVK gehört sofort mitverklagt. Damit diese Schnäppchenjäger erleben wo sie versichert sind.

    Kann den Fernsehwerbung wirklich so schädlich sein fürs Gehirn. Der Victoria Versicherungsvertreter in Zusammenarbeit mit der Hypovereinsbank besucht und beschwatzt meiner 80 jährigen Tante bettlägerig eine Lebensversicherung über 100.000 EUR Einmalzahlung auf mit 568 € Monatsrente. Die freut sich über den Blumenstrauß und erzählt, der Victoriavertreter hat nur gesagt „ich soll nur den Empfang der Blumen bestätigen“. Auf die Vorhaltung, hast du denn nicht gesehen, dass das ein Versicherungsantrag ist, du weißt doch ohne Brille kann ich doch nichts lesen, ich hab doch immer eine Lebensversicherung gehabt.
    Jede Moral ist diesen Versicherungsleuten verloren gegangen. Profit und Provision und sonst nichts haben die im Kopf.

  40. @Wesor:“Ein Beispiel: Die Fahrertüre eines hell metallfarbenen Mitsubishi wird eingedrückt. Fronttüre erneuern, Kotflügel und Fondtüre beilackieren. Von uns so im Gutachten, vom Lackierer so ausgeführt und berechnet. Von der HUK-Coburg kommt ein Schreiben mit DEKRA-Anhang. Der DEKRA Sachverständige bemerkt: Beilackierungen nicht erforderlich. Die HUK-Coburg kürzt die Schadenersatzleistung um 412, €. Jetzt muß geklagt werden. Jeder dieser Versicherungsnehmer von HUK-Coburg, Bruderhilfe, DEVK gehört sofort mitverklagt. Damit diese Schnäppchenjäger erleben wo sie versichert sind.“

    Ist dieses Verhalten nicht wettbewerbswidrig im Bezug zur Reparaturfirma, indem Druck auf den Geschädigten ausgeübt wird ?

    Wo wird den DEKRA-Sachverständigen gelehrt, dass man bei Metallic-Lackierungen nicht beilackieren muss und wo steht dass ?

    Grüße an den Blog

  41. WESOR sagt:

    Stillermitleser: Das hört man von Versicherungen, DEKRA, BVSK bei Kasko-Schäden soll das nicht bezahlt werden. Weil hier hat die Versicherung ein Weisungsrecht und der Versicherungsnehmer nur die Beitragspflicht. Dass das Auto hinterher mehrfarbig ist nach der Partnerwerkstätten- Instandsetzung hat der Versicherungsnehmer hinzunehmen , er hat ja keinen der ihm hilft sein Recht auf ordentliche Instandsetzung auch bei Kasko durchzusetzen. Ausrichten, spachteln, lackieren und dafür wird er mit einem Ersatzwagen gelockt.

  42. Sir Henry Morgan sagt:

    Der Inhalt des von „The Associated Press GmbH“ unter dem Titel
    Werkstattbindung auf dem Vormarsch“ veröffentlichte Bericht wurde von diversen Medien wiedergegeben z.B. unter

    http://www.net-tribune.de/article/040407-18.php
    http://www.n-tv.de/771868.html
    http://www.on-live.de/nachrichten_316_DEU_HTML.php

    Stellvertretend möchte ich hier den Inhalt von Yahoo Deutschland wiedergeben:

    Reisen & Verkehr Werkstattbindung auf dem Vormarsch

    Mittwoch 4. April 2007, 10:09 Uhr

    München (AP) Wer sich vor kurzem eine günstige Autoversicherung zugelegt und jetzt einen Unfall am Hals hat, merkt oft: Die Freiheit, den Wagen in die bewährte Werkstatt nebenan zu bringen, ist dahin. Für einen großzügigen Rabatt von bis zu 15 bis 20 Prozent hat nun der Kaskoversicherer das Heft in der Hand. Er bestimmt, in welchem Betrieb der Wagen gerichtet wird und zu welchen Konditionen. Der Kunde braucht sich in der Regel um nichts mehr kümmern. Wohnt er auf dem Land, wird sein kaputtes Auto meist abgeholt, repariert zurückgebracht, den Ersatzwagen gibt es obendrein.

    Während die Versicherer mit solchen Angeboten ihre Kosten unterm Strich deutlich drücken können, geht die Rechnung für den Kunden längst nicht immer auf..

    …weiterlesen!

    Grüße
    Sir Henry

  43. SV sagt:

    Jaja,

    der BVSK hat gesagt, der BVSK warnt und die Juristin des BVSK UND SOWIESO DER BVSK BVSK………………und wieder rät der BVSK ZUR VORSICHT!!!

    Der BVSK die Verbraucherschützer vor dem Herren!!!

    Man muss doch diesen Schwachsinn nicht auch noch verlinken, überall wo eine Kamera oder ein Micro auftaucht springen diese Verräter dazwischen, einfach nur noch zum Kotzen.

    Pfui Teufel!

  44. hukis-liebling sagt:

    wer weiß denn g e n a u , wie viele Mitglieder dieser über alle Maßen „wichtige BVSK“ überhaupt noch zählt?

    Kollegen, welche noch einigermaßen bei Verstand sind, haben diesem „wichtigen Bundesverband“ hoffentlich bereits zahlreich den Rücken gekehrt.

    Ich kann dem SV nur zustimmen:

    Keine Verlinkung mehr zu diesen Schädlingen der wirklich unabhängigen KFZ- Sachverständigen!

    Noch besser:
    Alle Links rauswerfen in denen diese Publicity- geilen Herrschaften ihren Senf abgeben!!!

  45. Heinzelmännchen sagt:

    Es wird hoffentlich bald einen neuen starken Verband geben der tatsächlichen Verbraucherschutz betreibt:

    Nachrichtliche Einladung für die angemeldeten Teilnehmer zur 1. förmlichen Versammlung von Unfall.Net

    Bis dahin wird man wohl mit den vermeintlichen Verbraucherschützern Leben müssen, diese sind leider derzeit Presseansprechpartner Nr. 1.

    Grüße
    HM

  46. runabout sagt:

    @ Versicherungsfuzzi

    Was wir hier betreiben ist Mathematik.

    In den Zahlen des GDV ist ALLES enthalten, auch der querschnittsgelähmte Wachkomapatient.

    Allerdings bedeutet das bei dem von Ihnen ins Spiel gebrachten Durchschnittsbeitrag von 500 €
    eine Marge von 118 %.

    Kein Wunder, daß Herr Hoenen hier von auskömmlich spricht.

  47. @stillermitleser
    bei aller Diskussion über Ansprüche und Nichtansprüchen müssen wir fair bleiben und bedenken, daß in der AKB für den Kaskovertrag eine Klausel niedergeschrieben ist, die da heißt „Minderung an Wert und Aussehen“ gehören nicht zum Leistungsumfang des Kaskoversicherungsschutzes. Die Beilackierung von angrenzenden Bauteilen ist daher im Kaskofall nicht ohne jede Bedenken. Durch die Handhabung dieser Klausel trennt sich allerdings die Spreu vom Weizen bei den Versicheren. Und wohl gemerkt, die Diskussion kann nur für den Kaskofall, nicht aber für den Haftpflichtschaden gelten.

  48. Versicherungsfuzzi sagt:

    @hukis-liebling
    Mir zu unterstellen, ich verbreite „wissentlich Unwahrheiten“ ist schon fast unverschämt!

    Meine ursprünglichen Zahlen stammten aus einer – älteren – Veröffentlichung des GDV, auf den sich ja auch runabaout bezog.

    Beim Statistischen Bundesamt finde ich Ihre Zahlen nicht. Ganz im Gegenteil: Für 2005 werden dort 76.952 Schwerverletzte angegeben (für 2004 noch über 80.000) Wer es nachlesen möchte: bitte sehr! Seite 5, Tabelle 1
    https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1018749

    Die Differenz zum GDV ergibt sich vermutlich daraus, dass das Bundesamt ausschließlich die polizeilichen Erhebungen berücksichtigt, die aber als Schwerverletzten nur erfassen, wer unmittelbar nach dem Unfall stationär behandelt wurde. Spätfolgen und anfänglich harmlos erscheinende Langzeiterkrankungen sind damit nicht erfasst.
    Wenn wir gerade dabei sind, angebliche „Zahlentürkereien“ aufzudecken, warum weisen Sie dann nicht darauf hin, dass die von runabaout aufgemachte Rechnung schon unsinnig ist, weil sie Äpfel durch Birnen dividiert?
    Der Schadenaufwand pro Versicherten ist eine völlig nichtssagende Größe da – glücklicherweise – eben nicht jeder Versicherte einen Schaden verursacht. Wenn dem so wäre, müssten die Prämien um ein vielfaches höher sein als sie sind. Die KFZ-Versicherung ist eben keine Bausparkasse.
    Sinn macht allenfalls, das Beitragsvolumen (abzüglich der Kosten) durch die Anzahl der Schäden zu dividieren. Das ergibt den Aufwand pro Schadenfall (ca. 3.500 EUR).
    Link: http://service.gdv.de/zdf/module/zdf/images/thumb/1171903508.gif

    Aber Daten und Fakten sind am Stammtisch ja meistens nicht besonders beliebt.

    Kopfschüttelnden Gruß
    Versicherungsfuzzi

  49. HUKI sagt:

    Sprechen wir über das Jahr 2005?

    HUK Coburg schreibt Rekordgewinn

    Rekordgewinn_Allianz

    Wer ist hier unverschämt, bzw. was wollen Sie uns hier weis machen?

    Hadbanging
    HUKI

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