Quo vadis, BVSK ?

Als ich von den Bestrebungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) Kenntnis bekam eine neue Organisation aufzubauen, war ich Anfangs der Meinung, man wolle die SSH Mitglieder elegant ausgliedern, um nicht immer den Vorwurf der Versicherungsabhängigkeit ausgesetzt zu sein.
Das erweist sich aber als Trugschluss.

Der Geschäftsführer Herr Elmar Fuchs hat tatsächlich vor, neben dem BVSK noch eine weitere Orgabnisation aufzubauen welche die Zielgruppen von Leasingfirmen , Firmenfuhrparks usw. ansprechen bzw. erreichen soll.
Herr E. Fuchs, wagt es jetzt tatsächlich eine Konkurrenz gegen viele eigene, den Verband zugehörigen SSH Mitgliedern und auch gegen jene die nicht diese Vorgaben der neuen Organisation erfüllen können, aufzubauen.
Die Marktanteile sind aber schon verteilt. Wie kann man nun erfolgreich in solche Märkte eingreifen?
1. Nur mit noch niedrigeren Preisen wie die SSH sie hat?
2. Mit wesentlich mehr Zugeständnissen wie sie die SSH bereits für die Auftraggeber macht?
3. Und m. M. alles auf Kosten der übrigen BVSK Mitglieder, welche schön brav und naiv ihre Beiträge dafür einzahlen damit ein
  "nicht über den eigenen Tellerrand" blickender Geschäftsführer eigene Konkurrenzen züchtet.
Man darf gespannt sein wie lange sich dieser Verband noch als größter und mitgliedstärkster ausgeben kann.

Also liebe BVSK Kollegen seit doch wenigstens diesesmal wachsam, sonst bekommt ihr evtl. eine Wettbewerbssituation, welche fataler nicht sein kann. Und natürlich ein neues "übliches" Honorartableau welches diesesmal nicht nur 30% unter den Normalpreisen sondern dann mindestens 40-50% darunter liegt.
Ganz zum Schluß möchte ich auch betonen, dass auch wir Verbandsfreie unabhängige Kollegen, die mit Sicherheit kommenden neuen Honorarabsprachen zu spüren bekommen.

PS.
Kennt ihr eigentlich die Geschichte vom trojanischen Pferd? Fällt mir gerade so ein als ich das alles nochmals so durchgelesen habe.

MfG

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89 Antworten zu Quo vadis, BVSK ?

  1. tostenoneh sagt:

    und ich dachte schon es geht nur mir so, das ruft schon wieder mächtig nach konstatierter aktion und ausfegen,
    da habe ich fast monatlich hier einen beispielfall .

  2. internetleser sagt:

    @hammings

    „In einem medienwirksamen Strafprozess wurde ich auf Druck der Verteidiger als weiterer Sachverständiger ernannt.
    Der erste hatte den Verkehrsunfall rein textlich “rekonstruiertâ€?. Auf Druck der Verteidigung hat er dann ein Programm verwendet, aber falsch. Die Eingabewerte wurden dabei dem ja schon bestehenden Ergebnis angepasst, was haarsträubende Werte ergab. Teilabschnitte des Unfallgeschehens wurden einfach ausgelassen (war wohl zu kompliziert).“

    Diese „Sachverständigen“ müssen benannt werden, gegegebenenfalls an anderer Stelle. Gutachten sollten zur Ãœberprüfung zur Verfügung werden. Vielleicht können Geschädigte dann künftig durch Ablehnungsanträge vor solchen „Blendern“ geschützt werden.

  3. Hallo Blog,

    laut Dekra Pressemitteilung rechnete die nach Aufwand ab. Ist die untenstehende Sicherungsabtretung schon älter ?

  4. Hallo Blog,

    nochmals zweiter Versuch:

    Created by DEKRA
    Hiermit beauftrage ich die DEKRA Automobil GmbH mit der Erstellung eines Schadengutachtens.
    Sicherungsabtretung
    Auftraggeber:
    Anschrift:
    Amtl. Kennzeichen:
    Verursacher:
    Anschrift:
    Amtl. Kennzeichen:
    Versicherung:
    Anschrift:
    Versicherungsschein-Nr.:
    Schadenfall vom:
    Herr / Frau / Firma
    tritt / treten seinen / ihren Schadenersatzanspruch aus dem oben genannten Schaden wie folgt an die DEKRA
    Automobil GmbH ab:
    Die DEKRA Automobil GmbH ist mit der Erstellung eines Gutachtens zum Unfallschaden beauftragt worden. In
    Höhe der DEKRA-Rechnung, die aus Anlass des Gutachtens erstellt worden ist, trete(n) ich / wir die Schadenersatzansprüche
    aus dem vorbezeichneten Unfall, die mir / uns gegen den Unfallverursacher, den Halter und
    den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeuges zustehen, unwiderruflich an die DEKRA Automobil GmbH ab.
    Die Abtretung bezieht sich auf den Entschädigungsbetrag (incl. MwSt.), den die KH-Versicherung / der
    Fahrzeugführer und der Halter aufgrund meiner / unserer Schadenersatzforderung zu entrichten hat. Ich / wir
    verpflichte(n) mich / uns, diese Abtretung dem Versicherer / Unfallverursacher / Halter anzuzeigen und die
    Anspruchsgegner anzuweisen, den Entschädigungsbetrag unmittelbar an die DEKRA Automobil GmbH zu
    zahlen, wenn und soweit ich / wir das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bezahle(n)
    und mich / uns davon in Kenntnis zu setzen.
    Durch diese Sicherungsabtretung werden die Ansprüche der DEKRA Automobil GmbH aus dem
    Sachverständigenvertrag gegen mich / uns nicht berührt. Die DEKRA Automobil GmbH kann die Ansprüche zu
    jeder Zeit gegen mich / uns geltend machen, verzichtet in diesem Fall jedoch Zug um Zug auf die Rechte aus
    der Sicherungsabtretung gegenüber den Anspruchsgegnern.
    Ich / wir habe(n) für die Geltendmachung und Durchsetzung meiner / unserer Schadenersatzansprüche gegen
    die Anspruchsgegner selbst zu sorgen.
    Eine Zweitschrift dieser Sicherungsabtretung habe(n) ich / wir erhalten.
    (Ort, Datum)
    (Unterschrift des Anspruchstellers)
    Created by DEKRA

  5. F.Hiltscher sagt:

    Hallo stillermitleser,
    leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.
    Vielleicht wissen andere hier mehr.
    MfG

  6. WESOR sagt:

    @Stillermitleser aus der Sicherungsabtretung geht die Rechnungsstellung nicht hervor. Wenn Sie an die DEKRA den Gutachtenauftrag vergeben, lassen sie sich die Preisliste für Gutachtenleistungen vorlegen. Dabei können Sie dann explizit nachfragen ob nach Schadenhöhe oder nach Stundenlohn abgerechnet wird. Wenn nach Stundenlohn abgerechnet wird dann schreiben Sie diesen Stundenlohn in den Auftrag.

  7. Hallo WESOR,

    in der Mitte der Sicherungsabretung steht:

    Die Abtretung bezieht sich auf den Entschädigungsbetrag (incl. MwSt.), den die KH-Versicherung / der
    Fahrzeugführer und der Halter aufgrund meiner / unserer Schadenersatzforderung zu entrichten hat. Ich / wir
    verpflichte(n) mich / uns, diese Abtretung dem Versicherer / Unfallverursacher / Halter anzuzeigen und die
    Anspruchsgegner anzuweisen, den Entschädigungsbetrag unmittelbar an die DEKRA Automobil GmbH zu
    zahlen, wenn und soweit ich / wir das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bezahle(n)
    und mich / uns davon in Kenntnis zu setzen.

    –Hier ist aber von Honorar die Rede–

    Sonst kann ich nochmals nachfragen.

  8. virus sagt:

    Hallo zusammen,

    hat denn noch keiner die aktuelle Unfall- und Fahrzeugtechnik gelesen?
    Ich kaufe mir jetzt jedenfalls einen 7BMW und bezahle einen Opel Corsa.

    MfG Virus

  9. H. Nordmeier sagt:

    @ Stillermitleser Montag, 05.03.2007 um 16:10

    „laut Dekra Pressemitteilung rechnete die nach Aufwand ab. Ist die untenstehende Sicherungsabtretung schon älter ?“

    Die aufgezeigte Abtretungform dürfte bald 20 Jahre alt sein.

    Ich dachte bisher die DEKRA rechnet auch nach Reparaturkosten- „Aufwand“ ab.

    LOL

  10. Hallo Blog,

    letztes Jahr hatte ich schon mal einen Unfall.

    MB Tür h l erneuern ca.~ 1450,- Euronen inkl. MwSt

    Gutachterkosten DEKRA ca. ~ 270.- Euronen inkl. MwSt.

    war das Honorar für die DEKRA nicht zu hoch ?

  11. Andreas sagt:

    Nein, denn die DEKRA ist bei Privataufträgen interessanterweise nicht viel billiger oder teurer als das Gros der freien und unabhängigen SV.

    Lediglich dann, wenn der Auftrag durch eine Versicherung gegeben wird, dann werden Dumping-Preise gemacht. Das merkt man dann halt an der Arbeit.

    Alle Aufträge müssen schnell, schnell, schnell erledigt werden, um die Draufzahler mit den ordentlich abgerechneten GA zu kompensieren und über die eingesparte Zeit lässt sich dann noch etwas Gewinn erwirtschaften.

    Grüße

    Andreas

  12. tostenoneh sagt:

    hört sich ja fast an ,wie die mietwagenpreisproblematik, hoffentlich überträgt der bgh einmal das dann nicht auf alle gutachter sondern beschränkt sich auf diesen konzern.

  13. Peter Pan sagt:

    hallo tostenoneh

  14. Frank sagt:

    HUK Rechtsanwalt erklärt BVSK Erhebung für „nicht maßgebend!!!

    Auszug

    ……der Vwerwndung einer BVSK-Befragung widersetzen wir uns, zumal nach unserer Kenntnis gerade einmal 10% der tätigen Sachverständigen (anm. welcher?) diesem Verband angehören.

    Prima was? Nun gilt auch die BVSK-HUK Absprache nichts mehr. Oder sehe ich das falsch?

  15. Frank sagt:

    Tschuldigung

    soll natürlich Verwendung lauten

  16. WESOR sagt:

    @Frank
    Da siehste mal wie aus dem größten Verband plötzlich nur 10 % SV Mitglieder werden. Die HUK-Coburg will jetzt mit hilfe der neuen Verbände unter das BVSK Honorar. Man sollte einen Kfz-SV e.V. gründen der nur Mitglieder aufnimmt die eine bestimmte Honorargröße verrechnen. Die Satzung soll nur ausgelegt werden auf eine verbindliche Honorarhöhe für die Mitglieder. Das Mitglied verpflichtet sich nach Schadenhöhe abzurechnen und unterschreitet den vereinbarten Wert nicht.
    Somit entsteht ein Verband der uns nützt. Die Billigmeier können doch machen was sie wollen. Im GG steht Jeder darf sich selbst schädigen. Betreuungspflicht gibt es nicht.

    Eine Vereinsgründung eine Datenbank und Ende. Der Mitgliedsbeitrag von 10 €. Dann hätten die freien SV eine Preisliste geschaffen. Keine Zwangsseminare.

  17. virus sagt:

    Hallo Frank,

    du bist ja ein kleiner Allesmerken. (das ist lieb gemeint)
    Es stand schon in diesem Bleg, dass die HUK-Coburg die ehemaligen Absprachen mit ihren SVs nicht mehr einhält und auch deren Honorare nun fleißig kürzt.
    Ja und ich kann es mir nicht verkneifen – den GA im Osten wird das Honorar gekürzt, weil hier sowieso alle arm sind und da kann es nicht sein, dass GA ihre Rechnungen bezahlt bekommen. So ungefähr die Aussage eines SB der HUK.

    Braucht es da noch mehr Worte!!!!

  18. thogo sagt:

    die bewußten Falschaussagen des RA A… der HUK sind mir bekannt.
    Von diesem RA werden ganz bewußt und vorsätzlich Falschaussagen getätigt. Von meiner Seite werde ich gegen diesen RA mit einer Unterlassungsklage vorgehen.

  19. Frank sagt:

    @Wesor,

    zu 14:48

    Gemach, Gemach. Gut Ding braucht Weile!

  20. Frank sagt:

    @Wesor,

    was heist hier „kleiner Allesmerker“Grins.
    Sind fast zwei Meter und 110kg etwa nichts?

  21. Frank sagt:

    Tschuldigung,
    meine natürlich Virus

  22. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Männer – heute ist Frauentag!

    Aber nun zu dem, was Herr RA M. aus Köln u.a. dem Gericht in einem bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren schrieb:

    ….

    Ausgehend von 73 Minuten ergibt sich die Überhöhung der Kostenrechnung in Höhe von netto 195,00 € bei einem angemessenen Stundensatz von 52,00 EUR oder maximal 75,00 € entsprechend JVEG.
    Beweis Sachverständigengutachten

    Das Gesprächsergebnis zwischen HUK und BVSK hat im Verhältnis zu Dritten wie dem Kläger oder dem Sachverständigen keine Bedeutung (vgl. LG Klön, AZ.: 24 0 19/02).
    (man lese und staune)

    Es wird daurauf hingewiesen, dass die Beklagte die Beträge des Gesprächsergebnisses lediglich toleriert, jedoch auch hier die Ansicht vertritt, dass die Beträge nicht aufwandsbezogen und deutlich übersetzt sind.
    (was meinen wohl Herr Fuschs und die BVSK-Mitglieder dazu?)

    Lediglich wegen des Massengeschäftes wird dieser Betrag als oberster Toleranzrahmen einschließlich sämtlicher Nebenkosten toleriert, um eine sich sonst einstellende Prozessflut zu vermeiden. Die Beklagte sieht sich jederzeit in der Lage, dieses zu ändern, wobei dann die Gerichte jedoch sicherlich noch Sollstellen aufbauen mussten.

    ….
    Schade, dass ich kein Richter bin. Aber wie gesagt, heute ist Frauentag und das ist ja auch was.

    Schöne Grüße
    Chr. Zimper

  23. virus sagt:

    Hallo Frank,

    nehme natürlich das „kleiner“ s o f o r t zurück.
    Denn bei diesem Proportionen kann ein Virus im Streitfall nur den Kürzeren ziehen.

    MfG virus

  24. Leser sagt:

    @Chr. Zimper

    „Die Beklagte sieht sich jederzeit in der Lage, dieses zu ändern, wobei dann die Gerichte jedoch sicherlich noch Sollstellen aufbauen mussten.“

    1. Mietwagenkrieg
    2. Sachverständigenkrieg
    3. Werkstattkrieg
    4. Rechtsanwaltskrieg

    Kommt jetzt 5. der Gerichtskrieg?
    Die Formulierung der „Drohung“ könnte als Erpressung verstanden werden?

  25. H. Nordmeier sagt:

    Also jetzt für jeden Richter in Deutschland noch mal zum Mitlesen; HUK-Coburg will nun tatsächlich den Staat im Staat durchsetzen.

    Ohne Worte, kpl. Größenwahn dieser Abständigen!

    @Frau Zimper

    benötige dringend diese Aussage des Fleischergesellen schriftlich!

  26. Hallo Blog,

    mein Anwalt hat heute folgendes Schreiben von der Versicherung erhalten:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    als zuständiger Versicherer haben wir Ihr Schreiben vom 25.01.2007 erhalten und Ihre anwaltliche Vertretung zur Kenntnis genommen.

    Wir haben das eingereichte Gutachten zum Prüfen gegeben. Desweiteren erwarten wir noch eine ergänzende Stellungnahme unserer Kundin.

    Sobald uns die angeforderten Unterlagen vorliegen, kommen wir auf den Vorgang zurück.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr XY-Schadenteam“

    Wie lange kann das noch dauern ?

  27. RA Schepers sagt:

    Vier Wochen sollten zur Schadenregulierung reichen, wenn keine besonderen Gründe vorliegen. RA – Schreiben 25.1., heute ist der 8.3.

    Also Klage raus

  28. lutz imhof sagt:

    hallo stillermitleser
    das scheint mir die übliche hinhaltetaktik zu sein.
    man schiebt ein prüfungsrecht vor,wo es nichts zu prüfen gibt um die eigenen zinseinnahmen zu mehren und einer verzugszinsforderung ihrerseits zu begegnen.
    nach der rechtsprechung hat ein versicherer je nach schwierigkeit 2-4 wochen zeit,eingereichte schadensunterlagen bei bedarf zu prüfen.
    also:frist setzen und mit klage drohen;das hilft,weil ihre verzugszinsen 5%-punkte über dem basiszinssatz der ezb betragen!m.f.g.lutz imhof

  29. RA Bernhard Trögl sagt:

    @stillermitleser

    Urteil AG Erlangen, Urteil vom 30.03.2005, Az.1 C 1787/04: 14 Tage Prüfungsfrist genügen, anschließend darf geklagte werden und Verzugszinsen verlangt werden.

  30. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Leser, hallo Herr Nordmeier,

    das Schreiben stammt aus der Zeit, als unser OLG Urteil gesprochen wurde, also Frühjahr 2006 und diente meiner Meinung nach dazu, dem Richter aufzuzeigen, womit er rechnen muss, wenn er nun doch für den Kläger entscheiden sollte. Ich denke, es ist doch nun bewiesen, dass die HUK-Coburg hier keine leeren Versprechen in die Welt setzt, sondern Nägel mit Köpfen macht, wenn – wie hier immer wieder aufgezeigt wird – dass nunmehr jeder GA (ich gehen davon aus) seine Rechung einklagen muss, der nicht bereit ist, sich den ruinösem Honorarvorschriften der Versicherung zu beugen.

    Es ist an der Zeit, nun wirklich einen Weg zu finden, hier einen endgültigen Riegel vorzuschieben. Findet sich wirklich kein Rechtswissenschaftler der – im Sinne des Rechts – bereit ist, hier in Zusammenarbeit mit den Captain-HUK-Autoren tätig zu werden?

    Mit nachdenklichen Grüßen

    Christiane Zimper

  31. Hallo Blog,

    danke für die Tipps. Werde mal mit meinem Anwalt reden. War der 2. Unfall an dem Wagen, vielleicht
    deshalb die Verzögerung ?

    Der 1. Unfall war vorne links(repariert) und der
    jetzige links hinten.

  32. SV Stoll sagt:

    Davon können Sie ausgehen. Der Schaden wurde bestimmt bei einer Querprüfung in den Wagnisdateien über Ihre Fahrgestellnummer gefunden.

    SV Stoll

  33. tostenoneh sagt:

    Der BVSK verrät offensichtlich beim Restwert die Interessen der Berufsgruppe der versicherungsunabhängigen qualifizierten KFZ- Sachverständigen (BVUQK)und arbeitet den Versicherungsinteressen direkt zu. Seit Neuestem ist der BVSK sogar selbst über einen Rahmenvertrag direkt am Auto-Online-Gewinn beteiligt, Versicherungen nutzen diesen Branchenverrat bereits munter vor Gericht, um damit ihren rechtswidrigen Fotourheberrechtsdiebstahl zu verteidigen, der kurze Zeitraum zwischen Versicherungsrechtsanwaltsschriftsatz und interner BVSK-Veröffentlichung läßt direkte Zuarbeit vermuten „also dahin gehst du, BVSK“

  34. Beckman sagt:

    Moin Blogers,

    was bedeutet denn B V S K eigentlich.

    Doch nicht etwa unabhängig und neutral!

    Böse Zungen meinen ja bereits, dass das die Abkürzung für
    Bundesverband verratener Sachverständiger für Kraftfahrzeuge lauten könnte. Sagte doch neulich ein Geschädigter der ein Gutachten von einem BVSK SV (SSH)mitgebracht hatte, sowas sollte man in den Papierkorb werfen. Durchscnittslohn gem. Dekra, kein Teilezuschlag (wird von Markenfirma berechnet) keine Verbringung zum Lackierer, kein Lackangleich bei „Gold-met.“, falsches Ausstattungsmodel und noch einiges andere obwohl Haftpflichtschaden! Von der fehlenden WM, na ja…….

    Dem Mann muss es ja ganz schön schlecht gehen…….

    Ne steife Brise allen

  35. Hallo Blog,

    heute kam der SSH Prüfbericht.

    Zitat: „Der Prüfbericht wurde ohne Fahrzeugbesichtigung
    erstellt auf Grundlage von: Gutachten, 5 Fotos

    Erläuterung zum Prüfergebnis:

    Die Preise wurden in Anlehnung an die UPE des Herstellers kalkuliert.
    Die Lohnkosten wurden auf Basis der Preise regionaler Fachwerkstätten kalkuliert. Es wurde ein Stundensatz von
    75,- EUR zugrundegelegt. Die Lohnkosten sind nicht in vollem Umfang schadenbedingt erforderlich und wurden um die angegebene Positon reduziert: Verbringungskosten:92,50 EUR
    Die Verbringungskosten sind nur mit Nachweis erstattungsfähig.
    Die Lackierkosten wurden auf Basis regionaler Fachwerkstätten kalkuliert.

    Nach Prüfung durch SSH ergeben ich folgende angemessene Reparaturkosten netto: —.–EUR“

    Es wurden von der SSH 193,55 EUR netto abgezogen. Mit welcher Berechtigung ?

  36. runabout sagt:

    Das Schlimme ist, daß die SSH Drücker- und Streicherkolonne viele ö.b.u.v. Sachverständige in ihren Reihen hat, die es sich offenbar erlauben können, fast die gesamte BGH-Rechtsprechung zur Schadenregulierung zu mißachten.
    Haben diese Herren ihren Eid mit gekreuzten Fingern auf dem Rücken abgelegt?

  37. tostenoneh sagt:

    ist doch nicht schlimm man kann sich doch abbestellen lassen wenn man nicht zu „DENEN“ dazugehören will.
    „Eo vadis-BVSK“
    Bund Versicherungsinteressengetreuer S_ K_ -„Eo vadit“
    Bundesverband versicherungsunabhängiger qualifizierter
    S_ K_ -„Eo vado“

  38. runabout sagt:

    Zitat tostenoneh:

    „..Bundesverband versicherungsunabhängiger qualifizierterS_ K_ -â€?Eo vadoâ€?..“

    Gibt es diesen Verband tatsächlich ? Noch nie davon gehört.

  39. tostenoneh sagt:

    DANN WIRDS ABER LANGSAM ZEIT DEN ZU GRÃœNDEN (SIEHE AUCH BGH URTEIL VI ZR 67/06 !)

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