VERSICHERER TRICKSEN GESCHÄDIGTE AUS

Verbraucherinformation Allianz, HUK, DEVK, HDI usw. usw.  Nach einem Verkehrsunfall haben geschädigte Autofahrer das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Eine WISO-Stichprobe zeigt, dass einige Autoversicherer versuchen, dieses Recht zu umgehen.

Insbesondere das Recht, einen neutralen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, versuchen die Versicherer zu umgehen. Vier Versicherer rieten den WISO-Testern, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.

Dadurch verzichtet der Geschädigte auf einen neutralen Sachverständigen. Die Werkstatt regelt die Schadensbehebung dann direkt mit der Versicherung. Der Geschädigte verliert so Einfluss auf Umfang und Art der Reparaturen. Mit der Abtretungserklärung können sich Versicherung und Werkstatt darauf einigen, dass beispielsweise nur Teillackierungen durchgeführt, gebrauchte Teile oder Teile von Fremdherstellern eingebaut werden.

Ob das Fahrzeug damit in den ursprünglichen Zustand versetzt wird, ist fraglich.

Ohne neutralen Gutachter laufen Geschädigte außerdem Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die unfallbedingte Wertminderung, die bei einem späteren Verkauf des Wagens droht, nicht berücksichtigt.

Recht auf Sachverständige

Zur Abtretungserklärung rieten Allianz, R+V, HDI und Provinzial.

Als völlig falsch erwies sich die Auskunft der R+V, die erst dann einen Sachverständigen zugestehen wollte, wenn der Schaden über 2.500 Euro beträgt.

„Der Verbraucher muss keineswegs ein von der Versicherung gewähltes Limit der Schadenshöhe akzeptieren, bevor er einen Gutachter beauftragt. Er weiß ja noch gar nicht, ob der Schaden 500 oder 2.000 Euro beträgt.

Deswegen darf er auf jeden Fall einen Sachverständigen beauftragen und die Versicherung darf ihm das nicht verbieten“, sagt Johannes Hübner vom Automobilclub von Deutschland (AvD).

Freie Wahl für den Versicherten

Auch die Auskunft der DEVK, wonach die Versicherung einen Sachverständigen beauftragt und nur nach diesem abgerechnet werde, kritisiert Hübner:

„Es ist falsch, dass der Verbraucher nur das Votum des Sachverständigen der Versicherung zu akzeptieren hat. Der Versicherte hat die freie Wahl eines Sachverständigen“.

Die Auskünfte zur Auswahl der Werkstatt und zum Recht auf einen Mietwagen beantworteten alle Versicherungen richtig: Der Geschädigte darf die Reparaturwerkstat frei wählen und sich einen Mietwagen nehmen. Allerdings darf die Versicherung verlangen, dass er diesen eine PS-Klasse niedriger auswählt.

Diese Sendung zeigte die Machenschaften einiger Versicherer, die versuchen eine freie unabhängige Schadensfeststellung seit Jahren zu verhindern. Der Verband unabhängiger Kfz. Sachverständiger (VKS) begrüßt daher diese Sendung als einen Beitrag zur Aufklärung und zum Verbraucherschutz eines geschädigten Fahrzeughalters. Weitere Infos finden Sie auch beim VKS unter  http://www.vks.org/ Abschrift mit Ergänzungen aus: http://www.zdf.de/ vom 20.03.2006

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20 Antworten zu VERSICHERER TRICKSEN GESCHÄDIGTE AUS

  1. Sachverständigenbüro Sander sagt:

    Das deckt sich ja mit dem Inhalt des GDV:

    Quelle

    Zitat:

    Reparatur & reibungslose Regulierung

    Nach dem ersten Schrecken des Unfalls erlebt so mancher gleich die nächste böse Überraschung: Die Reparatur gestaltet sich kostspielig, zeitaufwendig und kompliziert. Wer tritt in Vorkasse? Wer zahlt die Abschleppkosten? Hier einige Tipps und Tricks, damit Reparatur und Regulierung des Schadens reibungslos laufen.

    Abrechnung
    Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche vorschießen müssen, gibt es die so genannte Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung. Liegt sie vor, rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab.

    Gutachten
    Bei Kleinschäden – das heißt bis ca. 2.500 Euro – genügt zur Schadenregulierung durch die Versicherung die Vorlage eines Kostenvoranschlags der Werkstatt. Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station in Ihrer Nähe, so lassen Sie am besten dort den Schadenumfang feststellen. Sie können aber den Wagen auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen bzw. abschleppen lassen.

    Bei allen anderen Schäden sollten Sie die Versicherung auffordern, den Schaden begutachten zu lassen. Die Versicherer schalten dann eigene oder freie Sachverständige ein.

  2. SV sagt:

    hier wird aber nicht erwähnt, dass die bagatellschadensgrenze gem rechtssprechung bei 750,– anzusetzen ist, auch wird nicht erwähnt, dass eine beauftragung der versicherer nur bei versicherungsnahem sachverständigen geschiet.

    dieser artikel des gdv sollte von einem rechtsanwalt geprüft werden. hier werden alle möglichen faktoren zusammen gemischt und eine reine versicherungsmeinung dargestellt.

    es wird auch nicht erwähnt, dass bei dieser vorgehensweise der anspruchsteller keinerlei rechtsberatung erhält und damit im falle einer beanstandung keinen rechtlichen schutz hat.

    mfg

  3. Peter Pan sagt:

    hallo erstmal
    die bagatellschadensgrenze liegt gem BGH nicht bei 700.-€ brutto! es gibt keine grenze!
    da das unfallopfer nicht vorher wissen kann,wie hoch der schaden ist,verstösst es mit der einholung eines sv-gutachtens
    nur bei offensichtlicher bagatelle gegen die pflicht,den schaden gering zu halten!
    von der kleinen beule oder dem kratzer abgesehen,darf deshalb
    jederzeit ein guachten beauftragt werden.
    der BGH hat in der vergangenheit noch mit jeder starren grenze
    schlussgemacht und so wird es auch in zukunft sein.
    ich ziehe gerade ein verfahren vor dem amtsgericht hanau um
    gutachterkosten durch;der schaden wurde mit gut 700.-€ brutto
    geschätzt.heckschaden an einem 3er bmw;äusserlich nur wenig
    zu sehen;unter dem stossfänger aber pralldämpfer und befestigungen defekt.
    der unfallgegner wollte dem mandanten an der unfallstelle 20.-€
    in die hand drücken,was der in weiser vorraussicht aber abgelehnt hatte.
    durch die rückverformung von fahrzeugteilen aus plastik
    ist oft auch bei schäden über 1000.-€ äusserlich nach dem crash
    für den laien kaum eine beschädigung zu erkennen.
    ich glaube,dass jeder seriöse kfz-sachverständige dem unfallopfer bei der besichtigung der schäden ehrlich sagen wird,ob sein gutachten erforderlich ist,oder nicht.

  4. SV sagt:

    Hallo Peter Pan,

    da gebe ich ihnen völlig recht. nur seriöse sv’s machen diese beratung auch bei der besichtigung, vor der eigentlichen schadensaufnahme.

    mfg

  5. F.Hiltscher sagt:

    Wir begrüßen den SV Kollegen Sander aus Aichach.
    Schön dass Sie in unserer Seite bloggen.

  6. Sachverständigenbüro Sander sagt:

    Auf eins sollte hier nochmal deutlich hingewiesen werden:

    Quelle VKS:
    http://www.vks.org/ir0803.htm

    Zitat:

    „Vorsicht bei Fahrzeugnachbesichtigungen durch Versicherungen….

    …. Wie ist die Rechtslage? Wie verhalten Sie sich also richtig?

    Das Landgericht München I (19 S 11609/90) hat in seinem Urteil vom 20.12.90 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht der eintrittspflichtigen Versicherung nicht gibt.

    Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 in seinem Urteil vom 28.10.98 festgestellt, dass die ersatzpflichtige Versicherung keine Schadensersatzleistungen zurückhalten darf, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung seines Fahrzeuges verweigert, weil eine Rechtsgrundlage für ein solches Nachbesichtigungsbegehren nicht erkennbar ist.

    Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239) hat zudem klargestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen darf. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.

    Die Rechtslage ist nach den vorgenannten Gerichtsentscheidungen völlig eindeutig. Sie müssen eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges durch die Versicherung Ihres Unfallgegners oder die (Haus-)Sachverständigen der gegnerischen Versicherung grundsätzlich nicht dulden! Wenn Sie die gegnerischen Versicherungsmitarbeiter oder deren Gutachter dennoch an Ihr Fahrzeug lassen, laufen Sie Gefahr, dass sich die Gegenseite jetzt erst mit Informationen über Ihr Fahrzeug und den Schaden versorgt, damit dann anschließend der Schaden heruntergerechnet“ werden kann.“

  7. Peter Pan sagt:

    hallo herr sander
    ihre beiträge sind sehr informativ.vielen dank.
    es beschleicht einem schon der verdacht,dass alles, was ein schuldner(schädiger)von seinem gläubiger(unfallopfer)fordert
    nichts als eigennützig ist.
    die regulierungspflichtige versicherung vertritt eben nur eigene interessen,nicht die des geschädigten;andernfalls würden die vorstände von ihren aktionären wohl geteert und gefedert.
    weil manche versicherer ihren „gutachtern“vorgeben,wo und wie zu kürzen ist,hat auch der kostenvoranschlag ausgedient.
    fall aus der praxis:
    das unfallopfer ist selbst bei der huk-coburg versichert,wie sein unfallgegner auch.es reicht einen kostenvoranschlag ein
    um gutachterkosten zu sparen;bei der eigenen versicherung wird da schon nichts schiefgehen,oder?
    fataler irrtum!
    der dekra-„gutachter“ der huk-coburg streicht verbringungskosten,ersatzteilaufschläge,kürzt die stundenverrechnungssätze auf mittelwerte,bemisst den wiederbeschaffungswert auf 1000.-€ und den restwert auf 750.-€
    die huk-coburg schreibt an das unfallopfer und eigenen versicherungsnehmer:
    „anbei scheck über 250.-€.den schaden haben wir geschlossen.“
    da fällt einem nichts mehr ein,oder!
    der kostenvoranschlag lautete ungekürzt auf knapp 700.-€ brutto!
    das wäre nach geltender rechtslage auch fiktiv abzurechnen gewesen,dazu die unkostenpauschale i.h.v.25.-€ und die
    kostenvoranschlagskosten.
    da der rabattverlust des schädigers bei der huk-coburg ein vielfaches der gezahlten 250.-€ betragen dürfte,wird diese abrechnung zu einem gewinn der huk-coburg geführt haben.

    dass das restwertangebot im dekra-„gutachten“ aus der restwertbörse stammte(nach BGH unzulässig)kommt hier m.e.
    einem betrug gleich,ist aber bei solch einer abrechnung-das wort passt doch wie auf`s auge,oder-dann auch wieder egal.

    ach wie war das noch letzte woche mit dem gewinn der allianz?
    hat der sich nicht von 2004 auf 2005 auf über 4 milliarden
    verdoppelt?

  8. Frank Schmidinger sagt:

    hallo herr sander,
    hallo peter pan,
    wäre es jetzt nicht höchste zeit, alle sog. „gutachter“, die vorsätzlich(?) oder zumindest wider besseres wissens (?) solche falschen gutachten (restwert aus internet, kürzungen, et-zuschläge, und und und) verfassen, konsequent bei der staatsanwaltschaft wegen betrugs, bzw. beihilfe zum betrug anzuzeigen?. wenn in diesem blog immer wieder davon gesprochen wird, dass durch versicherungsnahe „schätzer“ kontinuierlich deutsches recht gebrochen wird und die verantwortlichen tätergemeinschaften bekannt sind, dann sollte von versierten jursiten eine art standard-anzeige entwickelt werden, in die man nur noch name, verfehlung und ggf. versicherungsgesellschaft einträgt. wie das so mit einer prozessflut funktioniert, hat uns ja die sog. huk-coburg jahrelang vorgeführt. ich stelle mir gerade vor, wie es denn sei, wenn bestimmte vorstände der assekuranzen landauf – landab vor dem strafrichter -dann persönlich- zu erscheinen hätten!

  9. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Herr Schmidinger,
    Sie stechen da in ein Wespennest der Mißstände,welche sich in den letzten Jahren gebildet hat.
    Solange die Kammern sowie das IFS,angestellte Sachverständige der Versicherungen, der DEKRA usw. öffentlich bestellen bzw. zertifizieren ,obwohl die Richtlinien nicht eingehalten werden und auch nicht eingehalten werden können wird sich nichts ändern.
    Sehen Sie sich doch einmal in http://www.unfallexpert.de/ um und erkennen das was ich sehe, Geschäftemacherei ohne auf den Verbraucher zu achten.Die SV der Versicherer,der SSH,derDEKRA,der Carexpert usw. werden mit tatsächlich unabhängigen SV in das gleiche Boot gesetzt unter dem Hinweis gleich qualifiziert zu sein.
    Von der dazu notwendigen Charakterstärke spricht niemand mehr.
    Ach wie sehnlichst hat doch die Öffentlichkeit darauf gewartet,dass die Fa. Allianz bei der Schadenmeldung sagen kann „keine Sorge wir schicken Ihnen sofort einen ö.b.u.v. SV“
    Bei der DEKRA,welche unter Insidern „die Hure der Versicherungswirtschaft“ genannt wird,verhält es sich ähnlich.
    Glaubt im Ernst jemand daran,dass jener SV der die meiste Zeit auf Anweisung des Dienstherren oder Auftraggebers Vorbereitungen trifft die Geschädigten zu übervorteilen,dann bei gelegentlicher Freistellung vom Saulus zum Paulus wird?
    Wäre dies der Fall dann wäre es nur noch verachtungswürdiger.Das einstige Qualitätssmerkmal der ö.B.u.V wird m.E. nun in den Schmutz getreten.
    Suchen Sie einen SV bei unfallexpert.de im Kammerverzeichnis z. Bsp. HWK,man findet man keinen!
    Suchen Sie einen SV unter dem Buchstaben „A“,sofort erhalten Sie alle Allinanzsachverständigen!
    Ich überlege mir schon ob ich nicht meine öffentlichen Bestellungen wieder abgebe, damit mich keiner mit diesen weisungsgebundenen u. zum Großteil unseriösen SV verwechselt.
    Da ,bei diesen staatlich noch geförderten Missständen sollte man beginnen. Es mag durchaus sein das die fachliche Qualifikation bei vielen SV vorhanden ist, aber wesensimmanent ist die Neutralität,die persönliche Eignung und die Charakterstärke und diese Eigenschaften fehlen allen SV ,welche Weisungen entgegennehmen die nicht rechtskonform sind. 

  10. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Herr Schmidinger,
    ich muß mich korrigieren,man findet jetzt SV im Kammerverzeichnis, lediglich meinen Namen hat man nicht erwähnt,denn wer will schon einen Kritiker in seinen Reihen aufführen.

  11. Frank Schmidinger sagt:

    hallo herr hiltscher,
    es ist meine zutiefste überzeugung, dass einer von uns nur mal den anfang machen muss und das „ganze“ durchziehen. nachdem ich ja etwas geübt bin (vgl.BHG !!!), könnte ich mir gut vorstellen mal ein „borstentier durch ein oberanatolisches dorf zu treiben“. sobald ich wieder mal ein „prüfgutachten“ in die hände bekomme, in dem ein sog. „versicherungsnaher“ „gutachtenprüfer“ in einem meiner gutachten „herumgeschmiert“ hat, werde ich diese person / firma / verein mit allen mir zu gebote stehenden mitteln juristisch anfassen.
    ich denke auch, dass es weniger sinnvoll ist auf die wahren unabhängigen sv aufmerksam zu machen, denn „bad news“ über die „schwarzen schafe“ verkaufen sich sicher in der öffentlichkeit deutlich besser.

  12. Peter Pan sagt:

    hi frank
    da bin ich dabei!

  13. Frank Schmidinger sagt:

    hallo peter pan,
    dann werden wir ja sehr „zeitnah“ das nähere prozedere festlegen können.

    hallo herr tischler,
    soweit ich das deutsche strafgesetzbuch kenne, gilt das von berchtesgaden bis nach flensburg!
    – und irgendwo dazwischen dürfte coburg liegen!

    also aufruf an alle:
    sammeln sog. „prüfgutachten“ !

  14. PeterPan sagt:

    hallo herr tischler
    natürlich mache ich das bundesweit.

  15. Xavante sagt:

    Versicherungsbetrug bzw. schon versuchter Versicherungsbetrug soll ein Straftatbestand sein. Wenn das richtig ist, so frage ich mich, wie denn die vorsätzliche Übervorteilung des Geschädigten, beispielsweise auf Grund falscher oder schadenersatzrechtlich nicht beurteilungsrelevanter Informationen gesehen und verfolgt werden muß. Welcher Jurist
    kann einem Laien dies einmal anschaulich erklären ?

  16. Sachverständigenbüro Rasche sagt:

    Betr.: Schadenmanagement

    Dieser Tage wurde ich mal wieder aufmerksam gemacht, dass
    sich auf der Rückseite der amtlichen Unfallmitteilung in NRW
    eine Fußnote befindet, aus der entnommen werden kann, wo dem Geschädigten im Bereich der Versicherer u.a. auch eine telefonische Kontaktaufnahme ermöglicht wird. Die mir in diesem Zusammenhang gestellten Fragen konnte ich leider nicht beantworten, gebe sie aber gern hier wieder.

    Sollte ein amtliches Formular im Interesse des Verbraucherschutzes nicht neutral gehalten sein ?

    Wer hat diese zuvor angesprochene Fußnote wann bewirkt und wer hat sie wann genehmigt und für eine Umsetzung gesorgt ?

    Würden beispielsweise die Anlaufstellen der unabhängigen freiberuflichen Sachverständigen, der ADAC, der Deutsche Anwaltverein und andere Unfallschaden-Service-Partner hier gleichermaßen Berücksichtigung finden können ?

    Falls nicht, liegt eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor und wer zeichnet dafür verantwortlich ?

    Was haben bisher die an einer Klarstellung interessierten Institutionen unternommen ?

    Hat die Assekuranz gegen eine solche Herausstellung
    keine Bedenken angemeldet oder handelt es sich hier um eine flankierende Maßnahme im Bereich des Schadenmanagements ?

    Ist die amtliche Unfallmitteilung ein Produkt der Bundesdruckerei oder wurde dem Land NRW diese Fassung der
    amtlichen Unfallmitteilung sozusagen als Fördermaßnahme
    im Interesse einer beschleunigten Unfallabwicklung zur
    Verfügung gestellt ?

    Was sagen eigentlich die Verbraucherschutzorganisationen
    und unsere verantwortlichen Politiker dazu ?

    Ich will diesen Fragenkatalog durch kritisches Hinterfragen nicht noch erweitern, da dies das Thema z.Zt. unnötigerweise
    verkomplizieren dürfte. Mal sehen, welche Beiträge Licht ins Dunkle bringen und ob geklärt werden kann, ob in anderen Bundesländern auch eine vergleichbare Unfallmitteilung Verwendung findet.-

  17. Sachverständigenbüro Sander sagt:

    Hatte vor Tagen eine Unfallmitteilung der Polizei in der Hand auf der unten die Nummer des GDV angegeben war.

  18. PeterPan sagt:

    hallo herr rasche
    ihre fragen dürften sich jedem insider aufdrängen.
    befriedigend beantworten,kann ich sie leider nicht.
    auf den deutschen anwaltsverein müsste,wenn überhaupt, verwiesen werden.
    ich denke,dass schuldnern jeder versuch,ihre gläubiger
    zu einem bestimmten verhalten zu bewegen,untersagt sein muss.
    §4 RDG (rechtsdienstleistungsgesetz)wird den rechtsrat dort verbieten,wo er einfluss auf eine eigene leistungspflicht
    haben kann.(verbot des auch nur möglicherweise eigennützigen
    rates).
    hier sehe ich das problem,dass hinweise an unfallbeteiligte
    als straflose vorbereitungshandlungen eingestuft werden können.

    viele unfallopfer sind ratlos;sie wissen nicht,was sie im schadensfall tun,oder was sie lieber lassen sollten.
    der scheinservice der schadenssteuerung setzt psychologisch
    durchdacht hier an;der unsichere ist manipulierbar!!!
    ohne einen unfall würde sich kein einziger gläubiger von seinem eigenen schuldner irgendwelche ratschläge auch nur anhören,weil er sofort merken würde,worum es seinem schuldner geht,nämlich um die einsparung an der schuld!
    ich halte es deshalb für das wichtigste überhaupt,dem unfallopfer bei jeder gelegenheit klarzumachen,dass es von seinem schuldner-das ist der schädiger und sein haftpflichtversicherer)sicher nur eigennützige empfehlungen erhält,die es tunlichst nicht befolgen sollte.

  19. SV sagt:

    die unsicherheit der verbraucher, der sachverständigen und die unentschlossenheit endlich eine juristische klärung zu erreichen, ist m. e. nach die hauptwaffe der versicherungen um die verbraucher zu täuschen und mit ihrer uninformiertheit über den tisch zu ziehen.

    eine musterklege könnte hier möglicherweise abhilfe schaffen um das m. m. nach kriminelle treiben mancher versicherungen zu unterbinden. sind wir etwa schon auf dem „amerikan way of insurance“ oder ist bei uns noch das deutsche gesetz gültig?

    wenn sich die juristen schon nicht einig sind, bzw. keine grundlegende entscheidung vorantreiben, wer soll es denn dann tun? etwa der gesetzgeber der lieber den hinweis auf den unfalldaten karten zu den versicherungen zulässt damit jeder geschädigte gleich in die „fänge des polypen“ getrieben und ausgeschmiert wird?

    mfg

  20. Herr B. sagt:

    Hallo, ihr seid ja gut drauf.

    Habe nach R + V gesucht und bin auf eurer Seite gelandet.
    Mir schreibt die R + V Versicherung, wenn mein Schaden größer ist, ich meine der an mein Auto, dann soll ich anrufen, wenn die den Sachverständigen schicken sollen. Rufe ich jetzt an und sagen denen, dass schon meiner da war? Bei einen Totalschaden soll ich bitte auch anrufen. Muß ich doch auch nicht, zumal das Fahrzeug schon verkauft ist. Habe alles schon selbständig erledigt – bin ja auch von Beruf Selbständig und habe vor, es noch eine Weile zu bleiben.
    Aber vielleicht rufe ich doch an und frage wann ich mit der Kohle rechnen kann, die brauche ich nun wirklich dringend.

    Schönen Gruß an alle von Herrn B.

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