Vom fairen Leistungsprinzip und Sachlichkeit sowie von der Einhaltung der datenschutzrechlichen Bestimmungen ist nachfolgend die Rede. Grundlage des Wettbewerbs unter den Versicherern sei die Sicherung des Vertrauens in die Versicherungswirtschaft und die Wahrung der guten kaufmännischen Sitten.
Eine Pflichtlektüre für alle nachfolgend genannten Verbände
Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft
Die Verbände der Versicherungswirtschaft, nämlich der
– Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und
– Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
haben mit den Verbänden des Versicherungsaußendienstes, nämlich dem
– Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e. V. (VGA)
– Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)
zur/zum
– Förderung der Sicherstellung des Leistungswettbewerbs zwischen den Versicherern und zwischen
den Vermittlern
– Förderung und Sicherstellung eines lauteren Geschäftsgebarens
– Schutz des Verbrauchers vor unlauterem Wettbewerbsverhalten
– Gewährleistung der Qualität der Vermittlung und Beratung
die folgenden Richtlinien formuliert.
Diese Richtlinien beruhen auf den Anschauungen der beteiligten Wirtschaftskreise und geben darüber Auskunft, was im Vorsorge- und Versicherungsbereich als gute Sitten gilt. Sie konkretisieren somit das allgemeine Wettbewerbsrecht für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler.
Quelle: gdv.de, alles lesen: >>>>>>>>>>>
Hallo alle miteinander,
man kann Vertrauen in die Redlichkeit der Versicherungswirtschaft nur dann haben, wenn die Versicherer so reagieren, wie ich das in meinem Bericht vom heutigen Tage dargestellt habe. US-amerikanische Versicherungen müssen deutschen Versicherungen zeigen, wie korrekt reguliert wird. Nur dann kann man Vertrauen haben.
Da hab ich erst mal herzlich gelacht,
„Grundlage des Wettbewerbs unter den Versicherern sei die Sicherung des Vertrauens in die Versicherungswirtschaft und die Wahrung der guten kaufmännischen Sitten.“
Wem ist das denn eingefallen?
Die wichtigsten Punkte,z.B.der faire Umgang mit Anspruchstellern, sind „NICHT BELEGT“!!–wen wundert´s!
Wie lautete nochmal das Motto des Kölner Symposiums?—
ach ja-genau—Wettbewerbsvorteil durch Schadenssteuerung!
Was reimt sich auf Kapital?—es frisst Moral!
Kennt denn schon jemand den Inhalt der Richtlinie?
Wahrung kaufmännischer Sitten. Was ist darunter zu verstehen?
1.) Kürzung der Schadensregulierung einheitlich um ca. 30%?
2.) Kürzung der Sachverständigengebühren einheitlich um
ca. 50%?
3.) Kürzung der Anwaltsgebühren auf das 0,9-fache?
4.) Kürzung der Mietwagenkosten um ca. 40%?
5.) Kürzung der Schmerzensgelder um ca. 30%?
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
@borsti
vor vielen jahren gab es im deutschen fernsehen eine sendung, die hieß:
wünsch dir was!