Achtung!!! Heute erneute BGH Entscheidung in SV Honorarsachen VI ZR 67/06 …../Huk-Coburg 10 Uhr, Saal n004 !!!

Wieder wird es eine BGH Entscheidung bezüglich eines SV-Honorares geben, welche hoffentlich nicht vorher durch Bezahlung abgewürgt wird. Es ist auch zu hoffen, dass der BGH dieses Urteil so präzise abfaßt , damit Spekulationen, was wirklich gemeint ist, weitgehends unterbunden werden.
Termin beim 6. Senat des BGH am heutigen Tag 23.01.2006 um 10 Uhr Saal n004 in sachen VIZR67/06 (NEUM./.HUK)

Wir werden sofort berichten!

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8 Antworten zu Achtung!!! Heute erneute BGH Entscheidung in SV Honorarsachen VI ZR 67/06 …../Huk-Coburg 10 Uhr, Saal n004 !!!

  1. F.Hiltscher sagt:

    Hallo,
    soviel ich erfahren habe ist das Urteil positiv, für den SV ausgegangen, welches aber in Werksvertragsachen gesprochen wurde.Das wissen wir aus dem Munde eines SV der in der Sitzung war.
    Näheres erfahrt ihr wenn zwischendurch die Pressestelle des BGH angeklickt wird.Der Pressebericht ist noch nicht abgefasst.
    Hier Adresse
    http://212.18.201.36/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3

  2. SV Stoll sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    na dann schauen und hoffen wir mal auf eine klärende, tragfähige Entscheidung.

    Mfg. SV Stoll

  3. tostenoneh sagt:

    Sehr geehrte Hiltscher,
    Entscheidung beim BGH war nicht zum Sachverständigenhonorar, sondern zum Schadenersatz durch die HUK an den Geschädigten (meinen Kunden) auf Rückerstattung der Schadenersatzposition „Sachverständigenkosten“, deshalb hier auch erstmals der VI. Senat zuständig (ansonsten wäre der X. Senat zuständig gewesen).
    Die Huk hat eine Entscheidung nicht „abgewürgt“ (wie hier befürchtet) sondern „eine Entscheidung ergeht im Laufe des heutigen Tages aus meinem Büro“ Zitat Frau Müller (Vorsitzende). Der HUK-Anwalt hat (u.a.) erklärt, dass inzwischen Abrechnung nach Schadenhöhe, gemäß den beiden Urteilen des X. Senats des BGH, zu akzeptieren ist.

    Zum voraussichtlichen Ergebnis hat sich das Gericht in der mündlichen Verhandlung bedeckt gehalten, jedoch zu dem Vorbringen des Beklagten-Rechtsanwaltes „die Honorarberechnung des Sachverständigen sei zu kompliziert und nicht durchschaubar …“, energisch klargestellt, dass “ ich (Frau Müller) und jedes Mitglied des Senates ,aber wohl auch jeder andere hier in diesem Saal (einige Zuschauer, die sich aus mehreren Sachverständigen,einer Rechtsanwältin vom BVSK zusammensetzten sowie dem Rechtsanwalt der Klägerin) mit der Formel aus der Preisvereinbarung das Honorar ohne jeden Zweifel berechnen können…“

    Bevor man sich hier nun in weitere Spekulationen verstrickt, rate ich einfach das Urteil abzuwarten.

    Freundliche Grüße

  4. Leser sagt:

    Sehr schön das immer genau zwischem dem Schadenersatzrecht und dem Werklohnrecht differenziert wird.

    Aber was ändert das an dem ganzen Kasperltheater

  5. tostenoneh sagt:

    der bgh ist kein kasperltheater
    das urteil lautet aufgehoben und an das landgericht frankfurt an der oder zurückverwiesen
    der bgh überlegt noch ob es eine pressemitteilung geben wird,die pressestelle verhandelt darüber gerade mit dem zuständigen richter
    ansonsten kann mit dem urteilstext innerhalb der nächsten 5 monate gerechnet werden -lt pressestelle

  6. Peter Pan sagt:

    wir hoffen auf eine pressemitteilung!
    wer sie zuerst erspäht,soll sie bitte gleich hier einstellen!

  7. Frank Schmidinger sagt:

    hallo kollegen,
    es war eine sehr schöne verhandlung in Karlsruhe. nachdem der anwalt des klägers darauf hinwies, dass eigentlich vor jeder beauftragung eines sv, vor jeder anmietung eines mietwagens oder beauftragung einer werkstatt ein rechtsanwalt die vertragsbedingungen prüfen müsste und hierfür für die versicherung weitere kosten entstehen würden, brach im gerichtssaal lautschallendes gelächter aus (inkl. dem gesamten VI. senat). die vorsitzende meinte daraufhin, dass diese überlegung wohl der anwaltskammer mehr als gefallen würde.
    alle lachten – bis auf den vertreter der HUK!

  8. tostenoneh sagt:

    Soeben habe ich von der Pressestelle des BGH erfahren, dass es hier keine Pressemitteilung geben wird. (Aber eine Vorabberatungspflicht durch einen Rechtsanwalt wird es wohl im Urteil auch nicht geben.)
    Mit freundlichen Grüßen

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