Amtsgericht Nürnberg verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlichen SV-Honorares.

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 01.10.2008 (37 C 6290/08) die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse verurteilt, an den Geschädigten 212,46 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 43,32 € nebst Zinsen zu zahlen.

Aus den Gründen:

Der Klägerin steht gegen die Beklagte aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 VVG ein Anspruch auf restlichen Schadensersatz zu. Unstreitig zwischen den Parteien ist, dass am 23.11.2007 der klägerische Pkw von einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw beschädigt wurde. Die 100%-ige Haftung der Beklagten aus diesem Unfall ist zwischen den Parteien nicht streitig. Die Klägerin hat den ihr entstandenen Schaden fiktiv abgerechnet, was grundsätzlich zulässig ist. Auch die in dem Gutachten des Sachverständigen C. vom 08.12.2007 aufgeführten Reinigungskosten sind bei fiktiver Schadensabrechnung zu erstatten. Zur Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Gründe des Endurteils des LG Nürnberg -Fürth vom 29.09.2004 -8 S 4607/04- Bezug genommen.

Auch die Sachverständigenkosten stellen einen nach § 249 Abs. 2 BGB zu erstattenden Schaden dar. Der Klägerin wurde von dem Sachverständigen C. 514,79 € in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich damit um den gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Geldbetrag. Nach Auffassung des Gerichtes ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten, wegen der Sachverständigenkosten, die insgesamt nur ca. 500,00 € betragen, in Verhandlungen oder gar ein Rechtsstreit mit dem Sachverständigen zu treten. Sofern die Beklagte der Auffassung ist, dass die Sachverständigenkosten überhöht sind, läge es nahe, sich diesbezügliche Ansprüche der Klägerin gegen den Sachverständigen C. abtreten zu lassen und den Streit über die Höhe der Sachverständigenkosten mit dem Sachverständigen selbst auszutragen. Aus den genannten Anspruchsgrundlagen ergibt sich auch ein Anspruch der Klägerin auf Erstattung ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten.

So das relativ kurze und knappe Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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9 Antworten zu Amtsgericht Nürnberg verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlichen SV-Honorares.

  1. Benny sagt:

    Die HUK – Coburg Versicherung ist so dermaßen oft verurteilt worden, die fälligen Honorare zu entrichten. Ich habe unzählige davon aus meiner eigenen Honorarliste. Wieso kann man hier die Versicherung nicht verklagen. Für mich ist das erwerbsmäßiger Betrug. Sicher, die Juristen werden gleich aufmerken und dieses dementieren. Lieber wäre mir Ihr Sachverstand bei Gericht um gegen diese Versicherung vorzugehen.
    T. Benny

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Benny,
    stell deine Urteilsliste bzw. deine eigenen Urteile gegen die besagte Versicherung aus Coburg hier ein. CH ist für jeden sinnvollen Beitrag offen. Weitere Autoren sind auch gerne gesehen.
    Kontakt über den Herrn Chefredakteur bitte.
    MfG
    Willi Wacker

  3. DerHukflüsterer sagt:

    @Benny Dienstag, 21.10.2008 um 14:48

    „Die HUK – Coburg Versicherung ist so dermaßen oft verurteilt worden, die fälligen Honorare zu entrichten. Ich habe unzählige davon aus meiner eigenen Honorarliste. Wieso kann man hier die Versicherung nicht verklagen. Für mich ist das erwerbsmäßiger Betrug.
    T. Benny“

    Das ist doch ganz einfach,
    diese Leute stehen unter dem Artenschutz wie viele Politiker:
    Man gruppiert diese Leute mit den nachfolgenden Fähigkeiten wie etwa:
    viele Verspreche(r)n, viel Fleich, wenig Hirn u. noch weniger Rückgrad, aber dafür Geldgeil ohne Skrupel, unter der Berufsbezeichnung „geschützte Topmanager“..

  4. T.Benny sagt:

    Hallo Willi Wacker,

    sinvoll werden die nun neu zu erwartenden Urteile sein. Wir werden mit unserer Rechtsabteilung 20 neue Fälle in diesem Monat einreichen. Ich werde euch diesbezüglich auf dem laufenden halten!

    T. Benny

  5. SV Eiserbeck sagt:

    Zwischenbericht Honorargutachten HUK-Coburg

    Hallo Kollegen und Mitstreiter,
    an dieser Stelle habe ich schon mal kurz berichtet, dass mein Büro einen Rechtsstreit mit der HUK-Coburg über gekürztes Honorar in Höhe von 121,48 Euro führt.
    Das zuständige Amtsgericht in Halle/ Saale hat aus diesem Grund angeordnet, dass ein Honorargutachten erstellt werden muss.
    Aus diesem Grund habe ich bereits einen Vorschuss in Höhe von 500,00 Euro an das Amtsgericht überwiesen.
    Dem Hinweis von Herrn Hiltscher (glaub ich er war es) bin ich gefolgt und habe dem Amtsgricht mehrere Fragen zu dem bestellten Gutachter gestellt. Eine Frage war, ob der Gutachter schon für die HUK-Coburg gearbeitet hat.
    Genau wegen dieser Frage hat der Gutachter dann abgelehnt, sich zum Honorar zu äußern.
    Nun wurde ein neuer Gutachter bestellt.
    Dieser hat nun dem Gericht geschrieben, dass der Vorschuss leider nicht ausreicht, um die umfangreichen Recherchen durchzuführen und somit mußte ich nochmals 500,00 Euro überweisen – zusammen nun 1.000,00 Euro für 121,48 Euro – welch ein Irrsinn.
    Bei der HUK-Coburg geht es mir aber mittlerweile nicht mehr ums Geld sondern nur noch ums Prinzip und sollte der jetzige Gutachter seine Arbeit gewissenhaft machen (nehme ich mal bei 1.000,00 Euro Honorar an), dann gibt es endlich ein Honorargutachten mit welchem es sich bestimmt bestens arbeiten läßt, hauptsächlich natürlich gegen die HUK-Coburg in Halle selbst.

    Schönen Tag noch

  6. F.Hiltscher@web.de sagt:

    @sv Eiserbeck

    Wenn das Gericht nun einen tatsächlichen Honorarspezialisten beauftragt hat, welcher sich nicht auf die falschen BVSK Werte bezieht, alle Listen u. Abfragen kennt,betriebswirtschaftlich u. strukturell über die einzelnen SV-Büros Kenntnisse hat,kann eigentlich nichts schiefgehen.
    Sollte dieser SV aber nicht Ihr gesamtes Preistableau anfordern und nur auf der Grundlage von Zahlen ein GA erstellen sehe ich kein qualifiziertes Ergebnis.
    MfG

  7. Hunter sagt:

    @SV Eiserbeck

    Der damalige Kommentar zur Fragestellung an den Gutachter kam von „Nofretete“

    Nachdem die Sache weiterhin aktuell ist, hier noch einmal der Verweis auf den Kommentar vom 24.05.2008 13:31.

    Hallo liebes Amtsgericht Halle/Saale – AUFWACHEN!!

    Schadensersatzrecht ist kein Werkvertragsrecht!

  8. SV Eiserbeck sagt:

    Danke Hunter für den Hinweis und ich möchte mich bei allen für die super Kommentare bedanken.

  9. Willi Wacker sagt:

    Hallo SV Eiserbeck,
    gerade das ist Sinn und Zweck von Captain-HUK, nämlich Tipps für Geschädigte und Sachverständige im Kampf gegen die Versicherer zu geben sowie auf die zutreffende Rechtsprechung im Schadensersatzrecht hinzuweisen. Alles im Sinne des Geschädigten und Verbrauchers.
    MfG
    Willi Wacker

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