Die Suche nach zahlungsunwilligen bzw. zahlungsverzögernden Versicherern gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen, wenn man den nachfolgenden Erkenntnissen der Bundesjustizministerin folgt. Woran liegt das? Hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger (Kontakt) die Falschen gefragt oder haben ihr die Richtigen nicht geantwortet?
Quelle: Versicherungsbote.de vom 23.07.2013
Justizministerium äußert sich zu Ergebnis der Umfrage zur Schadenregulierung
Das Bundesjustizministerium hat nun offiziell in einer Stellungnahme die Ergebnisse der Umfrage zur Praxis der Schadenregulierung zusammengefasst. Demnach können die befragten Gerichte den Vorwurf einer systematischen zögerlichen Bearbeitung ganz überwiegend nicht bestätigen. Selbst der Bund der Versicherten gesteht ein, keine belastbaren Daten zu haben.
Vorschläge und Kritik
Gleichzeitig erwähnen einzelne Gerichte allerdings auch, dass auf Seiten der Versicherer oft kompromisslos gekämpft werde. Dies sei insbesondere bei höheren Streitwerten der Fall, z.B. in der Feuerversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, ebenfalls in Arzthaftungssachen oder dann, wenn es um Unfall- oder Invaliditätsversicherungen gehe. Tatsächlich halten einige Gerichte insbesondere das Regulierungsverhalten nach Verkehrsunfällen für kleinlich. Dort werde um jede Schadenposition gestritten. Um das kritisierte Vorgehen der Assekuranz einzudämmen, wird von einzelnen Gerichten u.a. eine Beweislastumkehr oder Beweiserleichterungen bei nachweisbarer Regulierungsverzögerung vorgeschlagen.
Vorgeschlagen werden auch insbesondere bei Verkehrsunfällen gesetzliche Fristen, bis zu der eine Entscheidung durch den Versicherer ergehen muss. Die Erhöhung des Mindestverzugzinses („Strafzins“) sowie die Schaffung eines pauschalen Schadensersatzanspruchs werden ebenfalls erwähnt. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse hat das BMJ einen Zwischenstand veröffentlicht. Wie das BMJ mitteilt, wollen weitere Interessenverbände ihre Sicht darlegen. So habe etwa der Deutsche Anwaltverein (DAV) angekündigt, die Erfahrungen der von ihm vertretenen Rechtsanwälte zu eruieren und dem Ministerium mitzuteilen. Das Kapitel der vermeintlich verzögerten Regulierungspraxis findet spätestens im September dieses Jahres seine Fortsetzung. Dann möchte das BMJ die beteiligten Akteure zu einer mündlichen Anhörung einladen.
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Siehe auch: Mitteilung des BJM vom 04.09.2013