Das AG Neu-Ulm hat in einer Mietwagenrechtsstreitigkeit ein interessantes Urteil gegen Allianz gesprochen

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat mit Urteil vom 13.09.2004 (1 C 0862/04) eine interessante Entscheidungsbegründung abgegeben. Die klagende Autovermietfirma A. macht gegen die beklagte Allianz Versicherungs AG in der außergerichtlichen Schadensregulierung entstandenes Anwaltshonorar im Wege des Schadensersatzes geltend und hat vor dem AG Neu-Ulm mit folgenden Entscheidungsgründen gewonnen: 

Die Klage ist begründet.

Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist auch einer Handelsgesellschaft nicht verwehrt, auch wenn diese über entsprechende Rechtskenntnisse zur Durchsetzung ihrer etwaigen Ansprüche verfügt. Nachdem die Beklagte zunächst zumindest teilweise ihre Zahlungsverpflichtung bestritten hat, war die Klägerin befugt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das kleinliche Verhalten der Beklagten ist umso erstaunlicher, als sie andererseits in der Lage ist, jährlich 6 Millionen Euro der ihr von den Versicherten anvertrauten Gelder für eine Fußballarena zu verschleudern. 

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.

So das kurze und knappe Urteil des AG Neu-Ulm.

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11 Antworten zu Das AG Neu-Ulm hat in einer Mietwagenrechtsstreitigkeit ein interessantes Urteil gegen Allianz gesprochen

  1. Andreas sagt:

    Jajaja, Prunk und Protz ist nicht immer vorteilhaft. :-))

  2. downunder sagt:

    hi andreas
    das iss wie vor 2000 jahren bei die römers:brot und spiele!!!
    da vergisst das dumme volk(wörtliche übersetzung von „plebs„) schon mal so manche fehlentscheidung.
    diese 6 mio. sind beestens angelegt,das kannste gerne glauben!

  3. Hunter sagt:

    Man beachte den richterlichen Hinweis:

    „Das kleinliche Verhalten der Beklagten ist umso erstaunlicher, als sie andererseits in der Lage ist, jährlich 6 Millionen Euro der ihr von den Versicherten anvertrauten Gelder für eine Fußballarena zu verschleudern.“

    Die Allianz verschleudert also nach Angaben des Richters nicht nur einmalig, sondern jährlich 6 Mio EUR für eine Fussballarena? Zumindest zum Zeitpunkt der damaligen Urteilsverkündung.
    Da staunt der Laie gewaltig – und der Fachmann sollte sich wundern.

    Bei „Zuwendungen“ in der geschilderten Höhe sind doch die Rechtsexperten gefragt. Handelt es sich bei derartigen Summen, bei aller Liebe zum Fussball, nicht um eine Veruntreuung von Versichertengeldern?

  4. Nofretete sagt:

    Welche Projekte unterstützt eigentlich die HUK-Coburg mit wie viel Geld?

  5. virus sagt:

    Der Sinn von Versicherungen besteht darin, den finanziellen Schaden des Einzelnen auf so viele Schultern zu verteilen, dass die Belastung für jeden tragbar wird.

    Doch was hat man aus den Versicherungen gemacht?

    Die vielen kleingedruckten Bedingungen, die zahlreichen Ausschlüsse, unverständliche Klauseln und oftmals ungenaue Erklärungen, lassen den Versicherten immer öfter im Regen stehen. Zunehmend wird daher den Versicherern ein überwiegend schlechtes Image bescheinigt.
    Wenn man nicht bereit ist, sich auf den „Wert“ zu besinnen und nicht bald erkennt, dass Versicherungen einzig der planmäßigen Deckung eines dem Risiko gerecht werdenen eventuellen Bedarfs dienen, dann sind Versicherungen in unserem Leben bald entbehrlich.
    Dann nützen auch all die Werbungs-Milliarden nichts mehr.

    Virus

  6. Femi Nine sagt:

    @Nofretete Donnerstag, 01.05.2008 um 14:56

    Welche Projekte unterstützt eigentlich die HUK-Coburg mit wie viel Geld?

    Hier ein Beispiel:

    WIR SCHENKEN IHNEN 50 €
    Jetzt Postbank Girokonto eröffnen und Prämie bei der HUK-COBURG sichern!

    Wem wohl die vielen 50 Euro gehören? Dem Versicherten – dem Geschädigten – dem Sachverständigen – der Werkstatt?

  7. downunder sagt:

    hi
    mir kam zu ohren,dass die huk und die devk kooperationspartner der sparda-bank sind!
    „„`datenschutz„„,nie gehört,was ist das???????

  8. Virus sagt:

    Downunder, wie muss ich mir das dann vorstellen.
    Das Autohaus bietet dem Kunden eine Finanzierung über die Sparda-Bank an. Laut Vertrag tritt der Kreditnehmer die Ansprüche aus einem Schaden an die Bank ab, sodass er verpflichtet ist, ein Unfallereignis umgehend an die Bank zu melden. Die Bank setzt sich, wenn der Verursacher bei der HUK oder bei der DEVK versichert ist, dann direkt mit diesen Versicherern in Verbindung. Jetzt liegen die Geschädigten Daten beim Gegner vor und das Schadenmanagement läuft an.
    Was passiert weiter?
    Als erstes wird versucht, das Unfallauto durch die gegnerische Versicherung selbst zu besichtigen und bei einer sich ergebenen Reparatur, das Fahrzeug in eine Vertrauenswerkstatt zu leiten.
    Dem Autoverkäufer bleibt nur noch, sich verwundert die Augen zu reiben.

    Sehe ich das so richtig?

    Was bleibt dem Fahrzeughändler, der aus Erfahrung Klug wird? Er bietet spätestens jetzt seinen Kunden nur noch eine Finanzierung an, bei der der Kreditgeber nicht mit einer Versicherung kooperiert.

  9. Auch Bürger sagt:

    und des bvsk – die sv-honorar-connection.

  10. Buschtrommler sagt:

    @Virus:
    Zitat:
    Was bleibt dem Fahrzeughändler, der aus Erfahrung Klug wird? Er bietet spätestens jetzt seinen Kunden nur noch eine Finanzierung an, bei der der Kreditgeber nicht mit einer Versicherung kooperiert.

    …nur frägt man sich (als Laie) wohl zu recht welche Bank dies nicht macht..? Jede Bank oder Vs hat doch in ihrem Werbeplan irgendeine Sache die sie finanziell unterstützt und irgendwann treffen beide zusammen. Zu welchen Lasten sei jedem selbst überlassen.
    Gruss Buschtrommler

  11. RA Wortmann sagt:

    Interessant ist ja auch noch, dass dieses Sponsoring der Allianz Versicherung in die nach ihr benannte Arena in München nicht nur von Geldern der Versicherten genommen wurde, was der erkennende Richter des AG Neu-Ulm zutreffend festgestellt hat, sondern die Versicherung die Gelder im Wege des Sportsponsorings auch noch steuermindernd beim FA. angeben kann.

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