Mit Entscheidung vom 30.09.2009 (118 C 6681/09) wurden der HUK Coburg Versicherung durch das Amtsgericht Leipzig die Kosten eines Verfahrens bezüglich Sachverständigenhonorar auferlegt. Bei diesem Verfahren war bereits ein Verhandlungstermin festgesetzt, den die HUK, durch Anerkenntnis der Forderung, dann offensichtlich doch nicht wahrnehmen wollte.
Aus den Gründen:
In Sachen
– Klägerin –
gegen
HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG, vertr. durch den Vorstand, Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg
– Beklagte –
wegen Forderung
erlässt das Amtsgericht Leipzig am 30.9.2009 durch Richter am Amtsgericht … folgenden
BESCHLUSS
1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
2. Der Termin vom 04.11.2009 wird aufgehoben.
3. Der Streitwert wird auf bis 300,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war lediglich noch über die Kosten des Rechtsstreites zu entscheiden. Diese waren entsprechend der Übernahmeerklärung der Beklagten aufzuerlegen.
Richter am Amtsgericht
Hallo,
welche Gebühren wurden im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht und auch festgesetzt?
Einigungsgebühr?
Bleibt konsequent !