ERGO Versicherung AG knickt nach Klageeinreichung beim AG Halle (Saale) ein und gleicht die außergerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten einschl. Zinsen vollständig aus (AG Halle 99 C 3622/16)

Hier ein typischer Fall, wie er des Öfteren vorkommt. Zuerst verweigert die eintrittspflichtige Versicherung rigoros die Zahlung des vollständigen Schadensersatzes – hier gekürzte Sachverständigenkosten – und erkennt dann die Forderung nach Klageeinreichung sofort an.

ERGO-Schreiben Nr. 1:

Datum 29.10.2013
Kraftfahrt-Schaden …
Schaden vom 20.09.2013
Versicherungsnehmer: A. K.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zahlen folgenden Betrag für den Schaden:

Sachverständigen-Gebühren/Kfz                              744,76 EUR
Abzüge für Sonstiges                                                  71,40 EUR
Zwischensumme                                                                                    673,36 EUR
auszuzahlender Betrag                                                                          673,36 EUR

Wir haben Ihre Gebühren nach der BVSK Tabelle abgerechnet.
Demnach beträgt die Grundgebühr 409,00 Euro netto.

Für einen Bericht über eine Reparaturerweiterung sind nicht extra Kosten zu berechnen.

Die im Rahmen der Schadenregulierung erforderlichen Daten haben wir gespeichert.

Wir haben den Gesamtbetrag auf das Konto DE… bei der Saalesparkasse Halle überwiesen. Verwendungszweck: …

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an – wir sind gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Schadenservice Leipzig

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ERGO-Schreiben Nr. 2:

27. November 2013
Schadensnummer: …
Schaden zur Kraftfahrt-Versicherung …
Schadentag: 20.09.2013
Re. …

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Zahlungserinnerungen verweisen wir auf unser Schreiben vom 29.10.2013.

Bei Fragen rufen Sie einfach an. Frau L. ist unter … gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
ERGO Versicherung AG

P. F.
Bereichs Leiter Schaden

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ERGO-Schreiben Nr. 3:

3. Januar 2014
Schadensnummer: …
Sachschaden vom 20.09.2013
Schaden zur Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
Re. … vom 23.09.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen auf das vorliegende o.g. Gutachten sowie Ihre Gebührenrechnung vom 23.09.2013 zurück.

In Anlehnung an unser Schreiben vom 29.10.2013, welches wir Ihnen in Kopie nochmals beifügen, teilen wir Ihnen mit, dass wir an unserer Abrechnung Ihrer Gebühren in Höhe von 673,36 Euro, nach BVSK Tabelle, weiterhin festhalten.

Bei Fragen rufen Sie einfach an. Frau V. ist unter … gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
ERGO Versicherung AG
Schaden Leipzig

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Danach erfolgte Klage beim Amtsgericht Halle an der Saale

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Amtsgericht
Halle (Saale)

Geschäftsnummer (bitte stets angeben)
99 C 3622/16

Datum
02.01.2017

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

in dem Rechtsstreit

… gegen ERGO Versicherung AG

wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Klage am 16.12.2016 eingegangen ist.

Die beklagte Partei ist ferner aufgefordert worden innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen auf die Klage zu erwidern.

Mit freundlichen Grüßen

R., Richterin am Amtsgericht

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Daraufhin erfolgte sofortiges Anerkenntnis durch die ERGO

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10. Januar 2017
Sachschaden vom 20.09.2013
Schaden zur Kraftfahrt-Haftpflichtverszcherung
99 C 3622/16

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dem Rechtsstreit:

… gegen ERGO Versicherung AG

zu Ihrem Aktenzeichen:

99 C 3622/16

hat die Beklagte den Klagebetrag anerkannt und an den Kläger (Prozessbevollmächtigten) überwiesen.

Bei Fragen rufen Sie einfach an. Frau V. ist unter … gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
ERGO Versicherung AG

J. C.
Abteilungsleiter Schadendirektion

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Der volkswirtschaftliche Schaden durch taktische Spielchen dieser Art ist erheblich. Der Schaden für die Versichertengemeinschaft der ERGO sowieso.

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4 Antworten zu ERGO Versicherung AG knickt nach Klageeinreichung beim AG Halle (Saale) ein und gleicht die außergerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten einschl. Zinsen vollständig aus (AG Halle 99 C 3622/16)

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Hans Dampf,
    man muss natürlich beachten, dass das Ganze im Jahr 2013 passierte. Aber gleichwohl ist das Verhalten der ERGO-Versicherungs AG typisch. Erst kürzen und dann bei Klage dann doch zahlen. Es kostet ja nur die Gelder der Versicherten.
    Würden die Kosten der Kürzungen den Sachbearbeitern vom Gehalt abgezogen, so wäre der Kürzungsunsinn ganz schnell zu Ende.

  2. G.v.H. sagt:

    @ Willi Wacker
    „Aber gleichwohl ist das Verhalten der ERGO-Versicherungs AG typisch. Erst kürzen und dann bei Klage dann doch zahlen.“

    Man kann es aber auch als den mehr oder weniger abgestimmten Versuch ansehen, durch Marktmacht mit einem rechtswidrigen Regulierungsboykott Einfluss auf die Abrechnung der freiberuflich tätigen Kfz.-Sachverständigen zu nehmen und diese außerdem im Wege der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Hilfe der dialektischen Rabulistik öffentlich zu diskriminieren sowie Einfluss zu nehmen auf die korrekte Erledigung der unabhängig zu erbringenden Aufgabenstellung. Wenn zumindest schon einige Gerichte auf verfestigte schadenersatzrechtlich nicht plausible Denkstrukturen verzichten und in einer solchen vom Gesetz nicht gedeckten Vorgehensweise einen strafrechtlichen Charakter sehen, wird deutlicher, in welche Richtung die Bemühungen gehen müssen zur Wahrung der Unabhängigkeit und zur Sicherung einer qualifizierten Gutachtenerstattung. Allein schon die Schriftsätze mancher „Mietfedern“ sind reif für den Staatsanwalt und die öffentliche Kritik muss an Fahrt gewinnen, um diese Art von nicht akzeptabler und provozierender Selbstermächtigung zu beenden. Eine umfassende Bereinigung der Probleme darf man davon aber nicht erwarten, weil die Unterwanderung der Justiz bereits zu weit fortgeschritten ist. Eine Kette von Manipulationen und versteckten Verfassungswidrigkeiten bewirkt ein Übriges, wenn nach der Losung vorgegangen wird:“ Wenn du nicht überzeuge kannst musst du verwirren und täuschen“. Dass die zielorientiert angestiftete Verwirrung und Täuschung greift, lässt sich an den Entscheidungsgründen viel zu vieler Urteile ebenso erkennen, wie an der Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH a la WELLNER in den letzten Jahren, die zur Verhinderung einer korrekten Schadenersatzverpflichtung den Unfallopfern immer neue Hürden in den Weg stellt.-

    G.v.H.

  3. Klaus L. sagt:

    Mit welchem Recht kürzt die ERGO-Versicherung einfach den Schadensersatzanspruch des Geschädigten, obwohl sie zu 100% haftet? Einfach nur noch peinlich. Vielleicht sollten mit den Kürzungsbeträgen erneut Ausflüge zu den Thermen in Budapest unternommen werden?

  4. Iven Hanske sagt:

    Das war dieses Jahr, nachdem ich die Verjährungsfälle (2013) zum AG in 12.2016 brachte. Bei der Bearbeitung der 2013 Fälle (ca. 200) ist übrigens auch aufgefallen das die hiesige Aachen Münchener Vers. bei einem anderen Geschädigten 1500,00 Schadensersatz und 500,00 Euro Gutachterkosten laut Papier angeblich vergessen hat zu bezahlen. Laut Telefon mit der Versicherung war es aber verlogen angeblich die Schuldfrage und ein Betrugsversuch des Geschädigten, warum nicht gezahlt wurde. Ich habe den Geschädigten gemahnt und er über sein Anwalt die Versicherung und schon hat die Versicherung gezahlt.
    http://www.sofort-vor-ort.de/1/1/17303-Gu-AG-Halle-Aachen-Muenchner-zahlt-nach-Mahnbescheid-Kennwort.pdf

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