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Fahrradfahrer haftet für eine Kollision bei Verstoß gegen das Gebot der Nutzung der rechten Fahrbahn und überhöhter Geschwindigkeit voll
AG Darmstadt, Urteil vom 12.02.2009, Az. 304 C 181/08
Ein Fahrradfahrer haftet für eine Kollision mit einem Pkw in vollem Unfang, wenn er grob verkehrswidrig unter Verstoß gegen das Gebot der Nutzung der rechten Fahrbahn auf einem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung des Fahrverkehrs auf einer Straße gefahren ist und bei seinem verbotenen Tun auch nicht in Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. In einem solchen Fall ist sein Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteil so erheblich, dass die vom Pkw ausgehende Betriebsgefahr außer Betracht zu bleiben hat.
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 9; StVG § 11; StVO § 2 Abs. 1
Vier Häuser neben unserem Büro befindet sich ein Kindergarten. Obwohl sich beidseitig an der sehr befahrenen Hauptstraße eine Fahrradweg anschließt und sich direkt vor dem Kindergarten eine zu aktivierende Ampel befindet, kommen regelmäßig Muttis, oftmals mit zwei Kindern auf dem Fahrrad, entgegen der Fahrtrichtung dahergeradelt. Spricht man diese auf ihr gefährliches Verhalten an, fühlen sich nicht wenige belästigt.
Leider!
Chr. Zimper