HUK-Coburg mit Freunde beim AG-München gegen die Sachverständigen

Was von vielen befürchtet und hinter vorgehaltener Hand bereits gemunkelt wurde, hat sich nun bewahrheitet. Die HUK-Coburg hat tatsächlich Freunde bei der Justiz, namentlich beim AG-München.

Wir haben ein Unfallschadengutachten erstellt für das die HUK-Coburg als eintrittspflichtige Versicherung den Schaden zu regulieren hatte. Aus den allseits bekannten Gründen (auf nähre Ausführungen wird verzichtet) wurde unser Honorar nicht bezahlt.

Wir haben daraufhin aus abgetretenem Recht bei dem für uns zuständigen AG-München gegen die HUK-Coburg geklagt und unter dem Aktenzeichen

341 C 18501/06

folgendes Urteil erhalten:

I. Die Klage wird abgewiesen

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Als Bürger eines vermeintlichen Reststaates kann ich selbstverständlich mit einem für mich negativen Urteil leben, allerdings nicht mit dieser Begründung:

"Auch das Gericht ist der Auffassung, dass die Klagepartei nur für Leistung Vergütung verlangen kann und nicht allein nach Schadenshöhe abrechnen kann. Es liegt daher keine substantiierte Rechnung vor, die einen Zahlungsanspruch auslöst. Nachdem für die Sachverständigen keine Gebührenordnung vorliegt, kann nach Auffassung des Gerichts der Sachverständige auch nicht nach Höhe des festgestellten Schadens abrechnen. Es ist allgemein bekannt, dass die Höhe des Schadens, den der Sachverständige feststellt, nichts mit dem Arbeitsaufwand zu tun hat, den der Sachverständige erbringen muss, um das Gutachten zu erstatten."

Auf unseren Einwand hin, der BGH hätte doch wohl anders entschieden, kam sinngemäß die lapidare Antwort, es interessiert mich nicht, was die da oben entscheiden. Ich entscheide immer noch so, wie ich es für richtig halte.

Gott sei Dank (oder wem auch immer), dass die Höhe unseres Honorars eine Berufung zulässt, die wir auch bereits eingereicht haben.

Dies war eine Geschichte über die HUK-Cobrug und ihre Freunde. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht zufällig und absichtlich.

Viel Spaß beim Lesen!

SV Unfug

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41 Antworten zu HUK-Coburg mit Freunde beim AG-München gegen die Sachverständigen

  1. RA Bernhard Trögl sagt:

    mal wieder ein typisches Amtsrichter-Urteil nach dem Motto „Was interessiert mich die Rechtsauffassung des BGH?“. Die Begründung, dass der SV mangels Gebührenordnung nicht nach Gegenstandswert abrechnen darf, ist aber schon lustig. In welcher nicht vorhandenen Gebührenordnung steht eigentlich, dass ein SV nach Zeitaufwand abrechnen muß, so wie die HUK das immer wieder fordert? Ich habe gerade gestern wiede so ein Textbaustein-Schreiben bekommen, in dem die HUK das BGH-Urteil X ZR 80/05 mal wieder zu Ihren Gunsten verdreht, indem sie das Urteil nur auf den ersten 8 Seiuten liest und die letzten Seiten, die gegen die HUK sprechen, einfach unter den Tisch fallen läßt.

  2. SV Fischer sagt:

    Es ist doch nichts Neues.
    Es sind immer die Gleichen, welche sich über die gängige Rechtsprechung hinwegsetzen. Zum Glück geht es auch nicht
    um das Geld der Entscheidenden.
    Ich frage mich immer noch welchen Stellenwert der BGH noch hat, wenn keiner auf Ihn hört.
    In der Marktwirtschaft würden diese Leute entlassen werden, wenn Sie sich über die Firmen-Weisungen Ihrer Vorgesetzten hinwegsetzen würden.

  3. harlekin sagt:

    Hallo Herr Trögl,

    hier ist es doch für die Erlangung einer „einheitlichen Rechtsprechung“ möglich, innerhalb des Rechtstreites die Berufung zu beantragen, die der Richter dann auch stattgeben muss, auch wenn der einzuklagende Betrag allein für sich genommen das nicht hergeben würde.

    Harlekin

  4. WESOR sagt:

    Schaut doch ob ihr das Privatkennzeichen des Amtsrichters mit seiner Haftpflichtversicherung herausfindet und sollte es zufällig stimmen eine Anzeige gegen den Richter beim Direktor des Amtsgerichts.

  5. RA Bernhard Trögl sagt:

    @harlekin
    das sehen Sie vollkommen richtig. Wenn die Klageforderung selbst nicht ausreicht, eine Berufung von Gesetzes wegen zuzulassen, besteht die Möglichkeit, die Zulassung der Berufung bereits im amtsgerichtlichen Verfahren zu beantragen. Die Entscheidung liegt auch hier beim Amtsrichter, gibt dieser dem Antrag nicht statt, findet eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde statt.

  6. F.Hiltscher sagt:

    Hallo,
    was man alles so interessantes im Net vorfindet.
    http://www.justizirrtum.de/forum/posts/3994.html

    MfG

  7. F.Hiltscher sagt:

    Hallo User,
    Diese interessante Seite Seite werde ich hier verlinken, damit man über die Justiz und das Richterwesen mehr Einblick bekommt.

    http://www.justizirrtum.de/

  8. Justizgeschädigter sagt:

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte

    „Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
    Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in „Zeitschrift für anwaltliche Praxis“ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266

  9. Andreas sagt:

    Um mal das BGH-Urteil zu stärken:

    Wir haben vor 4 regionalen AG unseren Standpunkt mittlerweile bestätigt bekommen, dass Rechnung nach Schadenhöhe i.O. ist.

    Das war aber noch vor dem BGH-Urteil.

    Letztens war Verhandlung vor dem AG Rastatt, das für uns ebenfalls interessant ist. Der Richter stöhnte und wand sich, gab dann aber ggü. dem Prozessbevollmächtigten der HUK zu verstehen, dass er ja gerne der HUK recht geben würde, aber das BGH-Urteil insoweit eindeutig sein und er nicht feststellen könne, dass hier ein anderer Fall vorläge.

    Ohne das BGH-Urteil hätten wir uns somit wahrscheinlich in ein paar Wochen in der Berufung befunden.

    Grüße

    Andreas

  10. PeterPan sagt:

    hallo andreas
    jetzt wird wohl die huk in die berufung gehen!
    die ziehen alle verfahren bis in die letzte instanz durch,weil
    es zulasten bestimmter sv entsprechende vorstandsbeschlüsse gibt.
    zurückgezogen wird erst,wenn man gesteckt bekommt,dass man sich eine blutige nase holen wird(siehe hier:“das allerletzte“)
    benennen sie doch in jedem gerichtsverfahren den lieben herrn höhnen als zeugen zum beweis der tatsache,dass es auch zu ihnen einen sochen vorstandsbeschluss gibt,wonach auf ihre rechnungen nichts reguliert werden darf und jedes verfahren um ihr gutachterhonorar bis in die letzte instanz durchzustreiten ist.zu anderen sv liegen mir schriftliche beweise vor!
    kennen sie auch schon das interne papier der huk,wonach die „schwarzen schaafe“ unter den sachverständigen zu eliminieren seien?

  11. WESOR sagt:

    PeterPan

    Können Sie das interne Papier hier einstellen?

  12. Störtebeker sagt:

    Es bewahrheitet sich halt immer wieder, dass auch deutsche Amtsrichter, so wie jeder deutsche Beamte, ein übergroßes Maß an „Narrenfreiheit“ genießen. Zitat: „… es interessiert mich nicht, was die da oben entscheiden …“ Wenn die höchstrichterliche Rechtssprechung, für die steuerzahlende Bürger lange streiten mussten, von Amtsrichtern derart ignoriert wird, ist diese „schallende Ohrfeige für den Bürger“ wirklich nur noch als „skandalös und schändlich“ für einem so genannten Rechtsstaat zu bezeichnen.

    Aber wie bereits schon mehrfach in anderen Beiträgen erwähnt: Armes Deutschland! So kann man die stets steigende Zahl deutscher Auswanderer immer besser nachvollziehen.

  13. F.Hiltscher sagt:

    @ Peter Pan

    Apropos schwarze Liste,
    da bin ja gespannt, ob jetzt außer der Captain-Huk Crew noch jemand etwas sagt.
    Aber lieber stehe ich auf der schwarzen Liste, als auf der, wo jene Kollegen aufgeführt sind mit denen sie tun können was sie wollen.Diese Liste gibt es nämlich auch, nur inhaltsreicher.
    „Viel Feind viel Ehr, was will man mehr“
    Aber damit keine falschen Illusionen aufkommen, alle freien Kfz.-Sachverständige sind zum „Abschuss“ freigegeben und sollen eliminiert werden.
    Schade dass es ein Großteil der SV gestattet und kampflos zusieht wie ihre Geschäftsgrundlagen von der HUK-Coburg zerstört werden.
    Wie lange sollen die wenigen aufrechten Kollegen, die dieser unseriösen Privatfirma seit 13 Jahren trotz aller unsauberen Machenschaften die Stirn erfolgreich bieten um den Berufsstand zu bewahren, noch auf die gebotene Solidarität warten?
    Vergesst die Querelen, zieht endlich an einem Strang und zeigt wer ihr seid.
    Wie heisst es so treffend:
    „Nur ein dummes Schaf wählt sich seinen Metzger selbst“

  14. Andreas sagt:

    @Peter Pan,

    soll die HUK, doch in Berufung gehen… 🙂 Da freue ich mich schon drauf. Das zuständige LG hat nämlich in einem Hinweis in einer anderen Berufungssache (HUK hat B eingelegt) einen eindeutigen Hinweis gegeben, dass der Argumentation des AG (lag voll auf unserer Linie) nichts mehr hinzuzufühen ist. Leider hat die HUK dann die Berufung zurückgenommen.

    Und was die Liste angeht. Die Vermutung liegt natürlich nahe, dass „geduldete“ und „weniger geduldete“ SV gibt und wir eher zu weniger geduldeten gehören.

    Andererseits stört mich das nicht, da sich der Zeitaufwand für diese Angelegenheiten mittlerweile auf ein Minimum reduziert hat, weil unser Anwalt bereits einschlägige Erfahrungen sammeln konnte und fast alles allein macht. 🙂

    Falls es aber ein entsprechendes Papier mit einer „Verfahrensanweisung“ gibt, wäre ich nicht undankbar für Veröffentlichung.

    Das ermöglicht ja ganz neue gerichtliche Auseinandersetzungen. *hahaha*

    Grüße

    Andreas

  15. WESOR sagt:

    Bei uns steht die HUK-Coburg auf der rot, schwarzen Liste ganz oben, gefolgt von der Bruderhilfe. Jedem Geschädigten rauben wir die Zeit und führen ihn durch das Web wo alles böse von der HUK-Coburg geschrieben steht, bis er selbst nach dem Anwalt schreit. Das machen DIE mit mir nicht! Soeben hat es schon wieder geklappt. Obwohl Er bereits mit der HUK-Schadennummer und dem Hinweis, da brauchen wir ein Gutachten von der DEKRA ins Büro kam.

    Ich will einfach nicht glauben, dass die HUK-Coburg mit den produzierten Nebengeräuschen auf Dauer einen Vorteil sich verspricht. Schön wären solche Argumentationshilfen schon. Unserem Anwalt ist es noch nicht gelungen Herrn Hoenen vor mir auf die Klagebank zu setzen. Das ist unser Ziel. Wer hat sein Ziel schon erreicht? Urteilnummer reicht .

  16. H. Nordmeier sagt:

    ich habe sogar ein schwarzes Buch mit grüner Liste!

    So und jetzt zitert gefälligst alle!

    Aber im ernst, es gibt offensichtlich immer noch genügend Traumtänzer, die tatsächlich glauben das sie verschont bleiben wenn sie nur schön unauffällig, gefällig bleiben.

  17. SV Windeck sagt:

    WAS ist jetzt ???
    Ich habe soeben eine Überweisung der HUK erhalten zu einem GA vom 08.11.2006.
    Die Rechnung ist mit Grundgebühr, Fahrtkostenpauschale, Telefonkostenpauschale, EDV-Kosten … also halt ganz normal und nicht „spezifiziert“.
    Der Gesamtbetrag wurde überwiesen !!

    Sind die endlich zur Vernunft gekommen oder war das ein Versehen ??

  18. Störtebeker sagt:

    Hallo SV Windeck,

    ich denke da eher an einen neuen Mitarbeiter bei der Huk, der sich noch nicht richtig eingearbeitet hat! 🙂

  19. Andreas sagt:

    Lieber Kollege Windeck,

    darf ich Ihnen huldigen? :-))

  20. SV Unfug sagt:

    Die Zahlung war wahrscheinlich eine Ausnahme, sonst hätten wir nicht heute schon wieder ein Ablehnungsschreiben der HUK-Coburg erhalten, in dem steht, dass erst die Üblichkeit nachzuweisen ist, dann wird selbstverständlich bezahlt.

    Obwohl wir nach dem kürzlich verlorenen Prozess diese Woche wieder zwei gewonnen haben.

    MfG

  21. SV Windeck sagt:

    @ Andreas:

    :-)))))))))

    (..schöner Kommentar!)

  22. RA Schepers sagt:

    Vielleicht sollten Sie Ihre Klageschriften um folgende Hinweise ergänzen:

    1. In den letzten Jahren haben wir wegen des Honorars X Prozesse gegen die HUK geführt.

    2. Davon haben wir folgende Prozesse gewonnen (dann kommt eine schön lange Liste mit Gericht und Aktenzeichen)

    3. Da die HUK auch weiterhin unser Honorar kürzt oder gar nicht bezahlt, gehen wir davon aus, daß es sich um gezielte Angriffe auf unser Büro handelt, um uns vom Markt zu drängen.

    4. Wir regen deshalb an, das persönliche Erscheinen des Vorstandes der HUK anzuordnen, damit die Vorgehensweise dem Gericht einmal von höchster Stelle erleutert werden kann.

    5. Dafür, daß wir offensichtlich auf einer schwarzen Liste bei der HUK stehen, bieten wir ferner Beweis an durch Zeugnis der (jetzt eine schön lange Liste der jeweiligen Sachbearbeiter, Abteilungsleiter, Schadenaußenstellenleiter, die mit den jeweiligen Fällen betraut waren.

    6. Sollte eine Ladung der Zeugen über die HUK nicht möglich sein, mag die HUK die ladungsfähigen Privatanschriften der Zeugen mitteilen.

    Vielleicht dann noch …

    7. Sollte die ladungsfähige Anschrift nicht mitgeteilt werden, müßten wir durch eigene Ermittlungen die Privatanschriften auskundschaften bzw. auskundschaften lassen. Die Mehrkosten (Honorar der Privatdetektive) würden im Rahmen der gerichtlichen Kostenfestsetzung der Gegenseite auferlegt werden.

    Vielleicht hilft das ja.

    Ich habe im Moment ein Verfahren bei AG Köln, da hat die HUK nach Klageerhebung gezahlt und ich habe den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Es geht also nur noch um die Verfahrenskosten. Gleichwohl hat das Gericht einen Verhandlungstermmin bestimmt und das persönliche Erscheinen der HUK (nicht des VN, der ebenfalls verklagt wurde!) angeordnet. Ich weiß noch nicht, ob das ein Versehen des Gerichts war oder ob das Gericht mit Entscheidungsträgern der HUK die Vorgehensweise einmal grundsätzlich erörtern möchte.

  23. SV Röschlau sagt:

    also bei mir wirds jetzt irgendwie kompliziert. Ich hab so Ende Juli/Anfang September die Vereinbarung mit der HUK gekündigt. Logisch hat es mich natürlich auch erwischt. Ablehnung der Sachverständigenkosten mit der üblichen Begründung. Der Auftraggeber hatte aber gegenüber der Autovermietung eine Abtrittserklärung unterschrieben, worauf diese die Abtrittserklärung voll bezahlt hat. Jetzt erhalte ich vom Anwalt des Geschädigten ein Schreiben mit folgenden Text:
    in vorbezeichneter Angelegenheit ist nach wie vor noch nicht reguliert von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Ihr Sachverständigenhonorar. Die diesbezüglichen Argumente sind bekannt. Die Union Autovermietung hat die von Ihnen unserer Mandantin in Rechnung ge¬stellten Kosten vollumfänglich an Sie bereits verauslagt. Auf Grund des Sachverhaltes ist die Union Autovermietung nun nicht mehr bereit Ihre Kosten zu bevorschussen, wie uns von der Union Autovermietung mitgeteilt wurde. Die Union Autovermietung hat uns daher gebeten und beauftragt, Ihnen gegenüber mitzuteilen, dass Sie die bislang von der Union Autovermie¬tung verauslagten Gebühren an diese bitte wieder zurückerstatten mögen. Wir bitten des Wei¬teren gegebenenfalls eine Abrechnung unter den bisherigen Hinweisen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorzunehmen. Nach derzeitigem Sachstand können wir unserer Man¬dantin nicht empfehlen die ihr gegenüber abgerechneten Kosten zum Ausgleich zu bringen, da diese von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach dem jetzigen Stand nicht erstattet werden. Wir bitten insoweit in allseitigem Interesse um entsprechende Abrechnung.

    Wenn ich die Zahlung zurück überweise habe ich nichts mehr in der Hand, da die Beauftragung damals über die Werkstatt lief und ich den Kunden nie zu Gesicht bekommen habe.
    Andererseits denke ich, ist es Sache der Autovermietung, wie sie an Ihr Geld kommt, nachdem sie die Abtritterklärung angenommen hat.?

    Rainer Röschlau

  24. PeterPan sagt:

    hallo herr röschlau
    das schreiben dieses „anwalts“ ist bittend,nicht fordernd!
    der weiss also,dass er gegen sie nichts in der hand hat.
    wenn ich sonst noch helfen kann,tue ich das gerne.

  25. SV Röschlau sagt:

    vielen Dank Peter Pan.
    Ich werds der „Dame“ so mal verklickern und weitersehen.
    Werd wieder berichten.

    Rainer Röschlau

  26. Skydiver sagt:

    „Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe angagierter Menschen die Welt verändern kann -tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde.“

    Margaret Mead (1901-1978) Anthropologin und Ethnologin

    Auch wir werden irgendwann, vielleicht erst in ein paar Jahren, die richtige Karte gefunden haben, die gezogen werden muss um das Kartenhaus der HUK-Kassierer zum Einsturz zu bringen!

  27. Röschlau sagt:

    Das wird jetzt immer lustiger. Jetzt schickt mir die Autovermietung eine „Freundliche Erinnerung“ mit folgendem Text:
    Sie haben es sicherlich übersehen, untenstehenden Betrag aus Ihrer (!?) Unfallsache vom 14.07.06 auf eines unserer Konten zu überweiesen. Als Zahlungseingang haben wir uns den 25.12.06 vorgemerkt.
    Sachverständigenkosten EUR 343,24. MFG usw.

    Schließlich habe ich festgestellt, dass der Anwalt innerhalb der Kanzlei bereits gewechselt hat, was der „Allgemeinen Verunsicherung“ wohl auch nicht gerade abträglich ist.
    Jedenfall ist man ehrlich bemüht, dass Risiko auf den SV abzuwelzen, anstatt sich um die Geltendmachung des Schadenersatzes zu kümmern.

    Werd wieder berichten, wie diese crazy Nummer hier weitergeht.
    Wünsche angenehmes Wochende und HUK-freie Fahrt.

  28. H. Nordmeier sagt:

    Nicht nur München, der Sumpf zieht sich durchs ganze Land.

    Weitere Rechtsbeugung durch den Richter Stiebeling am Amtsgericht Gießen!

    Rechtsbeugungsurteil im Namen des Volkes

    AG: 45 C 2262/06

    Nach dem meine Honorarforderung unmöglich abgewehrt werden konnte, besinnte sich der Richter Stiebeling in seiner Urteilsbegründung offensichtlich auf eine neue Gefälligkeitstaktik für die HUK-Coburg und deren fleißige Helfer RAe Rudolph u. Koll aus Gießen.

    In der Zusammenfassung mein Bürositz, war mit 54 km Entfernung zum Besichtigungsobjekt, einfach zu weit Entfernt. Somit war es aus Sicht des Richters nicht erforderlich, einen SV zu beauftragen, der in größerer Entfernung vom Wohnort des Geschädigten seinen Sitz hatte.

    Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

    (Was bitte ist in einer ländlichen Region eine größere Entfernung etwa 54 km? zumal es überhaupt keinen näheren unabhängigen SV gegeben hätte.)

    Fazit: Alte Seilschaften sind für die Ewigkeit!

    Streitwert: mit 433,- EUR nicht Berufungsfähig!

    Das Urteil beinhaltet somit alles was man für den Rechtsfrieden in Deutschland so braucht, nämlich die Aushebelung des Grundgesetzes.

    Diesmal halte ich es auch für meine ureigenste Bürgerpflicht eine Petitionseingabe an den deutschen Bundestag zu verfassen. Dieses Urteil wird nicht unbeantwortet bleiben!

    Gute Nacht Bananenstaat

  29. Andreas sagt:

    Aber in die 54 km entfernte Partnerwerkstatt der HUK darf man ihn schicken? Soso, alles klar.

    Auch wir haben erst kürzlich ein Urteil erhalten, in dem stand, dass die Ablehnung der Gutachterkosten durch den Geschädigten selbst erfolgen muss und nicht durch seinen Rechtsanwalt! Wieso habe ich dann einen, dem ich meine Vollmacht unterschrieben habe…

    Grüße

    Andreas

  30. F.Hiltscher sagt:

    @. Nordmeier Donnerstag, 04.01.2007 um 22:58

    Hallo Herr Kollege,
    vielleicht können Sie herausfinden in welche entfernten Orte dieser Richter von ihm beauftragte SV beordert.
    Fragen Sie doch mal Kollegen.
    Wenn das weiter wie die 54 KM in Ihrer Sache sind, würde ich Strafanzeige erstatten.Einzelne Richter sollen ruhig mal sehen, dass bei ständiger und willkürlicher Urteilsfällung
    ( nicht zu verwechseln mit Rechtsprechung)der Gegenwind zum Orkan wird.
    Übrigens einer (oder mehrerer Peditionen) Pedition schließe ich mich gerne an.

  31. H. Nordmeier sagt:

    @F.Hiltscher

    Ich werde Ihnen zum Anfang der 3. Kalenderwoche meinen Entwurf zusenden. Im Übrigen werden dann auch mit gleichem Schreiben der Staatsgerichtshof, die parlamentarischen Staatssekretäre sowie die Bundesjustizministerin informiert. Anschließend kommt die Medienarbeit (keine gekauften Käseblätter) diesmal dürfte es für die Verantwortlichen äußerst unkonfortabel werden. Notfalls werde ich mich auch als Bauernopfer anbieten!

    Danke für den Hinweis

    Die Strafanzeige wird gestellt, der Verlauf wird natürlich Fruchtlos bleiben, dient aber letztendlich auch nur der geplanten Öffentlichkeitsarbeit.

  32. H. Nordmeier sagt:

    Zum Thema Rüge wegen „Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise“ bei dem vorgenannten Unrechtsurteil, hat jetzt das AG Gießen mit Fristsetzung erneut (Anfang Februar 2007) die Parteien zur weiteren Stellungnahme u. Begründung aufgefordert.

    Die Petition incl. der angekündigten Maßnahmen sind auf jeden Fall soweit auch schon fertiggestellt und Versandbereit.

    Ein weiteres kleines aber feines Honorargeplänkel vor dem Vorspiel durch

  33. H. Nordmeier sagt:

    Ergänzung: zu Dienstag, 23.01.2007 um 22:13

    Ein weiteres kleines aber feines Honorargeplänkel (ohne Vorspiel) findet in kürze vor dem hiesigen Amtsgericht statt, genau genommen sind es gleich zwei Honorarauseinandersetzungen. Erwähnenswert hierbei ist lediglich der Umstand das alle gewichtigen Faktoren (Schadenhöhe/ Aufwand etc.) incl. meiner Honorarbemessung annähernd identisch sind. Nur diesmal sind es zwei verschiedene Richter an einem AG, also darf man hier besonders auf die Urteile und die damit verbundenen Urteilsbegründungen gespannt sein.

    Mal sehen wie das ist, wenn vorauseilender Gehorsam paralell verläuft!

  34. H. Nordmeier sagt:

    Also Kollegen,

    „doch das geht“

    Rüge nach §321a ZPO

    AG Gießen im Rechtsbeugungs- und Schadensschätzungsurteil erhalten die Parteien 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Zeit Stellung zu nehmen. „AG Gießen 15.01.2007“

    Jetzt ohne weiteren Kommentar (natürlich in der Samstagspost) „Heute 27.01.2007“ Rechnung von 50,00 EUR/ 1700 „Zurückweisung der Rüge“

    MFG
    Gerichtskasse Gießen

    Als Disziplinierungsmaßnahme schon mal nicht schlecht! Oder?

  35. H. Nordmeier sagt:

    Die beinahe grenzenlose Amtsarroganz, macht den Herrn Stiebeling vom Amtsgericht Gießen aber auch berechenbar, deshalb werde ich diesem Herren jetzt endlich angemessen in seiner Amtssprache begegnen. Ich hab ja von Anfang an zu meinem Anwalt gesagt, dass hier die ansonsten so übliche Zurückhaltung nicht mehr angezeigt erscheint.

    Wie angekündigt und versprochen werden jetzt beim AG Gießen die dunklen Wolken aufziehen und ein freundschaftliches Band fürs Leben geknüpft.

    Das war mein Wort zum Sonntag!!!

  36. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Herr Kollege,
    ruhig Blut, ich verstehe Ihre Erregung, weil es jedem so ergehen muss der an die Gerechtigkeit in unserem Staat geglaubt hat und nun tief enttäuscht wurde.
    Aber diesen kleingeistigen und machtgeilen „Stiebelings“ welche für die Justitzverdrossenheit verantwortlich sind, begegnet man immer wieder in allen Behörden.Diese Leute sind es aber nicht wert dass man sich deshalb innerlich aufreibt.

  37. Peter Pan sagt:

    hallo herr nordmeier
    sie kämpfen mit offenem visir;das gefällt mir.
    es gibt aber viele möglichkeiten,solchen richtern aus dem weg zu gehen.klagen können sie oder ihre kunden
    a.am gerichtsstand der unerlaubten handlung
    (das ist der unfallort)
    b.am schuldnerwohnsitz
    aa.wohnsitzgericht des fahrers
    bb.wohnsitzgericht des halters
    cc.firmensitz des eintrittspflichtigen
    haftpflichtversicherers §17 ZPO

    also beispiel:unfall in giessen;verursachender fahrer ist zu besuch in dieser schönen stadt und wohnt als student in frankfurt;fahrzeughalter ist sein vater,wohnhaft in hanau;haftpflichtversichert(noch)ist der pkw bei der huk-coburg.
    klage am ag-giessen möglich gegen
    fahrer,halter und huk
    klage am ag frankfurt möglich gegen
    fahrer
    klage am ag hanau möglich gegen halter
    klage am ag coburg möglich gegen huk

    also:ich kann ihr problem erkennen,nicht aber,dass es wirklich ein grösseres sein soll.
    m.f.g.peter

  38. RA Schepers sagt:

    Kleiner Ergänung,

    Sie können auch am Ort der Niederlassung klagen. Viele Versicherungen haben mehrere Niederlassungen.

  39. H. Nordmeier sagt:

    Danke Kollegen!

    um meine bereits verauslagten Fahrtkosten mache ich mir auch überhaupt keine Sorgen, dass setze ich ohne größere probleme durch. Nur eine richterliche Willkürhandlung, wie hier geschehen, werde ich unter gar keinen Umständen hinnehmen.

    Außerdem muss noch viel mehr Staub aufgewirbelt werden, wir brauchen die Öffentlichkeit und Vorgänge wie dieser sind für eine spätere lückenlose Darstellung extrem wichtig.

    Also von einer emutionslastigen und evtl. übereilten Handlung meinerseits kann nicht gesprochen werden, ganz im Gegenteil.

    MfG

    H. Nordmeier

  40. H. Nordmeier sagt:

    Staat fordert 100 € pro Beamtenstunde

    Betriebe und Bürger, die vom Finanzamt eine rechtsverbindliche Auskunft zu ihrer Steuererklärung haben wollen, werden ab 2007 nicht mehr kostenlos beraten, sondern kräftig zur Kasse gebeten. Sie müssen Gebühren für die Beratung zahlen. So sieht es das „Jahressteuergesetz 2007“ vor, das Bundestag und Bundesrat inzwischen beschlossen haben.

    Die Gebühr richtet sich zunächst nach dem „Gegenstandswert“.

    (Ach ne´ Gegenstandswert)

    Lässt sich dieser nicht ermitteln, werden die Beamten nach Zeit bezahlt. Pro angefangene halbe Stunde werden dann 50 Euro in Rechnung gestellt. Von einem solchen Stundensatz (100 Euro) kann der bestellte Sachverständige nur träumen.

    Jetzt verstehe ich auch endlich warum die Zurückweisung meiner gerichtlichen Rüge, ohne weiteren Nachweis oder gar einer spezifizierten Einzelfalldarstellung durch eure richterliche Hoheit mal so eben 50.00,- EUR auf den Plan gerufen hat.

    Zumal etwaige Verfahrenskosten, die die vorliegende Rüge betreffen nach m. E. durch den gegenständlichen Rechtszug bereits gedeckt sind.

    Man lernt nie aus!!!!!

  41. H. Nordmeier sagt:

    @an alle Mitstreiter,

    hat vielleicht jemand das Honorargutachten vom AG Gießen vom 27.06.2006 Az.: 44 C 2219/05.

    Mir würde schon der Name des zuständigen Richters reichen.

    Dringend!

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