Der SV Andreas Hoppe hat freundlicherweise dieses Urteil für C-H zur Verfügung gestellt.
AG Baden-Baden
AZ: 7 C 390/06 vom 05.12.2006
Geschädigte ./. HUK Coburg
Streithelfer auf Klägerseite: SV-Büro Hoppe und Ganter
Urteill:
1.) Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 575,67 Euro zzgl.
Zinsen seit dem 20.05.2006 zu zahlen.
2.) Die Beklagte wird weiter verurteilt an den Kfz-Sachverständigen
Hoppe 597,69 Euro zuzgl. Zinsen seit dem 06.04.2006 zu bezahlen.
3.) Die Beklagte wird schließlich verurteilt an die Klägerin nicht
anrechenbare außergerichtliche RA-Kosten in Höhe von 41,01 Euro zzgl.
Zinsen seit dem 28.09.2006 zu bezahlen.
4.) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreites.
5.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar…
Gründe (im wesentlichen in eigenen Worten):
zu 1 und 2)
Der Klägerin stehen die UPE-Aufschläge und die Verbringungskosten auch
bei fiktiver Abrechnung zu. Die RA-Kosten sind selbstverständlich von
der Beklagten zu zahlen. Weshalb die HUK die RA-Kosten nicht bezahlen
will, hat sie leider nicht begründet…
Hierzu das Gericht:
"Warum die Beklagte die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 434,88 Euro für
die vorprozessuale Schadensregulierung nicht erstatten soll, ist nicht
ersichtlich. Hiergegen hat die Beklagte nichts erinnert – wahrscheinlich
deshalb, weil sie sich seitenlang gegen die Rechnung des
Schadengutachters verteidigt und darüber vergaß, auf die Anwaltskosten
einzugehen -.
Auf die Frage der Prüfbarkeit der Rechnung des Schadensgutachtens kommt
es im vorliegenden Fall nicht an. Alles was die Beklagte hierzu
schreibt, ist überflüssig und wäre nur bei einer Klage des Gutachters
selbst erheblich. Hier ist nur die Frage des Auswahlverschuldens
maßgeblich. Die Beklagte hat mit keinem Wort dargetan, dass die Klägerin
gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen hat, indem sie das öbuv
SV-Büro beauftragt hat."
zu 3)
"Hinsichtlich der nicht anrechenbaren Geschäftsgebühr hat die Klägerin
zwar nicht dargetan, dass sie diese Gebühren an ihren Rechtsanwalt
gezahlt hat.
Nach einer alten Rechtsprechung des OLK Karlsruhe ist aber in diesem
solchen Fall ein Schaden im Sinne des § 249 BGB gleichsam bereits
eingetreten. Die wichtigste Voraussetzung eines solchen Anspruches,
nämlich eine dem Auftragnehmer selbst mitgeteilte (vgl. § 10 RVG)
Gebührenrechnung, die übrigens meistens fehlt, liegt hier mit Anlage K11
vor. Da sie den formellen Anforderungen des § 10 RVG entspricht, ist der
Gebührenanspruch des RA gegen seine Mandantin, die Klägerin, auch fällig"
Fast hätte sich das AG auch noch mit der Frage befasst, ob
Stundenverrechnungssätze der Vertragswerkstätten oder irgendwelche
anderen zu bezahlen sind, aber der Klagebetrag zu 1) umfasste einen
Betrag, der mit den Verbringungskosten und den UPE-Aufschlägen bereits
ausgeschöpft war.
Hierzu das Gericht:
"Bei fiktiver Schadensabrechnung ist eine typisierende Betrachtungsweise
angezeigt. Konkrete Einzelfälle können im Rahmen der Schadensabrechnung
nicht herangezogen werden, da gerade nicht feststeht, dass solche
vorliegen [Anm.: Begr. für die Verbringungskosten]. Die gleiche Erwägung
gilt für den UPE-Aufschlag. Da die Summe dieser beiden Positionen von
80,00 Euro bzw. 175,60 Euro bereits den bezüglich des Sachschadens noch
offenen Betrag von 140,79 Euro übersteigt, kommt es nicht mehr auf die
Frage an, ob die Stundenverrechnungssätze überhöht sind."
Ich meine allerdings, dass ich so den Unterton raushöre, dass auch die
durchschnittlichen V-Sätze markengebundener Werkstätten zu erstatten seien.
Ich darf Sie bitten das nachfolgende Urteil zu veröffentlichen, weil es
nicht nur den Sachverständigen Recht gibt, sondern auch bei fiktiver
Abrechnung abrechnungsfähige Positionen beinhaltet. Die wesentlichen
Teile sind wiedergegeben:
Andreas Hoppe
Urteilsliste "Fiktive-Abrechnung + SV-Honorar" zum Download >>>>>
Hallo Herr Hiltscher,
danke für die Veröffentlichung, aber ein Absatz ist verrutscht…
Und zwar der Absatz ziemlich am Schluss „Ich darf Sie bitten…“ Der müsste an den Schluss gesetzt werden.
Viele Grüße
Andreas
@Andreas Donnerstag, 01.02.2007 um 16:11
Sorry,
alles erledigt.
MfG
Franz Hiltscher
hallo andreas
vielen dank für dieses schöne urteil.
die begründung holpert ohne not bei der frage des geld-oder freistellungsanspruches ein wenig.
hier ist BGH v.11.06.1986 VIII ZR 153/85 abgedruckt in
NJW-RR 87,43ff.einschlägig.
prädikat: besonders empfehlenswert!!!
bestens geeignet zur abwehr abwegiger passagen
in huk-schriftsätzen wie etwa:
der kläger hat aber die gutachterkosten(oder/und
die anwaltskosten)noch
nicht an den SV bezahlt und hat deshalb nur einen
freistellungs- aber keinen zahlungsanspruch
beweis: parteieinvernahme des klägers
begegnen sie solchem unsinn künftig wirkungsvoll,sonst kommt auch ihre sekretärin zu ihnen und verlangt schmerzensgeld dafür,dass sie sowas immer wieder lesen muss!
gemäss §253 II BGB ist schmerzensgeld bei einer gesundheitsverletzung-auch der geistigen gesundheit-zu leisten.(joint-rauchender smili,den wir leider noch nicht haben)
plusminus am 06.02.07:
Entschädigung – Schwerer Kampf für Unfallopfer
(Darsteller: HUK-Coburg etc.)
Link: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,5ahevl8f8koa5ixk~cm.asp
Ich frage mich was die Assekuranzen für eine wirkliche Macht in diesem Staat haben um Schadensersatzansprüche soweit in die Länge ziehen zu können. Gerade wo es um körperliche schwerste Behinderungen geht, wird befusst auf Zeit gemacht. Gibt es da nicht einen Rechtsweg/- bewusstsein, der dieses unterbindet? Ein Freund von mir hat über 10 Jahre gegen die Aroganz gestritten, mit Erfolg. Nur leider für die Aroganz, diese braucht jetzt weder Schmerzensgeld noch Rente erstatten…
Puuuuuhhhhhhh!
Da waren ja alle Links unter Wichtige BGH Urteile für Geschädigtefunktionsunfähig.
Neben der richtigen Verlinkung habe ich nun alle Leitsätze und CAPTAIN-HUK Kurztexte angefügt.
Bitte meldet Fehler und tote Links unverzüglich an den Captain.
War ne lange nacht, deshalb:
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PS. Hallo SV Zimper, darf ich mir erlauben ihren Beitrag: "BGH-Urteile " vom 23.08.2006 Upzudaten?
Hallo Heinzelmännchen,
da hast Du Dir wirklich viel Mühe gemacht.
Besten Dank im Namen aller User.
Wenn Du am Morgen zu müde bist, mach ich für Dich Deine Aufträge. (lol)
Hallo Vorsicht,
Danke für den Link der ARD, die sich mal wieder als mutiger Verbraucherschutz-Sender hervortut.
Der Inhalt ist m. E. Balsam für alle HUK-Geschädigten, deshalb hier ein paar Ausüge der unter Presse/TV verlinkten plusminus-Sendung:
ARD, plusminus vom 06.02.07:
DANKE ARD, im Namen aller Verbraucherschützer!!!
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Hallo Vorsicht,
Danke für den Link der ARD, die sich mal wieder als mutiger Verbraucherschutz-Sender hervortut.
Der Inhalt ist m. E. Balsam für alle HUK-Geschädigten, deshalb hier ein paar Ausüge der unter Presse/TV verlinkten plusminus-Sendung:
ARD, plusminus vom 06.02.07:
DANKE ARD, im Namen aller Verbraucherschützer!!!
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den link von plusminus, habe ich mal an frontal21 weitergeleitet.
an Heinzelmännchen,
aber selbstverständlich – Sie dürfen.
Hat jemand ein Urteil zu – keine Rechungsvorlage an die Versicherung bei fiktiver Abrechnung.
Allen einen schönen Tag.
Chr. Zimper
AG Stuttgart, Aktenzeichen: 42 C 4455/00, Urteilsdatum: 15.09.2000, Kategorie: Nachbesichtigung
Die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung einer Reparaturbestätigung sind erstattungsfähig.
und insbesondere
LG Potsdam, Aktenzeichen: 13 S 51/02, Urteilsdatum: 26.08.2002, Kategorie: Fiktive Abrechnung
Leitsatz:
Keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung bei fiktiver Abrechnung.
Den Beitrag werd ich sofort updaten.
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Gibt den PLUSMINUS Beitrag jetzt auf selbiger Hompepage als Video, lässt sich allerdings nicht verlinken.
Schaut ihn Euch an: Ein Traum wird war.
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,5ahevl8f8koa5ixk~cm.asp
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Links zum plusminus-Video vom 06.02.07
Link 1: pnm://a1544.v253452.c25345.g.vr.akamaistream.net/ondemand/7/1544/25345/v0001/81.24.65.35/realcontent/plusminus/pm_060207_1.rm
Link 2:
rtsp://a1544.v253452.c25345.g.vr.akamaistream.net/ondemand/7/1544/25345/v0001/81.24.65.35/realcontent/plusminus/pm_060207_1.rm
Ich sag doch lässt sich nicht verlinken! 😉
Ahhhh,
wieder einmal einer der tausendfach vom Regulierer „Alois“ zitierten „EINZELFÄLLE der HUK-COBURG“!
Ist schon sehr bezeichnend und ein mehr als nur trauriges Schauspiel, was diese Beutelschneider sogar schwertsverletzten Unfallopfern zumuten.
Aber wie allseits bekannt ist, haben die ja ihre Ablassbriefe mit der Bruderhilfe bereits günstig eingekauft. Und nun dürfen die das, weil die nun ganz bestimmt mal als „Engelchen“ in den Himmel kommen. LOL
Grüße von der christlichen Seefahrt
Störtebeker
… und es geht doch!!!!!!!!!!!!!!!
Der Videobeitrag von plusminus ist jetzt unter Presse/TV verlinkt!
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… und die Links gehen jetzt auch unter: „Wichtige BGH Urteile für Geschädigte.“
Sollte sich das ändern, bitte um Mitteilung!
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Alle seitlichen Links öffnen nun in seperaten Fenstern. Wir wollen ja nicht, dass unsere Leser vom rechten Weg abkommen.
Um das zu erreichen muss, wer Links einstellt, unten
Tarket->blank wählen.
Danke.
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Hallo User!
Wie meint der freundliche Regulierer „Alois“ von der HUK-Cobold in diesem TV-Beitrag?
Zitat: „… nur ein schnell regulierter Schaden ist ein guter Schaden!…“ Ich kenne jedenfalls keine „GUTEN“ Schäden!
Aber sicher meinte der freundliche HUK-Onkel ja auch nur „schnell abgefertigte Schäden“ – ganz nach dem Motto:
Man muss die Unfallopfer eben nur „schnell genug“ über den Tisch ziehen, um ihnen die dabei entstehende Reibungshitze anschließend noch als „Nestwärme“ verkaufen zu können. -LOL-
Grüße aus warmer See
Störtebeker