HUK-Coburg verliert weiteren Honorarprozess am“Heimat-Gericht“

Amtsgericht Coburg 14 C 2066/05 vom 01. September 2006

Schadenhöhe/ Gegenstandswert: EUR 4.230,35 brutto   SV-Honorar: EUR 534,99 brutto

Aus den Gründen:  "… Die Gutachterkosten sind zu ersetzen, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind."  

"…. Die Gutachterkosten sind auch nicht überhöht." 

"… Sie betragen nicht einmal 12% des Schadens…" 

"…auch hat der Geschädigte Anspruch auf einen Bildersatz"

"… Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer an die Schadenhöhe orientierten Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht (BGH, Urteil vom 04.04.2006, Aktenzeichen: X ZR 122/05)"

"… Es ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, ohne konkreten Anlass auf einer genauen Aufschlüsselung der vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten zu bestehen oder es gar auf einen Rechtsstreit mit dem Sachverständigen ankommen zu lassen."

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17 Antworten zu HUK-Coburg verliert weiteren Honorarprozess am“Heimat-Gericht“

  1. RA Saager, Ansbach sagt:

    Herzlichen Glückwunsch…..

    Hoffentlich hält es in der Berufung !

  2. Zwölfender sagt:

    Da wird der Hönen
    aber stöhnen.

    Oder ist´s ihm im Grunde egal,
    ist doch nur ein Fall von vielen im Regal.

    Konfuzius sagte: „Der Weg ist das Ziel“
    und freie Gutachter gibt es Ihm immer noch zuviel.

    Gute Nacht.

  3. Frank sagt:

    Hallo Herr Planner,

    allerneuestes Urteil am AG Coburg mit noch mehr Erfolg

    AG Coburg 12 C 98-06 vom 31-10-2006 !!

    Die Richterin hat sich SUPER ausgelassen (8 Seiten Begründung)

    MfG

  4. Liebe Kollegen,

    bitte seit so nett und mailt mir die neuesten Coburg Urteile zu.
    a.mautes@gmx.de

    Danke

  5. Fank sagt:

    @ Herr Mautes,

    Bitte Fax Nr. angeben dann kommt das Urteil.

    MfG

  6. Hallo Frank,

    ich hätte das Urteil auch gerne, Fax-Nr.: 07333-9688-20

    Danke
    Frank (Oesterle)

  7. H. Nordmeier sagt:

    Hallo Frank,

    ich bitte auch, vielen Dank im voraus.

    05691/ 91 10-11

  8. Frank sagt:

    @ H.Oesterle und H. Normeier,

    Urteil wir auf den Weg gebracht.

    MfG

    Frank

  9. @ frank und alle anderen

    …ich brauche alle interessanten urteile für die fachpresse.
    bitte an 02858 – 839134

    danke, joachim otting

  10. Skydiver sagt:

    Morgens 1/2 10.00 Uhr in Deutschland!

    Tagessoll schon fast erfüllt, scheint ein guter Tag zu werden, gleich zwei HUK-Verträge am Vormittag zerschlagen! und einen Rechtsanwalt in Lohn und Brot gesetzt.

  11. Sachverständigenbüro Rasche sagt:

    @ Frank.
    das aktuelle Urteil des AG Coburg vom 31.10.06 zu 12 C 98-06 bitte auch an mich per Fax unter
    0234-470309. Danke.-

  12. Skydiver sagt:

    Die Welt schaut heute auf Frankfurt am Main!

    ALLIANZ!!!!!!!!!!

    Dort gibt es eine Gratis Lehrstunde in Punkto „Versicherungswillkür“

    7500 Einzelschiksale ihr blitzgescheiten Menschenkinder.

  13. SV sagt:

    Das wahre Gesicht von Versicherungen und Banken,
    „7500 brave Mitarbeiter einfach feuern“ unvorstellbar!!

    Wie weit dürfen diese menschenverachtenden Manager und Vorstände noch gehen?
    Man muss sich direkt für unsere Regierung schämen, dass diesen Leuten das unsaubere Handeln nicht untersagt wird.
    Wenn schon Gewinnoptimierung auf Kosten der Mitarbeiter, welche entscheidend zu dem riesigen Firmenerfolg beigetragen haben, dann müsste die Fa. Allfinanz und Co. dazu verpflichtet werden. die Gehälter solange weiterzubezahlen bis jeder Mitarbeiter eine neue vergleichbare Stelle gefunden hat.
    Nach m. M. Jeder Bundesbürger sollte sich solidarich zeigen und es zukünftig unterlassen bei diesen erkennbar raffgierigen Firmen(bestimmte Versicherungen u. Banken) Verträge zu unterzeichnen.
    Das sollte wirken und vielleicht würde man dann die unfähigen Manager und Vorstände ins Ausland jagen.(ohne Geld)

  14. Zwölfender sagt:

    Aber die Allianz hat es doch dadurch geschafft ihren 2005 erziehlten Rekordgewinn 2006 nochmals zu verdoppeln.

    Na da haben die Vorstände doch alles richtig gemacht.

    Mfg

  15. SV sagt:

    Hallo Zwölfender,

    ja für eine begrenzte Anzahl von Kapitalisten wurde das von den Vorständen richtig gemacht!
    Vom verlassen aller ethischen Grundsätze und dem hinterlassen eines enormen volkswirtschaftlichen Schadens spricht da leider niemand.
    Rechnet doch mal was dem Staat jährlich 7500 Langzeitarbeitslose kosten.(etwa eine halbe Milliarde €)
    Zeigt mir einen nachvollziehbaren Bericht, was Versicherungen und Banken Steuern zahlen.
    Das Schiksal von tausenden Mitbürgern ist dabei scheinbar uninteressant.

  16. Skydiver sagt:

    @sv

    Sie müssen ja mit dem Wort „brav“ nicht gleich übertreiben!

    Wer dieses Kartell unterstützt, bleibt schon mal zwischendurch auf der Strecke!

  17. SV Windeck sagt:

    ..und noch ein Urteil: (AG Bergheim, 21 C 300/06 vom 23.11.2006)

    „Im Rechtsstreit des Herrn yyy gegen die HUK Coburg Versicherung a.G., ges. vertr.d.d. Vorstand, Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg, [..]
    hat das Amtsgericht Bergheim, Abt.21 im vereinfachten Verfahren nach §495 am 23.11.2006 durch den Direktor des Amtsgerichts yyy für Recht erkannt:
    Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Honorarforderungen den Sachverständigen [..] freizustellen.
    Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
    Die Kosten für das Verfahren trägt die Beklagte.
    [..]
    Entscheidungsgründe:
    [..]
    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagtre verpflichtet ist, dem Kläger Schadenersatz aus dem Unfall mit dem Versicherungsnehmer der Beklagten xyz zu leisten. Die Beklagte weigert sich jedoch, die Rechnung des Sachverständigen mit der Begründung zu bezahlen, diese sei nicht prüffähig. Dieser Rechtsauffassung kann das Amtsgericht Bergheim nicht folgen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass der Geschädigte grundsätzlich verpflichtet ist, einen Sachverständigen zur Feststellung des Schadens zu beauftragen, es sei denn, es handelt sich um einen offensichtlich nur geringen Schaden. Diese Kosten hat der Versicherer des Schädigers zu tragen. [..]Hier hatte der Sachverständige einen umfangreichen Schaden zu begutachten, zu dem auch die Beschädigung einer Anhängerkupplung und der Anhängersteckdose gehörte. Da durch einen solchen Schaden das Fahrzeug auch so verzogen werden kann, dass es nicht mehr fahrsicher ist, war ein sehr gründliches Gutachten zu erstatten. Darüber hinaus war eine Vielzahl von Einzelteilen zu bewerten. Hierfür eine Grundgebühr in Höhe von abc Euro zu verlangen ist in jeder Hinsicht angemessen.“

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