HUK unterliegt erneut beim AG Nürnberg (36 C 1420/07 vom 24.04.2007)

Wieder einmal hat die HUK vor dem Amtsgericht Nürnberg eine Niederlage erlitten. Nachdem sie sich durch das bereits hier im Blog diskutierte Urteil, das gegen die Konzerngesellschaft Bruderhilfe ergangen ist (Az: 31 C 6468/06, Urteil vom 8.01.2007), nicht hat beeindrucken lassen, musste ihr neuerlich beigebracht werden, dass sie mit ihren abwegigen Rechtsansichten im Unrecht ist.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles hatte ein Gutachten bei einem Kfz-Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der Sachverständige rechnete nach eigener Preistabelle ab, die sich an der Grundhonorartabelle des BVSK Honorarbefragung 2005/2006 orientiert. Er stellte insoweit inklusive Nebenkosten 435,23 EUR brutto in Rechnung. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, an dem Totalschaden eingetreten war, belief sich auf 2.300,- EUR, der Marktwert nach dem Schaden auf 150,- EUR. Die Voraussetzung für die Anwendung der 130 %-Grenze war nicht gegeben.

Die HUK Coburg zahlte auf diesen Betrag 273,70 EUR, so dass noch 161,53 EUR Restforderung verblieben.

Die Begründung muss ich hier sicherlich nicht näher ausführen, sie dürfte in Fachkreisen bekannt sein.

Auf unseren Einwand dahingehend, dass sich der Kläger an die Honorarbefragung des BVSK halte, wurde uns geantwortet, dass der Marktanteil des gesamten Verbandes unter 10 % liege, darüber hinaus handle es sich lediglich um eine Befragung zur Honorarhöhe, die nichts darüber aussagt, ob diese Beiträge auch tatsächlich realisiert werden können. Eine Korrektur der Abrechnung wurde deshalb auch nicht mehr vorgenommen, so dass durch uns Klage eingereicht wurde. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens hat die Gegenseite dann wieder ihre üblichen Einwendungen vorgebracht, dass sie nicht wisse und im übrigen auch nicht nachvollziehen könne, wie das Grundhonorar zustande kommt. Hilfsweise hat sie sogar die Rechnung des Sachverständigen als Verstoß gegen die guten Sitten kritisiert und letztlich noch mit fragwürdigen Argumenten die Nebenkosten bestritten.

Das Amtsgericht Nürnberg hat nunmehr durch Urteil vom 24.04.2007 zum Az: 36 C 1420/07 die HUK Coburg verpflichtet, den Geschädigten von den Honorarforderungen des Sachverständigen in Höhe von 161,53 EUR freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von ca. 200,- EUR fallen ebenfalls der HUK zur Last. Das Urteil ist abschließend und nicht berufungsfähig.

Das Gericht begründet seine Ansicht damit, dass der Kläger die Rechnung in vollem Umfang gegenüber der Beklagten als Schaden im Sinne des § 249 BGB geltend machen kann. Insbesondere sei er nicht verpflichtet, den günstigsten Sachverständigen in der Region auszusuchen. Aus der Preisgestaltung des Sachverständigen sei für den Kläger auch kein Anhaltspunkt erkennbar, dass das Honorar in keinerlei vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen würde oder völlig aus dem üblichen Rahmen falle. Das Gericht bezieht sich insoweit auf die Werte des BVSK Honorarbefragung 2005/2006 und den dort enthaltenen üblichen Grundhonoraren.

Nachdem es auf das tatsächliche Abweichen des Grundhonorares vom üblichen Rahmen nicht ankomme, war ein entsprechendes Sachverständigen-Gutachten als Beweis nicht einzuholen.

Insbesondere hat das Gericht der HUK Coburg ins Stammbuch geschrieben, dass eine zwingende Regel, dass das Grundhonorar eine gewisse Prozentsumme der Gesamtsumme nicht überschreiten darf, in der Rechtsprechung nicht festgeschrieben ist.

Ebenso erteilte das Gericht dem Einwand der HUK eine Absage, dass im Grundhonorar bereits sämtliche Nebenkosten enthalten sein müssten. Das Gericht führt hierzu aus, dass eine Unterscheidung zwischen Grundhonorar und einzeln aufgelisteten Nebenkosten üblich und im übrigen auch sachgerecht ist, da die Nebenkosten im Einzelfall deutlich unterschiedlich abhängig von der Schadenshöhe anfallen können.

Fazit:

Erneut hat die HUK Coburg eine heftige Ohrfeige vom Amtsgericht Nürnberg bekommen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, wann die HUK Coburg endlich einsehen wird, dass sie mit ihrer Argumentation den falschen Weg beschreitet. Das Amtsgericht Nürnberg hat wieder einmal seine Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass die Befindlichkeiten der HUK Coburg nicht auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen werden können und insoweit die HUK zur vollständigen Zahlung des eingeklagten Betrages verurteilt.

Aus einer ursprünglichen Forderung in Höhe von knapp 160,- EUR sind nunmehr inklusive Verfahrenskosten und Gerichtsgebühren 360,- EUR gewesen.

Wie sagte mir doch so schön ein Sachbearbeiter am Telefon: „Wir handeln im Namen der Versichertengemeinschaft, deren Beiträge wir verwalten.“ Vielleicht sollte man der Versichertengemeinschaft einmal klar vor Augen führen, wie hier Versicherungsgelder verschleudert werden.

Sollte Interesse an dem Urteil bestehen, kann dies per E-Mail bei mir angefordert werden. Das Urteil liegt in unserer Kanzlei als PDF-Dokument vor.

Über RA Bernhard Trögl

Geb. 10.12.1969 in Weissenburg 1991- 1995 Studium an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen 1995 – 1997 Referendariat, unter anderem bei der Audi AG in Ingolstadt 01.09.1998 Eröffnung einer eigenen Anwaltskanzlei Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst (sowohl Klein- als auch Großschäden) RA Trögl engagiert sich neben seiner Kanzleitätigkeit noch als Referent bei Schulungen sowie auf der Internet-Plattform www.frag-einen.anwalt.de. Zudem ist er Fördermitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V seit dem Jahr 2001. Bernhard Trögl Marktplatz 5 91785 Pleinfeld ratroegl@t-online.de www.ra-troegl.de
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82 Antworten zu HUK unterliegt erneut beim AG Nürnberg (36 C 1420/07 vom 24.04.2007)

  1. runabout sagt:

    Für eine Lebensversicherung über 2 Mio. wird auch mehr Provision genommen als für eine Lebensversicherung über 20.000 obwohl man die selben Formulare ausfüllen läßt und abstempelt.
    Da könnte man auch sagen geschätzte 1 % Provision von
    2 Mio. ? Macht 20.000 € für ca. 3 Stunden Arbeit.

    Wow wie unanständig.

    Und so ist es bei Immobilienmakllern, Architekten, Bauingenieuren, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren

    usw.usw.usw.

  2. virus sagt:

    Leute es ist doch müßig darauf zu antworten, merkt ihr denn nicht, es geht nicht um das Honorar anundfürsich, es geht einzig und allein darum, den freien Sachverständigen um die Existenzgrundlage zu bringen.
    Ohne rechtskonformes Gutachten haben die Versicherer nun mal es leichter, den Geschädigten seine Ansprüche zu kürzen.
    Ich möchte nicht wissen, was für Planvorgaben sich schon in den Schubfächern von Herr H. und seinen Kollegen befinden.
    Also lasst euch nicht abhalten, kümmert euch um eure Aufträge. Und wenn ihr hier postet, dann sollte es im Sinne und zum Nutzen unserer Kunden sein.

    virus

  3. Administrator sagt:

    Ich hätte gute Lust zu löschen wenn schon Bitten nichts helfen.
    Klärt lieber den Geschädigten über bestehende Schweinereien auf und lasst bitte die „Unbelehrbaren Störenfriede“ links liegen.
    Was sollen diese Dauerdebatten denn bringen? Bitte keine Antworten mehr darauf.

  4. Frank sagt:

    Auch meine Meinung.

  5. cWESOR sagt:

    Administrator, die Debatten erscheinen für uns sinnlos zu sein. Wir wissen aber nicht wieviele geschädigte Opfer hier lesen. Darum finde ich, wir brauchen hier die Gegenwehr. Nur aus der jeweiligen Abwehrhaltung von versicherungsfuzzi und dergleichen haben wir die „kostenloser Schadenservice“ Argumente der Haftpflichtversicherer deutlich zumachen. Das Beispiel von F. Hiltscher: “ …das war ein Bagatellschaden und hinterher das Gutachten als nicht ausreichend für eine Unfallrekonstruktion zu bemängeln …macht doch den hier lesenden Opfern, erst deutlich wie von Versicherungsseite aus gegen sie taktiert wird.

    Die Verursacher/Versicherung verzichtet auf die Beweise des Anspruchstellers. Die Verkehrsunfallbeteiligten glauben doch daran. So eine gute Versicherung, die verzichtet auf den Beweis für meine Ansprüche. Das damit das Opfer scheinheilig getäuscht wird und um seine Ansprüche gebracht, das weis dies doch vorher nicht.

    Aus diesem Grund, die Bitte las das Zeug hier stehen es frist kein Brot und kann für manches Opfer zur Erklärung für das Vorgehen der Versicherungen gegen die Anspruchsteller verstanden werden.

    Wenn sie nur unsere Hinweise lesen, das sie nicht auf den Schadenservice hereinfallen sollen und gleichzeitig von der Versicherung gesagt bekommen „wir verzichten auf ein Gutachten uns reicht der Kostenvoranschlag“. Die Verkehrsteilnehmer haben doch nicht unser Wissen. Das ein Kostenvoranschlag kein Beweis ist, das die Kontaktspuren an seinem Auto ein wichtiges Beweismittel sind (Tote Zeugen lügen nicht).
    Selbstverständlich ist es für uns widerlich, wenn einer der in der selben Sache tausendmal verurteilt wurde und dennoch sturr bei seiner Handlung bleibt, nicht eingesperrt wird und weiter seine Lügen verbreiten darf. Aber das ist nun mal so bei Geldsäcken. Die stehen mit weißen Kragen im Knast und heben die V-Finger.

  6. RA Schepers sagt:

    Ich denke, der Blog ist zum Gedankenaustausch gedacht.

    Unabhängig davon finden sich immer wieder neue – gute – Argumente.

    Ich jedenfalls finde das Argument von runabout um 12.25 Uhr sehr gut.

    Versicherungen zahlen Provisionen abhängig vom Gegenstandswert. Warum sollen Sachverständige nicht nach Gegenstandswert bezahlt werden.

  7. nur mal so sagt:

    @Heinzelmännchen
    Im Gegensatz zu Ihnen vermag ich Urteile zu lesen. Das Urteilszitat von Ihnen bringt allerdings – wie meistens -überhaupt nichts in die Diskussion ein. Merken Sie das eigentlich nicht?
    Quod erat demonstrandum:
    1. Kfz-Sachverständige sollen die Juristerei den Leuten überlassen, die das gelernt haben.
    2. Kfz-Sachverständige können ganz schön niveaulos werden, wenn sie sich ertappt fühlen.

  8. Skydiver sagt:

    @nur mal so Mittwoch, 16.05.2007 um 23:12

    zu 1. dann würden Sie ja niemals dran kommen.

    zu 2. Niveauloser als dieser Kommentar, kann eigentlich nichts mehr sein, Sie sind wie immer unübertrefflich.

  9. Heinzelmännchen sagt:

    @ nur mal so

    Ich mag Sie auch ganz doll!

    Grüße
    HM

  10. RA Schepers sagt:

    @ nur mal so

    „Kfz-Sachverständige können ganz schön niveaulos werden, wenn sie sich ertappt fühlen.“

    Ich glaube nicht, daß hier einzelne Sachverständige nieveaulos argumentieren. Ich glaube, daß hier einzelne Sachverständige emotional bewegt argumentieren. Und das halte ich – wenn auch nicht unbedingt für die beste Argumentationsgrundlage – für absolut verständlich und nachvollziehbar. Schließlich sind die Sachverständigen seit Jahren Angriffen der Versicherungswirtschaft ausgesetzt, die auf die Existenz der freien Sachverständigen abzielen.

    Aber vielleicht ist das als Angestellter einer Versicherung mit festem und sicheren Einkommen nicht so ganz nachzuvollziehen.

  11. Skydiver sagt:

    nicht ganz ernst gemeint:

    Zitat

    „Ein hoffnungsloser Fall, sollte man meinen, Juristerei und Technik passen halt nicht zusammen: Während ein Ingenieur froh ist, wenn er etwas zum Laufen bringt, ist der Jurist glücklich, wenn er etwas Funktionierendes lahm legen kann. Der Jurist schätzt Probleme, nicht Lösungen. Zudem fehlt Juristen oft das technische und menschliche Verständnis für die Situation der normalen Nutzer oder sie suchen gar ständig provozierend Konflikte, da sie von diesen leben. Ebenso, wie man Ingenieuren nachsagt, mitunter Fachidioten zu sein, ist auch im Rechtswesen ein ganz eigenes Denken verbreitet, das bei Normalbürgern nur Kopfschütteln hervorruft“

    oder der hier:

    „Was sind 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund? – Ein guter Anfang“

  12. nur mal so sagt:

    @RA Schepers:
    RVG und HOAI sind Gebührenordnungen mit einer Mischkalkulation: Geringe Auftragswerte erbringen unwirtschaftlich geringe Honorareinnahmen; kompensiert wird diesa durch besonders hohe Honorare bei hohen Auftragswerten. Solche Gebührenregeln machen aber nur Sinn, wenn man seine Dienste auf dem freien Markt auch einer weniger zahlungskräftigen Kundschaft anbieten möchte.
    Und Kfz-SV haben ja in wirklichkeit keinen freien Markt und nur eine Art von Kunden: nämlich die von den hier vertretenen Herrschaften so innig geliebten KR-Versicherungen.
    Keinen freien Markt haben wir, weil die Kfz-SV (im Gegensatz zu fast anderen Berufsgruppen) noch in einer rechtlichen Position sind, die Preise weitgehend einseitig und nach Belieben festlegen.

    Oder glauben Sie, dass irgendein Autobesitzer, der ohne Kaskoversicherung seine alte Möhre zu Klump gefahren hat, auf die Idee käme, 435 EUR dafür zu zahlen, um bescheinigt zu bekommen, dass er sich ein vergleichbares Auto für 2200 EUR beschaffen kann und dass der Restwert 150 EUR wert ist?

    Die Versicherer wünschen sich im übrigen keine Mischkalkulation bei der Honorarabrechnung, sondern eine transparente, leistungsgerechte Abrechnungsweise auf Stundenhonorarbasis.

  13. SV Windeck sagt:

    @nur mal so Donnerstag, 17.05.2007 um 21:27

    Wie sind Sie denn drauf ???

    – Seit wann sind die Versicherungen denn die Kunden der Sachverständigen ?

    – Warum sollte denn einer der sich selbst einen Schaden zufügt diesen beweisichernd dokumentieren und berechnen lassen ? (Vielleicht damit er sich selber verklagen kann..)

    Wenn Sie hier sachliche und zutreffende Argumente bringen würden anstatt andauernd nur Hass zu streuen, würde es auch bestimmt leichter fallen nicht selber so emotional zu reagieren.
    Wie man in den Wald hereinruft..

  14. Heinzelmännchen sagt:

    @ nur mal so

    Sie wollten sicher der Versicherer schreiben!

  15. nur mal so sagt:

    @SV windeck
    Wo streue ich denn bitte hier Hass?
    Ich propagiere hier eine leistungsangemessene und transparente Honorarabrechnung, was hier aus für mich zwar nachvollziehbaren aber dennoch nicht ehrenhaften Gründen hier nicht gerne gehört wird.

    Primitiven Hass streuen diejenigen hier, die nur mit proletenmarxistischen Gegenargumenten ankommen unter dem Motto „ich will auch soviel Geld wie der Vorstand der xy“.

  16. Heinzelmännchen sagt:

    Bei dieser Diskussion ist auch wichtig zu wissen;

    … Die Behauptung, die Abrechnung nach der Schadenshöhe – wie vom Kläger gewählt – ohne Angabe des Zeitaufwandes sei überhöht, erweist sich daher als unwahr. Die beklagte kann daher nicht unter Bezugnahme auf die Abrechnungsweise des Klägers behaupten, dass er überhöht abrechne. …

    aus: OLG Naumburg 4 U 49/05 vom 20.01.2006

  17. F.Hiltscher sagt:

    @nur mal so Freitag, 18.05.2007 um 00:17

     "Wo streue ich denn bitte hier Hass? Ich propagiere hier eine leistungsangemessene und transparente Honorarabrechnung, was hier aus für mich zwar nachvollziehbaren aber dennoch nicht ehrenhaften Gründen hier nicht gerne gehört wird."  

    Es ist noch sehr zeitnah,da gab es ein Formschreiben der HUK-COBURG mit sinngemäßen Inhalt: Das von Ihnen erstellte Gutachten benötigte nach unseren Zeiterfassungen 1,71 Stunden…usw. Am Land tätige Sachverständige erhalten einen Stundensatz von € 65,00 u. im Stadtbereich tätige SV erhalten € 70,00 pro Stunde. Aus diesen Gründen sind wir bereit € YXX zu bezahlen".

     So, das war zynisch und zugleich verächtlich,weil man bei der HUK-Coburg genau wusste dass dieser Stundensatz nicht einmal die Gemeinkosten eines kleinen SV-Büros abdecken. In diesem Stundensatz wäre nicht mal ansatzweise ein Unternehmerlohn enthalten, noch irgend ein Gewinn zu erzielen gewesen. Da wagen Sie es hier öffentlich von nicht ehrenhaften Gründen der SV zu sprechen. Hier diskreditieren Sie vorsätzlich und wider besseres Wissen eine Gruppe von seriösen Freiberuflern. Haben Sie überhaupt kein Schamgefühl? Ihnen ist wohl jedes Mittel recht die User hier falsch zu informieren.

     @Nur mal so " Primitiven Hass streuen diejenigen hier, die nur mit proletenmarxistischen Gegenargumenten ankommen unter dem Motto “ich will auch soviel Geld wie der Vorstand der xy”.  

    Dann erklären Sie hier mal den Usern öffentlich was einen angestellten Vorstand einer Versicherung,sagen wir mal mit einem leistungsgerechten Gehalt berechtigt, selbstständigen KFZ.-Sachverständigen und Firmeninhaber welche auch nur das Ziel einer Leistungsgerechten Entlohnung haben,Stundensätze vorzuschreiben welche zwangsläufig zur Insolvenz führen würden, bzw. eine weiter SV-Tätigkeit nicht mehr ermöglichten. Diese SV- Firmeninhaber(keine Angestellten wie Vorstände) wollen auch nur in der sozialen Marktwirtschaft existieren, den Mitarbeiterstamm halten und mit einem bescheidenen Gewinnertrag (wenn überhaupt möglich) den Fortbestand der Existenz sichern. Uns soetwas bezeichnen Sie als "proletenmarxistische Gegenargu-mente"? Oder hat Firmengröße etwas mit leistungsgerechter Entlohnung zu tun? Wöllen Sie tatsächlich einen Angestellten einer Versicherung auch wenn es ein Vorstand ist, mit einem selbstständigen Unternehmer vergleichen, welcher täglich wesentlich mehr leistet, mehr Risiko hat und alleinverantwortlich für seinen, wenn auch kleinen Betrieb ist? Es wäre nun an der Zeit, dass Sie hier den SV und Firmeninhabern mit den gebührenden Respekt begegnen, oder was noch besser wäre ihre unqalifizierten bzw. vorsätzlich falschen Kommentare gänzlich unterlassen. Noch besser wäre es, wenn Sie mit einer eigener Firma eigenverantwortlich Arbeitsplätze schaffen würden, um auch wie wir SV einen sinnvollen Beitrag in unserem Staat u. dessen sozialer Marktwirtschaft zu leisten.

  18. RA Schepers sagt:

    @ nur mal so

    „Die Versicherer wünschen sich im übrigen keine Mischkalkulation bei der Honorarabrechnung, sondern eine transparente, leistungsgerechte Abrechnungsweise auf Stundenhonorarbasis.“

    Falsch.

    Die Versicherungen wünschen sich, so wenig wie möglich bezahlen zu müssen. Wenn auf Stundenbasis abgerechnet wird, geht der Streit eben um den angemessenen Stundensatz und um die Frage, wie lange so ein Gutachten dauern darf (höchstens 2 Stunden, man muß ja nur eben die Daten in das Audatex-Programm eingeben, dann kommt hinten das Gutachten raus; dann noch schnell ein paar Digitalfots dazu, und fertig ist das Gutachten).

    Nur mal so am Rande. Bei der Versicherung gibt es doch sicher auch Kalkulationen, wie viel es kostet, ein Schreiben zu versenden. Wie hoch sind die Kosten? 30 €? 50 €?

  19. Andreas sagt:

    nur mal so um 00:17 h:

    „Primitiven Hass streuen diejenigen hier, die nur mit proletenmarxistischen Gegenargumenten ankommen unter dem Motto “ich will auch soviel Geld wie der Vorstand der xyâ€?.

    Es sagt/schreibt niemand, dass wir SV soviel Geld haben wollen wie der Vorstand der xy Versicherung.

    Wir sind aber der Meinung, dass es sich ein Vorstand der xy Versicherung gefallen lassen muss, dass auch sein Gehalt bzw. seine Einkommen durchleuchtet werden, wenn er übertriebene Behauptungen bzgl. der Gehälter der freien SV in die Welt hinausposaunt.

    Bezogen auf meine Arbeitszeit hätte ich übrigens ein besseres Aus- und Einkommen, wenn ich als Ingenieur in einem großen Konzern arbeiten würde, der gerade wieder eine Vielzahl an Ingenieuren sucht.

    (Bruttogehalt+Arbeitgeberkosten) * 1,8 (und dazu ein sicherer Arbeitsplatz) ist besser als meine monatliche Entnahme.

    Wir könnten natürlich auch die Angestellten auf die Straße setzen und damit die Sozialkosten des Staates erhöhen und dadurch auch die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer in der großen xy Versicherung steigern…

    Grüße

    Andreas

  20. downunder sagt:

    @ ´nur mal so´,do 17.05. 21:25
    ihre argumente entstammen den huk-revisionsbegründungen in den von der huk verlorenen vier bgh.verfahren!
    die hartnäckigkeit,wie sie an diesen irrigen vorstellungen festhalten,belegt,dass sie sie nicht selbst ersonnen,sondern nur abgeschrieben haben;selbst der bgh-anwalt der huk vertritt diese standpunkte seiner eigenen schriftsätze heute nichtmehr,denn er kann die bgh-urteilsbegründungen lesen UND verstehen.
    wenn es nach mir ginge,würden sie hier keine gelegenheit mehr erhalten,vom bgh zurückgewiesene argumente nochmals öffentlich zu diskutieren,denn das ist eindeutig üble huk-manier,die das ziel verfolgt,rechtliche niederlagen durch gebetsmühlenhaftige wiederholung ihrer falschen standpunkte abzumildern.
    alle versicherer in deutschland ausser der huk zahlen sachverständigenhonorare anstandslos und kommen damit ihrer gesetzlichen pflicht nach,berechtigte ansprüche von unfallopfern zu regulieren.
    mit welchem recht verlangt die huk hier sonderkonditionen(akzepanz des bvsk-tableaus)?
    will sich die huk wettbewerbsvorteile vor den anderen,korrekt regulierenden versicherern verschaffen?
    will die huk ihre betrugsabteilungen ganz schliessen,deren effizienz dadurch leidet,dass immer mehr honorargekürzte sachverständige jegliche aufklärungskooperation verweigern?
    wieweit will sich die huk ihren ruf noch in der öffentlichkeit beschädigen?
    mitarbeiter anderer versicherer sollen diese seite nicht immer,aber immer öfter mit einem breiten grinsen aufrufen!
    grüsse aus dem outback

  21. auch nur mal so sagt:

    @downunder
    „..selbst der bgh-anwalt der huk vertritt diese standpunkte seiner eigenen schriftsätze heute nicht mehr..“

    Ich denke, der BGH-Anwalt der HUK-Coburg hat weder vor noch nach den Urteilen die Standpunkte seiner eigenen Schriftsätze vertreten.

    Jeder halbwegs intelligente und rechtskundige BGH-Anwalt wusste schon vorher, dass die „Argumente“ der Huk-Coburg nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen konnten.
    Der BGH-Anwalt der HUK-Coburg dürfte also bestenfalls die Standpunkte der HUK-Coburg mit spitzen Fingern „vorgetragen“ haben.

    Zufälligerweise hatte ich das Vergnügen, einen BGH-Anwalt kennenzulernen.
    Der würde seinen guten Namen für so einen Mist nicht hergeben.

    Wer blamiert sich schon gerne beim BGH ?

    Wie heißt es so schön:

    Ich weiß zwar, dass mein Schriftsatz eine Anhäufung von Unsinn ist – aber ich brauche das Geld.

    RVG war bestimmt bei weitem nicht ausreichend als Motivation für diesen Gang nach Canossa.

  22. nur mal so sagt:

    Soviel Aufregung, nur um zu vertuschen, dass man nicht bereit ist leistungsgerecht und transparent abzurechnen ?

    Meinetwegen sind 100 bis 120 EUR ein angemessener Stundensatz für qualifizierte Kfz-SV. Und meinetwegen kann man auch zum Beispiel 1 Stunde bei einem üblichen Pkw-Schaden als Mindestzeit vereinbaren; der Rest müsste dann aber besonders begründet werden, ähnlich wie ein Anwalt, der ja auch Gebühren über dem Mittelwert begründen muss.

    Übrigens: Ich bin nicht bei der HUK-Coburg oder in einer anderen Kraftfahrt-Schadenabteilung tätig.
    Ich bin zudem an aktuellen Prozessen über die Gebührenhöhe nicht beteiligt.
    Ich bin dennoch überzeugt, dass hier in Deutschland z. T. überteuert abgerechnet wird.
    Soll ich mal hier beispielhaft die Preisgestaltung von verschiedenen schweizerischen freien SV-GA veröffentlichen? In der Schweiz dürfte die Lebenshaltung noch einiges teurer sein und die Gutachten sind in Arbeitsaufwand und Qualität sicher vergleichbar.

    Lieber Downunder, gehen Sie auch bitte davon aus, dass sich BGH-Anwälte nicht mit einer „Anhäufung von Unsinn“ vor den BGH begeben. 1996 war der BGH übrigens auch noch der Meinung, dass Unfallersatztarife bei Mietwagenfirmen von den Versicherungen zu zahlen sind. 2006 sah er das ganz anders.

    Sie sollten auch folgendes bedenken:
    1. 90% der deutschen Richter sind sehr sparsam
    2. 90% der deutschen Richter sind bei der HUK versichert
    In den letzten Jahren haben die KR-Versicherungen alle mit Prämiensenkungen gearbeitet um sich gegenseitig Kundschaft abzuwerben. Dieser Trend dürfte bald umschwenken. Es gerät dann wieder beim Verbraucher (und auch bei den Richtern) stärker in den Focus, wer alles die Versicherungsprämie verteuert.
    Und der ober geschilderte Fall ist ein Musterbeispiel dafür, wie sich Sachschäden durch Nebenkosten enorm verteuern und wie z. B. auch Versicherte um die Möglichkeit gebracht werden, einen Schaden zurückkaufen zu können.

  23. auch nur mal so sagt:

    Der BGH hat klar entschieden, was leistungsgerecht ist, auch wenn es der HUK-Coburg bzw. deren Führungsebene – nur mal so – nicht gefällt.

    Wer (Urteile) richtig lesen kann, genießt eben einen klaren Vorteil.

    Mehr gibt es hierzu, zumindest momentan, nicht zu sagen.

    Vielleicht in 10 Jahren, wenn 90% der sparsamen BGH-Richter am fiktiven Hungertuch nagen sollten ?

    Dann kommt die Abrechnung, ihr böse, böse Kostentreiber…..

  24. RA Schepers sagt:

    @ nur mal so

    „In den letzten Jahren haben die KR-Versicherungen alle mit Prämiensenkungen gearbeitet um sich gegenseitig Kundschaft abzuwerben. Dieser Trend dürfte bald umschwenken. Es gerät dann wieder beim Verbraucher (und auch bei den Richtern) stärker in den Focus, wer alles die Versicherungsprämie verteuert.“

    Bitte nicht schon wieder dieses Argument. Solange die Versicherungen Gewinne machen (Milliardengewinne), wissen die Richter, wieso die Prämien so hoch sind (oder niedrig).

  25. SV Hildebrandt sagt:

    @nur mal so

    Die Einzigen die, die Kosten bersten lassen sind die Manager mit exorbitanten Gehälter!!!

    Was leisten diese angeblichen Toppmanager den? Vernichten Arbeitsplätze und sind darauf noch stolz den Aktionären dieses als Gewinnsteigerung präsentieren zu können. Nur haben die meisten Kleinaktionäre davon recht wenig und sollten sich mal überlegen ihre Aktien alle zum gleichen Zeitpunkt zu verkaufen…

    Das nächste was diese Toppmanager leisten ist, sie sind vielleicht 3 – 4 Jahre in einem Unternehmen, haben neben ihren horrenden Gehältern noch wer weiß wie viele Bezüge und beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, gönnen sie diese Leute noch mal eben einen kleine Abfindung. Natürlich im zweistelligen … Millionenbereich. Allein davon währen die SV Kosten, die Sie ja SOOO anprangern mehr als gedeckt. Mit welcher Berechtigung bekommen diese Leute solche Abfindungen? Da könnten Sie mal was zu sagen.

  26. nur mal so sagt:

    Ich meine, wir haben unsere Meinungen zur Genüge ausgetauscht.
    Eine Antwort auf meinen Vorschlag, die Honorarabrechnungen transparenter und ehrlicher zu gestalten, habe ich nicht erhalten.
    Stattdessen wird nur vom Thema abgelenkt – von Millionenabfindungen für Ex-Vorstände ist die Rede.
    Haben Sie eigentlich gemerkt, dass Versicherungsvorstände im Vergleich zu anderen Branchen beim Verdienst unter „ferner liefen“ liegen?
    Egal – ich verabschiede mich hiermit und bin überzeugt, dass aufmerksame Leser gemerkt haben, wer hier mit gezinkten Karten spielt.

  27. Vor allem wissen die Leser wer das Recht im Rücken hat:

    Sammlung von Urteilen zum Thema SV-Honorar :

    Entsprechende BGH Entscheidungen:

    Urteil des X. Zivilsenats vom 4.4.2006 – X ZR 80/05
    Beschluss des X. Zivilsenats vom 16.5.2006 – X ZR 122/05
    Urteil des X. Zivilsenats vom 10.10.2006 – X ZR 42/06
    Urteil des VI. Zivilsenats vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06

    Leitsatz: BGB § 249 Gb

    Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden.

    Neben den BGH Entscheidungen wurden folgende weitere Urteile erwirkt:

    OLG Naumburg AZ 4 U 49/05 vom 20.01.2006

    LG Baden-Baden AZ: 3 S 25/06 vom 12.06.2006 (ist ein Hinweisbeschluss zu AG Achern AZ: 1 C 168/05 vom 23.02.2006 nach dem die HUK ihre Berufung zurückgezogen hat)
    LG Coburg AZ: 32 S 61/02 vom 28.06.2002
    LG Koblenz AZ: 14 S 68/06 vom 7.09.2006
    LG Mannheim AZ: 10 S 8/06 vom 09.06.2006
    LG Mannheim AZ: 51 C 199/05 vom 08.12.2005

    AG Achern AZ: 1 C 157/06 vom 11.07.2006
    AG Achern AZ:1 C 168/05 vom 23.02.2006
    AG Achern AZ:1 C 72/06 vom 27.07.2006
    AG Baden-Baden AZ: 7 C 390/06 vom 05.12.2006
    AG Baden-Baden AZ:16 C 237/06 vom 30.01.2007
    AG Baden-Baden AZ:7 C 364/06 vom 12.12.2006
    AG Bergheim AZ: 21 C 25/07 vom 19.04.2007
    AG Bergheim AZ: 21 C 300/06 vom 23.11.2006
    AG Berlin-Mitte AZ: 102 C 3437/04 Urteil vom 25.05.2005
    AG Bonn AZ: 2 C 481/06 vom 09.01.2007
    AG Bonn AZ: 2 C 564/06 vom 13.02.2007
    AG Bonn AZ: 2 C 565/06 vom 13.02.2007
    AG Bühl AZ: 3 C 179/05 vom 08.02.2006
    AG Bühl AZ: 3 C 240/06 vom 13.03.2007
    AG Chemnitz AZ: 15 C 3339/06 vom 13.03.2007
    AG Coburg AZ: 14 C 2066/05 vom 01.09.2006
    AG Coburg AZ: 11 C 1314/06 vom 21.12.2006
    AG Coburg AZ: 11 C 1626/05 vom 01.03.2007
    AG Coburg AZ: 12 C 98/06 vom 24.10.2006
    AG Coburg AZ: 15 C 1802/04 vom 25.01.2005
    AG Ettlingen AZ: 3 C 607/06 vom 07.03.2007
    AG Fürth AZ: 310 C 3007/06 vom 12.04.2007
    AG Hamburg-St.Georg AZ: 916 C 884/03 vom 30.06.2004
    AG Karlsruhe AZ: 12 C 423/06 vom 02.02.2007
    AG Kehl AZ: 4 C 739/05 vom 27.03.2007
    AG Köln AZ: 261 C 468/06 vom 18.01.2007
    AG Köln AZ: 267 C 150/07 vom 20.04.2007
    AG Magdeburg AZ: 130 C 4846/04 (130) vom 05.01.2007
    AG München AZ: 155 C 33329 / 06 vom 06.02.2007
    AG München AZ: 322C 7925/06 vom 21.06.2006
    AG München AZ: 342C 28171/06 vom 08.02.2007
    AG Nürnberg AZ: 36 C 1420/07 vom 27.03.2007
    AG Offenburg AZ: 2 C 277/06 vom 21.12.2006
    AG Offenburg AZ: 2 C 525/05 vom 31.01.2007
    AG Rastatt AZ: 20 C 21/07 vom 27.01.2007
    AG Regensburg AZ: 9 C 3104/06 vom 05.03.2007
    AG Rheinbach AZ: 5 C 28/06 vom 20.07.2006
    AG Rheinbach AZ: 5 C 424/06 vom 20.04.2007
    AG Schwabach AZ: 6 C 0027/00 vom 05.04.2000
    AG Schwetzingen Az: 51 C 199/05 vom 08.12.2005
    AG Speyer Az: 31 C 534/06 vom 06.02.2007
    AG Siegen Az:12 C 1069/00 vom 06.04.2001
    AG Weissenburg AZ: 2 C 0228/00 vom 12.05.2000
    AG Weissenburg AZ: 2 C 0614/98 vom 05.01.1999
    AG Weissenburg AZ: 2 C 0759/99 vom 20.04.2000
    AG Weissenburg AZ: 2 C 0789/99 vom 10.03.2000

    Und das stellt nur die Spitze des Eisbergs dar.

    Was sie uns hier erzählt haben ist alles Mumpitz.

    Grüße
    HM

    P.S: Bin nicht traurig wenn sie uns zukünftig verschonen. Das wird wohl ein Wunsch bleiben!

  28. Frank sagt:

    Hallo Herr “nur mal so�

    Psychoterror

    Unter Psychoterror (Kunstwort, abgeleitet von griechisch ψυχη (psyche) – “Seeleâ€? und lateinisch terrere – “in Schrecken versetzenâ€?) versteht man andauernde und sich wiederholende zielgerichtete Angriffe, Provokationen, Belästigungen und Nötigungen zum Zweck der Verunsicherung oder Schädigung der seelischen beziehungsweise geistigen Gesundheit des Opfers (hier der Sachverständigen). Dabei umfasst Psychoterror ein weites Spektrum von Handlungen angefangen von subtilen Bemerkungen, belästigenden Scherzen über Beschimpfungen, Erniedrigungen, Verleumdungen, Diffamierungen oder Diskriminierungen, Verfolgungen, Nötigungen, Erpressungen bis zu Gewalt- und Todesandrohungen.

    Kennen Sie sich damit aus??? Ist das Normal ?

  29. Andreas sagt:

    Ok „nur mal so“, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Gutachten in einer Stunde erstattet ist, dann lade ich Sie hiermit herzlich ein, sich zwei Monate lang meine tägliche Arbeit anzusehen.

    Zwei Monate deshalb, damit Sie auch nach dem Versand des Gutachtens sehen, was noch so passiert und wo Zeit aufgewendet werden muss.

    Im Ãœbrigen vergessen die Pro-Versicherer-und-alles-muss-nach-Zeitaufwand-abgerechnet-werden eines:

    Meine Rechnung stelle ich nicht an die Versicherung, sondern an den Auftraggeber. Dieser erhält eine Kopie meines Rechnung, weiß also genau, was ich abrechne.

    Da hat sich noch keiner beschwert. Die Auftraggeber wissen allerdings auch, dass ich auch noch nach dem Bezahlen der Rechnung für sie da bin.

    Sie unterstellen uns Intoleranz und das Vortragen immer gleicher Argumente pro Abrechnung nach Schadenhöhe, sind selbst aber nicht ein einziges Mal in der Lage gewesen sich von Ihren Vorstellungen des Zeitaufwandes abbringen zu lassen.

    Sollten Sie SV (in welcher Art auch immer) sein, dann will ich Ihre Gutachten lieber nicht sehen, wenn diese in 40 oder 60 Minuten fertig sind. Das schaffe ich nicht einmal bei einem Corsa A mit Ãœberschlag, bei dem sich eine Kalkulation erledigt hat.

    Und wieso missgönnen Sie uns das, was in der Versicherungswirtschaft gang und gäbe ist? Pauschale Abrechnung mehrerer gleichartiger Fälle ohne jedes Mal den Einzelfall aus Effizienzgründen berücksichtigen zu müssen? Wie sind denn die Versicherungsprämien (und Provisionen für die Versicherungsvertreter) aufgebaut?

    Erstmal drüber nachdenken, dann auf diese Themen antworten und dann können Sie sich auch beschweren, dass wir immmer auf den selben Argumenten rumreiten.

    Grüße

    Andreas

  30. Chr. Zimper sagt:

    Morgen Männer,

    Heinzelmännchen hat alles zum Tema gesagt.

    Es gibt dem nichts mehr hinzufügen.

    Bei der Gelegenheit möchte ich dem Traktor-Fahrer auf der B 189 Danke sagen.
    Danke, dass Sie am Mittwoch rechts rangefahren sind und die lange Autoschlange vorbeigelassen haben.
    Das war das 1. Mal, dass ich so einen weitsichtigen Traktorfahrer erleben durfte.

    Schönes Wochenende.

    Chr. Zimper

  31. Rebhan sagt:

    Den Traktorfahrer kenn ich, der ist recht blasenschwach.

    Das war auch der wahre Grund, weshalb er rechts rangefahren ist… ;-D

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