Hallo verehrte Captain-Huk-Leser!
Das Urteil des Landgerichtes Regensburg vom 12.7.2011 – 2 S 60/11 – hatte ich hier im CH-Blog bereits eingestellt. Weil das Urteil auch hinsichtlich der Begründung so interessant ist, hat der C.H.Beck-Verlag dieses Urteil auch veröffentlicht und mit einer Anmerkung von Herrn Rechtsassessor F-W Wortmann versehen. Wegen der freundschaftlichen Verbindung zur Redaktion der Zeitschrift „Der Sachverständige“ hat der C.H.Beck-Verlag freundlicherweise erneut einen kostenfreien Link zu dieser Plattforn gesetzt, so dass auch viele Leser dieser Plattform die Urteilsanmerkungen lesen können. Wir möchten uns daher bei Frau Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch vom C.H.Beck-Verlag recht herzlich bedanken.
Grundtenor ist, dass die Grundsätze des JVEG nicht auf Privatgutachter übertragen werden können und dürfen. Obwohl das Thema mit dem damaligen ZSEG um 1995 herum akut war, und die Rechtsprechung und Literatur eine Übertragung der Grundsätze des ZSEG auf Privatgutachter verneinte, wird dieses Thema von den Anwälten der HUK-Coburg jetzt wieder aufgegriffen. Die Sparzwänge der HUK-Coburg lassen grüßen.
Lest bitte selbst und bildet Euch Eure Meinungen.
Hier nun der Link auf DS 2011, 336 >>>>
Den Ausführungen vom Kollegen Wortmann kann nur in vollem Umfang zugestimmt werden. Die Sparzwänge der Versicherer müssen schon gewaltig sein, wenn das Thema jetzt nach so vielen Jahren wieder auf den Tisch kommt. Auch nach der Ersetzung des ZSEG durch das JVEG hat sich an der BGH-Rechtsprechung nichts geändert. Sowohl ZSEG als auch JVEG haben ganz andere Regelungsinhalte.