Kurzer Prozess

Wie einfach der Streit um das Gutachterhonorar nach den jüngsten Urteilen des BGH zu entscheiden ist hat das AG Chemnitz mit Urteil vom 28.02.07 anschaulich dargelegt.

Geklagt hatte die Kuron GmbH, ein SV-Büro aus Zwickau, gegen die HUK Coburg Allg. Vers. AG.

Zum Sachverhalt:

Die Kuron GmbH hatte sich ihr Gutachterhonorar im Wege der Vereinbarung einer Abtretung an Erfüllungs statt mit ihrem geschädigten Kunden bezahlen lassen und machte dann die abgetretene Schadensersatzforderung gegen die HUK Coburg geltend. Nachdem die HUK Coburg nichts zahlte wurde geklagt. Nach Klageerhebung zahlte die HUK Coburg den sich aus ihrer bundesweit angewandten Abrechnungsliste ergebenden Betrag an die Klägerin, so dass der Rechtsstreit in Höhe dieses Teils für erledigt erklärt werden konnte.

Einziger Wehrmutstropfen:

 es wurde versäumt, den 1. Termin, den das AG Chemnitz anberaumt hatte, wahrzunehmen, so dass auf Antrag des HUK Coburg-Anwaltes ein Versäumnisurteils erging. Nach Einspruch der Klägerin wurde dieses Versäumnisurteil nun mit Endurteil aufgehoben und die HUK Coburg zur Zahlung des gesamten, an die Klägerin an Erfüllungs statt abgetretenen Betrages verurteilt.

Das Urteil lautet wie folgt:

1. Das Versäumnisurteil des AG Chemnitz bleibt hinsichtlich Ziffer 1 aufrecht erhalten.

2. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 123,14 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.11.06 zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites, hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, welche die Klägerin zu tragen hat.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Streitwert: bis zum 15.02.06: bis 600 €; für die Zeit danach: bis 300 €

Tatbestand: Von der Darstellung wird gem. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist zulässig und begründet.

Die Beklagte ist zur Erstattung der Gutachterkosten in voller Höhe verpflichtet. Dies steht dem Grunde nach zwischen den Parteien auch nicht ernsthaft im Streit; die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass die Höhe der geltend gemachten Kosten an § 315 BGB scheitere; wegen der Einzelheiten ihrer Auffassung insoweit wird auf den Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten v. 21.12.06 verwiesen. Die dort in Bezug genommene Rechtsprechung ist überholt; das Gericht schließt sich insoweit der aktuellen Rechtsprechung des OLG Naumburg sowie des BGH an; auf die Entscheidungen in NJW 2006, 2472 ff. und NJW-RR 2006, 1029 ff. wird Bezug genommen.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 95 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 ZPO:

Fazit: In den Textbausteinen der HUK Coburg in den Schriftsätzen ihrer Anwälte wird ddie BGH-Rechtsprechung falsch gedeutet, eine Praxis, die jedem verständigen Juristen mittlerweile unweigerlich die Mundwinkel nach oben zieht.

Unfallopfer sollten sich von den in Textbausteinen gefassten Aussagen der HUK Coburg in deren außergerichtlichen Regulierungsschreiben nicht täuschen lassen. Diese Aussagen stellen Fehlintepretationen der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar. Es fragt sich lediglich, ob solche Fehlinterpretationen fahrlässig oder absichtlich vorgenommen werden.

Mitgeteilt von Peter Pan im März 2007 

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69 Antworten zu Kurzer Prozess

  1. Sir Henry Morgan sagt:

    Bekomm grad einene Kürzungsbericht der HUK Coburg.
    Da steht drüber:

    A. P.
    KFZ Meister
    Sachverständiger der HUK Coburg

    Die HUK auf ein mal eigene SV´s???????????????????????????

    Was ist aus der DEKRA geworden??

    Grüße
    Sir Henry

  2. Skydiver sagt:

    Ja, als Truppenversuch man spricht von ca. 20 SV.

  3. Franz511 sagt:

    Hallo,

    die HUK beschäftigt zwischenzeitlich an einigen Aussenstellen eigene Sachverständige. In meinem Raum ist der SV der HUK ein Karosseriebaumeister. Offensichtlich kann der eigene Mitarbeiter noch kostengünstiger sein als der DEKRA. Sie sind bei den Gutachtenüberprüfungen noch willkürlicher als der DEKRA. Sie müssen sich halt ihr Gehalt verdienen.

  4. virus sagt:

    Alles um den Mitbewerber aus dem Feld zu schlagen, so billig wie möglich Leistungen einkaufen:

    Keine Versicherungsvertreter – sondern Vertrauensleute.

    Keine Markenwerkstatt – sondern Vertrauenswerkstatt.

    Keine qualifizierten Sachverständigen – sondern Meister.

    Wie ist das mit den 1,00 Euro – Jobs.
    Im öffentlichen Bereich dürfen diese doch eingesetzt werden.
    Mal sehen, wann die Gemeinschaft auch dafür geradestehen darf.

    Nur dann wird es keinen mehr geben, der noch Steuern zahlt. Keine Angestellten, keine Autohäuser, keine Sachverständigen.

    Politiker reden immer von Arbeitsplätzen schaffen – wie wäre es mit Arbeitsplätzen erhalten.
    Und ihr Städte und Kommunen, rechnet mal nach, wie viel Steuern euch durch systematische Zerstörung von gesunden Betrieben verloren gehen. Ist eine billige Versicherung das wirklich wert?

    virus

  5. Sir Henry Morgan sagt:

    Hallo Virus,

    Danke!!!
    Genau das ist es was ich auch nicht verstehen mag.

    Die lassen durch ihre Stadt und Dorfpolizisten die Nummer des Zentralruf verteilen und denken gar nicht daran, was sie damit anrichten.

    Wie weit soll diese staatlich unterstützte Zerstörung des Mittelstand noch gehen?

    Grüße
    Sir Henry

  6. runabout sagt:

    @ Franz 511

    Nichts gegen Karossiebaumeister, das kann durchaus eine geeignete Grundqualifikation für einen SV für Kfz-Schäden und Bewertung sein.

    Was bei den Versicherungen landet ist aber wohl nur eine Negativauslese nach dem Motto:
    „Der Job in einer Werkstatt ist ja mitunter ziemlich stressig, da lobe ich mir ein warmes Büro mit einem weichen Sessel.“

    Nicht genug, daß diese Herren die rechtsprechungskonforme Schadensregulierung nicht kennen (wollen?), sondern es fehlt auch an elementaren Kenntnissen der technischen Mechanik, und sie mißachten auch die Grundlagen ihres einst erlernten Handwerks.
    Dafür werden sie dann auch auf dem Postweg zertifiziert um den Anschein der Gleichwertigkeit mit Freibruflichen Sachverständigen zu erwecken

  7. F.Hiltscher sagt:

    @Sir Henry Morgan Mittwoch, 14.03.2007 um 12:55
    @ Franz511 Mittwoch, 14.03.2007 um 13:38
    @ runabout Mittwoch, 14.03.2007 um 15:00
    @ virus Mittwoch, 14.03.2007 um 14:17

    Leute, geht das schon wieder los!!

    Bevor es die Ingenieure „aller Klassen“ gegeben hat,gab es die Wagner(heutige Karosseriebauer) welche das komplette Fahrzeug konstruiert und gebaut haben.Einschließlich der Räder mit den Berechnungen des Sturzes, des Schmiedens der Radreifen usw..
    Damals in den Zeiten der Zünfte gab es keine besseren Leute als die Meister welche wirklich eine Elite bildeten.
    Man sollte tatsächlich mal einen Wettbewerb unter SV Meistern und Ingenieuren veranstalten, damit endlich diese Standesdünkelei aufhört.
    Zu Beginn der SV-Tätigkeit hat jeder, egal aus welcher Fakultät er gerade kommt, seine Schwierigkeiten.

    Mir persönlich ist jeder Kollege mit festen Charakter recht, welcher ordentlich und sauber arbeitet, egal ob Meister, Techniker, Ingenieur oder Autodidakt.Und es ist mir auch egal auf welcher Seite er steht.

    Jene Sachverständigen welche Ihre Qualifikation, ihr Hochschulstudium, ihren Meistertitel usw. dazu missbrauchen, auf Weisung Dritter Gutachten nicht vollständig und damit falsch auszufertigen, sind mir ein Greuel, zudem wenn Geschädigte noch auf die „besondere Befähigung“ hingewiesen werden und leider darauf vertrauen.
    Denkt doch mal darüber nach.
    MfG
    F. Hiltscher

  8. virus sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    mir ging es darum, aufzuzeigen, dass ein Meister sich unter Wert verkauft, wenn er für Versicherungen Schäden kalkuliert für 50,00 €. Die bekommt so weit ich weiß hier ein Meister in einer Vertrauenswerkstatt dafür.

    Gleichzeitig „verrät“ dieser Meister seine Kunden. Denn ich glaube nicht, dass ein Meister rechtlich mehr bewandert ist als ein SV, vom Anwalt ganz zu schweigen. Keine Wertminderung, kein Nutzungsausfallgeld, den letzten Leihwagen.
    Wem sag ich das!

    Und letztendlich, wo ist all das unberechtigt gesparte Geld der Versicherungen?
    Keine Rückerstattung an den Versicherungskunden. Keine Steuern vom SV und Anwalt ans hiesige Finanzamt.
    Weniger Gewerbesteuer an die Kommune.

    Und den Meister möchte ich sehen, wenn wir in unserer Halle anfangen, die Autos der Geschädigten gleich zu reparieren.

    Dies lässt sich für den Versicherungskaufmann genau so fortführen wie für die Werkstätten, die schon gar nicht mehr wissen, wie ein Hapftpflichtschaden aussieht, weil alle Marken in ein und der selben Werkstatt landen.

    Ein Meister soll das machen, was er am Besten kann, Autos reparieren!!!

    So, gehe jetz in den Garten.

    virus

  9. virus sagt:

    Sorry, Herr Hiltscher,

    ich weiß natürlich auch, dass es Meister gibt, die so machem SV und Anwalt nicht das Wasser reichen können.
    Spreche, wie Sie wissen, da aus eigener Erfahrung. Aber um diese ging es ja hier auch nicht.

    Danke und mit freundlichen Grüßen virus

  10. F.Hiltscher sagt:

    @Virus
    Ein Meister soll das machen, was er am Besten kann, Autos reparieren!!!

    Dann geh ich mal Autos reparieren!

    Scheinbar sind wir Meister zu blöde um SV zu sein.
    Scheinbar sind wir auch zu blöde um Internetseiten Blogs u. Foren, ins Leben zu rufen!
    Scheinbar sind wir aber nicht zu blöde um andere „Kollegen “ den Rücken zu stärken.
    Wenn bestimmte Leute meinen etwas besseres zu sein bzw. sein zu wollen, niemand hält sie hier.

  11. Franz511 sagt:

    Hallo Leute,

    ich wollte mit meiner Anmerkung keinesfalls den „Meister“ abwerten.Im Gegenteil.Es gibt in unserem Tätigkeitsfeld hervorragende Meister ihres Faches, die neben der fachlichen Qualifikation sich auch die nötigen mechanischen und rechtlichen Voraussetzungen angeeignet haben.

    Dieser, von mir anonym angesprochene Meister der HUK in meinem Bereich geht als Karosseriebaumeister jedoch davon aus, dass die Vorgaben von AUDATEX, selbst wenn sie nicht mit den Vorgaben für die Werkstatt übereinstimmen, umbedingt als das Maß aller Dinge angesehen werden müssen. So werden hier 3 AW, dort 4 AW und hier Einpassarbeiten in Abzug gebracht. Dieser „Kollege“ geht davon aus, ich nehme eine neue Tür, setze sie in ein zuvor stark beschädigtes Fahrzeug ein, das gerichtet wurde, und sie passt. Sie muss passen. Da z.B. der Hersteller für die Erneuerung einer Tür z.B. 23 AW vorsieht, gesteht er der Werkstatt auch nur 23 AW zu.

    Gruss Franz511

  12. SV Stoll sagt:

    Hallo,

    vielleicht sollten wir uns jetzt mal angewöhnen, Diskusionen ins http://www.captain-huk.de/forum/ zu verschieben.
    Hier sollten eigentlich nur noch Kommentare zum Thema abgegeben werden und fertig. Ok, auch ich ertappe mich immer wieder beim posten. Aber im Forum schlafen einem solangsam die Füße ein, weil nur eine Handvoll Leute dort werkeln.
    Also bitte vielleicht Thema anstoßen „Probleme mit den neuen HUK-Coburg SV“ im Forum.

    Danke!

    Mfg. SV Stoll

  13. virus sagt:

    Herr Hiltscher,

    habe doch schon versucht, darzustellen, um welche Problematik es geht – um Meister, die als Meister in Werkstätten tätig sind und mehr Gutachten in der Woche nach Vorgaben der Versicherungen für 50,00 Euro erstellen, als ein Gutachter noch im Monat.
    Und das ist meines Erachtens der Hauptgrund, warum die Versicherungen den freien Gutachter nur noch als lästiges Übel betrachten.
    Wenn ich mich also zuvor zu unklar ausgedrückt habe, dann bitte ich um Entschuldigung.

    virus

  14. Horaz sagt:

    Wenn ein in Deutscher Sprache abgefaßtes Gutachten mit einer qualifizierten Fotodokumentation noch Fragen aufwirft, muß der verantwortliche Versicherungssachbearbeiter offenbar an einer Sehschwäche leiden und der Deutschen Sprache möglicherweise nicht mächtig sein. Vielleicht hat man die Schadensachbearbeitung ja auch wegen billigerer Arbeitskräfte
    schon ins Ausland verlagert und dort noch preiswertere Arbeitskräfte mit Sehbehinderungen angeheuert, weil in Deutschland alles eh schon viel zu teuer ist und viele Sachbearbeiter inzwischen nicht mehr so funktionieren, wie man sich das vorstellt. Aber diese sind eben auch nur Menschen und machen nicht mehr jeden Blödsinn mit.-

    Ein Assersorchen ist eben noch kein gestandener Assesor und gerade den Miniaturgladiatoren steigt der scheinbare Erfolg ja oft zu Kopf. Doch wer steil aufwärts strebt und sich dort auf Dauer etablieren will, muß auch mal einen schärferen
    Wind vertragen.

  15. Michael Gensert sagt:

    @Horaz
    Mittwoch, 14.03.2007 um 19:34

    „Wenn ein in Deutscher Sprache abgefaßtes Gutachten mit einer qualifizierten Fotodokumentation noch Fragen aufwirft, muß der verantwortliche Versicherungssachbearbeiter offenbar an einer Sehschwäche leiden und der Deutschen Sprache möglicherweise nicht mächtig sein.“

    Lieber Horaz!

    Bitte beleidigen Sie nicht „allgemein“ Versicherungsmitarbeiter!
    Das, was Sie von Versicherungsmitarbeitern geschrieben bekommen, ist nicht „immer“ deren Einschätzung der Situation/Rechtslage. Vielmehr arbeiten Versicherungen immer wieder mit Anweisungen/Textbausteinen, die keinen konkreten Bezug zum tatsächlichen Fall haben. Es geht daher wohl weniger um körperliche oder seelische oder bewusste oder sonstige Mängel der Sachbearbeiter, als um „Anweisungen“ (*).

    (*) Anweisungen oder Textbausteine könnten jedoch ggfs. einer strafrechtlichn Überprüfung zugeführt werden.

  16. Horaz sagt:

    @ Michalel Gensert

    Sehr geehtre Herr Gensert,

    vielen Dank für Ihre Anmerkung, der ich voll zustimmen kann.
    Eine Beleidigung „allgemein“ von Versicherungssachbearbeitern war selbstverständlich nicht beabsichtigt und ist auch so nicht zu interpretieren. Aber Sie haben richtig eingeschätzt,
    welche anderen Umstände hier auch noch eine Rolle spielen könnten. Ich weiß, dass die Belastung der Sachbearbeiter, bezüglich der Anforderungen und Erwartungen stetig zunimmt und wer vor diesem Hintergrund zwischen den Zeilen liest, merkt schnell, was tatsächlich gemeint war. Sie haben es selbstverständlich auch gemerkt.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Sizilien

  17. SV-Röschlau sagt:

    Es wurde schon von SV-Stoll angesprochen. Kann man das Ganze nicht ins Forum verlegen? Ist es aus irgendeinem Grund notwendig zweigleisig zu fahren? Ich finde dieses ewige hin- und hergehüpfe einfach lästig.

  18. F.Hiltscher sagt:

    @SV-Röschlau Donnerstag, 15.03.2007 um 09:34
    “ Es wurde schon von SV-Stoll angesprochen. Kann man das Ganze nicht ins Forum verlegen? Ist es aus irgendeinem Grund notwendig zweigleisig zu fahren? Ich finde dieses ewige hin- und hergehüpfe einfach lästig“.

    Hallo,
    Captain-Huk ist ein Blog(Logbuch)für tägliche Berichte und Kommentare dazu!Der Blog dient dazu der Öffentlichkeit, also dem Verbraucher zu zeigen was die Versicherungswirtschaft für Tricks anwendet um Schadenersatzleistungen einzusparen

    Das Captain-Huk-Forum ist eine Plattform für qualifizierte Sachverständige, qualifizierte Verkehrsrechtsanwälte,eine Debattierstelle und Anlaufstelle für Hilfesuchende.

    Beides sind Plattformen wie sie für(alle KfZ.- SV) vorher noch nicht dagewesen sind.

    Was Sie hier lästig finden ist nur eine klare Abgrenzung zwischen einem Forum und einem Blog.

    Wenn Ihnen aber schon ein paar Mausklicke lästig sind, sollten Sie sich fragen, ob Sie sich mit jenen Leuten die hier ihre kostbare Freizeit einbringen, überhaupt identifizieren können. Es zwingt Sie also keiner hin und herzuhüpfen.Sie können jederzeit einfach aufhören irgend etwas zu Posten.

  19. Frank sagt:

    genau meine Meinung.

    Frank

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