Live Expert Konzept am Ende?

Hier ein Hinweis auf das erste bekannte Urteil, das sich mit dem Thema „Ferngutachten“ der Fa. Live Expert beschäftigt. Eine vernichtende Entscheidung des AG Freudenstadt gegen das „Live Expert System“, bei dem das Gericht die gleichen Bedenken äußert, die bei Captain HUK schon umfangreich diskutiert wurden.

Quelle: Kfz-Betrieb vom 24.01.2013

Gutachten ohne Augenschein sind nichtig

Verwendung eines „Life-Expert-Systems“ ist fragwürdig

Gutachten, die ohne persönliche Inaugenscheinnahme des Unfallfahrzeugs erstellt werden, sind aufgrund gravierender Qualitätsmängel unbrauchbar und deshalb „nicht erstattungsfähig“. So hat das Amtsgericht (AG) Freudenstadt in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Urteil vom 11.10.2012, AZ: 4 C 607/11) entschieden.

Das Amtsgericht hat die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten abgelehnt, da das sogenannte „Gutachten“ über die Unfallschäden und die Wertminderung am streitgegenständlichen Fahrzeug unter Verwendung des sogenannten „Life-Expert-Systems“ erstellt wurde – ohne persönliche Inaugenscheinnahme durch einen Kfz-Sachverständigen.

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Siehe auch Captain-HUK-Beiträge vom 10.01.2013, 09.10.2011, 27.09.2011, 25.08.2011

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6 Antworten zu Live Expert Konzept am Ende?

  1. Nikolas sagt:

    Live Expert am Ende?
    Sonntag, 27.01.2013 um 13:17 von Hans Dampf

    Gutachten ohne Augenschein sind nichtig

    Hallo, Hans Dampf,

    gilt das dann auch für die sog. „Prüfberichte“, die in den Schreiben der Versicherungsanwälte oft als „Gutachten“ hochstilisiert werden, wie Kostenvoranschläge gleichermaßen?

    Ist hier nicht auch noch viel Aufklärungsarbeit bei den Gerichten angesagt ? Ich denke beispielsweise daran, daß der Begriff der so viel umstrittenen „Gleichwertigkeit“ bei fiktiver Abrechnung keineswegs die gleiche Bedeutung haben kann, wie der Begriff der „Vergleichbarkeit“.

    Gruß

    Nikolas

  2. Fred Fröhlich sagt:

    Gutachten ohne Augenschein sind nichtig – das muß auch für alle „Prüfberichte“ von CarExpert, Dekra usw. gelten!
    Eine „Korrektur“ des Gutachtens des vor Ort gewesenen Sachverständigen durch „Schreibtischtäter“ an Bildschirmen ist ein Unding! Vor allen Dingen, wenn damit dem ahnungslosen Geschädigten Kürzungen „amtlich“ belegt werden – auf den Schadenfotos wäre dieses und jenes nicht eindeutig erkennbar – anstelle der Auseinandersetzung mit dem Sachverständigen wird dem Geschädigten eine fertige Abrechnung (Kürzung) serviert. Dieser Unsitte gilt es, entschieden den Riegel vorzuschieben!

  3. Juri sagt:

    Autor des Berichtes: autorechtaktuell.de. Ist diese Firma nicht eine von den mit BVSK-Beitragsgeldern hochgepäppelte Nebenverdienstenquelle des Herrn GF oder irre ich da?

  4. Harry sagt:

    So ist es lieber Juri.
    Es kommt aber noch besser. Der Live Experte war auch mal Mitglied bei der BVSK-Truppe. So schließt sich der Kreis dann wieder. Nach diesem Urteil kann der Glaskugelschätzer doch dicht machen? Nur noch den Bericht bei Kfz-Betrieb ausdrucken und an die Provisionspartner des Live Experten schicken. Oder am besten persönlich abgeben! Eröffnet bestimmt so manches nette Gespräch mit der örtlichen Werkstatt. Die Werkstätten interessiert am Ende nur die schnelle Kohle. Wenn die nicht mehr kommt, weil die Ferngutachten aus Irgendwo implodieren ist es ganz schnell vorbei mit der guten Partnerschaft.
    Zur Prophylaxe sollte man den Ausdruck auch an die befreundeten Werkstätten verteilen, nachdem die Vertriebsaktivitäten bei Live Expert angeblich intensiviert wurden.

  5. G.v.H. sagt:

    @Klein Georg

    Viel Lärm um nichts und wenn man genau liest, dient das ganze Gebrösel dazu, sich interessant zu machen um besser „ins Geschäft“ zu kommen. Dazu ist denen dann auch ein Preisunterbietungswettbewerb bei Schadengutachten recht. Wenn es die sind, die Werkstätten und Abschleppdiensten eine verbrämte „Aufwandspauschale“ im Rahmen einer vermittelten Unfallschadenbegutachtung zahlen, sollte man ihnen raten: „Schuster bleib bei Deinem Leisten.“

    Ein zu erstattendes Gutachten beruht auf einer qualifizierten, unabhängigen und persönlichen Inaugenscheinnahme des Objekts sowie einer ebenso qualifizierten beweissichernden Tatsachenfeststellung , was die Beschreibung der festgestellten Unfallschäden angeht und last not least auf einer persönlichen Gutachtenerstattung. Alles andere ist Hokuspokus und Wichtigtuerei, die als erforderlicher Fortschritt verkauft werden soll. Versucht es doch mal mit TÜV-Siegel für Krötenwanderung. Jede Kröte muss danach erst wieder vor der nächsten Krötenwanderung zum TÜV. Die Welt wird die Wichtigkeit des TÜV und anderer „Überwachungs“organisationen verstehen, denn die prüfen notfalls auch noch das Crashverhalten von Hodensackhaltern.

    G.v.H.

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