Noch ein Kostenbeschluss des AG Leipzig: HUK erkennt gefordertes Sachverständigenhonorar an und trägt die Kostenlast

Mit Beschluss vom 14.10.2009 (106 C 7172/09) wurden der HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Leipzig aufgrund von Erledigung die Kosten des Verfahrens um das Sachverständigenhonorar auferlegt. Selbstverständlich nur zum Wohle der HUK´schen Versichertengemeinschaft?!

Aus den Gründen:

In Sachen

– Klägerin –

gegen

HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G.,
vertr. durch den Vorstand, Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg

– Beklagte –

wegen Forderung

erlässt das Amtsgericht Leipzig am 14.10.2009 durch Richter am Amtsgericht … folgenden

BESCHLUSS

1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, § 91 a ZPO.

2. Der Streitwert beträgt 143,47 EUR.

Gründe:

Die Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.

Die Beklagte hat bereits vorab Kostenübernahme erklärt.

Richter am Amtsgericht

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert