Wie wir festgestellt haben, werden auf der Rechtssprechungsdatenbank Saarland (juris) wohl auch Urteile veröffentlicht, die noch nicht rechtskräftig sind. Hintergrund war die dortige Veröffentlichung des Urteils 13 S 68/10 vom 15.10.2010, das noch keine Rechtskraft erlangt hatte, obwohl die Revision gegen das Urteil läuft. Es handelt sich um ein Urteil, bei dem das Landgericht – wieder einmal – die Abtretungserklärung des Sachverständigen nicht anerkannt hatte, weil diese nicht ausreichend bestimmt sei. Der Sachverständige hatte daraufhin die zugelassene Revision beim BGH eingelegt. Gemäß richterlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 07.06.2011 scheint der BGH dem LG Saarbrücken folgen zu wollen. Ein Hinweis zur fehlenden Rechtskraft bzw. laufenden Revision fehlt (bis heute) auf der saarländischen Rechtsprechungsdatenbank. Es entsteht somit der Anschein einer (nicht vorhandenen) Rechtskraft.
Bereits am 15.03.2011 wurde die Firma juris mit folgender E-Mail auf diesen Mißstand hingewiesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Webseite
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/sl_frameset.py
wurde ein Urteil des LG Saarbrücken (13 S 68/10 vom 15.10.2010) veröffentlicht, gegen das ein Revisionverfahren beim BGH (VI ZR 260/10) läuft.
Ein entsprechender Hinweis zur fehlenden Rechtskraft des Urteils fehlt bei dieser Veröffentlichung.
Mit freundlichen Grüßen
Hier die Antwort der Fa. juris vom 17.03.2011:
Sehr geehrter Herr … ,
vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Rechtsprechung.
Nach Weiterleitung an unsere Fachabteilung habe ich folgende Rückmeldung erhalten:
Die Rechtskraft wird immer nur positiv vermerkt – kein Vermerk, wenn Rechtskraft unbekannt oder noch nicht rechtskräftig. Ergibt sich aus dem Rechtszug.
Mit freundlichen Grüßen
……….
juris GmbH
Das juristische Informationssystem
für die Bundesrepublik Deutschland
Abteilung Key-Account VertriebBackoffice KAV
Soll wohl heißen: „Alles im grünen Bereich“ – Rechtskraft hin oder her ?
Interessanterweise sind in der Rechtsprechungsdatenbank Saarland sämtliche (uns bekannten = 6 Stück) „negativen Urteile“ des LG Saarbrücken abrufbar, in denen die Abtretungserklärung des Sachverständigen – aufgrund mangelnder Bestimmtheit – verworfen wurde. Die Gegenprobe (Abfrage nach Aktenzeichen aus der CH-Urteilsliste) hat ergeben, dass ALLE bei Captain HUK gelisteten (positiven) LG-Urteile zum Thema Sachverständigenhonorar gegen die HUK Coburg Versicherung (= 18 Stück) – also Entscheidungen zu Gunsten der Sachverständigen – bis heute nicht abrufbar sind, obwohl auf der Rechtsprechungsdatenbank Urteile des LG Saarbrücken, beginnend ab 2003, gelistet sind.
Damit stellt sich unwillkürlich die weitergehende Frage, ob es sich hierbei nur um ein „saarländisches Problem“ handelt, oder ob alle Datenbanken, die von der Fa. juris gepflegt werden, gleichermaßen von dieser „Problematik“ betroffen sind?
taucht die Frage auf— wer (Person) pflegt die Juris Seiten??–
Wieso werden nur in bestimmte Richtungen Urteile eingestellt??
Merkwürdig!
Hi Redaktion,
ist ja eine Sauerei, was da aufgedeckt wurde. Report Baden-Baden könnte sich doch dieses Themas annehmen. Aber auch Monitor oder fakt wären entsprechende Ansprechpartner. Die Redaktion sollte diese getroffenen Feststellungen doch mal weiterleiten.
…liebe Leute,
Ball flachhalten! Das passiert in allen Datenbanken aller Bundesländer immer wieder mal. Das AG Gummersbach – „RDG negativ“ – Urteil war in der http://www.nrwe.de, das es aufhebende Berufungsurteil später auch. Viele weitere Beispiele werden sich finden.
Und wie oft finden wir, dass der BGH in seinen Urteilen auf die Zeitschriftenfundstelle für das Urteil des Berufungsgerichtes, über das er gerade entscheidet, hinweist.
Sicher wäre es wünschenswert, wenn fehlende Rechtskraft markiert würde.
Aber wer da jetzt einen justizpolitischen Skandal draus basteln will („…aufgedeckt…“), überzieht maßlos.
Meines Wissens stellt Juris den Ländern die Technik. Eingepflegt werden die Urteile von den Gerichten direkt. Und wie man in Nordrhein-Westfalen sehen kann, sind manche Gerichte fleißig und andere lahm bis untätig.
Die gleichen Unterschiede sieht man in den Bundesländern (z.B. Berlin und Brandenburg ohne Ende, Sachsen fünf im Jahr).
Eine gute Fundstelle ist übrigens
http://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php
In allen Bundesländern kann man sehen, dass nicht alles eingestellt wird.
Das RDG – Thema ist von übergeordnetem Interesse, denn es betrifft alle Dienstleister rund um den Unfall: Werkstätten, Autovermieter, Abschleppunternehmer, und eben auch Sachverständige. Dazu auch noch ganz andere Branchen wie die Handwerker rund um Gebäude oder Hausratschäden.
Das SV-Honorar-Thema ist very very special interest.
Das halte ich durchaus für ein legitimes Unterscheidungskriterium, erst recht, wenn sich die Urteile inhaltlich ständig wiederholen, was bei der 99 % – Erfolgsquote der Sachverständigen ja zwingend ist.
@Joachim Otting
„Das passiert in allen Datenbanken aller Bundesländer immer wieder mal“
Nach Darstellung des obigen Beitrages und der Aussage der Fa. Juris ist es wohl nicht nur mal so passiert sondern offensichtlich Methode und demzufolge unseriös.
„Und wie man in Nordrhein-Westfalen sehen kann, sind manche Gerichte fleißig und andere lahm bis untätig“
Eigentlich logisch?
Bei Urteilen für die HUK war das LG Saarbrücken oder wer auch immer 6 x fleißig und bei Urteilen gegen die HUK mindestens 18 x faul.
„Das SV-Honorar-Thema ist very very special interest.“
Selbstverständlich! Massenweise rechtswidrige Kürzungen der HUK Coburg mit denen sich viele Geschädigte und Anwälte tagtäglich seit über 15 Jahren in ganz Deutschland herumschlagen müssen sind natürlich nur very very special interest. Da wundert es doch sehr dass andere Gerichte bzw. Datenbanken solche Urteile überhaupt veröffentlichen. Bei der Geschichte in Saarbrücken einschließlich BGH Verhandlung ging es im Kern um die Bestimmtheit der Abtretung. Im besonderen ging es um eine Abtretungsform wie sie meist nur bei Sachverständigen zur Anwendung kommt. RDG war hierbei nur Beiwerk. Wenn also ein very very special interest vorliegt dann vielleicht bei diesen Urteilen des LG Saarbrücken. Um so erstaunlicher dass sie dann alle veröffentlicht wurden?
„Das halte ich durchaus für ein legitimes Unterscheidungskriterium, erst recht, wenn sich die Urteile inhaltlich ständig wiederholen, was bei der 99 % – Erfolgsquote der Sachverständigen ja zwingend ist.“
Obwohl sich die Inhalte der 6 negativen Urteile wiederholen war es offensichtlich doch von very very special interest alle zu veröffentlichen. Urteile pro Sachverständige für das Tagesgeschäft gibt es dort hingegen keines. Dass sich die Inhalte von Honorarurteilen oftmals deutlich unterscheiden kann man hier zu Hauf nachlesen. Überhaupt keines zu veröffentlichen ist natürlich auch eine Art irgendwelche Wiederholungen bereits im Keim zu ersticken.
Zufälle gibts die gibts gar nicht?
Very very interesting!
Hi Joachim Otting,
Ihre Erklärung erläutert aber nicht, warum nur die positiven HUK-urteile eingestellt sind und nicht die negativen. Das erklärt ja noch nicht einmal die Mail der Jurisdatenbank. Das spricht doch eindeutig für eine rechtspolitische Einflussnahme, zumindest können Sie das auch nicht erklären.
Es scheint daher doch ein Skandal zu sein.
Selbst wenn das SV-Honorar ein sehr sehr spezielles Interessengebiet ist, dann ist doch das Interesse daran besonders groß, oder nicht?
Nein, nein Ihre Erläuterungen überzeugen nicht.
@ Bruno 20.06.2010 12:45
Hi Bruno,
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Zum einen konnte die Juris GmbH selbst nicht erkären, warum nur(!) die positiven Urteile veröffentlicht angegeben sind. Die im letzten Absatz des Schreiben abgegebene Begründung überzeugt doch wohl gar nicht. Verdummung ist das. Es ist einer Urteils-Datenbank immanent, dass auch anders lautende Urteile angegeben werden. Sonst wäre es nur eine Sammlung positiver Urteile, nicht eine Urteilsdatenbank.
Auch die von Joachim Otting angegebene Begründung mit der Faulheit der Gerichte überzeugt nicht, wenn positive und negative Urteile vom gleichen Gericht kommen. In dem einen Verfahren ist die Pressestelle faul und im anderen besonders eifrig. Nein, das mag bei unterschiedlichen Gerichten noch nachvollziehbar sein, nicht jedoch bei ein und demselben Gericht.
Also bisher ist in meinen Augen noch keine stichhaltige Begründung abgegeben worden.
Warum dann den Ball flach halten? Nein publik machen. Der Vorschlag von Besserwisser ist nicht schlecht. Die Redaktion sollte sich durchaus mit den kritischen Fernseh-Magazinen in Verbindung setzen.
Grüße
Richard Roß
Sucht doch mal in der Juris nach Werbung von der HUK-Coburg. Vielleicht wird es mit einem gemeinsamen Betriebsausflug schlüßig!
Das sind keine Zufälle, das hat System!.So wie hier pro SV, dort kontra SV. Vielleicht hat die groß ansässige SV GmbH die Hände im Datenbankspiel. Dort ausgebildete SV bekommen auch Honoraransätze gelehrt.
Bei aller Kritik an die Veröffentlichungspraxis, dieses Urteil des LG Saarbrücken ist leicht zu umgehen, indem eine „angepasste“ Abtretungserklärung im gerichtlichen Verfahren vorgelegt wird, wenn die Wirksamkeit der ursprünglichen Abtretungserklärung bestritten wird. Am besten noch ergänzt um die Formulierung: „….. wird der Sachverständige XY zur Geltendmachung im eigenen Namen – auch gerichtlich – ermächtigt“. Eine solche Erklärung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden und sämtliche Diskussionen sind erledigt.
Warum die Aufregung?
Als es heiss um die Sache „SV Abrechnung nach Stundenlohn“ ging, wurde im Stiefel/Hoffman eines der seltensten Urteile der Stundenbefürwortung platziert, obwohl die ständige bzw. überwiegende Rechtsprechung gegensätzlich war.Zufall?
Es wird immer die Sorte Menschen geben, welche zu wenig Geld und keinen Charakter haben, aber dafür über entsprechende Positionen verfügen. Die Menschen die zwar über Geld verfügen, aber auch keinen Charakter und schon gar nicht die nötige Position haben, ergänzen sich gegenseitig und bilden mit den genannten Spezies den Sammelbegriff „Abschaum“.
Wer naiv bleiben will, nennt das Zufall,Versehen usw..
Wir nennen das schlicht u. einfach das was es auch ist, eine gezielte, korrupte Vorgehensweise.
MfG
Hallo Babelfisch,
aber Vorsicht. Der BGH hat bereits in der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zu erkennen gegeben, dass er die Rechtsprechung des LG Saarbrücken stützt, d.h. auch der BGH sieht die Abtretung als zu unbestimmt an. Sicherlich muss der SV sofort nachbessern und eine neue Abtretungsvereinbarung vorlegen, d.h. weiter offenlegen. Dem Gegner muss sie schon zugeleitet werden, sonst ergibt sich ja die Aktivlegitimation nicht. M.E. reicht es nicht, die neue, dem BGH entsprechende Abtretungserklärung mit dessen Annahme erst in der mündlichen Verhandlung vorzulegen.
Vielleicht liegt der Hase ja da im Pfeffer, dass die Gerichte ihre Urteile an juris verkaufen. Juris kann also nur veröffentlichen, was eingeht. Wenn man dies weiß, kann man doch zu der Überlegung kommen, dass dem einen oder anderen Prozessbeteiligten, sagen wir mal – sehr daran gelegen ist – dass das genehme Urteil auch sicher seinen Weg findet.
Somit komme ich zur Frage, kann nicht auch CH und/oder jeder am Verfahren Beteiligte Urteile an juris zur Veröffentlichung weiterleiten?
Hallo Virus,
das erklärt aber nicht, warum nur die positiven Urteile verkauft werden und nicht auch noch die negativen, wenn hinsichtlich des Preises kein Unterschied ist.
Ja mei virus,
ich weiß es nicht, deshalb einfach mal ausprobieren. Hock dich hin und schick deine Urteile an juris. Dann ist deine Frage geklärt.
Hi,
Willi Wacker,
gerade an der Einstellung negativer Urteile, mit denen ja die HUK-COBURG immer so gern Werbung macht, könnte man doch einmal besonders gut verdeutlichen, was hier anders gelaufen ist und eigentlich sollte es uns nicht besonders schwer fallen, durchaus neben dem Pro auch das Contra bekannt zu machen, denn wir haben doch nichts zu verheimlichen und müssen uns insoweit auch nicht auf den HUK-COBURG-Trend abfahren, nur die eine Seite der Medaille zu beleuchten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver K.