Seit der 6-Monats-Entscheidung des BGH vom 23.05.06 -VI ZR 192/05- (zfs 2006, 625), ergangen zu einem Fall, in dem die fiktiven Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand lagen und der Geschädigte sein Fahrzeug unrepariert nur 4 Monate lang weiterbenutzt, hat die HUK Coburg vermittels eines Erst-Recht-Schlusses die vom BGH normierte Weiterbenutzungsdauer von 6 Monaten auf die 130%-Grenzfälle angewendet.
So wurde mittlerweile Aberhunderten von Geschädigten die zur Bezahlung der Reparaturkosten dringend benötige Regulierungsleistung vorenthalten.
Dies geschah eindeutig rechtswidrig, wie sich mittlerweile immer mehr herausstellt.
Am 22.05.07 entschied das AG Gießen im Verfahren 43 C 798/07, dass ein Geschädigter, der sein Fahrzeug fachgerecht und vollständig im Rahmen der 130%-Grenze reparieren lässt, Ersatz dieser Kosten unabhängig von einer 6-monatigen Weiternutzung sofort verlangen kann.
Im Streitfall lagen die Reparaturkosten bei brutto 3.829,78 €, der Wiederbeschaffungswert wurde im Gutachten mit 2.950,00 € bemessen.
Die gegnerische Versicherung ermittelte einen Restwert von 910,00 €.
Dementsprechend zahlte sie an den Kläger lediglich 2.040,00 €, den Wiederbeschaffungsaufwand.
Die Differenz zu den Reparaturkosten ist Gegenstand der allein gegen den Unfallgegner – hier hat jemand etwas gelernt – gerichteten Klage.
Der Kläger ließ seinen PKW vollständig und fachgerecht reparieren.
Die Bruttoreparaturkosten betrugen 3.803,37 €.
Den Differenzbetrag zum Wiederbeschaffungsaufwand machte er mit der Klage gegen den Schädiger alleine geltend.
Der Beklagte berief sich auf die BGH-Rechtsprechung zur 6-Monats-Frist und bestritt, dass der Kläger heute noch Eigentümer und Nutzer seines PKW sei.
Das AG gab der Klage durch Urteil vom 22.05. vor Ablauf der 6-Monats-Frist in vollem Umfang statt.
Aus den Gründen:
„Nach Ansicht des Gerichts steht dem Kläger Ersatz der tatsächlichen Reparaturkosten zu, ohne dass es auf die Frage der Weiternutzung ankommt.
Der Ansicht einer analogen Anwendung der Rechtsgrundsätze in der 6-Monats-Entscheidung des BGH kann sich das AG Gießen aus folgenden Gründen nicht anschließen:
1. völlig anderer Sachverhalt
2. Das BGH-Urteil ist eine reine Einzelfallentscheidung.
3. Aus dem BGH-Urteil vom 15.02.05 (VI ZR 172/04) ergibt sich, dass der Geschädigte sein Integritätsinteresse durch eine qualifizierte Reparatur nachweisen kann.
4. Der Kläger hat die für eine fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten konkret aufgebracht.
Deshalb liegt eine konkrete Abrechnung und nicht lediglich eine fiktive Abrechnung vor.
Die konkrete Abrechnung ist aber die Manifestation des klägerischen Integritätsinteresses in seiner stärksten Form.
Der Kläger hat nach der Reparatur wieder die volle Dispositionsfreiheit über sein Fahrzeug erlangt, weshalb es nicht darauf ankommt, ob er nutzt oder veräußert.
Das AG weist abschließend darauf hin, dass bei einer Übertragung der 6-Monats-Rechtsprechung auf 130%-Fälle eine sehr große Anzahl von Unfallregulierungen erheblich verzögert würde, was für die Geschädigten schlichtweg unzumutbar ist.“
Mit anderen Worten: das Regulierungsgebahren der HUK Coburg ist eine Zumutung für alle Unfallopfer.
In gleicher Weise wie das AG Gießen (43 C 798/07) soll im Übrigen auch das LG Hanau entschieden haben (Urteil vom 30.05.07, Az: 1 O 179/07).
Euer Willi Wacker
Ja, bei uns genau das gleiche Spiel. Siehe hier:
http://ra-frese.de/2007/07/24/update-aig-gibt-kampflos-auf/
Mit Ihren Entscheidungen wird langsam ein ansehnlicher Textbaustein draus. 🙂
Pingback: Rechtsanwaltsblog RA FRESE » Update “AIG gibt kampflos auf”
siehe auch hier:
http://www.captain-huk.de/forum/konkrete-abrechnung-und-6-monatige-weiternutzung-t461.html
Die Entscheidung des AG Bergheim ist rechtskräftig.
Das AG Köln hat in einer Kostenentscheidung ebenfalls zugunsten des Geschädigten entschieden. Derzeit läuft die sofortige Beschwerde beim LG Köln.
hi folks
und wieder ist es geschehen,dass die verbreitung amts-und landgerichtlicher urteile den lesern argumente gegen die rechtswidrigen bgh-interpretationen der huk liefert!
wer eine unfallsache gegen die huk abwickelt,ohne diesen blog zu lesen,ist im nachteil!
didgeridoos,play loud!
Man sollte nicht den an dieser neuen verweigerungsmasche völlig unschuldigen vn allein verklagen, verkennt dieser seine pflichten gibt es ein weiteres verbraucheropfer-das wäre dann reine bauernfängerei. hingegen sollte die werkstatt ihr pfandrecht ausüben und zusätzlich sicherstellungsgebühren verlangen bis das geld komplett bezahlt ist.nur dann werden die controller der versicherungen an den gewinnverlusten erkennen das es sich finanziell nicht lohnt durch die derzeitige praxis mehr 130% reparaturen zu verhindern (weil die meisten nachgeben) und mit dem zusatzgewinn die gerichtskosten der (wenigen) hartnäckigen zu kompensieren. es zählen heutzutage dort nur noch harte zahlen.
Kollege Schepers, könnten Sie über den Ausgang der sofortigen Beschwerde hier berichten und ggf. die Entscheidung des AG Köln zugänglich machen, zumindest das Aktenzeichen?
@ Kritiker
kein Verbraucher wurde je gezwungen seinen Kontrahierungszwang bei dieser zweifelhaften Firma aus Coburg einzulösen!
@ downunder
allein heute noch zwei verschiedene Beschlüsse auf dem Postweg erhalten, in beiden Beschlusssachen wurde durch den zuständigen Richter auf „Captain-HUK“ in beachtlicher weise eingegangen. Goliath könnte anfangen zu wackeln.
@SV
Bitte beide Beschlüsse hier einstellen bzw. wo können die Beschlüsse heruntergeladen werden – danke.
@Leser
diese beiden Verfahren sind sehr Aufschlussreich, insbesondere in puncto manipulativer Arbeits- und Vorgehensweise der HUK-Coburg und deren Prozeßbevollmächtigte. Aber dennoch handelt es hierbei um schwebende Verfahren, deren Abschluss vermutlich noch einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen wird. Bitte noch etwas Geduld! Ich bin noch am Überlegen ob nicht zweckmäßiger weise mal ein kpl. Verfahrensablauf incl. allem Schriftverkehr ungeschwärzt im Blog oder im Forum veröffentlichen werden sollte. Ich denke, dass insbesondere die Versichertengemeinschaft der HUK-Coburg ein Recht darauf hat.
hi kritiker
neben der zwei-klassen-medizin gibt es eben auch die zwei-klassen-versicherung;das bekommen eben auch versicherungsnehmer zu spüren,wenn sie verklagt werden auf die entschädigungsteile,die ihre „tolle“ versicherung dem geschädigten abgezogen hat!
die direktklage gegen den versicherungsnehmer erfüllt eben eine wichtige aufklärungsarbeit.
sie ist werbung für die korrekten,vielleicht nur wenige euro übers jahr teureren versicherer und klärt darüber auf,was man bei seiner „holzkasse“ eben für sein gutes geld bekommt,und was nicht.
sydney´s finest
DOWN… was sie damit praktizieren ist aber nur ein 2klassenverbraucherschutz. der vn ist durch §7 akb voll geschützt,wenn er diesen allerdings beachtet.nur das er dies eventuel garnicht weiß , darauf zielt die direktklage- ansonsten verpufft deren wirkung angesichts des inhaltes von §7 sowieso. mitverklagen des vn ist ohnehin üblich und verfehlt die hier gewollte wirkung beim vn -ggf beim falschen versichert zu sein -nicht.
sv…es dürfte normal sein, staatliche zwangsforderungen für die kfz-nutzung nach möglichkeit auf dem günstigsten weg zu erfüllen,zumal auch andere versicherungen bereits diese (absurde) 6monatswartezeit-rechtsmeinung bei 130% reparaturen vertreten. entscheidend ist deshalb die unnachgiebige pfandrechtbeanspruchung der reparateure mit allen kostenfolgen (standgebühr,leihwagen bzw ausfallgeld) dann wird die betr. versicherung am ende teurer im beitrag werden müssen als andere rechtskonforme(re).
bleibt der vn dagagen auf seinen klagefolgen sitzen weil er §7 nicht beachtet hat, macht die versicherung einen weiteren zusatzgewinn und kann die beiträge weiter senken.
…die Beiträge senken?????
LOL
Sie meinen wohl den Aktionären mehr Gewinn ausschütten.
@kritiker ich denke sie sollten erst einmal ihre argumentationsführung neu ausrichten und überdenken, die direktklage – die sie meinen – die sich zielführend und ausschließlich gegen die versicherungsnehmer der huk-coburg richtet, hat sich und da können sie als sog. kritiker versichert sein, sich als ein ganz hervorragendes und probates mittel dargestellt die machenschaften der sauberen huk-coburg der breiten masse nachhaltig nahezubringen.
darüber hinaus, was meinen sie eigentlich mit staatlichen zwangsforderungen und 6 monatsfrist?
ich sehe es so, sie sind ein bezahlter störer der huk-coburg, der mal wieder ohne jeden sinn und ohne jeden verstand (gähnnnn) besonders witzig sein möchte und eine handvoll verschiedenster themengebiete mit haarsträbenden schlagworten durchmischt und hier einstreut. ihre motivation dürfte jedoch bekannt sein, ihr ziel ist es diesen blog so zu verdrehen das viele nicht mehr weiterlesen möchten oder können, weil sie sowieso nicht mehr folgen können. aber sie müssen besser werden, mittlerweile dürfte auch der letzte träumer erkannt haben welchen sondermüll sie und ihres gleichen hier versuchen tagtäglich an den mann oder die frau zu bringen.
Beifall für SV – zumal Kritiker im falschen Beitrag sich befindet – hier geht es um den Zentralruf der Autoversicherer, welcher nach Aussage einer dortigen Mitarbeiterin für jede beantwortete Frage betreffend der persönlichen Daten der Geschädigten Euros bekommt. Wie heißt es so schön – Geld stinkt nicht.
Versicherungen verklagen war gestern – den Verursacher verklagen ist bei Weitem nachhaltiger. Verantwortlich dafür zeichnet sich die HUK Coburg Versicherung. Alle anderen Versicherungen dürfen sich dort gerne bedanken.
Bis die Tage, Virus
@virus
Haben Sie oder andere Kollegen aktuelle, gewonnene Urteile in dem der Verursacher und nicht die Versicherung verklagt wurde? Wenn ja! Bitte mit Aktenzeichen in den Blog stellen. Danke!
Habt ihr schon mal daran gedacht, den Schädiger zum Gerichtstermin laden zu lassen? Er dann ja mal selbst erklären, was er denn so an der SV-Rechnung beanstandet. Vermutlich wird sich dann herausstellen, das er von dem Müll, den „sein“ (?) Anwalt gechrieben hat, überhaupt nichts weiß?
Korrigiere mich – Kritiker ist zwar an der richtigen Stelle – seine Kommentare sind aber trotzdem nur Schredder geeignet.
@SV MUC
Einige unserer gegen die Versicherten der HUK eingereichten Klagen endeten ohne Urteil, da die HUK vor Terminierung „auf ein Gerichtsverfahren“ verzichtet hatte. Wobei die Richter aber ausführten, dass bei einer Entscheidung die Beklagten unterlegen gewesen wären.
In einigen Fällen wurde nach Klageandrohung gleich gezahlt.
Die weiteren Fälle uns betreffend sind leider noch nicht entschieden.
Rückfragen von HUK-Versicherten gab es mehrfach, sodass hier davon auszugehen ist, dass nicht immer aber immer öfter über billig oder doch besser gut versichert nachgedacht wird.
Ein informierter Versicherter und/oder ein informierter Geschädigter ist ein Dorn im Auge nicht nur der HUK Coburg Versicherung.
In diesem Sinne – Virus
sv kollege es geht noch besser
der richter fragte dann auch den rechtsanwalt der huk-coburg wort wörtlich, was haben sie eigentlich an der rechnung des sachverständigen genau auszusetzen ?????
antwort:
das weiß ich auch nicht so genau ????????????????????
betretenes schweigen, stumpfe blicken und ein ungläubiges kopfschütteln bei allen beteiligten auch bei den rechtsanwälten, beteiligten und sonstigen zuhörern des nachfolgenden verfahrens, die schon eingetreten waren.
@SV
Dann sollten diese Fragen doch geeignet sein, den Versichwerungsvorstand persönlich laden zu lassen und im Verhandlungstermin um Erklärung zu bitten.
@SV
Auch die Sachbearbeiter sollten geladen und befragt werden.
Dann würde sich sehr schnell herausstellen, dass die Gerichte zur Gewinnmaximierung mißbraucht werden.
@ SV MUC schrieb: „… Haben Sie oder andere Kollegen aktuelle, gewonnene Urteile in dem der Verursacher und nicht die Versicherung verklagt wurde? Wenn ja! Bitte mit Aktenzeichen in den Blog stellen. …“
Hier beispielseise nur ein Urteil von vielen, die sich bereits seit über einem Jahr im Blog befinden:
http://www.captain-huk.de/urteile/abermals-ein-kunde-der-huk-coburg-gemeinsam-mit-seinem-versicherer-verurteilt/
Grüße aus dem Nordmeer
Störtebeker
@ RA Dr. Burkhard
„Kollege Schepers, könnten Sie über den Ausgang der sofortigen Beschwerde hier berichten und ggf. die Entscheidung des AG Köln zugänglich machen, zumindest das Aktenzeichen?“
AG Köln 266 C 430/06,
über sofortige Beschwerde wurde noch nicht entschieden, aber Einzelrichter hat die Sache auf Kammer übertragen wegen grundsätzlicher Bedeutzung.
@ SV MUC, 31.07.2007
Hallo SV MUC,
ich habe etliche Urteile in denen der Versicherungsnehmer verklagt wurde, sowohl vom SV alsauch vom AST.
Bitte e-mail Adresse mitteilen.
Das LG Hanau hat auch in diesem Sinne entschieden., vgl.
http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-die-130-grenze-und-die-6-monats-frist-urteil/
Das Urteil dürfte auch rechtskräftig geworden sein, da die HUK nach Auskunft des Kollegen Walzer den ausgeurteilten Be-trag dann auch bezahlt hat.
Hier ist übrigens einer der geistigen Urheber aus Coburg, der die (schwachsinnigen) Prozesse zum Thema 130%-Regelung unter Beachtung einer 6-Monats-Frist (zum Wohle der Versichertengemeinschaft) angeschoben hat.
http://www.captain-huk.de/allgemein/bgh-urteil-144-tage-nutzungsausfallentschaedigung/#comment-1526
Da kann man mal sehen, welche "Schadensspezialisten" der juristischen Abteilung in Coburg (bisher) ungestraft die große Kohle einstecken. Dies selbst dann, wenn es mit einer kapitalen Bauchlandung endet.
Kleiner Kalauer am Schluß:
Wo Haarsträubend draufsteht ist oft ein Rebhan drin.